ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Wenn man sich die verwendete WRB der Bank anschaut, gleicht sie dem Muster welches ab 01.04.2008 galt und nicht dem Muster welches bis zum 31.03.2008 galt. Wenn die Bank sich auf die Nr. 4 des alten Musters hätte berufen wollen, hätte sie auch das alte Muster verwenden müssen. Dies hat sie aber offensichtlich nicht getan. Daher kann sie sich auch nicht auf die Nr. 4 des alten Musters berufen.
In der Übergangsvorschrift steht, dass das Muster verwendet werden darf & dann die Gesetzlichkeitsfiktion greift und nicht, dass ich mir einen Teil des alten Musters nehme und mit dem neuen Muster vermixen darf und es immernoch richtig ist. Das alte Muster war mit dem 01.04.2008 außer Kraft und damit auch die Nr. 4, sofern man der Anlage 2 BGB-InfoVO in der damaligen Fassung ohnehin Relevanz beimessen will.
Alles andere würde zu einem Ich-Wünsch-Mir-Was Baukasten für WRB führen.
Im Übrigen ist es so, dass wenn ich schon über die Folgen belehre, dann aber bitte auch richtig. Das Argument der Banken, dass u.a. nach der Nr. 4 nicht über die Widerrufsfolgen aufzuklären war, greift m.M. nach ohnehin nur dann, wenn sie sie auch komplet weggelassen haben und nicht halb oder fehlerhaft mit aufgenommen haben. Denn dass die Widerrufsfolgen ein wichtiger Bestandteil der WRB sind, dürfte relativ unbestritten sein.
Eine Analogie zu dem Passus "Finanzierte Geschäfte" und den Fehlern dort kann man nicht ziehen. Hier werden die Fehler ja oft von der Rechtsprechung ignoriert, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt. Dies einfach deshalb, weil die Rechtsfolgen des Widerrufs immer einschlägig sind im Falle des Widerrufs. Anders als dies bei den Hinweisen für "Finanzierte Geschäfte" der Fall ist.
Es ist m.E. ohnehin fraglich, ob der Nr. 4 in dieser Fassung rechtskonform ist. Der BGH hat sich meines Wissens dazu noch nicht dezidiert dazu geäußert und es handelt sich ja bekanntlich nicht um ein Gesetz, sondern nur eine Anlage zu einer Verordnung.
Ich verstand nach zweimaligen Durchlesend die Frage von Harley so, dass er das generelle Negieren der Möglichkeit der Verwendung des Mustertextes, welcher von 2004-31.03.2008 gültig war, aufgrund der Verlängerungsfrist vom Gericht grundsätzlich nicht erwähnt wurde...
Ansonsten ist Dein Beitrag richtig. Die Übergangsfrist ist nur möglich, wenn auch der Mustertext inhaltlich und in der Darstellung übernommen worden ist...
Inzwischen liegt mir das Urteil des LG Frankfurt vor: Klage abgewiesen. Zur Erinnerung: es ging um die legendären WRBs mit den Fußnoten der bekannten Institute (Wenn´s um Geld geht.....).
Das Gericht beizieht sich vor allem auf das allseits bekannte und immer wieder von Banken zitierte Urteil des OLG Frankfurt vom 7.7.2014. (Dagegen ist ja mit PKH die Revision beim BGH anhängig). Trotz der bekannten gegenteiligen Rechtsprechung verschiedener OLGs, die diese WRB für unrechtmäßig halten, bleiben die Frankfurter Richter bei ihrer bankenfreundlichen Rechtsprechung. Die Abweichungen zur Musterbelehrung seien nicht erheblich..
Obwohl die Gegenseite massiv mit Verwirkung und Rechtsmissbrauch argumentiert hat, fehlt dazu vom Gericht jegliche Äußerung. Zu beiden Aspekten steht im Urteil kein Wort.....
Die Klageabweisung wird ausschließlich mit den unerheblichen Änderungen zur Muster-WRB begründet. Deshalb sei die Widerrufsfrist längst abgelaufen....
Obwohl die Gegenseite massiv mit Verwirkung und Rechtsmissbrauch argumentiert hat, fehlt dazu vom Gericht jegliche Äußerung. Zu beiden Aspekten steht im Urteil kein Wort.....
Die Klageabweisung wird ausschließlich mit den unerheblichen Änderungen zur Muster-WRB begründet. Deshalb sei die Widerrufsfrist längst abgelaufen....
