ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
PMK sieht das vollkommen richtig, der mahnende Zeigefinger ist absolut berechtigt.
Ich habe in mehreren Beiträgen in den 3 unterschiedlichen Threads hier schon darauf hingewiesen, stellt euch das alles nicht zu einfach vor, das Thema ist zu sensibel und zu komplex, die Banken warten nur darauf auf den unterschiedlichsten Ebenen "zurück zu schlagen", Mittel dazu haben sie genug, moralisch könnten man denen noch nicht mal einen Vorwurf machen !!!
Dei Stiftung Warentest weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Widerruf die Anschlussfinanzierung bereit stehen sollte und ohne dieser Grundlage kein Widerruf gestartet werden soll/darf und das hat seine absolute Berechtigung!
Stiftung Warentest:
Widerrufsrecht seit 2002
Recht*licher Hintergrund: Seit November 2002 steht Verbrauchern auch bei Abschluss von Immobilien*kredit*verträgen immer ein Widerrufs*recht zu. Die Banken müssen über das Widerrufs*recht und vor allem den Beginn der Widerrufs*frist richtig und verständlich informieren. Das klingt einfach, ist es aber ganz und gar nicht. Die recht*lichen Zusammenhänge sind kompliziert.
Weiter heisst es: Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag nur, wenn Sie sicher sind, alles richtig verstanden zu haben. Beachten Sie unbedingt: Der Widerruf ist nur sinnvoll, wenn Sie über das Geld verfügen oder eine günstige Anschlussfinanzierung organisiert haben, um die Restschuld bei Ihrer aktuellen Bank auszugleichen. Widerrufen Sie auf keinen Fall, wenn das Geld nicht zur Verfügung steht. Die Bank kann sonst oft die Zwangsvollstreckung einleiten. Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind. Geeignet sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Erfahrungen mit Widerrufsfällen haben
Na gut... ihr habt mich überzeugt...
Habe heute Nachmittag meine Verträge zu zwei verschiedene Anwälte gebracht... mal schauen ob ich auch verschiedene Meinungen bekomme.
Die entscheidende Frage, ob sich ein solcher Widerruf überhaupt lohnt, ist doch, wie die Bank die erhaltenen monatlichen Raten zu verzinsen hat. In einigen Urteilen zur Rückabwicklung von Krediten liest man, dass da eine gesetzliche Vermutung dafür bestehen soll, dass die Bank die erhaltenen Raten mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen hat.
Nun habe ich von einem befreundeten Anwalt erfahren, dass solche Urteile bisher nicht zu Hypothekenkrediten ergangen sind, sondern immer nur zu Krediten, die nicht durch eine Grundschuld besichert waren. Daher gilt eine solche Vermutung hier möflicherweise nicht. Zwar muss die Bank eine marktübliche Entschädigung zahlen, entscheidend ist aber, welche Nutzungen die Bank aus den monatlichen Raten tatsächlich gezogen hat. Wenn die Bank entgegen hält, dass sie ja selbst für die Refinanzierung des Kredites Zinsen zu zahlen hat, was ja sicher stimmt, so kann sie dies möglicherweise in Abzug bringen, so dass hier unterm Strich ein Zins von weniger als 1% übrig bliebe, was die übliche Marge bei Baukrediten ist.
Weiß jemand hier genaueres und kann Urteile vorweisen?
Hallo,
ich habe noch eine Frage zum Ablauf Widerruf.
Es heißt ja das man innerhalb von 30 Tagen die Restsumme bei der Bank begleichen muß.
Aber wann fangen die 30 Tage an?
Sobald die Bank das Schreiben erhält oder ich eine Antwort bekomme das der Widerruf akzeptiert wurde?
Regula falsi: würde sich eine Rückabwicklung für die Banken lohnen, würden sie sich nicht mit Händen und Füßen gegen den Widerruf wehren
Ausserdem glaube ich, dass sich auch die meisten Kunden nicht durch alle Gerichtsinstanzen quälen wollen, um den letzten Cent herauszuquetschen. Die bislang von vielen Kunden und deren Anwälten erfolgreich angewandte Taktik war vielmehr, per Widerruf und Klagedrohung den Darlehensvertrag einvernehmlich mit der Bank zu beenden und zwar ohne oder einer stark reduzierten Vorfälligkeitsentschädigung. Das hängt auch damit zusammen, dass die meisten Kunden mit dem Darlehen einen Neubau finanziert hatten, weswegen sie keine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten (Stichwort "Bauriskoausschluss").
