ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
DSL-Bank, Vorzeitige Vertragsbeendigung gegen Zahlung einer um 25% reduzierten Vorfälligkeitsentschädigung.
Ich finde, 25% ist deutlich zu wenig.
Ich bin nun auch Kläger gegen DSL, meine WRB ist identisch zu Deiner. Wir haben Wertersatz geltend gemacht, d.h. meinen Nutzen des Bankdarlehens (theoretisch hätte das Geld ja von mir angelegt werden können...), gegen den Nutzen, den die Bank aus meinen Tilgungs- und Zinszahlungen hätte erwirtschaften können. Dagegen sind 25% Nachlass (je nach Restschuld/Restlaufzeit) an VFE ein Scherz!
Man mag nicht alles bekommen, was man errechnet hat, aber es dürfte mehr auf dem Spiel stehen als 25%. Ich würde nicht annehmen.
Übrigens etwas zu Deiner WRB von DSL:
a) Hast du eine Urkunde/Abschrift des Darlehensvertrages (oder eures "Angebots" an DSL) mit Annahmeerklärung der Bank bekommen, oder nur die Annahmeerklärung? In den meisten Fällen gilt Letzeres, was nicht genügt.
b) Die Und/Oder-Verknüpfungen für den Fristbeginn sind auch mit gutem Willen nicht eindeutig zu verstehen.
c) In der Information zu den Fernabsatzverträgen, welche lt. WRB mit übermittelt werden müssen, war bei mir unter C. eine weitere WRB enthalten, die von derjenigen im Vertrag selber völlig verschieden war. Welche dann gilt, ist völlig unklar.
Das könnte m.E. ebenfalls geltend gemacht werden.
Nach meiner Wahrnehmung säuft die DSL-Bank gerade unter den Anfragen ab. Ich sehe gute Chancen zumindest auf einen Teilerfolg und werde berichten, wie das Gericht die Sache sieht.
Hallo OHenry,
wir haben die Annahmeerklärung inklusive einer Abschrift unseres Darlehensantrages erhalten. Da kann ich nicht ansetzen.
In der Information zu den Fernabsatzverträgen, war bei mir unter C. eine identische WRB enthalten. Das ist also bei mir leider auch kein angreifbarer Fehler.
Hast Du eine RSV? Mein Problem ist dass ich wegen Neubau keine RSV habe und deshalb der Klageweg zu riskant ist.
Aber ich versuche auf jeden Fall noch ein verbessertes Angebot zu erreichen.
"Und schon schreckt eine neue Entscheidung die Bankenwelt auf. Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken muss es der Vorstand der SKG Bank unterlassen, eine frühere Widerrufsbelehrung weiterzuverbreiten (Az.: 1 O 144/14).
„Wenn eine Verweigerungshaltung dazu führt, dass kostenträchtige Gerichtsverfahren provoziert werden, entsteht der Bank dadurch ein größerer Schaden“, erklärt Anwalt Julius Reiter. „Das könnte sich haftungsrechtlich für Vorstände und Beiräte auswirken“, ergänzt er. Spätestens jetzt ist der Widerrufsjoker in den Chefetagen ein Thema."
Und schon schreckt eine neue Entscheidung die Bankenwelt auf. Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken muss es der Vorstand der SKG Bank unterlassen, eine frühere Widerrufsbelehrung weiterzuverbreiten (Az.: 1 O 144/14).
„Wenn eine Verweigerungshaltung dazu führt, dass kostenträchtige Gerichtsverfahren provoziert werden, entsteht der Bank dadurch ein größerer Schaden“, erklärt Anwalt Julius Reiter. „Das könnte sich haftungsrechtlich für Vorstände und Beiräte auswirken“, ergänzt er. Spätestens jetzt ist der Widerrufsjoker in den Chefetagen ein Thema.
Das Land*gericht Saarbrücken hat der SKG Bank AG verboten, sich auf eine fehler*hafte Widerrufs*belehrung zu einem Kredit*vertrag zu berufen. Beantragt hat das Verbot die Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden. Erst*mals über*haupt erlässt ein Gericht ein derartiges Verbot. Es kann Kreditnehmern die Durch*setzung ihres Widerrufs*rechts erleichtern und ihnen so Tausende Euro Zins*ersparnis bringen. Die Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden will jetzt verstärkt gegen Banken und Sparkassen vorgehen.
