Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mich treibt vor allem die Frage um, wie lange Banken und Sparkassen noch BGH-Urteile in diesem Bereich verhindern wollen, denn das nächste Verfahren soll innerhalb der kommenden Wochen anstehen (habe ich auf irgendeiner Anwaltsseite gelesen).

  3. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Banken haben einen Vorgeschmack bekommen was so BGH Uteile anrichten können bei den Bearbeitungsgebühren.. Ich denke Sie werden möglichst lange versuchen weitere Urteile zu verhinden. Da gehören halt immer zwei dazu... Bei den Bearbeitungsgebühren war es nicht so einfach ob ich jetzt 500 € habe oder nicht kan ich verschmerzen aber bei uns wo es um viel mehr geht....ich würde vermutlich schwach werden wenn die Bank ohne Urteil die Forderung außergerichtlich bezahlt.

  4. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verschoben in Thread Klage

  5. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Der Aufsatz ist von Deinem berühmten Dr. Rogoz. Ist der eigentlich Vorsitzender bei der 6. ZK?

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @ducnici

    Der Aufsatz ist von Deinem berühmten Dr. Rogoz. Ist der eigentlich Vorsitzender bei der 6. ZK?
    Keine Ahnung...

  7. Avatar von tobin
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Keine Ahnung...
    Es wurde hier ja schonmal der Link zum GVPL gepostet, den ich mir abgespeichert habe.
    Dort ist Dr. Rogoz als "Beisitzer I" der 6. ZK genannte. Vorsitzender ist ein Hr. oder Fr. "Dycke".

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @ducnici

    Der Aufsatz ist von Deinem berühmten Dr. Rogoz. Ist der eigentlich Vorsitzender bei der 6. ZK?
    Ich glaube, ducnici hatte bisher Kontakt zu dieser Anwältin C. Rogoz

    Carolin Rogoz - Darlehensvertrag Widerruf - Kostenlose Erstberatung durch erfahrene Rechtsanwälte

    Aber sooo häufig ist der Name nun auch nicht. Da sollte schon eine Beziehung bestehen. Auch örtlich passt das.

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ich glaube, ducnici hatte bisher Kontakt zu dieser Anwältin C. Rogoz

    Carolin Rogoz - Darlehensvertrag Widerruf - Kostenlose Erstberatung durch erfahrene Rechtsanwälte

    Aber sooo häufig ist der Name nun auch nicht. Da sollte schon eine Beziehung bestehen. Auch örtlich passt das.
    ...only married! ;-)

  10. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Triple
    Alles komplett, Darlehen und Bausparvertrag, lief ja auch unter einer Vertragsnummer....

    T.
    Ja so ist es bei uns auch. Was genau hat denn bhw geantwortet? Insbes zum Bausparvertrag
    Und welche Anträge will dein Anwalt stellen?
    War das vorausdarlehen schon zurückgez.?

    Wj

  11. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    HALLO! Hilfe an Forum!

    EVTL WICHTIG fue viel von EUCH

    Hier wurde vor paar Tagen das Thema "2 Rechtschutzversicherungen gleichzeitig" angesprochen!
    Ich habe zum 1.April 2 Rechtschutzversicherungen abgeschlossen. Beide Privat.
    Nun lese ich im Internet, dies sei verboten! Die VErsicherungen wuerden von betruegerischer Absicht ausgehen, wenn man 2 davon hat.
    Kann das stimmen?
    ich habe folgendes herausgefunden:
    "§77 VVG Mehrere Versicherer

    (1) Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, jedem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben."

    Also, bedeutet dies, wenn ich beiden Versicherungen mitteile, dass ich auch noch eine Versicherung habe, dann kann man mir doch nichts anlasten?

    Beim anonymen Anruf bei einer weitern RSV hat die Mitarbeiterin mir gesagt, 2 Versicherungen seien unzulaessig.

    Ich bezweifele, dass dies stimmen kann. Ich gehe vielmehr davon aus, dass Vers.branche DESINOFORMATION zu diesem Thema im Net einstellt, weil im Falle 2 Versicherungen theoretisch ich die 1 nutzen kann um die andere bei Deckungsunwilligkeit zu verklagen...

