ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Sparkasse Salem-Heiligen*berg, Kredit*vertrag vom 26.07.2004 und 14.11.2007
Land*gericht Konstanz, Urteil vom 06.07.2015
Aktenzeichen: C 6 O 311/14 (nicht rechts*kräftig)
Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Christoph Ruther, Überlingen
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass der Widerruf des Kredit*vertrags wirk*sam ist. Außerdem verurteilte es die Sparkasse, den Kredit nach dem Widerruf endgültig abzu*rechnen. Begründung kurz und bündig: „Die Verpflichtung (...) zur Erstellung einer Endabrechnung folgt als Neben*pflicht aus dem durch den Widerruf begründeten Rück*abwick*lungs*schuld*verhältnis (...)“
quelle: test.de , https://www.test.de/Immobilienkredit...18800-4719374/
OLG München 17 U 334/15 vom 21.5.2015 zu checkboxen, auch keine durcktechnische hervorhebung, falsche belehrung zu fristbeginn ,Rückzahlungspflicht hinsichtlich einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung, Revision nicht zugelassen
"OLG München kassiert neuere Sparkassen-Formulare - Zehntausende Verträge nach Mitte 2010 betroffen."
jede menge drin
... soweit ich das auf den ersten blick sehen kann, ein seeehr interessante verbr freundliche entscheidung, die insbesondere gegen einige LG-Entscheidungen steht, auf die sich die SP immer berufen.
Jetzt gehts ans Eingemachte ...
Wj
Das interessante an dem Urteil, hier im Volltext: https://www.wvr-law.de/%3Fp%3D4933
ist, dass es die drucktechnische Hervorhebung der WRB bemängelt, da davor ebenfalls in gleicher Art und Weise ein anderer Vertragsinhalt dargestellt wurde...
Sehr eindrücklich stellt das OLG in seinem Urteil unter IV. dar, wann ein Rechtsanwalt von der Bank/Sparkasse bezahlt werden muss und wann nicht.......
Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein...
Wie die Erfahrungen der IG Widerruf zeigen, gehört die ING Diba zu jenen Banken, die außergerichtlich kompromissbereit sind und durchaus vernünftige Vorschläge für die Absenkung des Zinssatzes machen. Allerdings gilt das nicht für alle Widerrufsbelehrungen.
Bei einer Variante, die in den Jahren 2007 und 2008 verwendet wurde, gibt es jedoch durchgehend Kompromissbereitschaft. Siehe dazu:
Sehr eindrücklich stellt das OLG in seinem Urteil unter IV. dar, wann ein Rechtsanwalt von der Bank/Sparkasse bezahlt werden muss und wann nicht.......
Was ich mich frage: ich verstehe das mit dem Verzug so dass der Anwalt des Kunden ein Schreiben geschickt hat, BEVOR die Bank etwas falsch gemacht hat. Für die Anwaltkosten hätte das Gericht nur dann die Bank verurteilt, wenn der Fehler bzw die Weigerung der Bank VOR der Einschaltung des Anwalts passiert wäre, weil nur dann ein Verbraucher sagen kann, dass er gezwungen war einen Anwalt zu nehmen.
Jetzt frage ich mich aber: die Bank hat doch schon viel früher etwas falsch gemacht, weil sie doch den Kunden falsch belehrt hat. Kann man nicht sagen, daß die Bank eigentlch schon allein deswegen die Anwaltskosten tragen muss, weil sie eine falsche Belehrung genommen hat?? Das Gericht kann doch nicht erwarten dass sich Otto Normalkunde hier im Forum so lange beliest bis er selbst weiß, was er von seiner Bank verlangen kann....
Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein...
Wie die Erfahrungen der IG Widerruf zeigen, gehört die ING Diba zu jenen Banken, die außergerichtlich kompromissbereit sind und durchaus vernünftige Vorschläge für die Absenkung des Zinssatzes machen. Allerdings gilt das nicht für alle Widerrufsbelehrungen.
Bei einer Variante, die in den Jahren 2007 und 2008 verwendet wurde, gibt es jedoch durchgehend Kompromissbereitschaft. Siehe dazu:
In dem Bericht von dem Link steht das 2008 also dieser Passus dem Muster einer WRB entspricht:
„Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“
Ist nicht genau dieser Satz bei Sparkassen schon mehrfach in Urteilen abgestraft worden ??
Die Bank muss in Verzug gesetzt werden - also eine Frist zur Anerkennung des Widerrufs gesetzt bekommen - ganz ohne Anwalt. Erst wenn diese Frist verstrichen ist (oder der Widerruf abgelehnt wird) , werden dem DN die Anwaltskosten erstattet.
@Tivoli, ja wir haben in den letzten drei Monaten negative Erfahrungen mit der ersten Kammer des LG Aachen gemacht. Es handelte sich um fehlerhafte Sparkassenbelehrungen bei den die Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt worden sind.