Tausende Euro Zins*ersparnis
Recht*licher Hintergrund: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 bis 2010 geschlossenen Immobilien*kredit*verträgen sind die Widerrufs*belehrungen fehler*haft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele Tausend Euro sparen. Ein Finanztest-Leser sparte sogar 45 000 Euro. Einzel*heiten, Tipps, Muster*texte und Excel-Arbeits*blätter liefert test.de im Special Immobilienkredite: So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus.
Banken leisten Widerstand
Die meisten Banken und Sparkassen leisten in der Regel aber erbitterten Widerstand, wenn Kredit*kunden ihren aktuellen Vertrag widerrufen wollen. Die Belehrung sei wirk*sam, behaupten sie gerne. Beispiel: Die SKG Bank AG, eine Tochter der DKB Deutsche Kredit*bank AG. Sie hatte einen Widerruf rechts*widriger*weise verweigert. Die Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden bekam Wind von dem Vorfall und zog vor Gericht. Dort beantragte sie, es der Bank zu untersagen, sich auf die Wirk*samkeit der fehler*haften Belehrung zu berufen.
Ein Urteil mit Folgen
Das Land*gericht Saarbrücken gab der Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden Recht. Die Richter beur*teilten die rechts*widrige Verweigerung des Kredit*widerrufs als verbraucher*schutz*widrige Praxis, sahen Wieder*holungs*gefahr und verurteilten die Bank zur Unterlassung. Die Folge dieses gericht*lichen Verbots: Die SKG Bank AG kann einen Kredit*widerruf nicht mehr mit der Begründung zurück*weisen, dass ihre Belehrung wirk*sam sei. Tut sie es doch, kann das Gericht bis zu 250 000 Euro Ordnungs*geld oder bis zu sechs Monate Ordnungs*haft der Vorstands*mitglieder verhängen.
Banken und Sparkassen unter Druck
„Wir werden in so vielen Fällen wie möglich gegen Banken vorgehen, die den Widerruf rechts*widrig verweigern“, kündigte Jörg Schädtler an. Er ist Vorsitzender der Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden. Er bittet Betroffene, das Verweigerungs*schreiben der Bank und die Widerrufs*belehrung im Kredit*vertrag an die Schutzgemeinschaft zu schi*cken. Einige weitere Anträge auf Erlass gericht*licher Verbote sind bereits anhängig. test.de wird weiter berichten. Land*gericht Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2015
Aktenzeichen: 1 O 144/14 (nicht rechts*kräftig)
Verbraucher*anwalt: Wolfgang Benedikt-Jansen, Frankenberg
Dankeschön, das ist ja sehr interessant!! Wenn ich Kunde in Köln-Bonn wäre, würde ich mir den Spaß gönnen und beim Widerruf direkt eine Kopie dieser Verhaltensregeln mitschicken. Aber mal in Ernst: in dem Papier wird den Mitarbeitern diktiert sie sollen Anfragen ablehnen unabhängig davon, ob sie berechtigt sein könnten. Darf die Sparkasse das? Da könnte sich doch mal eine Verbraucherzentrale darum kümmern....
auf welche Threadnummer beziehst Du Dich? Ich finde keinen Stefan.
Ich bin auch DSL-Kunde und "sauge" alle Infos dazu auf.
Was heißt Urkunde? Ich habe nur einen Darlehensvertrag mit einem Metallring getackert. Auch dort habe ich 2 WRB's aer die sind Textlich gleich nur anders gestaltet.
Ich habe auch ein Angebot von der DSL bekommen. Anfang des Monat (5.6.) hier geposte. Aber nicht angenommen.
GRüße
Ich habe auch nur den Annahmevertrag ohne Urkunde bzw Dahrlehnsvertrag.Die Klageerwiederung wurde am 17.06 zu meinem Anwalt gesendet. Doch Dank des Poststreikes noch nicht eingetroffen....
Die internen Verhaltensregeln der Sparkasse Köln Bonn
Sehr schön, sie geben darin ja sogar zu überarbeitet zu haben:
"... Neben einer sprachlichen Anpassung hat der DSV seinerzeit ebenfalls empfohlen ...."
Kann man sowas vor Gericht ggf. als "Beweismittel" beantragen?
