ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Moin moin,
hab nochmal ne Frage: Mein erster Anwalt hat glaube ich nicht beim Widerruf angegeben, dass weitere Zahlungen unter Vorbehalt laufen.
Ist das schlimm?Soll ich das nachholen lassen(2. Anwalt)? Ich denke, seit Widerruf stehen der Bank eh keine Zinsen zu!?
Danke schon mal
Habt ihr schon Klage eingereicht? Unser Anwalt hat diesen Punkt auch nicht extra erwähnt, meinte aber bei Nachfrage, dass man durch Klageeinreichung automatisch deutlich macht dass man nur unter Vorbehalt weiter leistet.
Habt ihr schon Klage eingereicht? Unser Anwalt hat diesen Punkt auch nicht extra erwähnt, meinte aber bei Nachfrage, dass man durch Klageeinreichung automatisch deutlich macht dass man nur unter Vorbehalt weiter leistet.
Noch nicht. Da ich den Anwalt gewechselt habe, mußte ich erst einmal bestätigen, dass die Gebühren vom ersten von mir übernommen werden.
Dann kommt erst die Deckungszusage der RSV. Müßte aber so die Tage reinfladdern
Wenn der Bankensenat des BGH sich den Kollegen vom Versicherungssenat anschließt (siehe Urteil vom 7. Mai 2014) wird er an D-Day das ewige Widerrufsrecht postulieren (die Banken haben sich durch falsche WRB in die Situation gebracht, in der sie sich jetzt befinden).
Und daran glauben alle Verbraucherschützer.
Sollte der Bankensenat anders entscheiden wollen als die Kollegen, muss er vorher im großen Senat des BGH eine Klärung herbeiführen. Darauf deutet allerdings bisher nichts hin.....
Wenn der Bankensenat des BGH sich den Kollegen vom Versicherungssenat anschließt (siehe Urteil vom 7. Mai 2014) wird er an D-Day das ewige Widerrufsrecht postulieren (die Banken haben sich durch falsche WRB in die Situation gebracht, in der sie sich jetzt befinden).
Und daran glauben alle Verbraucherschützer.
Sollte der Bankensenat anders entscheiden wollen als die Kollegen, muss er vorher im großen Senat des BGH eine Klärung herbeiführen. Darauf deutet allerdings bisher nichts hin.....
zudem müsste er gegen geltendes Recht das Urteil sprechen...Stichwort "ewiges Widerrufsrecht"
Es gibt wohl diesen sehr interessanten Aufsatz in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM):
Seite 1043
Rechtsanwältin Dr. Kristin Wahlers, Hamburg
„Ewiges“ Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen?
– Übertragbarkeit der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats
des Bundesgerichtshofs vom 7.5.2014 auf das Verbraucherkreditrecht?
Im Netz kann ich ihn leider nicht finden (der erscheint erst zwei Monate nach Print in der Genius-Datenbank)...
Hat da jemand Möglichkeiten oder Ideen?
Habe zwar keine Möglichkeiten, aber eine ziemlich präzise Ahnung zu welchem Ergebnis diese Frau Dr. kommt. Das dürfte so gar nicht unseren Interessen entsprechen.
Wir müssten nur zusammen legen, ein widerrufenes Darlehen mit niedriger Höhe (niedriger Streitwert) über LG Frankfurt, OLG Frankfurt zum BGH bringen und alles rein packen...
und nicht sich auf einen Vergleich einlassen bzw. einem Anerkenntnisurteil zustimmen...
Dazu noch einen Anwalt, der den Fall schnell und bevorzugt und vor allem ohne Kosten bearbeitet, da er sich einen Namen machen kann...
Denkt mal drüber nach!
Tschuldigung, etwas verspätete Nachfrage, aber welcher Anwalt würde das denn ohne Kosten übernehmen,um sich nen Namen zu machen? Das würde mir wirklich sehr helfen! Danke!!
Machen Sammelklagen wie z.B. gegen Facebook für uns beim Widerruf Sinn? Es käme eine große Streitsumme zusammen, so dass ein Prozessfinanzierer einsteigen könnte. Nachteil soll sein, dass die Ansprüche Vieler so unterschiedlich sind, dass es schwierig wird, wenn es um die Begleichung geht.
