Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von tomtom72
    tomtom72 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi zusammen,
    ich stehe gerade auf dem Schlauch...
    Mein Immobiliendarlehen von 2007/08 hat jetzt noch eine Restlaufzeit von ca. 3 Jahren.
    Wenn ich jetzt ein Vergleichsangebot meiner Bank zu deutlich besseren Konditionen habe, wie rechne ich die Ersparnis aus?

    Was muss ich da berücksichtigen?
    Anderes Verhältnis Zinsen/Tilgung für die letzten 3 Jahre
    Damit geringere Restschuld...

    Keine Ahnung, wie ich das berechnen soll....

    Ich habe nur Rechner für die kompl,ette Rückabwicklung gefunden, jedoch nicht für einen Vergleich.

    Vielen Dank schonmal!

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @

    Was spielt denn der steigende oder fallende Markt bei einem Forwarddarlehen bei den Banken für eine Rolle? Die refinanzieren sich zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung, das Geld liegt bei denen nach Abschluss bereit!

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Jetzt werfen wir aber Äpfel und Birnen in einen Topf!

    Natürlich lohnt sich ein vorzeiter Abruf eines Forward Darlehens für die Bank, sie bekommt nämlich Zinsen für einen Zeitraum in dem sie normalerweise keine bekommen würde, zudem bekommt sie diese doppelt, denn mit dem Aufschlag für den Forward hat sie diese Zeit ja schon berücksichtigt. Recht hat ducnici damit, dass selbstverständlich der vereinbarte Zins seine Gültigkeit hat. Möglich ist die vorzeitige Auszahlung eines Forwarddarlehens sehr wohl, allerdings sollte man darauf achten eine Bank auszuwählen, die Widerrufer ablöst, bzw. begleitet!
    Nun ja, mir wurde gesagt, dass die Bank eben sich die Refinanzierung für den im Vertrag ausgewiesenen Zeitpunkt gesichert hat und nicht für früher. So ungefähr.

    Das es sich u.U. für die Bank lohnen kann ist klar, hängt aber vom Zinsniveau zu dem Zeitpunkt ab...

    Ablösung von widerrufenen Darlehen kein Problem.


    Ich muss dazu sagen, dass wir in unserem Fall 4 Darlehen mit drei verschiedenen Terminen von einer möglichen ord. Kündigung haben, zudem drei von diesen vier Darlehen widerrufen wurden...

    Etwas komplizierter... ;-)

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @Ducnici
    Sagen sie mir mal bitte wo sie heute für 3 Jahre einen Zinssatz für 1,25 % bekommen? Ungeachtet der Tatsache, dass die Auswahl der Banken für Ablöser Widerruf immer noch kleiner ist als die gesamte Auswahl.
    Sparda N, siehe biallo.de, 50.000Euro (bis zu dem Betrag ginge nun eines der ersten widerrufenen Darlehen), 5 Jahre (kürzer geht bei biallo nicht aber bei Sparda)... 1,35% minus 0,1% Rabattzins...

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Viel entscheidender finde ich aber, was machen sie nach den 3 Jahren ? Wollen sie dann von den dann am Markt befindlichen Zinsen abhängig sein? Ggf. wieder da landen wo sie herkommen, was sie widerrufen haben?
    Wie was mache ich nach den 3 Jahren?

    Jetzt FW-Darlehen (15 Jahre Zinsbindung) abschliessen und was in der Zeit von jetzt bis zum Forward passiert, kurzfristig abschliessen...

    => Zins für mehr als 15 Jahre gesichert...

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Ducnici,

    aber warum denn nicht jetzt schon ein Forward Darlehen was vorzeitig in Anspruch genommen werden kann? Für 3 oder 2 Jahre gibt es doch gar keine 1,25 %! Welche Bank gibt mir für diese kurze Laufzeit diesen Zins? Ist dass dann auch eine Bank die Widerrufer ablöst? Klappt das alles in der Frist? Bekomme ich das Darlehen dann schnell auch wirklich?

    Ich konnte bis vor einer Woche ein Forward mit 3 Jahren Forwardlaufzeit für 15 Jahre fest (beginnend ab Zeitpunkt der Auszahlung!!) zu 1,75 % darstellen. Warum denn dann das Risiko eingehen, dass dem Widerruf stattgegeben wird, eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird und die ggf. aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten wird?

    .....
    Das es sich u.U. für die Bank lohnen kann ist klar, hängt aber vom Zinsniveau zu dem Zeitpunkt ab...