    Ich darf nicht 2 Mal kassieren, das ist klar. aber 2 RSV haben darf ich doch, genauso wie bei beiden Deckungszusage anfragen, und dann entscheiden, ob ich bestimmten Schadenfall bei der einen oder der anderen abwickeln lasse. Es kann ja vorkommen, dass eine RSV gewissen Sachverhalt deckt und die andere nicht. Warum sollte ich dann nocht 2 RSV PRIVAT haben duerfen?

    DANKE im VORAUS fuer halbewegs verlaessliche INFOs (keine Spekulationen) von Euch.

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe schon seit Jahren mindestens zwei RSV gleichzeitig.

    Wo kein Kläger, ist kein Richter.....

  13. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    RAM

    habe ich richtig gemacht, indem ich beide RSV angeschrieben, und sicherheitshalber von der anderen bereichtet habe? (wie es auch in diesem Paragraphen 77 steht?) Von den RSV habe ich noch keine Mitteilung dazu..

    Sonst:Schadenfall noch nicht eingetereten und entsprechend keine der beiden RSV noch wegen Deckung angeschrieben. also Widerruf erklaert vor 2 Wochen, aber noch keine Antwort...
    ??

    Kannst du zu obigem Thema mehr schreiben, da RAM-Kommentare schon wertig sind...
    (aber erst mit mehr Details )

  14. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn man nach dem Abschluss der ersten RSV, die zweite abschließt, wissen die beiden Versicherungen eigentlich nichts voneinander bzw. dem Versicherungsnehmer. Und werden in aller Regel auch nichts davon erfahren

    Die offizielle Anfrage erscheint mir ungeschickt, denn jetzt sind die Versicherungen auf das "Problem" aufmerksam geworden.

    Also einfach zwei RSV abschließen und nicht mehr darüber reden/schreiben. Schadensmeldungen natürlich niemals bei beiden gleichzeitig - das ist Betrug!!

  15. Avatar von RonMcDon
    RonMcDon ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @SAM (#4202):

    Wohl richtig, ob man wegen 1.100,- Euro VFE-Rückforderung diesen Weg bestreitet und soviel Energie verschwendet. Müsste prüfen lassen, ob wenigstens hierfür RSV Deckung erteilt (BHW war für Ablösung geplant....)

    Aber: Niedrige VFE = niedriger Streitwert. Dann sind die Anwalts-u. Gerichtskosten nicht so hoch.

    Vorschlag: Falls RSV nicht deckt.Wir machen eine Interessensgemeinschaft, Spenden erwünscht (direkt an einen beauftragten Anwalt, evtl. macht die IG-Widerruf mit..., das müsste doch auch den Roland "interessieren"), starten einen Präzedenzfall bis zum BGH und ich box den Fall bis dorthin durch, und das Verwirkungsgedöns iss geklärt. Geht das überhaupt bei so einem niedrigen Streitwert?

    Wenn ich gewinnen sollte, spende ich das Geld einer Einrichtung. Das iss es mir Wert.

    Wer macht mit?

    LG
    Ron

  16. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    trotzdem ist meine Frage unbeantwortet geblieben:

    1)kann mir ein RSV di LEistung verweigern nur weil ich noch eine andere RSV habe?

    2)Wenn ich 2 Schadenfaelle habe zB Darlehen 1 und Darlehen 2, kann ich wohl bei RSV 1 Darlehen 1 melden und bei RSV 2 Darlehen 2, oder ?

  17. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Woher weiß denn RSV 1 von RSV 2?
    Eine Leistungsverweigerung kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich meine, dass man einen Schadenfall bei RSV 1 melden kann. Schadenfall2 dann bei RSV 2....

    Nachtrag: Wenn man beim RSV-Antrag nach einer zweiten Versicherung gefragt wird, darf man natürlich nicht die Unwahrheit sagen...Aber soweit ich weiß, wollen die nur eine Vorversicherung wissen. Beim Antrag RSV 2 kann man das ja bejahen und auf eine geplante (!!!) Kündigung hinweisen.