Machen Sammelklagen wie z.B. gegen Facebook für uns beim Widerruf Sinn? Es käme eine große Streitsumme zusammen, so dass ein Prozessfinanzierer einsteigen könnte. Nachteil soll sein, dass die Ansprüche Vieler so unterschiedlich sind, dass es schwierig wird, wenn es um die Begleichung geht.
Snnigen Feiertag Euch allen!
Keine Sammelklage. Eine Klage bis zum und am BGH durchbringen für Grundsatzentscheidungen.
Widerrufen Rückerstattung VFE im November 2013, Klage vor LG Potsdam Frühjahr 2015, 1. Instanz vollumfänglich gewonnen nun Berufung vor dem OLG Brandenburg!
Widerrufen Rückerstattung VFE im November 2013, Klage vor LG Potsdam Frühjahr 2015, 1. Instanz vollumfänglich gewonnen nun Berufung vor dem OLG Brandenburg!
hat eigentlich schon einmal jemand ein Urteil mit falschen WRB bei einem Präsenzgeschäft gesehen? Ich habe unsere identische WRB schon in einigen Urteilen gelesen, aber dort wurde immer der Vertrag per Post zugesandt oder zumindest per Post an die Bank zurückgeschickt. In den Urteilen hieß es immer, der Kläger konnte ja nicht wissen wann die Post bei der Bank ankommt/bearbeitet wird.
Aber von einem Urteil bei einem Präsenzgeschäft habe ich noch nichts gelesen, das gibt mir ein mulmiges Gefühl für unsere Klage (trotz falscher WRB)...
hat eigentlich schon einmal jemand ein Urteil mit falschen WRB bei einem Präsenzgeschäft gesehen? Ich habe unsere identische WRB schon in einigen Urteilen gelesen, aber dort wurde immer der Vertrag per Post zugesandt oder zumindest per Post an die Bank zurückgeschickt. In den Urteilen hieß es immer, der Kläger konnte ja nicht wissen wann die Post bei der Bank ankommt/bearbeitet wird.
Aber von einem Urteil bei einem Präsenzgeschäft habe ich noch nichts gelesen, das gibt mir ein mulmiges Gefühl für unsere Klage (trotz falscher WRB)...
Das spielt aber keine Rolle.
Wenn die WRB falsch ist, ist sie falsch... hat man so schon in einigen Urteilen gelesen...
hast du in der Sache schon etwas unternommen? Ich habe da mit meinem Prozessfinanzierer sehr gute Erfahrungen gemacht. Die haben meine Widerrufsbelehrung kostenlos überprüft und als angreifbar beurteilt. Die Firma hat mir dann den Anwalt zur Seite gestellt, der das ganze dann sehr schnell für mich abgewickelt hat.
zum D-Day 23.06. wurden ja bereits optimistische Einschätzungen gegeben. Bei Finanzen.net habe ich eine interessante Stellungnahme der IG-Widerruf soeben gelesen und ich zitiere die denke ich interessanteste Passage:
"Wir gehen nämlich davon aus, dass viele Banken ihre Blockadehaltung aufgeben werden, sobald der BGH die Möglichkeit der Verwirkung verneint. Aus Bankenkreisen hören wir bereits jetzt, dass einige Häuser eine komplette Strategieänderung für den Fall planen, dass der BGH am 23. Juni pro Verbraucher entscheidet. Dann wird es für die Banken nur noch darum gehen, möglichst viele Fälle außergerichtlich zu erträglichen Kosten zu vergleichen. Das Risiko eines Prozesses würde nämlich für den Kunden bei einem entsprechenden BGH-Urteil deutlich sinken. Und siegt der Kunde vor Gericht, dann wird es für die Bank richtig teuer. In diesem Fall droht nämlich eine Rückabwicklung des Kredits, d.h. dass die Bank auch für bereits vergangene Laufzeit des Darlehens einen Teil der Zinsen erstatten muss."