Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von king-kong
    Wie ich bereits schrieb, es zählt der Zins bei Vertragsschluss.
    Wenn es sich nicht um eine Baufinanzierung handelt, sind natürlich andere Zinssätze heranzuziehen. Im gerichtlichen Verfahren wird ein Sachverständiger beurteilen, welche Zinsen für den fraglichen Kreditvertrag unter Berücksichtigung der besonderen Umstände marktüblich waren.
    Die Höhe der an die Bank zu zahlenden Nutzungsentschädigung kann nie höher sein, als die vertraglichen Zinsen und wird auch nicht großartig geringer sein, außer der Vertragszins lag deutlich über Marktniveau.
    Dieser Punkt ist also die größte Konstante in der ganzen Rechnung.
    Der Knackpunkt bleibt, was die Bank als Nutzungsentschädigung zahlen muss. Damit steht und fällt die wirtschaftliche Sinnmäßigkeit eines Widerrufes.
    Ich mische mal mit.
    Verschiedene Anwälte sind der Meinung, es habe bei erfolgreichem Widerruf quasi kein Vertragsverhältnis in dem Sinne bestanden und der Darlehensbetrag muss über die Jahre variabel verzinst werden, wie ein Darlehen ohne Zinsbindung (denn die vertragliche Zinsbindung ist ja Asche).

    Kann sich einer erklären, warum die Meinungen so auseinander gehen?

  3. Avatar von king-kong
    king-kong ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Ich mische mal mit.
    Verschiedene Anwälte sind der Meinung, es habe bei erfolgreichem Widerruf quasi kein Vertragsverhältnis in dem Sinne bestanden und der Darlehensbetrag muss über die Jahre variabel verzinst werden, wie ein Darlehen ohne Zinsbindung (denn die vertragliche Zinsbindung ist ja Asche).

    Kann sich einer erklären, warum die Meinungen so auseinander gehen?
    Natürlich hat es nach dem Widerruf kein Vertragsverhältnis gegeben, dass ist ja die Rechtsfolge eines Widerrufes, den Vertrag hat es praktisch nie gegeben und die ausgetauschten Leistungen müssen rückgewährt werden.
    Für die erhaltenen Leistungen muss jeder "Vertragspartner" eine Nutzungsentschädigung zahlen, also Zinsen. Das kann aber bezogen auf den Darlehnsbetrag niemals ein variabler Zins sein, das ist wirklich unstreitig. Wer anderer Auffassung ist, möge bitte Quellen benennen.

    PS: Die Frage: "Kann sich einer erklären, warum die Meinungen so auseinander gehen?" ist wirklich gut bei rechtlichen Fragestellungen.
    Wie heißt das Sprichwort: 2 Juristen, 3 Meinungen!

  4. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von king-kong
    Für die erhaltenen Leistungen muss jeder "Vertragspartner" eine Nutzungsentschädigung zahlen, also Zinsen. Das kann aber bezogen auf den Darlehnsbetrag niemals ein variabler Zins sein, das ist wirklich unstreitig.
    Warum?
    Hast du ne Begründung? Ich ab sowas erst einmal irgendwo gelesen, aber wenn du meinst, dass es unstreitig sei, gibt's da wohl schon mehrere Entscheidungen?

    Das wär mal gut zu wissen für meine Klage...

  5. Avatar von king-kong
    king-kong ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Siehe weiter oben, dort wurden Urteile benannt.
    Der Anspruch folgt aus § 357, § 346 Abs. 1 BGB.
    Da der Darlehnsnehmer einer Baufinanzierung in der Regel einen festen Zinssatz hat, sind die gezogenen Nutzungen auch nach einem festen Zinssatz zu berechnen und nicht variabel.

