ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo,
bei Verbraucherkrediten sind folgende Zeitreihen maßgeblich:
Kredite bis zu einer Laufzeit von 60 Monaten: BBK01.SUD114
Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 60 Monaten: BBK01.SUD115
Immobilienkredite mit Zinsbindung von über 5 bis 10 Jahren: BBK01.SUD118
Welche Zeitreihe gilt denn bei einem Verbraucherkredit, dessen vertragliche Laufzeit z.B. 72 Monate betrug, bei dem aber die gesamte Darlehenssumme mit z.B. der 30. Monatsrate komplett zurückgezahlt wurde? SUD115, da über 60 Monate per Vertrag, oder SUD115, da Rückzahlung innerhalb von 60 Monaten?
Der test.de-Rechner rechnet mit dem vertraglich vereinbarten und nicht mit dem marktüblichen Zinssatz, d.h. die "SUDs" sind dort manuell einzutragen, so man denn lieber damit rechnen will - unter Beachtung des Hinweises von Bankenschreck bzgl. Immobiliendarlehen (Beitrag #3733).
Nun wurde ja schon gemutmaßt ob es den Banken nach dem 23.06. schlechter gehen wird. Auf alle Fälle könnte einiges an Geld umgeschichtet werden. Denkt Ihr, dass in dem Zuge dann auch die Kreditzinsen wieder (kräftig) steigen. Trotz Rückstellungen. Es wird ja vermutlich den Großteil der am Markt befindlichen Institute betreffen. Und wird das Geld im Rahmen von neuen Abschlüssen oder Forwardern wieder reingeholt?
Persönlich denke ich gerade über Forward nach, doch zur Zeit steigen die Zinsen... . Ob das nach dem 23.06. heiter weiter geht?
mir ist gerade gekommen, wo der Haken an der Sache ist...
Wenn das Darlehen einfach nur umgewandelt wird, mit normaler Laufzeit noch bis 2020...dann könnte man gar nicht das aktuell niedrige Zinsniveau für einen längeren Zeitraum sichern...ausser, man schliesst jetzt ein Forward-Darlehen für in 5 Jahren ab...
Geht da um ca 60tsd€ die umgewandelt werden können.
Könnte man mit Forward die Restsumme gut abdecken denke ich
Was ist daran besser als eine saubere Rückabwicklung und Neuabschluss bei einer Fremdbank XY zu aktuellen Konditionen für einen langen Zeitraum?
OK. das mit den 5 Jahren hatte ich überlesen. Aber auch das ist eine Frage der Rahmenbedingungen bzw. Restschuld/Laufzeit. Wenn die Bank mir den Deal mit 10 Jahren anbieten würde, würde ich z.B. zuschlagen, weil der Plan ist den Kredit bis dahin abbezahlt zu haben. Wenn ich natürlich noch 15 Jahre oder so zahlen muss, kein guter Deal.
Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, wäre ein Volltilgerdarlehen m.E. eine gute Wahl, denn 1) hat man am Ende der Zinsbindung keine Restschuld mehr und damit kein Problem bei höheren Zinsen und 2) geben Banken auf Volltilgerdarlehen nochmals einen Zinsrabatt (ca. 0.3% soweit ich weiß). Der Nachteil beim Volltilger ist, dass m.E. weder Sondertilgungen möglich sind, noch Anpassungen der Tilgungsrate. D.h., wenn man in den kommenden Jahren damit rechnet, eine größere Summe für eine Sondertilgung zur Verfügung zu haben, mag es Nicht-Volltilgerdarlehen geben, die dann insgesamt betrachtet günstiger sind.
habe ne kurze Frage habe 2 Verträge (1. Vertrag bereits abgewickelt VFE 30.000 €, 2. Vertrag mit einem Partner zusammen und läuft noch) bei der , WR wurde durch Anwalt erklärt.
Vergleichsangebot der : Für den 1. Vertrag werden ca 9000,- € erstattet, wenn ich gleichzeitig den 2. Vertrag für die Restlaufzeit von 2 Jahren zu eff. 1,96 % umschulde.
