Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Mein heutiger Wermutstropfen:

    Nachdem meine RSV mir in drei WRB-Verfahren Deckungszusage für jeweils Klage und Berufung erteilt hat, musste ich natürlich mit einer Kündigung rechnen.

    Das hat die RSV nun nicht getan, sondern meine Selbstbeteiligung auf 400 Euro erhöht. Wenn ich nicht zustimme, müssten sie kündigen.

    Also habe ich unterschrieben
    Na, damit kannst du doch leben oder möchtest du noch weitere Darlehen widerrufen?
    Ich gehe davon aus, dass die Regelung nicht rückwirkend gilt, oder?

    Wenn mal die ganze WR Sache ausgestanden ist, suchst du dir eine neue RSV und fängst wieder mit 150€ SB an.

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Ich auch nicht!!! Die machen nichts. Anwältin hat auch noch keine Antwort
    von der DSL. Jetzt letzte Frist bis 30.06.2015 gesetzt.
    Ja, die haben die Ruhe weg.
    Ich meine mich zu erinnern, dass die sogar schon ein Versäumnisurteil kassiert haben.

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich hatte aber bisher 0 SB...

    Aber ich will nicht wirklich klagen und empfehle die RSV im Bekanntenkreis trotzdem weiter.

    Und Du hast recht: Ich habe nichts mehr zum widerrufen

  5. Avatar von RonMcDon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    BHW-Angelegenheit (bereits abgelöster Vertrag aus 2009) - Antwort der BHW siehe Dateianlage.

    Habe Ablehnung der BHW erhalten. Zunächst Verwirkungs-BlaBlaBla.
    Auf fehlerhafte WRB gehen sie nicht ein.

    Streitwert ist relativ niedrig (knapp 1.100,- Euro VFE).

    Ist ein Widerruf sinnvoll oder diejenigen die aus ´m Forum nachträglich VFE zurückfordern > macht ihr lediglich die VFE geltend oder reicht ihr Widerruf ein?

    Was meint ihr zu dem Schreiben und den Angaben?

    Freu mich auf Feedback´s

    Danke und LG!!
    Ron
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  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich würde zum Anwalt gehen.......

  7. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    heute kam die Ablehnung des Ombudsmann.
    Der Schiedsspruch geht voll an dem Urteil des LG Köln vorbei, obwohl die WRB der Deutschen Bank im Fall des LG Köln sich sehr nah an das Muster BGB-Info aus 2008 gehalten hatte.
    Der Ombudsmann ignoriert eigentlich alle Argumente aus dem Urteil , einzig die Verwirkung ( die die Bank ins Spiel gebracht hat) wird in der Begründung nicht aufgegriffen.

    Anbei:
    1. Schiedsspruch des Ombudsmanns
    2. WRB der Deutschen Bank
    3. Urteil des LG Köln als Link: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/k..._20150317.html

    Irgendwelche Kommentare?
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  8. Avatar von Triple
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Abend,

    ich lese schon geraume Zeit mit. Schade, dass am 23.6. kein Urteil ergehen wird....., war sehr gespannt.
    Ich selber habe Febr. 2014 widerrufen (Deutsche Bank), dann sehr zeitverzögert nach diversen Mahnungen Ablehnung, Termin vor LG Köln leider erst September.
    Weiterer Widerruf (BHW) läuft gerade an, Ablehnung seitens Bank liegt vor, Anwalt wird tätig.
    Da ich von dieser Bank mal richtig abgefertigt wurde, werde ich die beiden Verfahren auf jeden Fall bis zum Ende betreiben. Mal sehen, wann und ob die Bank einlenkt. Sollte es bis zum BGH gehen, werde ich mir keine Entscheidung "abkaufen" lassen. Zeit spielt für mich keine große Rolle, Umschuldung eh in Kürze möglich.


    Triple

  9. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Zitat Zitat von Triple
    Guten Abend,

    ich lese schon geraume Zeit mit. Schade, dass am 23.6. kein Urteil ergehen wird....., war sehr gespannt.
    Ich selber habe Febr. 2014 widerrufen (Deutsche Bank), dann sehr zeitverzögert nach diversen Mahnungen Ablehnung, Termin vor LG Köln leider erst September.
    Weiterer Widerruf (BHW) läuft gerade an, Ablehnung seitens Bank liegt vor, Anwalt wird tätig.
    Da ich von dieser Bank mal richtig abgefertigt wurde, werde ich die beiden Verfahren auf jeden Fall bis zum Ende betreiben. Mal sehen, wann und ob die Bank einlenkt. Sollte es bis zum BGH gehen, werde ich mir keine Entscheidung "abkaufen" lassen. Zeit spielt für mich keine große Rolle, Umschuldung eh in Kürze möglich.