  6. Avatar von Lina2508
    Lina2508 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Tag, ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben, und hoffe, dass mir hier jemand einen Tip geben kann, da es sich bei uns um eine komplizierte Angelegenheit handelt.
    Es handelt sich um die Bank mit den drei blauen Buchstaben und bei denen man zwingend einen Bausparvertrag abschliessen muss.
    Also ich fange jetzt einfach mal der Reihe nach an:
    2004 3 Kreditverträge abgeschlossen
    2008 und 2010 nochmal wegen Anbauten/Modernisierung.
    2012 2 Forwarddarlehen für 2 der 3 Verträge aus 2004

    Die Verträge aus 2004 habe ich von der VZ Hamburg prüfen lassen, mit dem Ergebnis, die Widerrufsinformationen sind falsch, es sind sogar zwei Stellen bemängelt worden. Daraufhin haben wir einen Fachanwalt aufgesucht, der ebensfalls bestätigte, dass der Widerruf falsch ist, der Hr. Anwalt schien aber gar nicht so richtig Interesse an der Sache zu haben, er war überwiegend mit den anfallenden Kosten beschäftigt, wer die denn übernimmt, da es sich um Neubau handelt, und die Rechtschutz sehr wahrsch. dafür nicht aufkommt. Wir fühlten uns nicht so gut aufgehoben, darum wollen wir erstmal den Widerruf selber erklären, um nicht bei einem anderen Anwalt wieder 240,- Euro für eine Beratung zahlen zu müssen - die dann doch nichts gebracht hat!
    Ein Vertrag aus 2004 ist jetzt fällig und wir müssen eine Zwifi machen, da der zugehörige Bausparer erst Jan. 2015 zugeteilt wird. Um nicht in Zahlungsverzug zu kommen, haben wir der Bank mitgeteilt, diese Zahlungen "unter Vorbehalt" zu leisten.
    Anfang 2014 wurden 3 (1 aus 2004/der aus 2008/der aus 2010) Verträge vorzeitig aufgelöst, wegen Verkauf der Immobilien, es wurde VE berechnet.
    Wenn meine Infos richtig sind, muss ich die Verträge, für die VE berechnet wurde, nachträglich widerrufen und die laufenden Verträge "normal" wiederrufen?
    Dann stellt sich mir noch die Frage, wenn die Ursprungsverträge aus 2004 falsche Widerrufserklärunge beinhalten, dann müssten doch die Forwardverträge für ab 2015, die auf diesen "falschen" Verträgen aus 2004 aufgebaut sind, auch "nichtig oder ungültig" sein. Die Widerrufsbelehrungen in den Forwardverträgen sind jedoch korrekt.
    Jetzt fragen sich bestimmt einige Leser, warum haben die denn so viele Verträge abgeschlossen - ganz einfach, der Berater dieser Bank war sehr geschickt darin und bei ein, zwei, drei Kaffee in unserem "gemütlichem" Wohnzimmer und vielem privatem Verzäll, haben wir dann unterschrieben, da der Mensch ja so freundlich und fürsorglich war, und sehr bemüht war uns die besten Konditionen anzubieten;-)
    Wohl eher für sein Portemonai.
    Wir waren leider zu gutgläubig!!! und haben jetzt die 2 Forwardverträge an der Backe und jede Menge Bausparer!!!und das jetzt nochmal für 10 Jahre!!!
    Hilfe und LG
    Linda

  7. Avatar von Mandarine
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Lina,
    einen BSV muss man nicht zwingend annehmen.
    Eine normale Anschlussfinanzierung mit einen Annuitätendarlehen müsste ebenfalls möglich sein. Bei der Suche der passenden Baufinanzierung muss darauf geachtet werden, dass die durch die Bank veranlasste Schufa-Anfrage neutral ist, damit der Score (Kreditwürdigkeit) nicht gesenkt wird.
    Gruß
    Mandarine

  8. Avatar von Didl
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Bankenschreck,
    kannst Du diese Aussage vielleicht auch präzisieren?
    Aber auch hier gibt es einen guten Trick das Kostenrisiko so klein wie möglich zu halten. Da muss aber auch der eigene Anwalt mitspielen. Leider machen das die meisten Anwälte nicht weil dann weniger zu verdienen ist.
    Wäre vielleicht auch für andere interessant, die kurz vor der Klage stehen. Die Vorleistungen z.B. vor dem LG sind ja nicht gerade gering, somit ist es wichtig, von welcher Basis der Anwalt ausgeht, ausstehende Darlehensvaluta, kompletter Darlehensbetrag, VFE...hier scheiden sich jawohl die Geister...und Anwalt möchte natürlich sein Bestes...