Ab zum OLG und danach zum BGH...
dann schwitzen mal alle Sparkassen im Land!
Vielleicht ist ja Frau Rechtsanwältin Rogoz schneller am BGH falls das OLG Nürnberg ihren Fall abschmettert...
Das OLG Nürnberg hüllt sich derzeit bei den mir bekannten WRB-Verfahren (eins führe ich selbst) in Schweigen. Ebenso das OLG Hamburg. Und auch von den DKB-Hochburgen Berlin und Potsdam (OLG Brandenburg) hört man nichts mehr....
Obwohl die Gegenseite massiv mit Verwirkung und Rechtsmissbrauch argumentiert hat, fehlt dazu vom Gericht jegliche Äußerung. Zu beiden Aspekten steht im Urteil kein Wort.....
Die Klageabweisung wird ausschließlich mit den unerheblichen Änderungen zur Muster-WRB begründet. Deshalb sei die Widerrufsfrist längst abgelaufen....
Ist ja klar - die wissen schon, dass am D-Day alle Urteile mit Verweis auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch einkassiert werden, weshalb Kläger dann auch gleich frohen Mutes in Berufung gehen können (sofern deren Frist dazu dann hoffentlich noch nicht abgelaufen ist).
Nun versuchen sie halt, mit "unerheblichen Änderungen" zu argumentieren. Und dazu gab es m.E. noch kein so wirklich eindeutiges Urteil des BGH, ich meine im Sinne, dass der Mustertext wortwörtlich übernommen werden müsse. Oder irre ich?
So ganz eindeutig nicht - da hast Du recht. Aber das erwarten wir ja jetzt bei der Revision gegen das OLG-Urteil aus Frankfurt. Dafür wurde ja schließlich vom BGH PKH bewilligt.....
Für uns macht es etwas über 20.000 Euro aus (bessere Tilgung heute nicht berücksichtigt). Anwaltskosten beliefen sich auf 1000 Euro pauschal zzgl. 500 Euro bei erfolgreichen Vergleich. Netto. Ziel war ein Vergleich. Wir haben in der Vergangenheit sehr viel Sondergetilgt und kfw komplett getilgt. Daher vermutlich gegenüber der Bank gut aufgestellt - also ggf. einen Prozess durchzustehen.
Allerdings haben sie es zunächst auch mit einer Mogelpackung versucht... . WRB aus 2008 - enthielt nicht mal das Wort frühestens.
Ach ja und nun würden mir Prognosen hinsichtlich Zinsentwicklung helfen... . Wir planen einen Forward und ich weiss nicht ob wir noch warten sollen oder zügig abschließen. Das Tief aus März/ April wäre perfekt gewesen - doch so schnell lief der Vergleich dann doch nicht... .
Kann man mit einem Sommerloch rechnen. Ferienzeit gleich Kreditzeit oder eher mau?!
nachdem ich nun schon einige Wochen sehr interessiert mitlese, will ich mal nachfragen, was andere Ing Diba Betroffene für Erfahrungen gesammelt haben.
Meine Widerrufsbelehrung wurde 2mal geprüft und für fehlerhaft befunden. Die Diba hat zwei nette Schreiben von mir natürlich genauso nett abgelehnt. Ich hatte "frühstens" und die Abweichung von der gesetzlichen WRB zur damaligen Zeit beanstandet, die Diba beruft sich aber auf das Urteil vom 24.07.14, wobei das ja auch ein Einzelurteil darstellt.
Da ich einen Neubau finanziert habe, habe ich keine Deckung durch die RSV.
Hier nun mal meine WRB aus dem Jahre 2006. Vielleicht hat ja jemand da schon mit anwaltlicher Hilfe mehr erreicht und kann schildern, wie sich die Diba so verhalten hat.
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Sorry, geht als Neuling wohl nicht anders!
Würde mich freuen, wenn da schon jemand Erfolg hatte. Sollten noch Infos fehlen, liefer ich die gerne nach :smile:
Ach ja und nun würden mir Prognosen hinsichtlich Zinsentwicklung helfen... . Wir planen einen Forward und ich weiss nicht ob wir noch warten sollen oder zügig abschließen. Das Tief aus März/ April wäre perfekt gewesen - doch so schnell lief der Vergleich dann doch nicht... .
Kann man mit einem Sommerloch rechnen. Ferienzeit gleich Kreditzeit oder eher mau?!
