Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    So nun wird das deutlicher.
    Keine Zinsen ab Widerruf also die ca. 8 Monaten.
    Neuer Zins wird auf Darlehensstart zurück gerechnet.
    Als wenn zb. angenommen wird zu 1,28% wird der auch auf 12/2010 (statt 4,25%) abgerechnet.(Genaue Daten habe ich leider nicht)

    Ich finde das schon sehr merkwürdiges Angebot. Habe leider das Schreiben nicht vorliegen.
    Es steht drin das Stillschweigen besteht. Die Sehr Langsame Bank will das wohl so.
    Bin mal gespannt was da in meinem Fall kommt.

    mir ist gerade gekommen, wo der Haken an der Sache ist...

    Wenn das Darlehen einfach nur umgewandelt wird, mit normaler Laufzeit noch bis 2020...dann könnte man gar nicht das aktuell niedrige Zinsniveau für einen längeren Zeitraum sichern...ausser, man schliesst jetzt ein Forward-Darlehen für in 5 Jahren ab...

  3. Avatar von Sam
    Sam ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ... auch ich fröne nach dem 23.06 und ich kann es gar nicht oft genug wiederholen wieviel tolles Wissen hier gemeinsam erarbeitet wurde!! Grossen Dank an ducnici, ram und auch alle anderen, die hier so konstruktiv mitmachen.

    Bei mir war es die letzte Zeit etwas ruhiger nach unserem Notartermin. Nun hab ich heute mal bei meiner noch finanzierenden Bank (DSL) angerufen wann den bitte der Ablösebetrag (Restschuld + VFE) eintrudelt, um dann aktiv zu werden.

    Die Dame erzählte auch was von einem Aufhebungsvertrag, der unterschrieben warden müßte als Voraussetzung für die Löschung der Grundschuld. Diesen Wisch würde man mir gesondert zusenden.

    Nun meine Frage:

    - Wer hat Erfahrung gemacht mit solch einem Aufhebungsvertrag? Beschneide ich damit mein Recht auf einen nachträglichen Widerruf?
    - Von einem anderen Anwalt habe ich gehört, dass man diesen Wisch ruhig unterschreiben kann aber noch einen Zusatz mit draufschreiben soll, dass ich unter Vorbehalt die VFE zahle.

    Ihr seht, ich habe noch nicht widerrufen, weil ich erstmal auf den VFE Betrag gewartet habe, um das Ganze in einem Wisch anzugehen ... und, ja, ich hätte auch sofort widerrufen können habe mich aber entschlossen es erstmal selbst außergerichtlioch zu versuchen, da ich auf keine Kredit mehr angewiesen bin.

    Was würdet Ihr mir empfehlen?

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Sam
    ... auch ich fröne nach dem 23.06 und ich kann es gar nicht oft genug wiederholen wieviel tolles Wissen hier gemeinsam erarbeitet wurde!! Grossen Dank an ducnici, ram und auch alle anderen, die hier so konstruktiv mitmachen.

    Bei mir war es die letzte Zeit etwas ruhiger nach unserem Notartermin. Nun hab ich heute mal bei meiner noch finanzierenden Bank (DSL) angerufen wann den bitte der Ablösebetrag (Restschuld + VFE) eintrudelt, um dann aktiv zu werden.

    Die Dame erzählte auch was von einem Aufhebungsvertrag, der unterschrieben warden müßte als Voraussetzung für die Löschung der Grundschuld. Diesen Wisch würde man mir gesondert zusenden.

    Nun meine Frage:

    - Wer hat Erfahrung gemacht mit solch einem Aufhebungsvertrag? Beschneide ich damit mein Recht auf einen nachträglichen Widerruf?
    - Von einem anderen Anwalt habe ich gehört, dass man diesen Wisch ruhig unterschreiben kann aber noch einen Zusatz mit draufschreiben soll, dass ich unter Vorbehalt die VFE zahle.

    Ihr seht, ich habe noch nicht widerrufen, weil ich erstmal auf den VFE Betrag gewartet habe, um das Ganze in einem Wisch anzugehen ... und, ja, ich hätte auch sofort widerrufen können habe mich aber entschlossen es erstmal selbst außergerichtlioch zu versuchen, da ich auf keine Kredit mehr angewiesen bin.