Zitat von king-kong
Die entscheidende Frage, ob sich ein solcher Widerruf überhaupt lohnt, ist doch, wie die Bank die erhaltenen monatlichen Raten zu verzinsen hat. In einigen Urteilen zur Rückabwicklung von Krediten liest man, dass da eine gesetzliche Vermutung dafür bestehen soll, dass die Bank die erhaltenen Raten mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen hat.
Nun habe ich von einem befreundeten Anwalt erfahren, dass solche Urteile bisher nicht zu Hypothekenkrediten ergangen sind, sondern immer nur zu Krediten, die nicht durch eine Grundschuld besichert waren. Daher gilt eine solche Vermutung hier möflicherweise nicht. Zwar muss die Bank eine marktübliche Entschädigung zahlen, entscheidend ist aber, welche Nutzungen die Bank aus den monatlichen Raten tatsächlich gezogen hat. Wenn die Bank entgegen hält, dass sie ja selbst für die Refinanzierung des Kredites Zinsen zu zahlen hat, was ja sicher stimmt, so kann sie dies möglicherweise in Abzug bringen, so dass hier unterm Strich ein Zins von weniger als 1% übrig bliebe, was die übliche Marge bei Baukrediten ist.
Weiß jemand hier genaueres und kann Urteile vorweisen?
Hallo zusammen,
in meinem Fall müsste die Bank über 10.000 Euro an mich zurück bzw. ich weniger zahlen, wenn ich die Rückabwicklung erreiche. Warum soll ich dann auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen?
Das sind keine Peanuts. Würden die Banken auch so viel Rücksicht zeigen, wenn sie die Forderungen an eine andere Bank verkauft und diese dann den Betrag sofort fällig stellt? Ist nicht selten vorgekommen.
ich habe zwar nicht gefragt, aber wenn du mich schon ansprichst
Die Frage von Beckstrade ist berechtigt und die Bank kann den Rückzahlungtermin sicher auch nicht willkürlich verkürzen wie deine Antwort impliziert. Und weil ich die Antwort auf die ursprüngliche Frage selbst nicht weiss, habe ich auch nicht darauf geantwortet
Zitat von Mikelike123
Hi PMK,
falls die Bank den Widerruf akzeptiert, bekommst du einen genauen Termin für die Rückzahlung genannt.
Nach dem ersten Brief wird wohl keine Bank den Widerruf akzeptieren.
Zumal die Berechnung ja noch völlig unklar ist. Trotzdem: Im Zweifel könnte man sein Haus verlieren, wenn man das Geld nicht rechtzeitig bereitstellen kann.
Nach dem ersten Brief wird wohl keine Bank den Widerruf akzeptieren.
Zumal die Berechnung ja noch völlig unklar ist. Trotzdem: Im Zweifel könnte man sein Haus verlieren, wenn man das Geld nicht rechtzeitig bereitstellen kann.
Das das ist mir auch schon klar, das die Bank wahrscheinlich nicht beim ersten Schreiben den Widerruf akzeptiert.
Ich lesen die ganze Zeit nur, das man nach einreichen des Widerrufes 30 Tage Zeit hat den Betrag auszugleichen.
Und es ist ja schon ein unterschied, auch wen ich mich vorher um eine Anschlußfinanzierung gekümmert habe, ob nach Antwort der Bank oder beim einreichen des Widerrufes die Tage verstreichen. Was ist den wenn die Bank sich 3 Wochen Zeit nimmt den Widerruf zu bearbeiten, dann habe ich noch eine Woche Zeit?
ich habe diesen Thread schon seit längeren verfolgt und ich finde sehr viele Information hier.
Wir sind auch gerade dabei unsere Verträge zu widerrufen. Wie ich es jetzt hier gelesen und verstanden habe, sollte unbedingt schon eine Anschlussfinanzierung vorhanden sein. Ist das bzw. habe ich das richtig verstanden?
Jedenfalls wird das wohl ein Tänzchen mit unserer Bank.....