Wie bei meinem Beitrag 4265 (S.122) angekündigt möchte ich Euch über das Ergebnis der gestrigen Verhandlung informieren (IngDiba, LG Frankfurt): Der Richter ist sich nicht schlüssig, ob die beiden WRB korrekt sind. Er müsse darüber nachdenken und mein RA müsse bei der zweiten WRB noch nacharbeiten. Er hat empfohlen, sich zu vergleichen und die IngDiba ist hierfür offen. Mein RA hat einen Vergleich ebenfalls empfohlen, da er sich nicht sicher ist, ob wir mit diesem Fall durchkommen. Wir gehen jetzt in entsprechende Verhandlungen. Ich habe ehrlich gesagt damit gerechnet, den Prozess zu verlieren.
Übrigens war ich überrascht, als er noch sagte, der Richter sei sich nicht sicher, ob der Gerichtsstand korrekt wäre. Seines Erachtens sei Gerichtsstand an meinem Wohnsitz und es müsse geprüft werden, ob das entsprechende LG (Dortmund) nicht weiterverhandeln müsse.
Das Land*gericht Saarbrücken hat der SKG Bank AG verboten, sich auf eine fehler*hafte Widerrufs*belehrung zu einem Kredit*vertrag zu berufen. Beantragt hat das Verbot die Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden. Erst*mals über*haupt erlässt ein Gericht ein derartiges Verbot.
Das Land*gericht SaarBücken gab der Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden Recht. Die Richter beur*teilten die rechts*widrige Verweigerung des Kredit*widerrufs als verbraucher*schutz*widrige Praxis, sahen Wieder*holungs*gefahr und verurteilten die Bank zur Unterlassung. Die Folge dieses gericht*lichen Verbots: Die SKG Bank AG kann einen Kredit*widerruf nicht mehr mit der Begründung zurück*weisen, dass ihre Belehrung wirk*sam sei. Tut sie es doch, kann das Gericht bis zu 250 000 Euro Ordnungs*geld oder bis zu sechs Monate Ordnungs*haft der Vorstands*mitglieder verhängen.
Davon ausgehend, dass dieses Urteil nur den außergerichtlichen Schriftverkehr betrifft, die Verteidigung im Klageverfahren will das Gericht ja wohl nicht untersagen wollen, bleibt der Bank nur noch entsprechende Schreiben der DN bezüglich einer fehlerhaften WRB einfach nicht mehr zu beantworten, wenn sie den Anspruch nicht gleich anerkennen will.
Merkwürdiges Ergebnis. Ob das der Streitbeilegung dient?
Dortmund ist in Sachen INGDiBa auf alle Fälle verbraucherfreundlicher als Frankfurt. Außerdem ist dann das OLG Hamm in 2. Instanz zuständig - besser geht es für Bankkunden nicht
Dortmund ist in Sachen INGDiBa auf alle Fälle verbraucherfreundlicher als Frankfurt. Außerdem ist dann das OLG Hamm in 2. Instanz zuständig - besser geht es für Bankkunden nicht
Wir werden jetzt in den nächsten Tagen Klage gegen die ING DiBa in Darmstadt einreichen, bin mal gespannt ob die sich von Frankfurt distanzieren.
Also falls es hier jemanden gibt der Erfahrungen mit dem LG Darmstadt hat bitte melden.
Das außergerichtliche Angebot der DiBa ohne VFE mit einem neuen Vertrag von 5,12% auf 1,97 haben wir abgelehnt.
Dortmund ist in Sachen INGDiBa auf alle Fälle verbraucherfreundlicher als Frankfurt. Außerdem ist dann das OLG Hamm in 2. Instanz zuständig - besser geht es für Bankkunden nicht
Das ist sicher richtig und ich würde mich auch der Verweisung nicht erwehren, aber sachlich erscheint mit die Aussage ziemlich fragwürdig.
Juristische Personen sind nach § 17 ZPO grundsätzlich an ihrem Sitz zu verklagen. Insoweit kann Frankfurt nicht der falsche Gerichtsort sein. Fraglich ist höchstens, ob neben Frankfurt auch noch andere Gerichtsorte zur Disposition stehen.
Das ist sicher richtig und ich würde mich auch der Verweisung nicht erwehren, aber sachlich erscheint mit die Aussage ziemlich fragwürdig.