    Triple

    Willkommen und viel Glück

  10. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    da wollte die Bank kein Urteil. Ist doch klar. Ich vermute, dass es wohl vorher einen Hinweisbeschluss gab, der der Bank eindeutig zu verstehen gegeben hat in welche Richtung die Verhanlung morgen gehen würde.

    In solchen Fällen verhindern die Banken gern ein Urteil. Sie erkennen die Forderung außergerichtlich an, zahlen und treiben es mit den nächsten Kunden wieder auf die Spitze.

    Zu diesem Thema ist der gesetzgeber gefragt. Es müsste ein Gesetz erlassen werden, dass die Widerrufsmöglichkeiten, Verjährungen und Verfristungen eventueller Ansprüche genau regelt.

    Leider wird das ein Wunschtraum bleiben. Dafür wird die Bankenlobby schon sorgen.

    Das ist aber letzlich auch egal. Es gibt Anwälte die bei diversen Banken einen gewissen Ruf genießen und keine BGH Urteile benötigen. Die bekommen die Fälle auch so durch. Man muss den Banken vorher nur lange genug zugesetzt haben. Der Anwalt dieses, aufgehobenen Prozesses wird ab morgen, zumindest bei dieser Bank, auch dazu gehören.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  11. Avatar von BlueSkyX
    BlueSkyX ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Ich auch nicht!!! Die machen nichts. Anwältin hat auch noch keine Antwort
    von der DSL. Jetzt letzte Frist bis 30.06.2015 gesetzt.
    Kenn ich. Bei mir hat die DSL Bank über 3 Monate diverse Fristen verstreichen lassen. Die letzte mit Widerruf vor gut 2 Wochen.

    Ergebnis: Nachdem ich anfangs noch auf einen Kompromiss aus war, reicht nun die Anwältin Klage ein. Deckungszusage der RSV ist bereits da. Wer nicht hören will ...

  12. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Triple
    Guten Abend,

    ich lese schon geraume Zeit mit. Schade, dass am 23.6. kein Urteil ergehen wird....., war sehr gespannt.
    Ich selber habe Febr. 2014 widerrufen (Deutsche Bank), dann sehr zeitverzögert nach diversen Mahnungen Ablehnung, Termin vor LG Köln leider erst September.
    Weiterer Widerruf (BHW) läuft gerade an, Ablehnung seitens Bank liegt vor, Anwalt wird tätig.
    Da ich von dieser Bank mal richtig abgefertigt wurde, werde ich die beiden Verfahren auf jeden Fall bis zum Ende betreiben. Mal sehen, wann und ob die Bank einlenkt. Sollte es bis zum BGH gehen, werde ich mir keine Entscheidung "abkaufen" lassen. Zeit spielt für mich keine große Rolle, Umschuldung eh in Kürze möglich.

    Triple
    Was habt ihr denn bei Bhw widerrufen? Bauspardarlehen UND Bausparvertrag?
    Oder gab es sogar von bhw ein vorausdarlehen?

    Wj

  13. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier mal eine interssante Ausführung zum Thema Feststellungsklage finde ich in Verbindung mit dem von den Banken so oft erwähnten "Treu und Glauben"
    Negative Feststellungsklage: Zum Feststellungsinteresse > Verbraucherrecht, Vertragsrecht & AGB, Zivilrecht > Rechtsanwalt > inkasso, negative feststellungsklage, Verbraucherrecht und Verbraucherschutz, zivilprozess

    Ich bin gerade mit meinem Anwalt zugange der unbedingt eine Leistungsklage gegen die ING einreichen will, obwohl das Darlehen noch läuft.
    Dabei habe ich die Bedenken das ich mindestens auf einen Teil der Prozesskosten sitzen bleibe wenn das Gericht irgend eine Forderung der Bank anerkennt z.B. die Bank eine Gegenklage anbringt und mit irgend einer Forderung recht bekommt.?!

  14. Avatar von RonMcDon
    RonMcDon ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zum 23.06.2015...

    Möglicherweise hat der klagende Anwalt, der seinen Mandanten mit seinem Einfluss bis zum BGH begleitet hat, wohl auch kein Interesse eines Urteils gehabt.