    Was würdet Ihr mir empfehlen?

    laut einer Abhandlung von RA Gansel wird der Vertrag durch die Aufhebungsvereinbarung nicht aufgehoben sondern lediglich vereinbart, dass Du eher zurück führen darfst... das Recht auf WR soll eine solche Aufhebungsvereinbarung nicht berühren.

    ohne gewähr!

    pdf hab ich dir zugemailt

  5. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Haha , die DSL .

    Immer wenn ich die hier lese bekomme ich das jucken.Bei mir haben die Fristverlängerung (3 Wochen) beantragt da der Anwalt die Auszahlungszeiten noch nicht übermittelt bekommen haben,wegen den Feiertagen ..

    Die müssen grade mal richtig was zu tun haben .

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    mir ist gerade gekommen, wo der Haken an der Sache ist...

    Wenn das Darlehen einfach nur umgewandelt wird, mit normaler Laufzeit noch bis 2020...dann könnte man gar nicht das aktuell niedrige Zinsniveau für einen längeren Zeitraum sichern...ausser, man schliesst jetzt ein Forward-Darlehen für in 5 Jahren ab...
    Aber wie schrieb IG Widerruf/Roland Klaus weiter oben (Beitrag #3661)?
    Zitat Zitat von IG Widerruf
    In meiner Kolumne habe ich heute auf einen "Bauerntrick" hingewiesen, den einige Banken mit ihren Kunden versuchen. Die DSL wäre hier als ein Beispiel zu nennen. Auch bei der Diba hatten wir schon solche Fälle.

    Solange ein Anwalt dabei ist, sollte der den Mandanten davon abhalten können, auf ein solches Angebot einzugehen. Schwierig wird es allerdings, wenn der Kunde auf eigene Faust loszieht und zudem das Nachrechnen scheut.

    Für die Profis hier im Board sicher nichts Neues. Für Leute, die erst beginnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ein wichtiger Warnhinweis:

    Kredit und Darlehen: Widerrufsjoker - mit welchen Tricks einige Banken beim Widerruf eines Darlehensvertrags arbeiten
    Und weiter in seinem verlinkten Artikel:
    ... Denn wenn Sie heute ein sogenanntes Forward-Darlehen für die Zeit von 2018 – also dem Ende der ursprünglichen Zinsbindung – bis 2025 abschließen, dann zahlen Sie bei vernünftiger Bonität allerhöchstens einen Zins von 1,5 bis zwei Prozent. Verglichen mit den drei Prozent, die Ihnen Ihre Bank anbietet, ist das ein Aufschlag von einem bis 1,5 Prozent jährlich. Auf sieben Jahre gerechnet zahlen Sie also sieben bis 10,5 Prozent mehr – nachdem Sie zuvor in den ersten drei Jahren sechs Prozent „gespart“ haben. ...
    Lieber Finger weg von dem "Angebot" und den D-Day abwarten.


    Zitat Zitat von Sam
    ... Die Dame erzählte auch was von einem Aufhebungsvertrag, der unterschrieben warden müßte als Voraussetzung für die Löschung der Grundschuld. Diesen Wisch würde man mir gesondert zusenden.

    Nun meine Frage:

    - Wer hat Erfahrung gemacht mit solch einem Aufhebungsvertrag? Beschneide ich damit mein Recht auf einen nachträglichen Widerruf?
    - Von einem anderen Anwalt habe ich gehört, dass man diesen Wisch ruhig unterschreiben kann aber noch einen Zusatz mit draufschreiben soll, dass ich unter Vorbehalt die VFE zahle. ...
    Da ist m.E. Vorsicht geboten, denn die Banken wissen um die Probleme mit ihren WRBen und bedienen sich allerhand Tricks. Am besten wendest Du Dich bzgl. des Aufhebungsvertrags an einen Fachanwalt. Falls das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein sollte, könntest Du auf dem Aufhebungsvertrag selbst evtl. Deinen Widerruf aussprechen, wobei mir völlig unklar ist, ob das geht, ob es Dir rechtliche Vor- oder auch Nachteile bringt, ob eine "Reihenfolge" auf dem Papier relevant wäre etc. Aber vielleicht weiß sonst noch jemand etwas hierzu. Ggf. stellst Du Deine Frage auch noch bei test.de in die Kommentare rein. Dort schreiben auch immer wieder 2-3 RÄ. Der Zusatz "... unter Vorbehalt ... und ohne Anerkennung von Rechtspflichten ..." ist sicherlich nicht verkehrt, wobei ich mich dann frage, wozu der Aufhebungsvertrag dann gut sein sollte.

