ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Kennt ihr schon das Urteil ?
Ist zwar nicht für ein Immobiliendarlehen ergangen , aber dennoch.
Müsste man vielleicht noch mal auf Relevanz für Immobiliendarlehen prüfen
OLG Karlsruhe Urteil vom 22.5.2015, 12 U 122/12 (14)
Leitsätze
Die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. muss einen Hinweis auf die einzuhaltende Form (hier: Schriftlichkeit) enthalten. Ein bloßer Hinweis darauf, dass der Widerspruch abzusenden ist, genügt nicht.
Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung eines wegen wirksamen Widerspruchs nicht zustande gekommenen Lebensversicherungsverhältnis kann sich der Versicherer nicht auf eine Entreicherung wegen vom ihm gezahlter Vermittlerprovisionen berufen.
... SENSATION!! die DSL-Bank hat ein Angebot geschickt. Mein Anwalt sagt dass er das noch nicht erlebt hat.
Reduzierung der VFE von 42000 auf 34 000 Euro. Dann ein neues Darlehen 10 Jahre 2,28 .
Alternativ entläßt man uns auch gegen zahlung der VFE ganz. Der Betrag ändert sich aber nicht. ...
Sorry, aber was ist daran eine Sensation? Dass die DSL-Bank Dich noch mal vor dem D-Day eiskalt über den Tisch ziehen will, ist einfach nur dreist - oder aus der schieren Sorge geboren, nachher eine komplette Rückabwicklung zahlen zu müssen. Das ist m.E. Ein ganz mieses Angebot, wo Du doch am Ende sogar mehr zahlst als ohne Widerruf. Oder habe ich etwas Relevantes übersehen?
hau halt direkt noch am Tag der Fristverstreichung noch mal ein Schreiben mit nochmaliger Frist (1 Woche?) per Fax raus mit der Androhung dass sie sich in Verzug befinden und wenn sie abermals die Frist ohne Antwort verstreichen lassen Du die Sache zur weiteren Verfolgung Deiner rechtlichen Ansprüche einem Fachanwalt für Bankenrecht übergibst.
Denn dann hast Du sie auf jeden Fall einmal angemahnt. Im Prinzip sind sie jetzt schon in Verzug. Durch die Mahnung wird aber der Verzug noch deutlicher dargestellt.
;-)
Das unterschreibe ich!!!!!
Meine Klage geht in eine zweite Gerichtsverhandlung, weil der Richter sich nicht sicher ist, ob ich deutlich genug gemahnt habe!!!! Wegen dieser Angelegenheit warte ich jetzt weitere 8 Monate auf den zweiten Gerichtstermin.
Mahne! Es kostet dich 5 Minuten und ein Einschreiben. Sicher ist sicher.
Mir wurde gesagt das die Sparda Banken keine Widerrufler akzeptieren!?
Die hatten laut InterHyp tolle Zinsangebote, aber eben nicht für "Uns bösen Widerrufler"
Aber das Angebot von mir oben ist doch verbindlich , gilt bis zum 16.06.15
Reicht also um vor Gericht eventuell einen Zinsschaden einzuklagen?
Gruss
Stimmt, ja...sollte dann schon gehen...
Sparda mal direkt angefragt? Bei uns in N kein Problem mit Widerruflern...
Sorry, aber was ist daran eine Sensation? Dass die DSL-Bank Dich noch mal vor dem D-Day eiskalt über den Tisch ziehen will, ist einfach nur dreist - oder aus der schieren Sorge geboren, nachher eine komplette Rückabwicklung zahlen zu müssen. Das ist m.E. Ein ganz mieses Angebot, wo Du doch am Ende sogar mehr zahlst als ohne Widerruf. Oder habe ich etwas Relevantes übersehen?
@Eughen...ja, ich glaube Du hast die IRONIE in der "Sensation" übersehen! ;-)
danke für die Antworten.
Dann werde ich die Sparkasse nächste Woche nochmal anschreiben.
Wenn die beim BGH am 23.06.15 für den Verbraucher entscheiden, bedeutet das wahrscheinlich, dass ich auch eine schöne Summe zurückbekomme.
Der einzige Unterschied bei mir ist, dass die Ablösung 5 Jahre und 10 Monate her ist.
Zur Mahnung:
Bedarf die einer bestimmten Form? Ich hatte den Widerruf 2x mit je 14 Tagen Frist ausgesprochen und dann mein RA noch 2x, bis die "Ablehnung" kam. Wenn jetzt ein Richter meint, es sei nicht deutlich genug beim 1. Mal gemahnt worden, ab wann ist es denn dann deutlich und bezieht sich die Rückabwicklung dann erst auf dieses ("deutliche") Datum?
Vielleicht sollte man beim Widerruf entsprechend der Deutlichkeitsgebote bei WRBen ganz dick und fett WIDERRUF auf die Mitte der Seite schreiben?!
Meine Klage geht in eine zweite Gerichtsverhandlung, weil der Richter sich nicht sicher ist, ob ich deutlich genug gemahnt habe!!!! Wegen dieser Angelegenheit warte ich jetzt weitere 8 Monate auf den zweiten Gerichtstermin.
Mahne! Es kostet dich 5 Minuten und ein Einschreiben. Sicher ist sicher.
Kannst du mir das bitte etwas mehr erklären? Du hast widerrufen und die Bank zur Abrechnung über das Rückabwicklungsverhältniss aufgefordert, nicht? Die Bank hat den Widerruf dann doch sicher energisch zurück gewiesen, wie man das bei der Haltung der DKB erwarten kann.