    Diese offene oder schwebende Rechtslage dürfte doch wohl auch im Interesse von Anwälten liegen.

    Nur Spekulation!!

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ich_sparmir_VFE
    Hallo,
    heute kam die Ablehnung des Ombudsmann.
    Der Schiedsspruch geht voll an dem Urteil des LG Köln vorbei, obwohl die WRB der Deutschen Bank im Fall des LG Köln sich sehr nah an das Muster BGB-Info aus 2008 gehalten hatte.
    Der Ombudsmann ignoriert eigentlich alle Argumente aus dem Urteil , einzig die Verwirkung ( die die Bank ins Spiel gebracht hat) wird in der Begründung nicht aufgegriffen.

    Anbei:
    1. Schiedsspruch des Ombudsmanns
    2. WRB der Deutschen Bank
    3. Urteil des LG Köln als Link: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/k..._20150317.html

    Irgendwelche Kommentare?
    Tja, was kümmert den Ombudsmann als höchste Instanz der Schiedsgerichtsbarkeit eine abweichende Mindermeinung des BGH.

    Generell sollte man vielleicht keine zu hohen Erwartungen an die Ombudsmänner und Ombudsfrauen stellen. Das sind sicher honorige Leute, aber eins ist auch klar: Sie werden ausgewählt und bezahlt von den Verbänden. "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" wusste schon immer der Volksmund. Da werden sicher keine bekennenden Bankenkritiker als Schiedsrichter berufen worden sein.

    Ich möchte nicht wissen, was die Geschäftsführung des Bankenverbandes von ihren Mitgliedern zu hören bekäme, wenn Verbraucheranwälte sich angesichts der Schiedssprüche zufrieden äußern würden.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RonMcDon
    Zum 23.06.2015...

    Möglicherweise hat der klagende Anwalt, der seinen Mandanten mit seinem Einfluss bis zum BGH begleitet hat, wohl auch kein Interesse eines Urteils gehabt.

    Diese offene oder schwebende Rechtslage dürfte doch wohl auch im Interesse von Anwälten liegen.

    Nur Spekulation!!

    Honi soit qui mal y pense. (Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.)

  17. Avatar von Pfuffel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So nachdem ich dem zweiten Einigungsversuch der BHW nicht zustimmen werde sehe ich mich wohl genötigt einen Schritt weiter zu gehen. Weiß einer vor welchem örtlich zuständigen Gericht die Klage gegen die BHW verhandelt wird und 2. wie die Aussichten auf Erfolg vor Diesem sind?

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Hier mal eine interssante Ausführung zum Thema Feststellungsklage finde ich in Verbindung mit dem von den Banken so oft erwähnten "Treu und Glauben"
    Negative Feststellungsklage: Zum Feststellungsinteresse > Verbraucherrecht, Vertragsrecht & AGB, Zivilrecht > Rechtsanwalt > inkasso, negative feststellungsklage, Verbraucherrecht und Verbraucherschutz, zivilprozess

    Ich bin gerade mit meinem Anwalt zugange der unbedingt eine Leistungsklage gegen die ING einreichen will, obwohl das Darlehen noch läuft.
    Dabei habe ich die Bedenken das ich mindestens auf einen Teil der Prozesskosten sitzen bleibe wenn das Gericht irgend eine Forderung der Bank anerkennt z.B. die Bank eine Gegenklage anbringt und mit irgend einer Forderung recht bekommt.?!
    Vielen Dank für den Link. Ich bin ja auch ING-DiBa Kunde (4 Darlehen) ohne RSV. Ich habe bisher noch nicht widerrufen und natürlich auch dort noch keine Klage eingereicht. (Die jetzige Klage bezieht sich auf ein nicht grundpfandrechtliches Darlehen bei einer anderen Bank, welches bereits zurückgezahlt wurde).

    Vor welchem Gericht will Dein RA gegen die ING-DiBa Klage einreichen? Hast Du eine RSV im Rücken? Wie hoch setzt Dein RA den Gegenstands-/Streitwert an? Würde es Dir etwas ausmachen, einen Entwurf der Klageschrift (als Zusammenfassung der Klagepunkte) hier bzw. im Thread "Klageschrift" einzustellen? Nochmals danke!