    Diese Aussage kann ich leider nicht nachvollziehen, der einzig entscheidende Zinssatz bei Forward Darlehen ist der bei Beantragung und Refinanzierung und kein anderer. Wenn eine Bank die Zinsen erst ab 1.8.2018 bekommt, dann die Forwardlaufzeit erst ins verdienen bringt, bzw. zurück holt, so tut sie das auch dann, wenn das Darlehen bereits 8.2017 ausgezahlt wird, nur mit dem Vorteil dann für ein Jahr weitere Zinsen zu bekommen. Da ist es völlig zu vernachlässigen, wo 8.2017 dann die Zinsen liegen, völlig egal, denn refinanziert wurde sich bei Abschluss.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei 1,75% ist das schon ein recht guter Zins...

    Frage, kann man ein großes FW-Darlehen (also die Summe aller abzulösenden Darlehen) in Teilen vorher abrufen?

    Oder müsste man für jedes Darlehen ein wieder ein eigenes FW-Darlehen abschliessen?

  7. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frage an Forum:

    Meine Bank hat nun meinen Widerruf abgesagt, nun kann ich theoretisch die Deckung bei der Rechtschutversicherung beantragen. Ich bin aber beruflich die naechsten 2 Monate im Ausland unterwegs, und will nicht das Thema jetzt angehen.
    (Zinsentwicklung interessiert mich eher nicht, da ich Rueckabwicklung laufenden Darlehens aus Eigenmitteln bezahle)

    Es es ist doch juristisch kein Problem, wenn ich erst in 2 Monaten die Deckung beantrage und sonstige Schritte mit RA angehe, oder?

  8. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Taugenichts
    Frage an Forum:

    Meine Bank hat nun meinen Widerruf abgesagt, nun kann ich theoretisch die Deckung bei der Rechtschutversicherung beantragen. Ich bin aber beruflich die naechsten 2 Monate im Ausland unterwegs, und will nicht das Thema jetzt angehen.
    (Zinsentwicklung interessiert mich eher nicht, da ich Rueckabwicklung laufenden Darlehens aus Eigenmitteln bezahle)

    Es es ist doch juristisch kein Problem, wenn ich erst in 2 Monaten die Deckung beantrage und sonstige Schritte mit RA angehe, oder?
    Aus juristischer Sicht brennt da in 2 Monaten nichts an.

    Ich würde aber trotzdem empfehlen zumindest die Deckungszusage schon jetzt durch den Anwalt einholen zu lassen. Manche RSV tun sich unheimlich schwer damit. Das kann dann allein 2 Monate dauern bis der Anwalt erstmals an die Bank herantreten kann.

  9. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da stimme ich Harley voll zu: Die Deckungszusage sollte zeitnah eingeholt werden - vor Reiseantritt.

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Taugenichts
    Frage an Forum:

    Meine Bank hat nun meinen Widerruf abgesagt, nun kann ich theoretisch die Deckung bei der Rechtschutversicherung beantragen. Ich bin aber beruflich die naechsten 2 Monate im Ausland unterwegs, und will nicht das Thema jetzt angehen.
    (Zinsentwicklung interessiert mich eher nicht, da ich Rueckabwicklung laufenden Darlehens aus Eigenmitteln bezahle)

    Es es ist doch juristisch kein Problem, wenn ich erst in 2 Monaten die Deckung beantrage und sonstige Schritte mit RA angehe, oder?
    Juristisch mag das in Ordnung gehen...

    machen würde ich es aber sofort...der Anwalt braucht eine gewisse Zeit um alles zu überblicken und auch um die RSV um Deckung anzuschreiben.

    Ich würde hier keine Zeit verlieren und ihm die notwendigen Unterlagen in Kopie/Scan als pdf zukommen lassen...

    ;-)

    noch 7 Tage...

    wieder zu schnell gewesen und nicht den Rest gelesen...Harley&RAM waren schneller...

  11. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neuigkeiten heute vom LG N-Fü:

    Verhandlungstermin von einem Forenteilnehmer bezüglich der WRB der DKB...bei dem ich vor Ort war...

    Widerruf wurde vor einer außerordentlichen Kündigung (wegen Verkauf) ausgesprochen, VFE gezahlt und diese nun über eine Leistungsklage zurück gefordert...

    Am Anfang der Güteverhandlung wurde ein Vergleich vom Anwalt der DKB ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

    Danach erklärte der Richter, dass die Kammern wohl bzgl. der Gesetzmässigkeit der WRB verschieden positioniert wären aber die vorliegende WRB der DKB für ihn keine Anlass geben würde von der bisherigen Rechtsprechung der 6.Zivilkammer abzukehren...