  9. Avatar von Lina2508
    Lina2508 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    danke, das wir den BV nicht in Anspruch nehmen müssen, wissen wir schon, aber die Dinger sind nunmal abgeschlossen, mit entsprechenden Abschlussgebühren, da ja leider weg sind. Mensch - was waren wir blöd!
    Wenn der Widerruf im Kreditvertrag falsch ist, dann müssten wir ja auch die Bausparer kündigen könne, im Kredtivertrag steht:
    "Widerruft der DN diesen Vertrag..., so ist er auch an den anderen Vetrag nicht gebunden. Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn der Darlehensgeber selbst das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht verschafft oder wenn er über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus den Erwerb des Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer fördert, indem er sich dessen Ver--
    äußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt"
    Im Kreditvertrag steht noch, dass das Darlehen an den Abschluss eines BV gebunden ist.
    Blicke nicht mehr durch
    LG
    Linda

  10. Avatar von Mandarine
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Lina,

    was da zitiert wird, ist ein sogenanntes "Verbundenes Geschäft".
    Richtig ist, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und somit unwirksam ist, wird auch das verbundene Geschäft rückabgewickelt einschließlich Abschlussgebühren. Man erhält von der Bank auch eine sog. Nutzungsgebühr, und zwar Zinsen, weil man ja selbst auch der Bank Geld in Form von Ratenzahlung zur Verfügung gestellt hat.
    Nur leider ist der Weg bis dahin schwer, vor allem wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Als Tipp: Für eine Rechtsschutzversicherung, die natürlich "Bankenrecht" einschließt, gilt nicht das Abschlussdatum des Darlehenvertrages sondern der Zeitpunkt, ab dem die Bank den Widerruf nicht akzeptiert. Dies bedeutet, die Rechtsschutzversicherung kann jünger als der Darlehensvertrag sein.
    Gruß
    Mandarine

  11. Avatar von Lina2508
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke, dann werde ich jetzt mal den Widerruf schreiben und abwarten was kommt.
    LG und Danke

  12. Avatar von Mandarine
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, lies dir bitte noch mal meinen Text durch.
    Hast du so eine Rechtsschutzversicherung, das geht so einfacher...

  13. Avatar von Lina2508
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bei Abschluss der Verträge hatten wir noch keine RV, darum muss ich ja wohl erst den Widerruf mit aktuellem Datum abwarten, damit die RV übernimmt.
    Ist jemandem zufällig bekannt, ob Forwarddarlehen abgeschlossen 2012, für Verträge aus 2004, auch ungültig sind, wenn in 2004 der Widerruf falsch war, jedoch in den Forward 2012 richtig ist?
    Danke und LG
    Linda

  14. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn Sie 2012 ein Forwarddarlehen abgeschlossen haben um ein altes Darlehen abzulösen dann hat das sicherlich überhaupt nichts mit einer wenn auch fehlerhaften Widerrufserklärung des alten Darlehens zu tun.
    Nach Ablösung in 2012 hat das Forwarddarlehen einen eigenständigen Darlehensvertrag mit sicherlich gültiger Widerrufserklärung.

  15. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bei einer dermaßen komplexen Sachlage würde ich keinen einzigen Schritt alleine ohne Rechtsbeistand wagen. Aber ich kann da nur für mich sprechen.

    Zitat Zitat von Lina2508
    Danke, dann werde ich jetzt mal den Widerruf schreiben und abwarten was kommt.
    LG und Danke

  16. Avatar von Porto69
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Tag zusammen, tolles Forum hier...

    Befinde mich momentan auch in Verhandlungen mit der ING Diba.

