Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Weisswurscht37
    @Hoppla: Kennst du dich mit Widerruf bei Bausparkassen aus? Wir haben zwei Riester-Bausparverträge der BHW und noch einen BHW Vertrag aus 2008, ich finde aber bei keinem der Verträge WRB?!
    Nicht wirklich, ich dachte auch icht könnte meine Bausparverträge einwach widerrufen. Ich habe eine Ablehnung erhalten mit dem Hinweis, dass es nur ein Vertraglich vereinbarter WR ist. Habe mich schlau gemacht und mich noch mit der Juristin von der LBS unterhalten tja was soll ich sagen schaut schlecht aus.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Nicht wirklich, ich dachte auch icht könnte meine Bausparverträge einwach widerrufen. Ich habe eine Ablehnung erhalten mit dem Hinweis, dass es nur ein Vertraglich vereinbarter WR ist. Habe mich schlau gemacht und mich noch mit der Juristin von der LBS unterhalten tja was soll ich sagen schaut schlecht aus.
    Welche Begründung haben die angeführt?

    Auch der Abschluss eines BSV ist eine Finanzdienstleistung...

  4. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ist es nicht möglich, den 2. Vertrag bei der mündlichen Verhandlung ins Spiel zu bringen?

    bei einer Einigung vor Gericht kannst du es auf jeden Fall mit einfügen. Der Vorteile währe, dass du nur für die Einigung ein Mehrwert hast und entsprechend der höhere Streitwert der dan daraus resultiert nur für die Einigungsgebühr zählt. Also wenn einer mehrer Vertäge hat und er und die Bank sich einigen wollen, ist das eine kostengünstige Lösung.

    Eine Klageerweiterung ist bestimmt auch möglich aber macht weniger Sin. Da hätte man von Anfan an den zweiten Vertrag mit hinzuziehen können.

  5. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Welche Begründung haben die angeführt?

    Auch der Abschluss eines BSV ist eine Finanzdienstleistung...
    Die Begründung war, das es sich nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen sondern um einen vertraglich vereinbarten WR handelt. Die sind mehr oder weniger nicht dazu verpflichtet eine WRB zu erteilen.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Die Begründung war, das es sich nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen sondern um einen vertraglich vereinbarten WR handelt. Die sind mehr oder weniger nicht dazu verpflichtet eine WRB zu erteilen.
    Selbst wenn das so wäre, müssten sie sich dann trotzdem an die Bedingungen eines WR halten...

    Halte ich für ein abwiegeln....

  7. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Selbst wenn das so wäre, müssten sie sich dann trotzdem an die Bedingungen eines WR halten...

    Halte ich für ein abwiegeln....
    Nicht an die gesetzlichen Vorgaben sondern nur an die Vertraglich vereinbarten.

  8. Avatar von anonym123
    anonym123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Verhandlungstermin beim BGH am 23.06.2015 zur Sache XI ZR 154/14 wird nicht stattfinden.

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von anonym123
    Der Verhandlungstermin beim BGH am 23.06.2015 zur Sache XI ZR 154/14 wird nicht stattfinden.
    Welche Quelle?

  10. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von anonym123
    Der Verhandlungstermin beim BGH am 23.06.2015 zur Sache XI ZR 154/14 wird nicht stattfinden.

    Woher weißt du das?

    Damit scherzt man nicht

  11. Avatar von schober53
    schober53 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auf den Seiten vom Bundesgerichthof steht aber ein Terminhinweis: Der Bundesgerichtshof - Presse :Terminhinweise. Vielleicht sollten wir mal beobachten ob dieser Hinweis in den nächsten TAgen verschwindet. Toitoitoi daß die Bank da nicht dem Verbraucehr einfach ne dicke Summe gezahlt hat, um das befürchtete D-day-Bankenschreck Urteil zu verhindern!!

  12. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Welche Quelle?
    Vielleicht sollte man mal hier anrufen und nachfragen, was meinst du?
    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013

  13. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich erwarte auch, dass anonym123 jetzt zügig seine Quelle nennt......

    Einzige Möglichkeit, warum der Termin aufgehoben sein könnte, wäre die Anerkennung der Klage durch die Bank. Verzögert eine entsprechende BGH-Entscheidung, ist aber kein Beinbruch...

    Hier im Forum ruft doch immer jemand beim BGH an....

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Vielleicht sollte man mal hier anrufen und nachfragen, was meinst du?
    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Durchwahl 2303...

    ;-)

    Die wissen von nix, Termin steht um 0900

    Ich soll nachmittag bzw. Montag noch mal anrufen, sie hätten heute noch keine Post bekommen...

    Pressetante konnte auch noch nichts sagen, meinte, sie würde wenn was zu der Terminbekanntgabe zusätzlich hinschreiben...

  15. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn die Pressemenschen nichts davon wissen, weiß auch die Geschäftsstelle des XI. Senats (noch) nichts davon.

    Also kann anonym123 nur Kontakt zum Kläger oder zur Bank halben und die entsprechenden Schriftsätze sind beim BGH noch nicht eingegangen.
    Kann ich mir so aber nicht wirklich vorstellen.....

  16. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Wenn die Pressemenschen nichts davon wissen, weiß auch die Geschäftsstelle des XI. Senats (noch) nichts davon.

    Also kann anonym123 nur Kontakt zum Kläger oder zur Bank halben und die entsprechenden Schriftsätze sind beim BGH noch nicht eingegangen.
    Kann ich mir so aber nicht wirklich vorstellen.....
    Ja denke ich auch. Ich finde es nur schade das gewisse Leute hier einen riesen Wind machen und dann die Pusteblume spielen.
    Kann doch nicht so schwer sein seine Behauptung zu begründen!?

    Danke nochmal an ducnici

  17. Avatar von schober53
    schober53 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Fast möchte man spekulieren daß die Leute aus der Klage beim Bundesgerichtshof hier im Forum mitlesen und die Bank genau deswegen wie man bei uns so schön sagt, kahl Fööß bekommen haben...

  18. Avatar von anonym123
    anonym123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    BGH Pressemitteilung Nr. 102/2015

    Revisionsrücknahme in Sachen XI ZR 154/14

    XI ZR 154/14


    Die Kläger haben ihre Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 26. Februar 2014 (vgl. dazu näher Pressemitteilung Nr. 76/2015) zurückgenommen. Der Verhandlungstermin am 23. Juni 2015 um 9.00 Uhr ist aufgehoben.
    Vorinstanzen:
    LG Hamburg – Urteil vom 4. Juli 2013 – 328 O 441/12
    Hanseatisches OLG Hamburg – Urteil vom 26. Februar 2014 – 13 U 71/13
    Karlsruhe, den 19. Juni 2015

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    und hier der link dazu...

    Pressemitteilung Nr. 102/15 vom 19.6.2015

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da gab es ja wohl einen Scheck.

    Das müsste man eigentlich mal mit den Anwälten der Klägerseite diskutieren.

    Schade, aber ein neues Verfahren kommt bestimmt.

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Da gab es ja wohl einen Scheck.

    Das müsste man eigentlich mal mit den Anwälten der Klägerseite diskutieren.

    Schade, aber ein neues Verfahren kommt bestimmt.
    Der Weg zu den Lorbeeren ist nun für Dich frei! ;-)

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