Bin gerade am klären eines Widerrufs gegen R+V. Empfehle jedem, der sich nicht sicher ist, vorerst für 70,00 Euro bei der Verbraucherberatung Hamburg eine Stellungnahme einzuholen (jedoch lange Bearbeitung von ca. 3 Monaten, evtl. auf andere Verbraucherzentralen gehen). Meine Widerrufsbelehrung wurde von VZ als unwirksam beurteilt.Sie empfehlen auf jeden Fall rechtlichen Beistand.Die Rechtsschutz (DEVK) gewährt nicht,weil im ursächlichen Zusammenhang mit Bauvorhaben keine Deckung möglich.Die Kosten belaufen sich etwas unterschiedlich. Eine recht bekannte Kanzlei in Berlin (RA Gansel) welche bekannt ist, verlangt 950,00 Euro Erstkonsultation und 3.000,- Euro pauschal für außergerichtliche Einigungskosten. Ich bin noch am vergleichen, und kann gerne noch berichten. Eventuell versuche ich Prozesskostenbeihilfe zu beantragen.Es wurde empfohlen, die Finanzierung für eine Rückabwicklung zu sichern (nach erfolgreichem Widerruf muß das binnen 30 Tagen passieren). Die Anwälte versuchen aber auch, weitaus günstigere Konditionen zu erreichen.Mein Erstanschreiben an R+V (ohne Anwalt),bei dem ich um Stellungnahme gebeten habe, war recht fadenscheinig. Sie haben doch bettelnd appelliert, die seit 5 Jahren bestehenden Vertragsbeziehungen freundlicherweise fortzusetzen,da das Vertragsverhältnis reibungslos seit 5 Jahren läuft und ich die Finanzierung in Anspruch genommen habe.Verweisen auf Urteile mit Verwirkung. Keinerlei rechtliche Grundlagen von der R+V genannt, für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genannt. Sobald ich einen Anwalt beauftragt habe, werde ich hier weiter über den Fortgang berichten.
Sobald ich einen Anwalt beauftragt habe, werde ich hier weiter über den Fortgang berichten.Wenn jemand noch Fragen hat,einfach kontaktieren.Wo ich helfen kann, helfe ich gerne.
Einmal unterstellt, es gibt überhaupt keine Widerrufsbelehrung und der Bank bleibt objektiv gar nichts anderes übrig, als den Widerruf zu akzeptieren und akzeptiert diesen schließlich auch, so wäre meine Frage:
wie hoch ist die prinzipielle Nutzungsentschädigung, die ich von der Bank beanspruchen kann für die von mir geleisteten monatlichen Raten und kann die Bank von dieser Nutzungsentschädigungs (5%-Punkte über EZB oder wieviel auch immer) die der Bank entstandenen Refinanzierungskosten abziehen?
so vel wie ich weiss. ist es noch nie gelungen, bei Immobilienkrediten die komplette Rückabwicklung durchzusetzen.
Anschlussfinanzierung:
Trotz meherer Nachfragen bei verscheidensten Vermittlern und Banken:
Keine wollte tätig werden, bevor die Freigabe der DiBa vorliegt.
...so vel wie ich weiss. ist es noch nie gelungen, bei Immobilienkrediten die komplette Rückabwicklung durchzusetzen.
Anschlussfinanzierung:
Trotz meherer Nachfragen bei verscheidensten Vermittlern und Banken:
Keine wollte tätig werden, bevor die Freigabe der DiBa vorliegt.
Es gibt Urteile, wonach bei einem Widerruf gilt, dass das Vertragsverhältnis rückabgewickelt werden muss und so steht es ja auch im BGB. Sollte das echt noch nie zu Immo-Darlehen verhandelt worden sein? Es müssen zu diesem Sachverhalt doch schon etliche Klagen vorliegen...?
Ich habe den Hinweis bekommen, dass ein Anschlussdarlehen in 30 Tagen auf die Beine gestellt werden kann, wenn die Bank den Widerruf dann endlich akzeptiert. Ich habe verschiedene Vermittler und Banken angefragt, ob mit meiner finanziellen Situation irgendwelche Probleme bestünden und habe mir darlegen lassen, dass ich auf jeden Fall das Darlehen in gewünschter Höhe bekommen werde. Zusagen wird natürlich niemand, es sei denn man schließt vorbehaltlich des Widerrufes ab und zahlt ggf ewig Bereitstellungszinsen.
