ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich bin immer noch leicht schockiert: Was müsste die Bank denn dem Kläger bieten, damit er nach zwei verlorenen (!!!) Instanzen die zugelassene Revision zurücknimmt?
Wahrscheinlich haben die Bundesverbände der Banken- und Sparkassen hier mit bezahlt.
Nur mit welchem Ziel? Das können die doch nicht jetzt bei jedem anstehenden BGH-Fall machen - oder doch? Ist das wirklich billiger als ein BGH-Urteil ?
Für die Rücknahme kann es diverse Gründe geben, so dass sie letztlich weder verbraucherfreundlich noch bankfreundlich interpretiert werden kann.
Der BGH kann die Widerrufsbelehrung für richtig oder das Widerrufsrecht für verwirkt gehalten haben. Genauso ist denkbar, was hier ja schon in den Raum geworfen wurde, dass die Bank dem Verbraucher ein Angebot gemacht hat, das einfach zu verlockend war.
Also sind alle so schlau wie vorher. Das Spiel geht weiter.
Für die Rücknahme kann es diverse Gründe geben, so dass sie letztlich weder verbraucherfreundlich noch bankfreundlich interpretiert werden kann.
Der BGH kann die Widerrufsbelehrung für richtig oder das Widerrufsrecht für verwirkt gehalten haben. Genauso ist denkbar, was hier ja schon in den Raum geworfen wurde, dass die Bank dem Verbraucher ein Angebot gemacht hat, das einfach zu verlockend war.
Also sind alle so schlau wie vorher. Das Spiel geht weiter.
-Schweers (RA)
Aha interesant, wenn er das Widerrufsrecht für verwirkt gehalten haben sollte wieso lässt es dan die Revision zu?
ich glaube kaum, dass die Kläger nach zweimaligen Scheitern am LG und OLG HH an den BGH gehen um dann zurück zu ziehen, weil man akzeptiert das Verwirkung vorliegen könnte...
Ich bin immer noch leicht schockiert: Was müsste die Bank denn bieten, damit man nach zwei verlorenen (!!!) Instanzen die zugelassene Revision zurücknimmt?
Wahrscheinlich haben die Bundesverbände der Banken- und Sparkassen hier mit bezahlt.
Nur mit welchem Ziel? Das können die doch nicht jetzt bei jedem anstehenden BGH-Fall machen - oder doch? Ist das wirklich billiger als ein BGH-Urteil ?
Ich bin mir da nicht sicher.....
Vielleicht ist der Scheck weit größer gewesen als der Verbraucher in der Klage haben wollte!? Das rechnet sich doch für die Banken allemal! Den wenigen Verbrauchern, die das Standvermögen haben durch alle Instnazen zu gehen, kann man doch locker mal ein dickes Handgeld zahlen solange sie dann bloß die Klappe halten. Bestimmt wurde ein Vergleich geschlossen, daß der Kunde auch nicht sagen darf was da passiert ist. Wir werden es nie erfahren. und die Banken reiben sich die Hände, weil alle die auf den D-Day gehofft haben, jetzt in die Röhre schauen und die Banken bei ihnen (also bei uns ) jetzt ganz viel Geld sparen.
So läuft's. Wem will man einen Vorwurf machen? Hätten wir als Kunden Nein gesagt, wenn man uns so "bestechen" würde?
WObei ich mich schon frage: Kann denn nicht der Bundesgerichtshof einfach trotzdem die Sache entscheiden?? Es interessiert doch soooo viele Leute hier...
Wenn der Kläger die Revision zurücknimmt, handelt es sich um ein "absolutes Verfahrenshindernis" (das wäre beispielsweise auch der Tod des Klägers, wenn er keine Erben hat). Auch wenn der Senat so verbraucherfreundlich wie möglich gewesen wäre, hätte er in diesem Fall kein Urteil fällen können.
Mit Sicherheit hat der BGH das Widerrufsrecht nicht für verwirkt gehalten, sonst hätte er schon lange einen Hinweisbeschluss erlassen, mit der Aufforderung die Revision zurück zu nehmen. Sonst würde der Senat sie abweisen. Das ist das übliche Verfahren.
Setzt der Senat aber einen Verhandlungstermin an, kann der Revisionsführer davon ausgehen, dass er - nach Klageabweisung durch zwei Instanzen - mehr als gute Karten hat. So war es hier
Nicht der BGH hat die Revision zugelassen, sondern das OLG. Der BGH war an diese Entscheidung gebunden. Die Tatsache, dass der BGH über die Revision zu entscheiden hatte, bedeutete also nicht zwingend, dass der Kläger gute Karten hatte. Er konnte genauso gut überhaupt keine Chance haben.