Juristische Personen sind nach § 17 ZPO grundsätzlich an ihrem Sitz zu verklagen. Insoweit kann Frankfurt nicht der falsche Gerichtsort sein. Fraglich ist höchstens, ob neben Frankfurt auch noch andere Gerichtsorte zur Disposition stehen.
vom OLG Brandenburg
Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. § 29 Abs. 1 ZPO gilt für alle Klagen, mit denen Rechte aus einem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden, insbesondere auch für Klagen auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Haupt- und Nebenpflichten. Hierzu gehören auch Schadensersatzklagen aufgrund Verschuldens bei Vertragsschluss. Gesetzlicher Erfüllungsort für Geldschulden aus Darlehen ist nach
ganz überwiegender Ansicht der Wohnsitz des Schuldners und nicht der Geschäftssitz der kreditgewährenden Bank (vgl. OLG Stuttgart WM 1993, 17 ; Zöller/Vollkommer, ZPO,
23. Aufl., 2002, Rn. 25 zu § 29 „Darlehensvertrag"). Dies folgt auch aus §§ 270 Abs. 1 und 4 , 269 BGB , die als Leistungsort bei Geldschulden ausdrücklich an den Wohnsitz des Schuldners anknüpfen. Dabei ist zu beachten, dass § 269 Abs. 1 BGB zeitlich auf die Entstehung des
Schuldverhältnisses Bezug nimmt.
Antwortschreiben vom Landgericht Frankfurt an Anwalt .:
weist die Kammer darauf hin, dass das Landgericht Frankfurt am Main zur Entscheidung über den Rechtsstreit nicht zuständig sein dürfte. Es ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand (S 24 ZPO) beim Landgericht ---------
begründet da die belasteten Grundstücke in dessen Gerichtsbezirk liegen.
Mir ist das auch nicht ganz klar, vor allem, dass dem Richter die Gerichtsstandproblematik erst im öffentlichen Termin auffällt. In der Regel teilen das Gerichte direkt nach Klageeingang mit. Schließlich wollen sie die Akte dann auch zügig loswerden....
Wir werden jetzt in den nächsten Tagen Klage gegen die ING DiBa in Darmstadt einreichen, bin mal gespannt ob die sich von Frankfurt distanzieren.
Also falls es hier jemanden gibt der Erfahrungen mit dem LG Darmstadt hat bitte melden.
Das außergerichtliche Angebot der DiBa ohne VFE mit einem neuen Vertrag von 5,12% auf 1,97 haben wir abgelehnt.
Darmstadt bringt nicht wirklich weiter, weil in 2. Instanz vor dem OLG Frankfurt verhandelt wird. Und die lieben die Basketball-Bank.
Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. § 29 Abs. 1 ZPO gilt für alle Klagen, mit denen Rechte aus einem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden, insbesondere auch für Klagen auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Haupt- und Nebenpflichten. Hierzu gehören auch Schadensersatzklagen aufgrund Verschuldens bei Vertragsschluss. Gesetzlicher Erfüllungsort für Geldschulden aus Darlehen ist nach
ganz überwiegender Ansicht der Wohnsitz des Schuldners und nicht der Geschäftssitz der kreditgewährenden Bank (vgl. OLG Stuttgart WM 1993, 17 ; Zöller/Vollkommer, ZPO,
23. Aufl., 2002, Rn. 25 zu § 29 „Darlehensvertrag"). Dies folgt auch aus §§ 270 Abs. 1 und 4 , 269 BGB , die als Leistungsort bei Geldschulden ausdrücklich an den Wohnsitz des Schuldners anknüpfen. Dabei ist zu beachten, dass § 269 Abs. 1 BGB zeitlich auf die Entstehung des
Schuldverhältnisses Bezug nimmt.
Antwortschreiben vom Landgericht Frankfurt an Anwalt .:
weist die Kammer darauf hin, dass das Landgericht Frankfurt am Main zur Entscheidung über den Rechtsstreit nicht zuständig sein dürfte. Es ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand (S 24 ZPO) beim Landgericht ---------
begründet da die belasteten Grundstücke in dessen Gerichtsbezirk liegen.
Wurde hier von jemanden unlängst gepostet.
Bei der Bestimmung des Erfüllungsorts für Klagen auf Aufhebung, Rückabwicklung, Umgestaltung des Vertrages ist die (primäre) Leistungspflicht maßgeblich, nicht die Rückgewährschuld (Zöller/ Vollkommer, § 29 Rn. 25).