Ohne eine Ablösebestätigung mit Nennung eines Zeitpunktes und der Ablösesumme inkl. Nennung der Vorfälligkeitsentschädigung - im Falle einer Einigung ob mit oder ohne reduzierter VFE - wird keine gescheite und in Frage kommende Bank eine Finanzierungszusage abgeben.
Erst wenn klar ist wie sich die Bank ablösen lässt und dies bestätigt, kann die Beantragungsphase beginnen. Ich halte 30 Tage für ausreichend, aber gebe auch zu Bedenken, es genügt nicht die nur die Zusage, der Treuhandauftrag muss auch fertig und versendbar sein.
Viel wichtiger aber ist, dass die Banken im Zuge der neuen Richtlinien innerhalb der Widerrufsfristzeit keine Auszahlungen mehr veranlassen darf, somit bleibt rein rechnerisch ein Zeitraum 30 Tage minus Bearbeitungszeit minus Zusage und Unterzeichnung minus 14 Tage Widerrufsfrist ab Unterzeichnung. Das muss jedem klar sein!!!+
Immer vorausgesetzt dem Widerruf wird ohne Einigung stattgegeben, beginnt ab diesem Tag der Wettlauf mit der Zeit, genau 30 Tage. Wehedem die Zusage kann nicht so schnell erfolgen weil ein Papier fehlt, weil es Klärungsbedarf hinsichtlich irgendwelcher Angaben oder Sachverhalten gibt. Zumal die Akzeptanz des Widerrufs nicht gleich zu setzen ist mit dem Aushändigung der Ablösebestätigung und genau da kann die geschädigte Bank ihren Hebel ansetzen, denn ohne diese kann eine neue Finanzierung wie oben beschrieben nicht zugesagt werden. Frage wäre hier, bzw. zu klären, ob die Bank mit Akzeptanz des Widerrufs und beginn der 30 Tagesfrist taggenau auch die Ablösebestätigung aushändigen muss. Eine entscheidende Frage die geklärt werden muss, um abschätzen zu können, ob die 30 Tage überhaupt eingehalten werden können, bzw. wie hoch das Risiko ist, dass dies nicht geschieht!!!
Einmal unterstellt, es gibt überhaupt keine Widerrufsbelehrung und der Bank bleibt objektiv gar nichts anderes übrig, als den Widerruf zu akzeptieren und akzeptiert diesen schließlich auch, so wäre meine Frage:
wie hoch ist die prinzipielle Nutzungsentschädigung, die ich von der Bank beanspruchen kann für die von mir geleisteten monatlichen Raten und kann die Bank von dieser Nutzungsentschädigungs (5%-Punkte über EZB oder wieviel auch immer) die der Bank entstandenen Refinanzierungskosten abziehen?
Es gibt doch aber eine Widerrufsblehrung, daher mache ich mir keine Gedanken darüber, wie es ist, wenn es keine gäbe. Der Bank bleibt grds. meines Erachtens doch gar nichts übrig,wenn die Sachlage klar ist und der Widerruf nicht ordnungsgemäß ist (nicht hervorgehoben vom anderen Text bzw. Fettdruck, oder "Frist beginnt frühestens"-Regelung...), dem Kunden entgegenzukommen und niedrigere Zinsen anzubieten. Das mit den Refinanzierungskosten-Abzug, könnten Sie das näher erläutern,was Sie damit meinen. Meinen Sie evtl. bei bereits abgelösten Verträgen? Für VFE gibt es einen Rechner bei z. B. auf Interhyp-Website.
Es gibt doch aber eine Widerrufsblehrung, daher mache ich mir keine Gedanken darüber, wie es ist, wenn es keine gäbe. Der Bank bleibt grds. meines Erachtens doch gar nichts übrig,wenn die Sachlage klar ist und der Widerruf nicht ordnungsgemäß ist (nicht hervorgehoben vom anderen Text bzw. Fettdruck, oder "Frist beginnt frühestens"-Regelung...), dem Kunden entgegenzukommen und niedrigere Zinsen anzubieten. Das mit den Refinanzierungskosten-Abzug, könnten Sie das näher erläutern,was Sie damit meinen. Meinen Sie evtl. bei bereits abgelösten Verträgen? Für VFE gibt es einen Rechner bei z. B. auf Interhyp-Website.
