ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Mittlerweile lassen sich mit den Banken - so denn die Widerrufsbelehrung auch wirklich falsch ist - sehr gute einvernehmliche Lösungen finden, wo man aus dem Darlehen rauskommt und die Vorfälligkeitsentschädigung fast nur noch einer kleinen Gebühr entspricht.
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Mit Rechschutzversicherung: Erst selber widerrufen, Antwort abwarten, dann zum Anwalt und Attacke, folgen wird in aller Regel der Klageweg.
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Ohne Anwalt läuft gar nichts, vergebene Mühen und Zeit, bei Akzeptanz zur Einigung besser mit Anwalt, aber auch möglich ohne Anwalt.
Hallo noelmaxim,
vielen Dank für die Stellungnahme. Ob meine Widerrufsbelehrung wirklich falsch ist, ist - u. a. auch von mir - bereits als Frage gestellt worden, da sie sich lediglich durch "Ich/Wir"..."kann/können" von der Musterbelehrung unterscheidet. Weiter fehlt der Absatz für Fernabsatzgeschäfte, von dem auch nicht sicher gestellt ist, dass er in meinem Fall wirklich erforderlich ist. Desweiteren gibt es einige Formfehler (Belehrung lediglich im Angebot, nicht in der Annahmebestätigung des Angebotes - einen eigentlichen Vertrag, in dem die Widerrufsbelehrung stehen müsste, unterschrieben seitens der Bank existiert nicht).
Meine Interpretation dessen habe ich ja auch schon hier nieder geschrieben.
Ich glaube, da muss man wirklich eine Rechtsschutzversicherung und ca. zwei Jahre Prozessdauer investieren, um das zu klären.
Ich werde als nächstes meinen Anwalt bitten, noch Mal genau die Aussichten und die Deckung der Rechtsschutzversicherung zu prüfen - u. a. vielleicht auch Referenzen geben auf andere RAe.
Ich würde mir wünschen, dass der Bank klar ist, dass ich im Falle einer Klage und dann erfolgender, außergerichtlicher Einigung die zusätzlich entstehenden Gerichtskosten durch die Einigung zusätzlich mit abgedeckt haben möchte.
Habe die Diba angeschrieben und widerrufen.
Die Diba bietet mir die Auflösung des Vertrages an.
Von der Vorfälligkeitsentschädigung muß ich 50 % zahlen.
Habe die Diba angeschrieben und widerrufen.
Die Diba bietet mir die Auflösung des Vertrages an.
Von der Vorfälligkeitsentschädigung muß ich 50 % zahlen.
Wer hat andere Infos ?
welche Widerrufsbelehung von der Diba haben Sie?
Können Sie den Text bitte hochladen? Die Diba muss Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung rauslassen wenn die Wiederrufsbelehrung falsch ist. Laden Sie doch bitte mal ihre Widerrufsbelehrung hoch.
in diese Richtung geht derzeit der Trend, die Banken bleiben nicht mehr stur, zumindest ein Teilerfolg für sie, denn sie müsste sie nicht aus dem Vertrag - selbst gegen Bereitschaft zur Zahlung der vollen Vorfälligkeitsentschädigung - lassen
in diese Richtung geht derzeit der Trend, die Banken bleiben nicht mehr stur, zumindest ein Teilerfolg für sie, denn sie müsste sie nicht aus dem Vertrag - selbst gegen Bereitschaft zur Zahlung der vollen Vorfälligkeitsentschädigung - lassen
Da stimme ich Ihnen zu noelmaxim, wenn denn die Bank eine richtige Widerrufsbelehrung verwendet haben sollte. Dann haben Sie recht.
Aber bei einer falschen Belehrung, muss die Bank den Kunden aus dem Vertrag lassen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Denn dem Kunden steht ja der nicht begonnene "frühestens" Widerruf zu.
wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom .........
Sie kritisieren die in dem mit Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung.
Nach unserer Prüfung teilen wir Ihre Ansicht nicht. Wir können nicht erkennen, dass Sie nicht
ordnungsgemäß über das Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden. Unter Berücksichtigung der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurde nach den gesetzlichen Vorgaben
über das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge belehrt.