    Die von der DKB Veränderungen wie "Der Lauf der Frist" etc. wären wohl relativ unerheblich aber was seitens des Richters als erheblich falsch und irreführend eingestuft wurde, war die Belehrung über die "Finanzierten Geschäfte" da hier verschiedenste Sätze des Mustertextes miteinander verknüpft eingefügt wurden, was so aber seitens des Mustertextes nicht vorgesehen war und damit eine erhebliche Abweichung vom Inhalt des Mustertextes vorgenommen wurde, sodass sich die DKB nicht auf die Schutzwirkung berufen könne...

    Fehlende Überschrift "Widerrufsrecht", "Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung" statt "Absendung Ihrer Widerrufserklärung", optische Darstellung wie hellgraue Überschriften etc. wurden NICHT thematisiert...

    Die WRB der DKB wäre mit der maßgeblichen inhaltlichen Veränderung nicht gesetzmäßig und somit hat die Frist zum Widerruf nicht zum laufen begonnen.


    Dann ging er über zum Thema Rechtsmissbrauch und Verwirkung und meinte sogleich, dass für einen Rechtsmissbrauch die Hürden schon arg hoch lägen und äusserst zurückhaltend von der Kammer beurteilt werden würde.

    Eine Umschuldung aus ökonomischen Gründen die aufgrund eines formellen Fehlers möglich wäre könnte weder rechtsmissbräuchlich sein noch könnte diese verwirkt sein.
    Wer eben clever und schlau genug wäre, das innerhalb des gesetzlichen Rahmens umzusetzen, könnte man nicht rechtsmissbräuchlichkeit vorwerfen...

    Tenor: die Chancen für den Kläger stünden nicht schlecht.

    Es ging dann noch um die außergerichtlichen Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwaltes. Hierbei war nicht ganz klar, ob der Anwalt vor oder nach Widerruf beauftragt wurde.

    Auf jeden Fall wurde herausgestellt, wird der Anwalt vor der Ablehnung des Widerrufes beauftragt, hat der Kläger die Kosten selbst zu tragen, da die Bank dann noch nicht im Verzug war!
    (Anmerkung meinerseits: also immer schön noch mal anmahnen um das klar und deutlich hervorzuheben!)

    Nachdem keine Einigung erzielt wurde, beendete der Richter die Verhandlung nach 80min und setzte den Termin zur Urteilsverkündung auf den 07.07.15 um 1000 an....


    Ging bzgl. der WRB selbst ratzfatz...

    Aber...sehr wichtig...chronologische Auflistung, was wann gemacht wurde...wann wurde der WR eingereicht, wann hat die Bank die Ablehnung geschickt, wann wurde der Anwalt eingeschaltet uswusf.

    Denke hier eine Auflistung hilft ungemein, damit der Richter sich ein klares Bild machen kann...


    Achja, hab den Richter dann noch wegen des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage gefragt... wäre die Höhe des zu vernichtenden Wertes, also Restvaluta... bei einem zusätzlichen Antrag über die Feststellung der an die Bank zu zahlenden Restschuld würde dieser Antrag den Streitwert NICHT weiter erhöhen, da er dann Teil der Feststellungsklage wäre...

  12. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und nun: Wird der Kläger gewinnen?

    Geht nach Deinen Schilderungen eigentlich nicht anders, oder?

    Hat denn der DKB-Anwalt (welche Kanzlei) zu den Darlegungen des Richters in Sachen Verwirkung und Rechtsmissbrauch etwas vorgetragen?

    War der D-Day und das erwartete BGH-Urteil Thema?

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Und nun: Wird der Kläger gewinnen?
    Anzunehmen. So hat es sich angehört.

    Zitat Zitat von RAM
    Geht nach Deinen Schilderungen eigentlich nicht anders, oder?
    Ja, auch der Anwalt vom Kläger geht davon aus dass sie Klage gewinnen...

    Zitat Zitat von RAM
    Hat denn der DKB-Anwalt (welche Kanzlei) zu den Darlegungen des Richters in Sachen Verwirkung und Rechtsmissbrauch etwas vorgetragen?
    Nein, der hat nicht viel gesagt, er war als bevollmächtigter Vertreter da. Namen weiß ich nicht. Die von der DKB beauftragte Kanzlei ist die Kanzlei "Görg", der Rechtsanwalt Sebastian Uhlig.

    Zitat Zitat von RAM
    War der D-Day und das erwartete BGH-Urteil Thema?
    Eigentlich nicht. Man sprach zwar allgemein davon, dass ja überhaupt die Rechtsprechung auf diesem Gebiet nicht ganz einheitlich wäre und man wohl auch immer wieder dann die Fälle unterschiedlich betrachten müsse...