Die jeweiligen Richter der Kammer haben die Klage mit dem Lieblingsargument Verwirkung abgewiesen. Zwischen Rückführung und Widerruf lag kein Jahr!
Da benehmen sich die Richter der 1. Kammer in Aachen ja wie die von der 10Kammer in Nürnberg.
Dieses Urteil hier ist eine echte Unverschämtheit, gefällt ohne Rücksicht auf die Rechtsprechung der Obergerichte : 1 O 225/14 .
Aachen stand ja bisher nicht auf meiner Liste, aber wie ich das sehe, haben die jetzt die besten Karten erste BGH-Urteile zu diesem Bereich zu provozieren. Das wird auch langsam Zeit.
In meinem Fall lagen zwischen Beendigung der Kreditverträge (wegen Verkauf des Objekts) inkl. der damit verbundenen Zahlung (bzw. Teilverrechnung mit dem Kaufpreis) und dem erfolgten Widerruf sogar mehr als zwei Jahre.
Wird also Zeit, dass der BGH endlich ein Zeichen setzt und der vermeindlichen Verwirkung den Riegel vorschiebt. Ich würde gerne versuche das Exempel zu statuieren.
Mein Widerruf (direkt über einen Anwalt erfolgt) wurde übrigens innerhalb von einer Woche mit Verweis auf oben bereits bezüglich Verwirkung (LG Aachen, 1 O 225/14) zurückgewiesen. Zusätzlich wurde noch behauptet, dass es ein Urteil gäbe, welche die Widerrufsbelehrung der Sparkasse rechtswirksam als korrekt eingeschätzt hat (LG Aachen, 1 O 23/14).
Die meinerseits gegen die Sparkasse eingereichte Klage wurde übrigens von der Gegenseite mit Antrag auf "kostenpflichtige Abweisung" von diesem Herren hier bearbeitet:
Das wird der BGH bestimmt zeitnah tun. Zumal die Rechtsprechung einiger LGs derzeit wirklich erschreckend ist.
Aber das LG Aachen könnte sich schon beim OLG in Köln eine Ohrfeige abholen, weil hier obergerichtliche Rechtsprechung normalerweise berücksichtigt wird.
Nach Klageabweisung seitens des doch so netten LG FFM in Bezug auf die Basketball Bank wird mein Anwalt demnächst die Revision beim OLG vornehmen. Ist aber nur ein Zwischenziel auf dem Weg zum BGH. Jetzt lernen die mich mal so richtig kennen wenn die weiter so kompromisslos mit Ihrer Kundschaft verfahren. Volles Kanonenrohr!!!
Hallo,
ich bin neu hier und bin eifrig am alles aufsaugen was den WR betrifft, ich habe mich sehr schwer getan, etwas zu unternehmen. Der Beitrag 4504 hat mir Mut gemacht. Meine Verträge sind von 1/2008 mit entsprechenden WR. 1. Schreiben zur Anerkennung des Widerrufs ist raus.
Nach Klageabweisung seitens des doch so netten LG FFM in Bezug auf die Basketball Bank wird mein Anwalt demnächst die Revision beim OLG vornehmen. Ist aber nur ein Zwischenziel auf dem Weg zum BGH. Jetzt lernen die mich mal so richtig kennen wenn die weiter so kompromisslos mit Ihrer Kundschaft verfahren. Volles Kanonenrohr!!!
Da kann ich Dir nur wünschen, dass Du nicht so wie ich beim 23. Senat des OLG Frankfurt landest - das sind die mit dem Urteil vom 7.7.2014, das inzwischen beim BGH in Revision ist.
Nerven behalten und bei langer Prozessdauer immer daran denken: Das ist alles besser, als jedes Tagesgeld- oder Festgeldkonto bei einem deutschen Geldhaus.
Da kann ich Dir nur wünschen, dass Du nicht so wie ich beim 23. Senat des OLG Frankfurt landest - das sind die mit dem Urteil vom 7.7.2014, das inzwischen beim BGH in Revision ist.
Nerven behalten und bei langer Prozessdauer immer daran denken: Das ist alles besser, als jedes Tagesgeld- oder Festgeldkonto bei einem deutschen Geldhaus.
Frage an Dich RAM:
Wenn ich bei einem anderen Senat als dem 23. lande.
Entscheiden die andere Senate dort anders als das 23.te???
Und würde das gleichzeitig die Chancen erhöhen doch auch beim OLG FFM in 2.Instanz zu gewinnen wenn es der "richtige Senat" ist?
In Frankfurt schätze ich die Chancen für einen erfolgreichen Prozess gegen Banken eher schlecht ein - auch bei einem anderen als dem 23. Senat.
Wäre das anders, würde es aber auch nichts nützen: Die Bank würde ein negatives Urteil gegen sich niemals hinnehmen und Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Revision einlegen. (so haben sie es bisher immer gehalten).
Also landest Du so oder so in Karlsruhe beim BGH......