Ah, und andi1104 und RAM haben mich auf die Idee gebracht, wo ich zum Thema schon einmal etwas gelesen hatte, nämlich
dort.
Na, dann viel Spass!
Sollen wir hier dazu weiter diskutieren, oder im Thread zur
Rückabwicklung? Ich gebe zu, dort hatte ich die Diskussion womöglich zu sehr auf meinen eigenen Fall gelenkt.
Wie auch immer: Es ist die SUD-Reihe maßgeblich, welche zu Deinem Vertrag passt, d.h. 1. welche Kategorie (Immo-, Verbraucher- [also Nicht-Immo-] oder sonstige Kredite), welche Laufzeit? Und ducnici brachte dann noch den Einwand ein, man könne auch mit dem variablen Zins (SUD113) argumentieren. Was der Richter am Ende mitmacht, weiß nur er alleine. Ich tendiere ja doch dazu, nicht zu viel zu fordern, trotz RSV, d.h. SUD mit festem Zinssatz, wobei der Zinssatz gilt, der in der Tabelle für den Monat aufgelistet wird, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde (siehe Beitrag #
181, aber ignoriere bitte die Umlaufsrenditen). Dieser Zinssatz gilt dann wohl für den ganzen Vertrag, d.h. ab dem Monat der ersten Auszahlung bis zum Monat der vollständigen Tilgung. Rechnet denn der test.de-Rechner auch so? Ich weiß es jetzt nicht.
Außerdem präferiere ich derzeit die herkömmliche Berechnung.
Eigentlich wäre das alles Sache meines RA, aber der tut sich mit all dem offenbar sehr schwer.