    Aber eigentlich war das kein großes Thema, da der Richter eben meinte, WRB wäre nicht gesetzmäßig, der WR wirksam und Rechtsmissbrauch und Verwirkung nicht in Frage kämen...

    Der Kläger-Anwalt warf dann noch zu Recht ein, dass auch zuerst widerrufen worden wäre und erst außerordentlich gekündigt wurde (hat sich so ergeben)

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dann hat sich die Gegenseite wohl auch nicht bemüht, die werden wahrscheinlich sowieso in Berufung gehen - wie Banken das immer machen. Und das OLG Nürnberg (14. Senat) hält sich seit Wochen geschlossen
    Also auch hier: Warten auf D-Day......

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schon ziemlich eindrucksvoll die "DKB-Juristen":

    www.goerg.de

  16. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Schon ziemlich eindrucksvoll die "DKB-Juristen":

    www.goerg.de
    Zulassung 2014...

    https://www.goerg.de/de/anwalte/uhli...ian.42039.html

    Dessen Klageerwiderung beträgt mal schlappe 36 Seiten!!!

  17. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Wieder was gelernt....nämlich das ich im was richtig gemacht habe.
    In dem Fall gegen die Volksbank habe ich pers. den Widerruf erklärt, am 15.04.2015 und das 1. Schreiben meines RA bekam die Bank erst am 03.Juni , also müsste die RSV auch den außergerichtlichen Teil übernehmen, richtig so ?

    Gruß

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Wieder was gelernt....nämlich das ich im was richtig gemacht habe.
    In dem Fall gegen die Volksbank habe ich pers. den Widerruf erklärt, am 15.04.2015 und das 1. Schreiben meines RA bekam die Bank erst am 03.Juni , also müsste die RSV auch den außergerichtlichen Teil übernehmen, richtig so ?

    Gruß
    Wenn die Bank durch die Ablehnung im Verzug war...ja...

    daher meine ich ja, nach der Ablehnung noch mal eine Mahnung schreiben...und dann erst dem Anwalt übergeben...

  19. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Zulassung 2014...

    https://www.goerg.de/de/anwalte/uhli...ian.42039.html

    Dessen Klageerwiderung beträgt mal schlappe 36 Seiten!!!
    Was kein Zeichen von Qualität sein muss, eher im Gegenteil. Wie schrieb schon im 17. Jahrhundert Blaise Pascal, der Begründer der Wahrscheinlichkeitsrechnung, in einem Brief:

    "Heute schreibe ich dir einen langen Brief, weil ich keine Zeit für einen kurzen habe."

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wer viel schreibt ist im Unrecht....und kann daher nicht auf den Punkt kommen..

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ...
    Achja, hab den Richter dann noch wegen des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage gefragt... wäre die Höhe des zu vernichtenden Wertes, also Restvaluta... bei einem zusätzlichen Antrag über die Feststellung der an die Bank zu zahlenden Restschuld würde dieser Antrag den Streitwert NICHT weiter erhöhen, da er dann Teil der Feststellungsklage wäre...
    Großes Kino, tausend Dank! Ergab sich die Gelegenheit nach oder etwa in der Verhandlung? Ich bin erstaunt, dass man als Zuhörer Fragen an den Richter stellen darf.


    Neues zum Streitwert (Quelle: test.de):
    RASebastianKoch schrieb am 16.06.2015 um 14:58 Uhr:

    nochmal zum Streitwert


    das OLG Stuttgart hat nochmal aktuell sich selbst bestätigt, dass der Streitwert das 3,5 fache der Jahreszinsen beträgt
    OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2015 - Aktenzeichen 6 W 25/15
    und dies auf seine zahlreichen eigenen Entscheidungen gestützt
    "ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.4.2005 - 6 U 222/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2015 - 6 U 141/14)"
    Da kann man nur noch Schmunzeln, wenn man die Bestätigung nur bei sich selbst sucht und (insoweit sind die anderen OLGs aber genauso) sich leider überhaupt nicht mit den Gegenauffassungen auseinandersetzt. Wir werden wohl auf absehbare Zeit mit diesem Flickenteppich hinsichtlich der Streitwerte leben müssen.
    Nochmals anders aktuell das LG München I, Beschluss vom 20.03.2015 - Aktenzeichen 35 O 24484/13 (40 % aller während der Laufzeit gezahlten Zinsen)
    Es bleibt spannend!

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