Im Rahmen des zwischen Ihnen und unserem Institut geschlossenen Darlehensvertrags wurde
vereinbart, dass der Sollzinssatz für das Darlehen mit der Kontonummer ……… bis zum
………..festgeschrieben ist. Im Vergleich zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von
anderen Banken gebotenen Konditionen haben Sie mit unserer Bank einen sehr attraktiven Zinssatz
vereinbart. Diese Vereinbarung ist für Sie und unsere Bank bindend. Die Vertragstreue, die
Sie von uns selbstverständlich fordern würden und dürften, wenn sich das Zinsniveau seit Abschluss
des Vertrages erhöht hätte, sollte auch andersherum gelten. Des Weiteren bitten wir zu
berücksichtigen, dass unser Institut die Refinanzierung Ihres Darlehens auf die vereinbarte Zinsbindung
abgestimmt hat.
Aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bieten wir Ihnen dennoch vergleichsweise
zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche an, dass wir Sie aus dem bestehenden Darlehensverhältnis
zum nächstmöglichen Umschuldungs-/Ablösetermin unter den nachfolgend genannten Bedingungen
entlassen:
1. Vollständige Rückführung der ausstehenden Darlehensvaluta, Kontonummer ………..
2. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Darlehensverhältnisses entsteht nach vorläufiger,
unverbindlicher Berechnung zum Stichtag ……. ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
in Höhe von …….Euro. Sie zahlen von der zum Umschuldungs-/Ablösetermin und der
auf diesen Zeitpunkt abschließend zu berechnenden Vorfälligkeitsentschädigung lediglich einen
Anteil in Höhe von 50 %, also …….. Euro.
ich habe fast denselben Wortlaut. Unterschied ist, dass nicht ich, sondern mein Anwalt der Ansprechpartner ist, und dass bei mir steht, dass der Widerruf bislang noch nicht erklärt wurde. An Stelle des Angebots steht bei mir lediglich "Wir hoffen, dass wir trotz Ablehnung Ihrer Anfrage zur Klärung beigetragen haben und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit."
Offenbar steht eine Änderung der Vertragsbedingungen außer Frage, und man muss "Nägel mit Köpfen" machen und widerrufen.
Erst Mal herzlichen Glückwunsch, dass die Bank auf Sie eingegangen ist.
Sie stecken jetzt in der Zwickmühle: Sie hätten das Recht auf eine komplette Rückabwicklung inkl. Erstattung des Zinsschadens durch zuviel bezahlte Zinsen über dem Marktzins. Das müssten Sie jedoch höchstwahrscheinlich einklagen und müssten lange Zeit darum bangen ob Sie auch wirklich zu Ihrem Recht kommen.
Andererseits hätten Sie die sofortige Möglichkeit, mit einem leichten Finanzvorteil aus dem Vertrag sofort auszusteigen. Sie sind nicht zu beneiden....
Wer zahlt was an wen?
Verstehe ich richtig: ich zahle das Darlehn zurück-die Bank zahlt die Zinsen,die ich in der Vergangenheit gezahlt habe an mich zurück ? Wie geht es danach weiter ?
Bankenschreck hat die Zeitreihen der Bundesbank genannt.Welchen Wert müßte ich nehmen ( Datum meiner Auszahlung ?) ? Zahlt mir die Bank also den Ertrag,den sie aus meinen Zinszahlungen erwirtschaftet hat ? Wie wird das errechnet ? Habe etwas von Basiszinssatz plus 5 % gelesen .Und was muß ich als Nutzungsentgelt an die Bank zahlen,weil sie mir das Darlehn zur Verfügung gestellt hat?
Hallo, in meiner Rückantwort vom April 2014 stand der gleiche Wortlaut wie in dem Schreiben von Berlin. Bis auf den Absatz "Aus Kulanz...", der ist neu. Habe je vor einer Woche meinen Widerruf bei der Diba eingereicht und mal sehen was nun kommt. Ein Termin mit dem Finanz-Fachanwalt Guido Lennè für nächste Woche ist bereits fest. Dann werde ich die Klage einreichen und die Sache so bereinigen.
