ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Nur 100....?
Die verhandeln da oft tagelang nur DKB.
100 pro Anwaltskanzlei...
Zitat von Gertrud_Geyer
Ich frage mich, warum vom OLG nichts bekannt wird, die müssten doch auch mal das eine oder andere entscheiden? Dass die DKB immer Berufung einlegt, ist mir von Hörensagen auch bekannt und da muss das OLG doch irgendwann mal draufhauen?
Nö, die OLGs warten wohl alle jetzt den 23.06. ab.
Wenn die Beklagte es so will, dann bekommt sie auch in jedem Einzelfall ein Urteil. Urteile werden durch den Kopierer gejagt und jeweils nur das GZ und der Kläger geändert. Nicht zu vergessen: Nur hohe Streitwerte. Ganz leicht verdientes Geld für die klamme Landeskasse.
"Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" (J.F.K.)
Nur 100....?
Die verhandeln da oft tagelang nur DKB.
Ich frage mich, warum vom OLG nichts bekannt wird, die müssten doch auch mal das eine oder andere entscheiden? Dass die DKB immer Berufung einlegt, ist mir von Hörensagen auch bekannt und da muss das OLG doch irgendwann mal draufhauen?
Meine zweite Verhandlung hab ich im Dezember, erste war Anfang März. Auf den Folgetermin muss ich fast doppelt so lange warten wie auf den ersten, soviel zum Thema Arbeitsbelastung.
ich schließ mich dir an, wieso findet man im Netz keine Urteile des OLG Brandenburg??? Die DKB legt immer Berufung ein, ich kann mir nicht vorstellen das beim OLG noch nichts entschieden wurde, egal ob nun Berufungsabweisung oder Verhandlung. Weiss jemand von euch mehr????
Nö, die OLGs warten wohl alle jetzt den 23.06. ab.
Wenn die Beklagte es so will, dann bekommt sie auch in jedem Einzelfall ein Urteil. Urteile werden durch den Kopierer gejagt und jeweils nur das GZ und der Kläger geändert. Nicht zu vergessen: Nur hohe Streitwerte. Ganz leicht verdientes Geld für die klamme Landeskasse.
"Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" (J.F.K.)
Daher klagen, klagen und nochmals klagen.
"Widerruf des Anwalts Liebling", deshalb Augen auf bei der Wahl des Anwalts.
Wie schon des Öfteren hier erwähnt gibt es viele "Trittbrettfahrer" die von der Thematik nicht wirklich viel verstehen, aber ihr Stück von dem WR-Kuchen abbeißen wollen. Im Ergebnis liest man hier dann von Klagen die nicht wirklich zum Erfolg des Mandanten führen können.
ich schließ mich dir an, wieso findet man im Netz keine Urteile des OLG Brandenburg??? Die DKB legt immer Berufung ein, ich kann mir nicht vorstellen das beim OLG noch nichts entschieden wurde, egal ob nun Berufungsabweisung oder Verhandlung. Weiss jemand von euch mehr????
23.07.2014 | OLG Brandenburg bestätigt seine Rechtsprechung - ewiges Widerrufsrecht!
In einem von den Rechtsanwälten DR. STORCH & Kollegen aktuell geführten Verfahren hat das höchste Brandenburger Zivilgericht seine bereits im Urteil vom 19.03.2014 -4 U 64/12 – (vgl. unsere Meldung vom 07.04.2014 auf unserer Homepage) geäußerte Rechtsauffassung, wonach die im Jahre 2006 von der Deutschen Kreditbank AG (DKB) verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, nachdrücklich bestätigt.
Der Bankensenat des OLG fasst seine Einschätzung zu der unzulässigen Formulierung („Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“) in seinem Beschluss wie folgt zusammen:
„Der Senat hält daran fest, dass das Widerrufsrecht nicht gemäß § 355 Abs.3 BGB (i.d. ab dem 1. August 2002 geltenden Fassung) erloschen ist, denn die zweiwöchige Widerrufsfrist des § 355 Abs.1 Satz 2 hat mangels ordnungsgemäßer Belehrung nicht zu laufen begonnen. Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen unter II 4.a) in dem Verfahren 4 U 64/12 (X./. DKB) ergangenen Urteil vom 19. März 2014“.