Wir werden u.U. davon hören, ob der BGH einen schriftlichen Hinweis erteilt hat. Bisher ist nichts davon bekannt.
Nicht der BGH hat die Revision zugelassen, sondern das OLG. Der BGH war an diese Entscheidung gebunden. Die Tatsache, dass der BGH über die Revision zu entscheiden hatte, bedeutete also nicht zwingend, dass der Kläger gute Karten hatte. Er konnte genauso gut überhaupt keine Chance haben.
Wir werden u.U. davon hören, ob der BGH einen schriftlichen Hinweis erteilt hat. Bisher ist nichts davon bekannt.
-Schweers (RA)
Macht jedoch trotzdem wenig Sin. Das OLG hat bestimmt auch entsprechende Hinweisbeschlüsse erlassen aber der Kläger hat auf ein Urteil bestanden.
Ich bin immer noch leicht schockiert: Was müsste die Bank denn bieten, damit man nach zwei verlorenen (!!!) Instanzen die zugelassene Revision zurücknimmt?
Wahrscheinlich haben die Bundesverbände der Banken- und Sparkassen hier mit bezahlt.
Nur mit welchem Ziel? Das können die doch nicht jetzt bei jedem anstehenden BGH-Fall machen - oder doch? Ist das wirklich billiger als ein BGH-Urteil ?
Ich bin mir da nicht sicher.....
Wenn ich die Pressemitteilung richtig gelesen habe dann haben die Kläger die Revision zurückgenommen und nicht die Bank
Was ist eigentlich mit dem Fall wo der BGH Prozesskostenhilfe gewährt hat??
test-Redakteur Herrmann hat schon reagiert und Stellungnahme abgegeben...
"Offenbar haben die Banken erneut ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil verhindert. Nächste Woche wollte der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Revision gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln. Doch der Termin fällt aus. Die Kläger haben die Revision zurückgenommen. Zu den Gründen äußern sie sich nicht. Zu vermuten ist: Die Bank hat ihnen hinter den Kulissen ein lukratives Angebot gemacht."
"Ärgerlich ist das Verfahren für die Richter am Bundesgerichtshof und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Die Vorarbeiten für eine Revisionsverhandlung sind aufwendig. Juristische Fachliteratur und Rechtsprechung zum Thema müssen ausgewertet und Entscheidungsvorschläge vorbereitet werden.
Eine Möglichkeit bleibt den Juristen am BGH jetzt noch: Sie können das Ergebnis ihrer Überlegungen zur Verwirkung des Widerrufs als Aufsatz in einer Fachzeitschrift veröffentlichen. So gingen sie schon einmal vor. Nachdem im Jahr 2012 eine Sparkasse ein Grundsatzurteil zu den Kreditbearbeitungsgebühren verhindert hatte, erschien ein langer Aufsatz einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des BGH.
Ihr Fazit damals: Die Argumente der Bankanwälte überzeugen nicht. Verbraucherklagen gegen Banken und Sparkassen haben gute Aussicht auf Erfolg."
Weiß von euch jemand wie weit die Revision vorangekommen ist und wann da ein Termin am BGH zu erwarten ist?
LG Frankfurt/Main, 27.06.2013 - 25 O 512/10
OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13 BGH, 28.04.2015 - XI ZA 18/14
Da sollten doch die Banken schlechte Karten haben die Entscheidung zu manipulieren oder?
Dazu gibt es noch nichts neues. Ich glaube aber nicht, dass aus diesem Verfahren in diesem Jahr noch etwas wird. Da müssen wir uns wohl bis 2016 gedulden.
Grundsätzlich können die Banken dies Verfahren auch in bewährter Art und Weise zum Platzen bringen: Zahlen Sie dem Kläger mehr, als er eigeklagt hat, wird er wohl auch in diesem Fall seine Revision zurücknehmen.
Allerdings klappt das sicherlich nicht auf lange Sicht. Auch die Darlegung in "Test" ist eindrucksvoll: Dürfen die BGH-Richter ein Verfahren nicht weiter führen,
sorgen sie für die Veröffentlichung ihrer Grundhaltung in einer Fachzeitschrift...
Dann wollen wir hoffen das ein wissenschaftlicher Mitarbeiter/in einen Aufsatz verfasst.
Denn wenn eine Vorbereitung zu so einem Termin wirklich soviel Arbeit macht wäre ich pers. ziemlich angepisst wenn paar Tage vorher dieser Termin abgesagt wird.