Gruss
Mike
P.S. Auf Stiftung Warentest ist ein Rechner für die Rückabwicklung von Hypothekenkrediten. Die Sache ist sehr kompliziert und du brauchst trotzdem einen Anwalt, der das berechnen kann.
Die Antwort meiner Diba war eigentlich genauso. Auch mir wurden 50 Prozent der VFG angeboten. Unser Gegenangebot wurde abgelehnt. Seit nun mehr fast 6 Wochen herrscht Funkstille Seitens der Bank. Wir haben nun Klage eingereicht und verlangen nun auch die von uns zuviel gezahlten Zinsen. Die Bank hätte es so einfach haben können aber sie wollte nicht. Nun dieser Weg. Mein Anwalt hatte übrigens vorher einen ähnlichen Fall, wobei er die Bank vertrat. Auch hier wurde dann ein Vergleich geschlossen.Der Richter sagte meinem Anwalt jedoch dass er 100% hinter dem Bankkunden stehen würde.
Es hätte nicht soweit kommen müssen jedoch lassen wir uns von Seitens der Bank auch nicht mehr veräppeln.
Die Diba hat unten im Vertrags-Angebot unter der Schufa Klausel folgenden Absatz eingebracht:
Empfangsbestätigung:
Die Geschäftsbedingungen der ING DiBa AG für Immobilienfinanzierung, die die Informationen nach §312c BGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Algemeinen Darlehensbedingungen für Immobilienfinanzierungen enthalten, sowie ein Exemplar des Europäischen Standardisierten Merkblattes und des Preis- und Leistungsbverzeichnisses für die Immobilienfianzierung, habe(n) ich/wir erhalten.
Ort. Datum Unterschrift Darlehensnehmer
Der Hinweis muss doch in das Kästchen in der Widerrufsbelehrung rein. Oder reicht es aus, wenn die Information §312c in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen separat steht.
der hier stattfindende Informationsaustausch ist wirklich super und sehr informativ.
Grundsätzlich habe ich im Aug. 2007 ein Annuitätendarlehen bei der Ing DiBa abgeschlossen. Meine Widerrufsbelehrung ist die gleiche wie Mikelike123 aufgeführt hat.
...."Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-Diba AG."....
Auch der Hinweis zum Fernabsatzgeschäft fehlt.
Ich habe in der letzten Woche die Diba angeschrieben und mich auf den Artikel im Handelsblatt aus Januar diesen Jahres bezogen. Ich habe nicht widerrufen sondern ledeglich die Prüfung verlangt.
Daraufhin habe ich das gleiche Antwortschreiben wie heinsc erhalten. Aus diesem Grund würde mich von berlin interessieren, hast du auch die Widerrufsbelehrung mit dem oben genannten Wortlaut? Hast du direkt widerrufen oder auch nur die Prüfung verlangt, wie ich?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Ich hoffe das wir alle durch den konstruktiven Austausch hier, über kurz oder lang ein für uns positives Ergebnis erreichen.
so.... habe mich nun bis zur letzten Seite durchgekämpft.. Super Forum!
Auch ich habe einen (bzw.2) Verträge aus Mai 2007 bei der Diba.
Da ich meine Finanzierungsumme gesplittet habe, habe ich 2/3 von der Diba direkt und 1/3 vom KfW Wohneigentumsprogramm über die Diba abgewickelt.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Vertrag von der KfW Bank (der den gleichen Widerrufstext hat) auch Widerrufen kann?
Da meine RS-Versicherung diesen Fall nicht übernimmt (Neubau), wollte ich als ersten Schritt der Diba einen Brief schicken das Aufgrund des Fehlerhaften Widerrufes die Diba doch bitte meinen Darlehenszins anpassen sollen. (Gibt es dazu Musterbriefe? Konnte bisher noch nichts finden)
Bei Ablehnung als zweiten Schritt natürlich den Widerruf erklären und zum guten Schluß Rechtsbeistand suchen...