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Mich treibt vor allem die Frage um, wie lange Banken und Sparkassen noch BGH-Urteile in diesem Bereich verhindern wollen, denn das nächste Verfahren soll innerhalb der kommenden Wochen anstehen (habe ich auf irgendeiner Anwaltsseite gelesen).
    Weißt Du noch etwas zu den Details?


    Zitat Zitat von Harley
    Ich glaube, ducnici hatte bisher Kontakt zu dieser Anwältin C. Rogoz

    Carolin Rogoz - Darlehensvertrag Widerruf - Kostenlose Erstberatung durch erfahrene Rechtsanwälte

    Aber sooo häufig ist der Name nun auch nicht. Da sollte schon eine Beziehung bestehen. Auch örtlich passt das.
    Wovon sprecht Ihr hier eigentlich?


    Zitat Zitat von andi1104
    Verschoben in Thread Klage
    Danke für den Hinweis dort (Beitrag #10). Da die Frage bzgl. der Feststellungsklage auch hier schon ausgiebiger diskutiert wurde, erlaube ich mir, Deinen Beitrag hier noch einmal zu zitieren:
    Zitat Zitat von andi1104
    Hier eine Einschätzung zum Thema Feststellungsklage von einem Richter bei Test.de von RA Koch veröffentlicht.:

    RASebastianKoch schrieb am 24.06.2015 um 09:02 Uhr:


    Anträge und Streitwert

    In der aktuellen BKR (2015,28 hat ein Richter des LG Nürnberg-Fürth zu beiden Themen einen Aufsatz verfasst. Zusammengefasst bestätigt er die Zulässigkeit der beiden Feststellungsanträge
    1. Feststellung, dass das Darlehen X durch den Widerruf am Y in ein Rückgewährschuldverschältnis umgewandelt wurde
    2. Feststellung des noch geschuldeten Restsaldos
    Beim zweiten Antrag ist die Dynamik aufgrund der laufenden Zahlungen immer etwas problematisch, da man letztlich die Klage dauernd ändern muss.
    Zudem hält der Aufsatzverfasser einen Auskunftsanspruch auf ordnungegmäße Abrechnung für möglich, wobei ich für den zweiten Feststellungantrag ja bereits selbst gerechnet haben muss.
    Bei den Streitwerten stellt er die bekannten unterschiedlichen Auffassungen und wendet sich insbesondere gegen die Auffassung des OLG Stuttgart

    @Taugenichts und alle bzgl. mehrerer RSVen:
    Auch dazu hat sich ein Redakteur bei test.de (irgendwo unter den Kommentaren) geäußert. Ich halte es so, dass ich selbst eine RSV habe und parallel auch meine Frau und jeder ist beim anderen mitversichert. Sinn und Zweck ist die lückenlose RSV, falls eine nach zu häufiger Nutzung kündigen sollte. Klar, wir zahlen 2x, aber das ist es uns wert.

  19. Avatar von rupa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mal ne Frage - Warum habt ihr 2 RSV?
    Wo ist der Vorteil? Außer, dass wenn eine Kündigt die andere noch da ist? Oder Braucht ihr die um ggf. mit der einen die andere zu Verklagen?

  20. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von rupa
    Mal ne Frage - Warum habt ihr 2 RSV?
    Wo ist der Vorteil?
    Die Frage stelle ich mir vor dem Hintergrund, dass hier sehr viele über den Mangel einer RSV jammern, auch.
    Zitat Zitat von rupa
    Oder Braucht ihr die um ggf. mit der einen die andere zu Verklagen?
    Das wäre nicht so gut, würde doch die in Anspruch genommene mitkriegen, dass es noch eine weitere gibt.

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    RSV können nach § 13 ARB (Allgemeine Rechtschutz Bedingungen) in der Regel nach der 2. Deckungszusage innerhalb eines Jahres komplett kündigen, danach ist es schwierig bis unmöglich eine neue RSV abzuschließen.
    Das umgeht man mit der Lösung 2 RSV....

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