    Ups, ducnici war - wie so oft - schneller.

  7. Avatar von schober53
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich bin echt gespannt! Wenn ihr recht habt, müßten ja nach dem d-Day echt die Dämme brechen.. Ist jetzt vielleicht eine verwegene Frage, aber könnte das vielleicht sogar eine Bank ganz zu fall bringen? Ich weiß nicht wie viele hunderttausende Darlehen die in den letzten Jahren so rausgegeben haben, aber wenn quasi jetzt die Verbraucher alle Gewinne der letzten Jahre wieder einsammeln - das kann doch kein Geschäftsmodell überleben!?!? (Wobei Mitleid habe ich eigentlich nicht)

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kgl
    ja, eventuell, nenne mir einen in Mittelhessen Wetzlar Gießen Marburg?

    kgl
    Ich habe zwar persönlich keine Erfahrung mit diesem Anwalt , aber hier kannst du dir ein gewisses Grundlagen-Wissen zum WR leicht verständlich zusammenlesen
    Rechtliche Grundlagen des Widerrufsrecht

    Vielleicht wäre es auch ein Anwalt für deine Vorstellungen, aber bitte ohne Gewähr und nicht als Werbung verstehen!!

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe zum Autor persönlichen Kontakt. Bei Interesse PN. Ist natürlich keine Werbung.....

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei Berechnung von NWE habe ich ja immer die 5 Prozent Über basiszins-Methode präferiert. Jetzt lese ich hier interessiert mit.
    Welche dieser SUD-Reihen gilt eigentlich?
    Und gilt der Zins des Abschlussmonats für den gesamten Vertrag oder auch das Jahres-Mittel aus allen monatlichen Einzelzinsen?

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Zitat Zitat von Sam
    ... Die Dame erzählte auch was von einem Aufhebungsvertrag, der unterschrieben warden müßte als Voraussetzung für die Löschung der Grundschuld. Diesen Wisch würde man mir gesondert zusenden. ...
    ... Am besten wendest Du Dich bzgl. des Aufhebungsvertrags an einen Fachanwalt. ...
    Ah, und andi1104 und RAM haben mich auf die Idee gebracht, wo ich zum Thema schon einmal etwas gelesen hatte, nämlich dort.


    Zitat Zitat von RAM
    Bei Berechnung von NWE habe ich ja immer die 5 Prozent Über basiszins-Methode präferiert. Jetzt lese ich hier interessiert mit.
    Welche dieser SUD-Reihen gilt eigentlich?
    Und gilt der Zins des Abschlussmonats für den gesamten Vertrag oder auch das Jahres-Mittel aus allen monatlichen Einzelzinsen?
    Na, dann viel Spass! Sollen wir hier dazu weiter diskutieren, oder im Thread zur Rückabwicklung? Ich gebe zu, dort hatte ich die Diskussion womöglich zu sehr auf meinen eigenen Fall gelenkt.

    Wie auch immer: Es ist die SUD-Reihe maßgeblich, welche zu Deinem Vertrag passt, d.h. 1. welche Kategorie (Immo-, Verbraucher- [also Nicht-Immo-] oder sonstige Kredite), welche Laufzeit? Und ducnici brachte dann noch den Einwand ein, man könne auch mit dem variablen Zins (SUD113) argumentieren. Was der Richter am Ende mitmacht, weiß nur er alleine. Ich tendiere ja doch dazu, nicht zu viel zu fordern, trotz RSV, d.h. SUD mit festem Zinssatz, wobei der Zinssatz gilt, der in der Tabelle für den Monat aufgelistet wird, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde (siehe Beitrag #181, aber ignoriere bitte die Umlaufsrenditen). Dieser Zinssatz gilt dann wohl für den ganzen Vertrag, d.h. ab dem Monat der ersten Auszahlung bis zum Monat der vollständigen Tilgung. Rechnet denn der test.de-Rechner auch so? Ich weiß es jetzt nicht.

    Außerdem präferiere ich derzeit die herkömmliche Berechnung.