Ich weiß nicht was die DKB schreibt, aber bei der DiBa klingt das so:
" ... und bitten um Verständnis, dass es in der Sache dabei bleiben muss, dass Ihre Forderung zurückgewiesen wird. Die Angelegenheit betrachten wir damit als ausgeschrieben."
In dieser Situation bedarf es m.E. keiner Mahnung mehr. Es greift § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
"Der Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert."
Die Bank ist hier als Schuldner anzusehen, nicht weil sie etwa Geld schuldet, sondern weil sie die Annahme der nach Widerruf fälligen Restschuld schuldet. Da sie dies unrechtmäßig verweigert hat, befindet sie sich im Annahmeverzug.
Da frage ich mich, wieso wird hier vom Gericht die Deutlichkeit einer Mahnung in Zweifel gezogen, die nach dem Gesetz gar nicht erforderlich war?
Kannst du mir das bitte etwas mehr erklären? Du hast widerrufen und die Bank zur Abrechnung über das Rückabwicklungsverhältniss aufgefordert, nicht? Die Bank hat den Widerruf dann doch sicher energisch zurück gewiesen, wie man das bei der Haltung der DKB erwarten kann.
Ich weiß nicht was die DKB schreibt, aber bei der DiBa klingt das so:
" ... und bitten um Verständnis, dass es in der Sache dabei bleiben muss, dass Ihre Forderung zurückgewiesen wird. Die Angelegenheit betrachten wir damit als ausgeschrieben."
In dieser Situation bedarf es m.E. keiner Mahnung mehr. Es greift § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
"Der Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert."
Die Bank ist hier als Schuldner anzusehen, nicht weil sie etwa Geld schuldet, sondern weil sie die Annahme der nach Widerruf fälligen Restschuld schuldet. Da sie dies unrechtmäßig verweigert hat, befindet sie sich im Annahmeverzug.
Da frage ich mich, wieso wird hier vom Gericht die Deutlichkeit einer Mahnung in Zweifel gezogen, die nach dem Gesetz gar nicht erforderlich war?
@Gertrud_Geyer: Könntest du uns noch ein Update geben warum eine Mahnung nötig sein soll? Ich habe jetzt in diesen Forum schon vieles gelesen, aber noch nicht dass ein Widerruf unbedingt auch eine Mahnung enthalten soll. Danke!!
@Gertrud_Geyer: Könntest du uns noch ein Update geben warum eine Mahnung nötig sein soll? Ich habe jetzt in diesen Forum schon vieles gelesen, aber noch nicht dass ein Widerruf unbedingt auch eine Mahnung enthalten soll. Danke!!
Ich habe auch nach meinem nicht beantworteten Widerruf noch einmal gemahnt.
Der Tip kam aus dem Forum hier.
Mein RA war sehr zufrieden mit der Mahnung. Er hat zwar danach auch noch einmal Widerrufen, damit er wohl mit RSV abrechnen kann.
Ich habe auch erst selbst den Widerruf gemacht. Nach Ablauf der Frist auch selbst noch einmal gemahnt und dann erst über Anwalt alles weitere eingeleitet. So ist die DSL Bank in Annahmeverzug gesetzt. Kann auch für die RSV wichtig sein habe ich ich hier gelesen.
DSL Bank hat nun alle Fristen ohne zu zucken verstreichen lassen. Auch auf 2 Briefe vom Anwalt keine Reaktion.
Nun warte ich noch mal bis zum D-Day und dann muss wohl die Klage
eingereicht werden. Warte jetzt auf der Termin bei meiner Anwältin.
Ich habe auch erst selbst den Widerruf gemacht. Nach Ablauf der Frist auch selbst noch einmal gemahnt und dann erst über Anwalt alles weitere eingeleitet. So ist die DSL Bank in Annahmeverzug gesetzt. Kann auch für die RSV wichtig sein habe ich ich hier gelesen.
DSL Bank hat nun alle Fristen ohne zu zucken verstreichen lassen. Auch auf 2 Briefe vom Anwalt keine Reaktion.
Nun warte ich noch mal bis zum D-Day und dann muss wohl die Klage
eingereicht werden. Warte jetzt auf der Termin bei meiner Anwältin.
Ich wette ne Kiste Maggi, dass Du auch noch vor dem 23.6. ein "attraktives" Angebot bekommst.
Manche Gerichte lehnen es ab, dem Anspruchsteller/Kläger die Erstattung außergerichtlicher Kosten zuzusprechen, wenn nur der RA gemahnt hat.
Dieses Problem wird umgangen, wenn zunächst der DN die Bank persönlich mahnt - vor dem ersten Brief des Anwalts! Erst dann müssen sämtliche vorgerichtliche Kosten (vor allem RA-Gebühren) von der Gegenseite übernommen werden...
Ich wette ne Kiste Maggi, dass Du auch noch vor dem 23.6. ein "attraktives" Angebot bekommst.
Wenn man "frech" wäre, könnte man einfach das Angebot im Hinblick einer erwarteten verbraucherfreundlichen Rechtsprechung mit Verweis auf das Urteil des Versicherungssenates des BGH im Hinblick auf den 23.06.
dankend ablehnen.
Die Gegenseite würde dann schnell begreifen, dass man nicht vom Baum gefallen ist...ob es was bringt, weiß man nicht, da es ja sein kann, dass die Gegenseite vom Baum gefallen sind...