    Unter dem o.g. Link bin ich auch auf diesen Artikel gestoßen, den ich ebenfalls lesenswert finde. Es geht um den Gerichtsstand:
    Üblicherweise ist die Klage am Wohnort bzw Geschäftssitz des Beklagten zu erheben – das bedeutet Fahrtkosten und Aufwand für Betroffene. Gerade Privatpersonen scheuen hier das Prozesskostenrisiko. Das Amtsgericht Uelzen (13 C 1524/10) erkannte, unter Berufung auf das OLG Köln (zu finden in GRUR 1978, S. 656), dass bei negativen Feststellungsklagen auch das Gericht zuständig sein kann, das im Falle umgekehrten Rubrums zuständig wäre. Sprich: Zuständig ist auch das Gericht am Wohnort des Klägers bei einer negativen Feststellungsklage. Für Betroffene, die sich wehren wollen, ist dies eine erhebliche Erleichterung zur Durchsetzung der eigenen Rechte.
    Das OLG Köln (6 U 179/77, „Immer jünger“, zu finden in GRUR 1978, 658) hat bereits 1978 festgestellt, dass die negative Feststellungsklage (auch) bei dem Gericht anhängig gemacht werden kann, das bei umgekehrtem Rubrum der fiktiven Leistungsklage zuständig wäre. Die Entscheidung wird inzwischen von mehreren Gerichten zitiert, um diesen Grundsatz zur Anwendung zu bringen. Im Folgenden Auszüge aus den Gründen der Entscheidung des OLG Köln.

  19. Avatar von schober53
    schober53 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RonMcDon

    Ist ein Widerruf sinnvoll oder diejenigen die aus ´m Forum nachträglich VFE zurückfordern > macht ihr lediglich die VFE geltend oder reicht ihr Widerruf ein?

    Ron
    Ist es überhaupt möglich, die Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen ohne den Kredit zu widerrufen??

    Danke auch für deine Erfahrungen zum Thema Ombudsmann. Es gibt offenbar Erfahrungen wo der Schiedsspruch einigermaßen fair war (Ombudsmann der privaten Banken entscheidet gegen Targobank), dort hat allerdings dann die Bank nicht mitgespielt. Der Westen berichtet dass etwa jeder zweite Fall erfolgreich läuft (Ombudsmann der privaten Banken entscheidet gegen Targobank). Es gibt aber auch andere Zahlen (16 % der Fälle von Verbrauchern nur erfolgreich, Widerrufsjoker: Lohnt sich ein Ombudsmannverfahren?). Vermutlich geht nur entweder schnell oder kostenlos...

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    M.E. lag der besondere Wert des Ombudsmannverfahrens in seiner Verwirkungshemmung bei Kredit-Bearbeitungsgebühren. D.h., wo Ende 2014 Verwirkung drohte, konnte man damit "Aufschub" bewirken.

    Ich weiß, dass irgendwo stand, eine RÄ habe mit dem Ombudsmannverfahren auch beim Widerruf Erfolg gehabt, kann mich aber leider nicht mehr erinnern, ob es die Targobank war und um welche Details es ging.

  21. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Vielen Dank für den Link. Ich bin ja auch ING-DiBa Kunde (4 Darlehen) ohne RSV. Ich habe bisher noch nicht widerrufen und natürlich auch dort noch keine Klage eingereicht. (Die jetzige Klage bezieht sich auf ein nicht grundpfandrechtliches Darlehen bei einer anderen Bank, welches bereits zurückgezahlt wurde).

    Vor welchem Gericht will Dein RA gegen die ING-DiBa Klage einreichen? Hast Du eine RSV im Rücken? Wie hoch setzt Dein RA den Gegenstands-/Streitwert an? Würde es Dir etwas ausmachen, einen Entwurf der Klageschrift (als Zusammenfassung der Klagepunkte) hier bzw. im Thread "Klageschrift" einzustellen? Nochmals danke!


    Unter dem o.g. Link bin ich auch auf diesen Artikel gestoßen, den ich ebenfalls lesenswert finde. Es geht um den Gerichtsstand:
    Ich will in LG Darmstadt klagen und mein Anwalt meinte das es auf Grund einer Gesetzbarkeit der EU auch geht. Ich habe keinen RS für den WR und die Klageschrift ist noch nicht fertig weil wie schon erwähnt ich eine Feststellungsklage bevorzugen würde, mein Anwalt aber eine Leistungsklage?!

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