1. Frage : Ist es rechtens das die BHW bei Ihrem Angebot beide Verträge miteinander verquickt, obwohl es sich bei dem ersten Vertrag um mich als DN handelt und beim 2. Vertrag um mich und eine weitere Person ? (Hab erst am Montag einen Telefontermin mit meinem Anwalt. Würde diese Frage gerne vorab beantwortet haben)
2. Frage: Sollte man das Angebot annehmen oder sollte man im Hinblick auf den D-Day lieber abwarten?
habe ne kurze Frage habe 2 Verträge (1. Vertrag bereits abgewickelt VFE 30.000 €, 2. Vertrag mit einem Partner zusammen und läuft noch) bei der BHW, WR wurde durch Anwalt erklärt.
Vergleichsangebot der BHW : Für den 1. Vertrag werden ca 9000,- € erstattet, wenn ich gleichzeitig den 2. Vertrag für die Restlaufzeit von 2 Jahren zu eff. 1,96 % umschulde.
1. Frage : Ist es rechtens das die BHW bei Ihrem Angebot beide Verträge miteinander verquickt, obwohl es sich bei dem ersten Vertrag um mich als DN handelt und beim 2. Vertrag um mich und eine weitere Person ? (Hab erst am Montag einen Telefontermin mit meinem Anwalt. Würde diese Frage gerne vorab beantwortet haben)
2. Frage: Sollte man das Angebot annehmen oder sollte man im Hinblick auf den D-Day lieber abwarten?
Danke für eure Hilfe
Versteh ich das richtig?
Für gezahlte 30.000Euro VFE bieten Sie Dir 9.000Euro = 30% Erstattung an?
Und sollst auf der anderen Seite einen weiteren Vertrag gleich mit umschulden?
Davon abgesehen, dass der zweite DN sein Einverständnis dafür geben müsste, halte ich das Angebot für unlauter.
- Ist denn der 2.Vertrag ebenfalls widerrufen bzw. widerrufbar?
- Welcher Zins ist da bisher hinterlegt?
- Wann endet die Sollzinsbindung?
- Wie lange soll der neue Vertrag mit 1,96% laufen?
Ich persönlich würde dankend mit dem Hinweis auf den 23.06. ablehnen!
Bezüglich der Verquickung würde ich da die Hotline der VZHH mal anrufen...oder eine Hotline der RSV falls eine vorhanden ist...
@Pfuffel:
Das ist noch so ein mieser Versuch, kurz vor dem D-Day "klar Schiff" zu machen. Deine Fragen sind berechtigt und ducnicis Vorschlag (Anruf RSV und/oder VZ) hilfreich. Ich persönlich würde mich zu keiner überhasteten Entscheidung drängen lassen und die Zeit nutzen, mir einen Überblick zu verschaffen, was unter dem Strich nach Annahme des Angebots an "Plus" übrig bleiben würde im Vgl. zum "Jetzt"-Zustand. Und dann machst Du noch einen Vergleich mit anderen aktuellen Angeboten, z.B. über einen der Vermittler.
Ohne Werbung für die IG Widerruf machen zu wollen (aber deren Beiträge hier im Forum und auch in deren diversen Kolumnen sind trotzdem sehr lesenswert), siehe z.B. diesen Beitrag (war auch schon einmal hier im Thread verlinkt, meine ich). Ich erwähne das hier nicht in Bezug darauf, dass man mit einem RA besser fährt (den hast Du ja), sondern dass so manches "Angebot" offenbar ein "faules Ei" ist (siehe Erläuterungen im Beitrag).
Und wenn es Dir um die Details der Berechnungen bei der Rückabwicklung geht (woraus Du dann auch einen Überblick bekommst, was Du in etwa tatsächlich durch den Widerruf und ggf. mittels Klage einsparen kannst), schau gerne einmal in den Thread "Rückabwicklung" rein.
"...angesichts eines zu erwarteten verbraucherfreundlichen Urteils bezüglich Verwirkung durch den XI. Zivilsenat des BGH am 23.06.2015, lehne ich Ihr Angebot dankend ab."
Wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, besteht doch überhaupt kein grund, sich mit irgendeinem Teilangebot abfinden zu lassen. Vielleicht ist es auch ein geschickter Schachzug, der Bank mal zu stecken, dass die Versicherung zahlt, dann wissen die Herrschaften, dass sie sich diesmal ihre üblichen Spielchen sparen können