Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, würde ich einfach bei der RSV anrufen und ggf. eine schriftliche Bestätigung erbitten, dass der nachträgliche An-/Umbau nichts mit dem vorherigen Erwerb zu tun hat.
(Folgendes habe ich von oben wegen der Übersicht hierher verschoben
Noch eine Frage ein wenig abseits vom Widerruf, aber für mich wichtig bzgl. der Strategie gegen die ING-DiBa:
Ich habe dort 4 Darlehen (alle mit derselben falschen WRB aus 2007/2008). Ein Darlehen ist von der KfW, welches ich jederzeit ohne VFE voll zurückzahlen kann (ca. 4% eff., aber Zinsbindung endet bereits 2017, d.h. lange bevor die Restschuld von derzeit ca. 40.000€ dann beglichen ist).
Nun erwäge ich, alle 4 Verträge (oder nur 3, d.h. ohne KfW, s.u.) zu widerrufen und die Rückabwicklung zu erreichen. Da keine RSV einspringt, wollte ich zunächst nur den "billigsten Vertrag" (die KfW-Summe ist es nicht) einklagen und sehen wie es dann weitergeht.
Was meint Ihr: Macht es Sinn, das KfW-Darlehen also außen vor zu lassen oder sollte ich es auch widerrufen?