Bestünde die Möglichkeit, im Rahmen einer Klage zur Feststellung auf rechtswirksamen Widerruf auch einen
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
gegen die jeweilige Bank zu stellen, welche es der Bank verbietet, weiterhin zu behaupten, ihre WRB vom <Datum> mit dem Wortlaut "..." sei rechtsfehlerfrei?
Falls dies möglich wäre, was bedeutete dies für den Gegenstands-/Streitwert?
Wenn dies alle Kunden/Kläger machten, kämen wir (d.h. folgende) noch schneller voran?
Hintergrund meiner Frage:
Eine Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte zunächst einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DSL-Bank gestellt. Leider ist der Beschluss hinfällig, siehe Details bei test.de. Seither habe ich aus dieser Richtung nichts Neues mehr gehört.