Ohne Klage kommt man bei der IngDiBa wohl nicht weiter.
Mal genau ausrechnen, womit Du rechnen kannst und was Dich zwei Instanzen bei welchem Streitwert kosten können. Und ob Du das zu riskieren bereit bist.
Für uns macht es etwas über 20.000 Euro aus (bessere Tilgung heute nicht berücksichtigt). Anwaltskosten beliefen sich auf 1000 Euro pauschal zzgl. 500 Euro bei erfolgreichen Vergleich. Netto. Ziel war ein Vergleich. Wir haben in der Vergangenheit sehr viel Sondergetilgt und kfw komplett getilgt. Daher vermutlich gegenüber der Bank gut aufgestellt - also ggf. einen Prozess durchzustehen.
Allerdings haben sie es zunächst auch mit einer Mogelpackung versucht... . WRB aus 2008 - enthielt nicht mal das Wort frühestens.
Das ist es, was bei denen offensichtlich ebenfalls ins Kalkül gezogen wird. War es ein Neubau? Das wäre noch die spannende Frage für mich, weil sie bei meiner Bestandsimmobilie eingelenkt haben, sich aber bei meinem Neubau querstellen.
Ach ja und nun würden mir Prognosen hinsichtlich Zinsentwicklung helfen... . Wir planen einen Forward und ich weiss nicht ob wir noch warten sollen oder zügig abschließen. Das Tief aus März/ April wäre perfekt gewesen - doch so schnell lief der Vergleich dann doch nicht... .
Kann man mit einem Sommerloch rechnen. Ferienzeit gleich Kreditzeit oder eher mau?!
Kristallkugel hat niemand ...
Liquide Märkte vorausgesetzt, sollte der Markt Dir die beste Einschätzung geben: Schau doch mal die Zinsstrukturkurve an. Ich meine irgendwo einen Chef-Ökonomen einer Bank gehört zu haben, der meinte, solange die EZB mit Ihrer 1-Billionen-Bazuka weiter schießt, sollte Geld billig bleiben ... und dass - so der Ökonom sollte angebl. 1.5 Jahr noch so bleiben ...
Ich persönlich mache es auch ein bißchen von anderen Krisenherden im Euro-Raum abhängig (Frankreich, Italien - da wäre GR nichts gegen).
Hängt natürlich auch von Konditionen ab, aber im Moment wäre ich nicht bereit für Pro Monat Forward z.B. 0,1% Aufschlag zu zahlen (wie es mal war - aktuelle Konditionen kenne ich nicht)
Kristallkugel hat niemand ...
Liquide Märkte vorausgesetzt, sollte der Markt Dir die beste Einschätzung geben: Schau doch mal die Zinsstrukturkurve an. Ich meine irgendwo einen Chef-Ökonomen einer Bank gehört zu haben, der meinte, solange die EZB mit Ihrer 1-Billionen-Bazuka weiter schießt, sollte Geld billig bleiben ... und dass - so der Ökonom sollte angebl. 1.5 Jahr noch so bleiben ...
Ich persönlich mache es auch ein bißchen von anderen Krisenherden im Euro-Raum abhängig (Frankreich, Italien - da wäre GR nichts gegen).
Hängt natürlich auch von Konditionen ab, aber im Moment wäre ich nicht bereit für Pro Monat Forward z.B. 0,1% Aufschlag zu zahlen (wie es mal war - aktuelle Konditionen kenne ich nicht)
also die Sparda N würde für ein FW-Darlehen für Ende 2018 einen Aufschlag von ca. 0,6% verlangen....
Die schießt im Monatsfenster ja regelrecht nach oben !
Gruß
Und die Zinsen auch...
bei der Sparda N ist der Zins mit 15 jähriger Zinsbindung und ab 100k Euro von 1,25 auf 1,65% gestiegen...
innerhalb von zwei Wochen...
könnt mich im A... beissen... wir bekommen da noch 0,1% Rabatt wegen Zugehörigkeit zu einer Versicherung...
1,25% - 0,1% = 1,15% + 0,6% = 1,75%... für 15 Jahre wohlgemerkt...
Ende 2018, da hier dann spätestens unsere letzten zwei von vier Darlehen ordentlich kündbar wären....käme man eher wegen WR raus, würde das keine Rolle spielen, da man dann bis dahin kurzfristiges Darlehen aufnehmen müsste...
Also bleibt nur ein FW-Darlehen über eine gesamte Darlehenssumme für Ende 2018....