Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch Klagen gegen die RSV gehen zum BGH - mindestens drei Jahre Prozessdauer. Ist es das wert?
    Erst mal würde ich die Verhandlung versuchen, natürlich über Anwalt....

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Rechtsanwältin_Rogoz schrieb am 26.06.2015 um 18:29 Uhr:

    Bankkunde hat Anspruch auf Gesamtabrechnung
    In dem bereits mehrfach zitierten Aufsatz (BKR 2015, 228) wurde dogmatisch auch herausgearbeitet, dass Kunden gegenüber ihrer Bank einen Anspruch darauf haben, eine Gesamtabrechnung des widerrufenen Darlehensverhältnisses zu erhalten. Das heißt im Fall des erfolgreichen Widerrufs muss die Bank nachvollziehbar mitteilen, wie groß die saldierten Zinsvorteile der Bank letztlich waren. Abgeleitet wird dies letztlich aus § 666 BGB. In der Praxis haben sich Banken gegen die Forderung bislang meistens zur Wehr gesetzt. Dieser Schikane dürfte jetzt ein Riegel vorgeschoben worden sein.


    Auch interessant: RAin Rogoz weist in einer Lesezuschrift an test.de auf einen Aspekt hin, den ihr Mann in dem BKR Aufsatz herausgearbeitet hat und der auch mir wichtig erscheint. Muss man als Verbraucher die Abrechnung nicht selbst erstellen sondern lediglich prüfen.

  4. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat der ARAG-ARB, § 3, Buchstabe i:

    "In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:

    i. Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen."
    !


    Um das zu verstehen bedarf es keines Jurastudiums. Da ist nichts missverständlich. Die Formulierung halte ich für gerichtsfest.

  5. Avatar von idasb
    idasb ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo alle zusammen,

    wollte kurz mal schildern, wie es grad bei meinem Widerruf läuft wo ich ein Darlehen 2009 abgelöst habe, und eine VFE von Ca. 5000€ gezahlt habe.

    Nachdem die Ablehnung der Sparkasse gekommen ist, habe ich 2 Anwaltskanzleien angeschrieben, ob sie den Fall übernehmen möchten. gebraucht Objekt, selbstgenutzt, RSV vorhanden.

    Beide Anwaltskanzleien möchten meinen Fall nicht haben. Nicht, weil sie schlechte Chancen sehen sondern " DAS HONORAR WÄRE ZU WENIG, DA ALS STREITWERT DIE VFE angesetzt wird.

    Laut Gebührenrechner im Internet wären das im Einigungsfall immer noch ca. 1100€ Honorar.

    Nun ja muss ich jemanden suchen der das für die paar Kröten macht!

    Darlehen gingen ursprünglich über Ca. 90000€

    Grüße
    Idasb

  6. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    <das ist ja wohl eine Frechheit..

  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Man hat wohl die besten Karten, wenn die Bank was von einem will. Da muss sie in der Klage grundsätzlich detailliert ihre Forderungen auflisten.

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Zitat der ARAG-ARB, § 3, Buchstabe i:

    "In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:

    i. Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen."
    !


    Um das zu verstehen bedarf es keines Jurastudiums. Da ist nichts missverständlich. Die Formulierung halte ich für gerichtsfest.
    Ich denke, es geht darum, dass dem durchschnittlichen Verbraucher nicht klar sein muss, dass er bei Doppelversicherung und Deckung von Versicherer A gegen Versicherer B zwangsläufig durch die Kostenaufteilungspflicht auch B, der beklagte Versicherer, die Kosten teilweise tragen muss.

  9. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    <das ist ja wohl eine Frechheit..
    Und spricht auch nicht gerade für deren Intelligenz. Sei froh, dass sie abgelehnt haben.

    Ein intelligenter Anwalt könnte ja auch Arbeitsüberlastung anführen. Das akzeptiert der Mandant eher als: "du mit deinen paar Kröten..."

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das muss ihm auch nicht klar sein, denn davon steht kein Wort in den ARB. Ich bezweifele auch, dass das so ist....
    Mit diesem Argument ist bestimmt auch kein Blumentopf/Prozess zu gewinnen...