Trotz dieser eindeutigen Rechtsprechung wird der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen, die eine Vielzahl betroffener DKB Kunden vertritt, von ihren Mandanten immer wieder zur Kenntnis gegeben, dass ihre berechtigen Ansprüche von der DKB mit textbausteinartigen Schreiben zurückgewiesen werden. So beruft sich die DKB gegenüber ihren Kunden neben einer ganzen Liste von nicht einschlägigen Instanzenurteilen auf eine vermeintliche Verwirkung der Ansprüche. In den Antworten der DKB heißt es etwa:
„Ihre Mandantschaft ist stets ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Zahlung der vereinbarten Darlehensrate nachgekommen und hat auch bei uns damit den Eindruck erweckt, dass durch sie das Vertragsverhältnis als ordnungsgemäß zustande gekommen angesehen wird.
Ausdrücklich berufen wir uns auf den Einwand der Verwirkung“ (Hervorhebung durch Autor).
Ich frage mich nur, wann die DKB endlich auf die DN zugeht um sich außergerichtlich zu einigen, denn die Prozesse - egal wo sie anhängig sind- kann die Bank eigentlich nicht mehr gewinnen.
SENSATION!! die DSL-Bank hat ein Angebot geschickt. Mein Anwalt sagt dass er das noch nicht erlebt hat.
Reduzierung der VFE von 42000 auf 34 000 Euro. Dann ein neues Darlehen 10 Jahre 2,28 .
Alternativ entläßt man uns auch gegen zahlung der VFE ganz. Der Betrag ändert sich aber nicht.
Mein Anwalt ruft dort morgen mal an und fragt nach ob sie noch alle Tassen im Schrank haben. Vor allem ist er verärgert, dass der Brief nicht zu ihm gekommen ist. Die Bank hofft wohl, dass der dumme Kunde unterschreibt.
Aber schön, es bewegt sich was. Auch wenn es Lustig ist.
....mich hat diese Anwaltsseite wirklich verirrt, aber jetzt habe ich es erkannt. Halt Alzeimer
Mich hat dieser Werbemist beim Lesen nur geärgert. Da wird durch plumpes Weglassen einer wesentlichen Information ein Zeitdruck aufgebaut, den es in der Realität für den DN gar nicht gibt.
Außerdem enthält der Text auch einen sachlichen Fehler - zumindest wenn man beide Sätze im Zusammenhang sieht.
Zitat: ...Die zum Vertragszeitpunkt vereinbarten Darlehenszinsen (Effektivzinssatz) liegen zum Teil erheblich unter den von der Deutschen Bundesbank mitgeteilten durchschnittlichen Zinssätzen entsprechender Kredite. Hier sind zum Teil erhebliche Zinsrückzahlungen möglich... (Zitat Ende)
So so, je tiefer der Vertragszins unter dem marktüblichen Zins liegt, umso höher fällt also der Erstattungsanspruch aus. Eine ganz eigene Logik.
hat eigentlich schon jemand bzgl. der hinlänglich bekannten Sparkassen-Belehrung ( Stichwort Fussnote, von 2007/2008 ) ) Erfahrungen mit LG Hanau und LG Darmstadt gemacht ?
obwohl mich hier irgendjemand belehrt hat ... dass es in D keine Sammelklagen gibt (aber klagegenossenschaft gibt es schon) ...
habe ich eine Mail von metaclaims erhalten - anscheinend bringt sich schon ein ganzes Heer an KlägerRA in Stellung um in 11 Tagen zuzuschlagen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke für Ihre Angaben in unsem Online-Formular. Nachdem die Sammelklage-Thematik Kreditbearbeitungsgebühren erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wollen wir uns nun endlich den Fällen der Rückabwicklung der Vorfälligkeitsgebühren zuwenden.
Ihr Fall interessiert uns und wir würden nun gerne Näheres prüfen.
Wenn Sie weiterhin Interesse an einer ggf. aufzustellenden Sammelklage haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen einreichen: Kreditvertrag (wichtig: inklusive Widerrufsbelehrung) und Vorfälligkeitsabrechnung. Sie können nach Belieben den Versandweg wählen: Post, Fax oder Scan per mail. Gerne melden wir uns dann mit einer ersten Einschätzung und Vorschlägen bei Ihnen.
Kommt hier jemand aus diesem Forum aus dem PLZ-Bereich 32049?
Ich würde mich über eine Anwaltsempfehlung freuen, da ich bei meinem aktuellen RA erstmal die Rechnung bezahlt hat. Der war nicht wirklich motoviert und zuverlässig. Da meine Veträge im Juni 2016 auslaufen, erwäge ich halt im Mai 2015 den Widerruf und eine komplette Rückabwicklung.
Dafür hätte ich aber gerne einen RA, bei dem man auch ein gutes Gefühl hat.