    Drei Fragen an diejenigen, die von der ING Diba 50 % Kulanz auf die Vorfälligkeitsentschädigung erhalten haben.

    1. Habt ihr dies ohne Anwalt erzielt?
    2. Musstet ihr offiziell widerrufen?
    3. Wurde die VFE unter Abzug von möglichen Sondertilgungen und unter Berücksichtigung von einer möglichen Tilgungserhöhung (bei mir 10%) berechnet?

    Beste Grüße eines neuen Users...

  17. Avatar von Beckstrade
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    hast du den schon Widerrufen, da du schreibst du bist in Verhandlung?
    Und wie kommst du auf die 50%? Wurden Sie dir angeboten?

    Viele Grüße

  18. Avatar von Porto69
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bisher habe ich noch nicht widerrufen. Hab eine Anpassung des Vertrages gefordert. Es kam das Standardschreiben mit der Ablehnung ohne Hinweis auf Kulanz (wie auf Seite 11 dieses Forums beschrieben).

    Das 2. Schreiben mit Androhung "Anwalt und Klage" ist seit 1 Woche raus.

  19. Avatar von berlin
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Beckstrade
    Hallo,
    hast du den schon Widerrufen, da du schreibst du bist in Verhandlung?
    Und wie kommst du auf die 50%? Wurden Sie dir angeboten?

    Viele Grüße
    Hallo,
    die 50 % wurden mir angeboten-ich hatte widerrufen !

  20. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie sah das Schreiben denn aus als 50% Kulanz Ihnen angeboten worden ist?

  21. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Porto69
    Guten Tag zusammen, tolles Forum hier...

    Befinde mich momentan auch in Verhandlungen mit der ING Diba.

    Drei Fragen an diejenigen, die von der ING Diba 50 % Kulanz auf die Vorfälligkeitsentschädigung erhalten haben.

    1. Habt ihr dies ohne Anwalt erzielt?
    2. Musstet ihr offiziell widerrufen?
    3. Wurde die VFE unter Abzug von möglichen Sondertilgungen und unter Berücksichtigung von einer möglichen Tilgungserhöhung (bei mir 10%) berechnet?

    Beste Grüße eines neuen Users...
    Hallo zusammen,
    warum sollte sich jemand mit 50% Rabatt auf die VFE begnügen wenn er 100% bekommen kann?
    Mir sind mittlerweile mehrere Fälle bekannt in denen Frau RAin Dubas (ohne einen Widerruf erklären zu müssen) die Banken ua. auch die DiBa davon überzeugen konnte dem Mandanten die VFE zu erlassen. In einigen Fällen gab es von der Bank sogar ein neues Vertragsangebot zu den aktuellen Konditionen.

    Ich frage mich immer wieder warum so viele User dieses Forums so sehr darauf erpicht sind ihre Verträge zu widerrufen und sich auf teilweise "unsichere" Klagen einlassen wollen. Ein solches Klageverfahren kann sich u.U. sehr lange hinziehen. Denn die meisten Gerichte haben von dieser Materie keine Ahnung! (2 Juristen = 3 Meinungen)

    Das Ziel der meisten ist es doch aus Ihren alten Verträgen heraus zu kommen und einen neuen Vertrag zu besseren Konditionen abzuschließen. Das ist doch viel einfacher als "auf Teufel konmm heraus" zu klagen.
    Die meisten meiner Kunden, denen ich an vertragswertcheck.de empfohlen habe sind aus ihren alten Vertägen herausgekommen oder haben neue Vertragsangebote von ihrer Bank bekommen.

    Mal ehrlich, klagen kann doch nur derjenige, der entweder eine Versicherung hat die das Risiko abdeckt oder derjenige, dem es auf die Kosten nicht ankommt. Denn bei einem solchen Verfahren kann, je nach Streitwert, das Risiko mal schnell an 20.000 € gehen. Und das nur für die erste Instanz!

    Gruß
    Der Bankenschreck

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