  11. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das muss ihm auch nicht klar sein, denn davon steht kein Wort in den ARB. Ich bezweifele auch, dass das so ist....
    Mit diesem Argument ist bestimmt auch kein Blumentopf/Prozess zu gewinnen...
    Nein, das stimmt schon. Siehe letzter Absatz.

    https:// https://www.rechtsschutz-abc.de//doppelversicherung.html

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Überzeugt mich nicht wirklich.

    Niemals erfährt Kläger oder Beklagter welche Rechtsschutzversicherung der Gegner hat und wer ihm den Prozess finanziert. So kann diese Darlegung überhaupt nicht zum Tragen kommen.

    Außerdem: Ich muss ja nicht direkt nach Abschluss der 2. RSV dieses Fass aufmachen......

  13. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Überzeugt mich nicht wirklich.

    Niemals erfährt Kläger oder Beklagter welche Rechtsschutzversicherung der Gegner hat und wer ihm den Prozess finanziert. So kann diese Darlegung überhaupt nicht zum Tragen kommen.

    Außerdem: Ich muss ja nicht direkt nach Abschluss der 2. RSV dieses Fass aufmachen......
    Kläger und Beklagter erfahren es sicher nicht, aber die Versicherer können Daten austauschen über die HIS Datenbank. Da können alle Versicherer drauf zugreifen wenn ihnen eine Sache Spanisch vorkommt. Wie gesagt können, nicht müssen.

  14. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber man sollte prüfen, ob es überhaupt eine Widerrufsbelehrung gab und wie ein Haustürgeschäft beweisbar wäre. Auch mit einer unechten Abschnittsfinanzierung (Auslaufen der Zinsbindung und Neuabschluss) könnte man mal anfangen..
    Zahlt die RSV wäre es egal...[/QUOTE]

    @RAM:
    Die WRB gibt es, hier als Anlage eingefügt. Es gibt kein Dokument, dass ein Haustürgeschäft belegen könnte. Mit dem Berater gab es keinen Vertrag, Unterschriften wurden lediglich auf dem Darlehensvertrag geleistet. Die Beratungsfirma gibt es nicht mehr, insofern wüsste ich nicht, wie man ein Haustürgeschäft wenn es eines war oder ein nicht-Haustürgeschäft beweisen sollte.
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  15. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von idasb
    " DAS HONORAR WÄRE ZU WENIG, DA ALS STREITWERT DIE VFE angesetzt wird.
    Ist doch klar, die Jungs haben Geschäft ohne Ende und können sich die Rosinen aus dem Teig picken.
    Zitat Zitat von dogfight76
    Dann muss Hanomag derjenige sein der als nächstes vor den BGH zieht 😉
    Der Anwalt hat bisher noch keine Klage eingereicht. Würde also viel zu lange dauern.

  16. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schade.....dann gib mal Gas und lass dich nicht "kaufen" 😉

  17. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wir haben das hier schon mal behandelt. Aber grundsätzlich hast Du recht, wenn allerdings im Vertrag mehr als die Sollzinsbindung verändert wird, dann ist es eine echte Abschnittsfinanzierung und die kommt einem neuen Vertrag gleich. Google einfach mal mit "unechte Abschnittsfinanzierung". Ganz sicher ist der Erfolg für meine Abschnittsfinanzierungen nicht, weil ich selbst noch an den Vertrag gebunden bleibe und nur meine Frau widerrufen kann. Dennoch schließt der Anwalt einen Erfolg nicht aus, zumal es noch keinen Präzedenzfall gibt. Auch die RSV hat es durchgewunken.
    Das Thema unechte Abschnittsfinanzierung / Prolongation etc. wird meines Erachtens trotz der vermeintlich klaren BGH-Entscheidung noch Groß aufkommen. ich werde dazu demnächst hier näheres ausführen. Meine Prüfung ist fast beendet 😃
    Wenn ich richtig liege dürften eine Menge Darlehen die zwar vor 2002 abgeschlossen worden sind, die aber nach Ablauf der SollBindungsfrist verlängert worden sind, widerrufbar sein... Und zu den gewünschten Folgen führen (was angesichts der BGH-Entscheidung zur Widerruflichkeit einer Prolongationsvereinbarung und deren Rechtsformen nicht selbstverständlich ist

    Wj

  18. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    Das ist auch mein Ergebnis.
    Meinen im Juni 2000 mit der Commerzbank abgeschlossenen Verträgen habe ich von 2 Rechtsanwälten einer Prüfung bezüglich der Fehlerhaftigkeit der WRB unterzogen. Die Besonderheit dieses Vertrages ist der Abschluss einer Baufinanzierung nicht nur mit der Commerzbank, sondern auch mit Kooperationspartner (DBV Winterthur).