Danke schonmal in vorraus für die Antworten!
Viele Grüße
Ich würde aber nur dann selbst widerrufen, wenn die RSV Rückendeckung gibt. Sonst bringt das nichts, denn bei der zu erwartenden Ablehnung hilft doch nur der Anwalt. Einige Kanzleien bieten für die Durchführung eines Widerrufs und die nachfolgenden Scharmützel mit der Bank eine Pauschale an. Bei einem außergerichtlichen Vergleich verlangen sie nochmals eine Erfogspauschale. Was ich sagen will: ob ich selbst den Widerruf durchführe und dann zum Anwalt laufe oder den Widerruf gleich vom Anwalt durchführen lasse, ändert nichts an den Anwalts-Pauschalen.
Zitat von Beckstrade
Hallo zusammen,
so.... habe mich nun bis zur letzten Seite durchgekämpft.. Super Forum!
Auch ich habe einen (bzw.2) Verträge aus Mai 2007 bei der Diba.
Da ich meine Finanzierungsumme gesplittet habe, habe ich 2/3 von der Diba direkt und 1/3 vom KfW Wohneigentumsprogramm über die Diba abgewickelt.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Vertrag von der KfW Bank (der den gleichen Widerrufstext hat) auch Widerrufen kann?
Da meine RS-Versicherung diesen Fall nicht übernimmt (Neubau), wollte ich als ersten Schritt der Diba einen Brief schicken das Aufgrund des Fehlerhaften Widerrufes die Diba doch bitte meinen Darlehenszins anpassen sollen. (Gibt es dazu Musterbriefe? Konnte bisher noch nichts finden)
Bei Ablehnung als zweiten Schritt natürlich den Widerruf erklären und zum guten Schluß Rechtsbeistand suchen...
Danke schonmal in vorraus für die Antworten!
Viele Grüße
Ich würde aber nur dann selbst widerrufen, wenn die RSV Rückendeckung gibt. Sonst bringt das nichts, denn bei der zu erwartenden Ablehnung hilft doch nur der Anwalt. Einige Kanzleien bieten für die Durchführung eines Widerrufs und die nachfolgenden Scharmützel mit der Bank eine Pauschale an. Bei einem außergerichtlichen Vergleich verlangen sie nochmals eine Erfogspauschale. Was ich sagen will: ob ich selbst den Widerruf durchführe und dann zum Anwalt laufe oder den Widerruf gleich vom Anwalt durchführen lasse, ändert nichts an den Anwalts-Pauschalen.
Hast bestimmt recht das ich mir die ersten beiden Schritten sparen kann und das Schreiben von Anwälten sicherlich effektiver sind, aber nachher heißt es warum ich mich nicht mal gemeldet habe.... naja, kostet mich ja nicht mehr (außer die Briefmarke)
Das kann eine teure Briefmarke werden, nämlich wenn dir bei Ausfüllen des Musters ein Formfehler passiert oder das Muster an sich einen Mangel aufweist. Im schlimmsten Fall könnte sich die Bank dann später darauf berufen, das du gar nicht wirksam widerrufen hast. Wen willst du dann dafür haftbar machen? Ich denke, den Job sollte man Profis überlassen, auch wenn damit Kosten verbunden sind.
Zitat von Beckstrade
Hast bestimmt recht das ich mir die ersten beiden Schritten sparen kann und das Schreiben von Anwälten sicherlich effektiver sind, aber nachher heißt es warum ich mich nicht mal gemeldet habe.... naja, kostet mich ja nicht mehr (außer die Briefmarke)
PMK sieht das vollkommen richtig, der mahnende Zeigefinger ist absolut berechtigt.
Ich habe in mehreren Beiträgen in den 3 unterschiedlichen Threads hier schon darauf hingewiesen, stellt euch das alles nicht zu einfach vor, das Thema ist zu sensibel und zu komplex, die Banken warten nur darauf auf den unterschiedlichsten Ebenen "zurück zu schlagen", Mittel dazu haben sie genug, moralisch könnten man denen noch nicht mal einen Vorwurf machen !!!