Ob es eine Belehrung gibt oder nicht, ist doch bzgl. meiner Frage irrelevant, es gibt z.Bsp. Fälle, da wurde vergessen, die Belehrung vom Kunden unterschreiben zu lassen. Ich wollte hier nur den Fall darstellen, in welchem ein Widerruf völlig unstreitig ist und damit der Punkt Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt keine Rolle spielt, es also nur auf die Frage ankommt, wie der Vertrag rückabzuwickeln ist.
Zu den Refinanzierungskosten: gemeint sind die Kosten der Bank, die ihr entstehen, um die Darlehenssumme zu beschaffen. Hierbei gibt die Bank üblicherweise Pfandbriefe aus und muss dafür selbst Zinsen zahlen, diese liegen gewöhnlich ca. 0,5% unter dem Darlehenszins. Somit könnte die Bank also sagen, sie hat nur Nutzungen i.H.v. 0,5% gezogen.
In meiner Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg wird die Rückabwicklung wie folgt beschrieben:
"Wenn Sie den Kreditvertrag wirksam widerrufen können, wird er rückabgewickelt. Die jeweils empfangenen Leistungen müssen zurückgegeben werden. Sie sind in der Folge verpflichtet den ursprünglichen Darlehensbetrag mit dem Vertragszinssatz oder einem günstigeren marktüblichen Zinssatz verzinst zurückzuzahlen.Ein marktüblicher Zinssatz lässt sich etwa den Vergleichsstatistiken der Deutschen Bundesbank entnehmen (siehe Internetseite der Bundesbank.de).Dieser Betrag wird mit den von Ihnen bereits geleisteten Ratenzahlungen, ebenfallls marktüblich verzinst, verrechnet.Bearbeitungsentgelte und sonstige Kosten finden keine Berücksichtigung, insbesondere kann die Bank keine VFE verlangen,die sonst üblicherweise für eine vorzeitige Kreditablösung anfällt."
Mehr ist mir auch nicht bekannt.
Ob es eine Belehrung gibt oder nicht, ist doch bzgl. meiner Frage irrelevant, es gibt z.Bsp. Fälle, da wurde vergessen, die Belehrung vom Kunden unterschreiben zu lassen. Ich wollte hier nur den Fall darstellen, in welchem ein Widerruf völlig unstreitig ist und damit der Punkt Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt keine Rolle spielt, es also nur auf die Frage ankommt, wie der Vertrag rückabzuwickeln ist.
Zu den Refinanzierungskosten: gemeint sind die Kosten der Bank, die ihr entstehen, um die Darlehenssumme zu beschaffen. Hierbei gibt die Bank üblicherweise Pfandbriefe aus und muss dafür selbst Zinsen zahlen, diese liegen gewöhnlich ca. 0,5% unter dem Darlehenszins. Somit könnte die Bank also sagen, sie hat nur Nutzungen i.H.v. 0,5% gezogen.
In meiner Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg wird die Rückabwicklung wie folgt beschrieben:
"Wenn Sie den Kreditvertrag wirksam widerrufen können, wird er rückabgewickelt. Die jeweils empfangenen Leistungen müssen zurückgegeben werden. Sie sind in der Folge verpflichtet den ursprünglichen Darlehensbetrag mit dem Vertragszinssatz oder einem günstigeren marktüblichen Zinssatz verzinst zurückzuzahlen.Ein marktüblicher Zinssatz lässt sich etwa den Vergleichsstatistiken der Deutschen Bundesbank entnehmen (siehe Internetseite der Bundesbank.de).Dieser Betrag wird mit den von Ihnen bereits geleisteten Ratenzahlungen, ebenfallls marktüblich verzinst, verrechnet.Bearbeitungsentgelte und sonstige Kosten finden keine Berücksichtigung, insbesondere kann die Bank keine VFE verlangen,die sonst üblicherweise für eine vorzeitige Kreditablösung anfällt."
Mehr ist mir auch nicht bekannt.