    Auf die Idee., auch vor dem 2. November 2002 abgeschlossene Verträge bin ich gekommen, weil bei der Verbrauchzentrale Hamburg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen der Commerzbank sogar bis 1998 aufgeführt, dort in der Liste "Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen", siehe hierzu
    https://www.vzhh.de/baufinanzierung/3...ng_Jun2014.pdf


    Hier die Prüfergebnisse der RA’s:

    1. Der Widerruf kommt vor 2002 nur bei einem „Haustürgeschäft“ in Betracht. Da die Beratung und der Abschluss nicht zuhause sondern im Büro des Beraters stattgefunden gefunden, dann haben Sie eher schlechte Erfolgsaussichten. Die Commerzbank lässt sich verklagen. Das Risiko steht in keinem guten Verhältnis zu den Kosten. Das Verbraucherkreditgesetz galt bezüglich Widerruf nicht für Immobiliendarlehen.

    2. Die von Ihnen vorgelegten ursprünglichen Darlehensverträge stammen aus dem Zeitraum vor dem 2. November 2002. Die Verbraucherdarlehensverträge, die aus dem vorgenannten Zeitraum stammen und vor dem 2. November 2002 abgeschlossen worden sind, unterfallen leider nicht der Möglichkeit, noch widerrufen werden zu können. Dies wurde durch den Bundesgerichtshof entschieden, weshalb ein Widerruf in Ihrem Falle leider keine Aussicht auf Erfolg haben wird.
    Naja siehe meinen vorherigen Beitrag ...

  19. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei der Menge an Anfragen zu Widerrufen wundert es mich nicht, dass sich einige Kanzleien inzwischen nur noch die Rosinen rauspicken, auch wenn es uns sehr ärgert. Aber es wird sich sicherlich trotzdem noch ein Fachanwalt finden, der das übernimmt, auch wenn der Streitwert geringer ausfällt.


    Zur Publikation von Herrn Rogoz: Meint Ihr, dass es ausreicht, in der Klageschrift beim Punkt zur Aufrechnung auf § 666 BGB hinzuweisen oder sollte die Darlegung der Nutzungen der Bank durch die Bank ein eigener Klagepunkt sein? Gilt dies auch für bereits zurück gezahlte Darlehen, welche nicht grundpfandrechtlich gesichert sind?

  20. Avatar von baumaus
    baumaus ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Erfahrungen zu Gerichtszeiten
    Ich bin ja nun auch im Gerichtsverfahren; erst schriftliche Vorverhandlung (komischerweise haben sie die Frist mal eingehalten, anzuzeigen, dass sie sich verteidigen wollen; da hatte ich ja schon einen Moment Hoffnung).
    Für die Klageerwiderung haben sie aber schon Fristverlängerungen beantragt und bekommen
    Was sind eure Erfahrungen, wie lange es nach dem Erhalt der Klageerwiderung bei den LG dauert, bis es ein Urteil gibt?
    Falls es eine aussergerichtl Einigung gibt, wann treten die Banken etwa an den Kläger heran? Kurz vor angesetzter Verhandlung?
    Gehen alle Banken erst mal in Berufung? Und wie lange dauert das dann?
    Kann einen eine RSV rauswerfen, weil man dann wieder einen Deckungszusage für die Vertretung bei der Berufung braucht?

  21. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kommt darauf an, welches Landgericht.

    Eine Verlängerung zur Abgabe der Klageerwiderung wurde in meinen Verfahren bisher von jedem Bankenanwalt beantragt. Das machen die wohl immer, egal wo der Prozess läuft. Keine Bank würde ein Urteil 1. Instanz akzeptieren, wenn es für sie negativ ist.

    Von 1. Instanz LG über OLG bis zum BGH dauert es im Schnitt vier bis fünf Jahre. Es gibt auch Fälle mit drei - ist aber selten.

    Die Deckungszusage der RSV gilt meines Erachtens pro Fall und nicht pro Instanz. Kündigung erst nach zwei Fällen innerhalb eines Jahres möglich.

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