Dei Stiftung Warentest weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Widerruf die Anschlussfinanzierung bereit stehen sollte und ohne dieser Grundlage kein Widerruf gestartet werden soll/darf und das hat seine absolute Berechtigung!
Stiftung Warentest:
Widerrufsrecht seit 2002
Recht*licher Hintergrund: Seit November 2002 steht Verbrauchern auch bei Abschluss von Immobilien*kredit*verträgen immer ein Widerrufs*recht zu. Die Banken müssen über das Widerrufs*recht und vor allem den Beginn der Widerrufs*frist richtig und verständlich informieren. Das klingt einfach, ist es aber ganz und gar nicht. Die recht*lichen Zusammenhänge sind kompliziert.
Weiter heisst es: Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag nur, wenn Sie sicher sind, alles richtig verstanden zu haben. Beachten Sie unbedingt: Der Widerruf ist nur sinnvoll, wenn Sie über das Geld verfügen oder eine günstige Anschlussfinanzierung organisiert haben, um die Restschuld bei Ihrer aktuellen Bank auszugleichen. Widerrufen Sie auf keinen Fall, wenn das Geld nicht zur Verfügung steht. Die Bank kann sonst oft die Zwangsvollstreckung einleiten. Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind. Geeignet sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Erfahrungen mit Widerrufsfällen haben
Hallo zusammen,
ich bin erst vor einer Woche überhaupt auf dieses Thema aufmerksam geworden. Die Widerrufserklärung der DiBa erscheint mir fehlerhaft, da sie dem Muster entspricht, welches zum Beispiel vom Handelsblatt als fehlerhaft bezeichnet wurde.
Der Kredit läuft jetzt nur noch 26 Monate, in der Zeit müsste noch ich 7.500 Euro an Zinsen bezahlen. Ich könnte den Kredit sowohl jetzt als auch dann sofort zurück bezahlen.
Die Hoffnung den durch die Bank aus meinen Zinsen gezogenen Nutzungen erstattet zu bekommen erscheint mir relativ gering.
RV greift nicht, da es sich um einen selbst bewohnten Neubau handelt.
Meine Frage nun, selbst widerrufen mit Musterschreiben oder einen Anwalt in Anspruch nehmen?
so.... habe mich nun bis zur letzten Seite durchgekämpft.. Super Forum!
Auch ich habe einen (bzw.2) Verträge aus Mai 2007 bei der Diba.
Da ich meine Finanzierungsumme gesplittet habe, habe ich 2/3 von der Diba direkt und 1/3 vom KfW Wohneigentumsprogramm über die Diba abgewickelt.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Vertrag von der KfW Bank (der den gleichen Widerrufstext hat) auch Widerrufen kann?
Da meine RS-Versicherung diesen Fall nicht übernimmt (Neubau), wollte ich als ersten Schritt der Diba einen Brief schicken das Aufgrund des Fehlerhaften Widerrufes die Diba doch bitte meinen Darlehenszins anpassen sollen. (Gibt es dazu Musterbriefe? Konnte bisher noch nichts finden)
Bei Ablehnung als zweiten Schritt natürlich den Widerruf erklären und zum guten Schluß Rechtsbeistand suchen...
Danke schonmal in vorraus für die Antworten!
Viele Grüße
Es ist ratsam, beide zu widerrufen, weil Du sonst keinen oder nur einen ungünstigeren Anschlußkredit bekommst, da es dann ein nachrangiger Kredit wird.
Richtig, Experten?
Auf der anderen Seite finde ich die Idee so blöd nicht. Reduziert man dadurch nicht das Prozesskostenrisiko? Angenommen, ich habe ein Darlehen, dass bis 2017 läuft und eins, das bis 2022 läuft (hab ich nämlich). Beide über ca. 100 T€. Halbieren sich die Gerichtskosten, wenn ich nur das längerlaufende widerrufe, was mich ja auch mehr kostet langfristig?