    Eigentlich wäre das alles Sache meines RA, aber der tut sich mit all dem offenbar sehr schwer.

  12. Avatar von BlueSkyX
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ich stimme den anderen hier zu: Finger weg von diesem "Angebot"!
    Was soll an dem Angebot schlecht sein? Rückwirkend Reduzierung der Zinsen auf 1,69%, gezahlte Raten werden als Tilgung verrechnet. Und das ganze dann noch auf dem "kleinen" Weg.

    Würde ich sofort annehmen.

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von schober53
    Ich bin echt gespannt! Wenn ihr recht habt, müßten ja nach dem d-Day echt die Dämme brechen.. Ist jetzt vielleicht eine verwegene Frage, aber könnte das vielleicht sogar eine Bank ganz zu fall bringen? Ich weiß nicht wie viele hunderttausende Darlehen die in den letzten Jahren so rausgegeben haben, aber wenn quasi jetzt die Verbraucher alle Gewinne der letzten Jahre wieder einsammeln - das kann doch kein Geschäftsmodell überleben!?!? (Wobei Mitleid habe ich eigentlich nicht)
    Nein, denke ich nicht.

    1. sind die Zinsen auf die Raten ja trotzdem nicht die Welt

    2. Sie bekommen trotzdem noch ihr Darlehen verzinst

    => kein Totalausfall!

    3. Müssen bzw. mussten die eh für die ihre "faulen" Kredite Rückstellungen bilden.

    Ich denke nicht. Wenn aber natürlich eine Bank wie die DKB uneinsichtig bis vor die OLG´s geht, und unnötig Kosten verursacht, mei, die wissen bzw. wussten um das Risiko mehr Bescheid als wir alle hier.

    Und zur Erinnerung: wer hat es verschuldet?

  14. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    bei Verbraucherkrediten sind folgende Zeitreihen maßgeblich:
    Kredite bis zu einer Laufzeit von 60 Monaten: BBK01.SUD114
    Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 60 Monaten: BBK01.SUD115
    Immobilienkredite mit Zinsbindung von über 5 bis 10 Jahren: BBK01.SUD118

    Bei Immobilienkrediten ist die verwendung der Zeitreihe aber mit Vorsicht zu genießen. Anders als bei Verbraucherdarlehen werden die Werte dieser Zeitreihe nich ohne Weiteres anerkannt. Ich habe es schon erlebt, dass ein Richter diese Werte angezweifelt hat und diesbezüglich ein Gutachten anfordern wollte.
    Die Parteien haben letztlich auf die Erstattung der Zinsdifferenz verzichtet.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Bei Berechnung von NWE habe ich ja immer die 5 Prozent Über basiszins-Methode präferiert. Jetzt lese ich hier interessiert mit.
    Welche dieser SUD-Reihen gilt eigentlich?
    Und gilt der Zins des Abschlussmonats für den gesamten Vertrag oder auch das Jahres-Mittel aus allen monatlichen Einzelzinsen?
    Bisher wurde immer nur der Zins aus dem Abschlussmonat angenommen...bis zum Widerruf...

  16. Avatar von ducnici
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    Zitat Zitat von eugh
    Ah, und andi1104 und RAM haben mich auf die Idee gebracht, wo ich zum Thema schon einmal etwas gelesen hatte, nämlich dort.


    Na, dann viel Spass! Sollen wir hier dazu weiter diskutieren, oder im Thread zur Rückabwicklung? Ich gebe zu, dort hatte ich die Diskussion womöglich zu sehr auf meinen eigenen Fall gelenkt.

    Wie auch immer: Es ist die SUD-Reihe maßgeblich, welche zu Deinem Vertrag passt, d.h. 1. welche Kategorie (Immo-, Verbraucher- [also Nicht-Immo-] oder sonstige Kredite), welche Laufzeit? Und ducnici brachte dann noch den Einwand ein, man könne auch mit dem variablen Zins (SUD113) argumentieren. Was der Richter am Ende mitmacht, weiß nur er alleine. Ich tendiere ja doch dazu, nicht zu viel zu fordern, trotz RSV, d.h. SUD mit festem Zinssatz, wobei der Zinssatz gilt, der in der Tabelle für den Monat aufgelistet wird, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde (siehe Beitrag #181, aber ignoriere bitte die Umlaufsrenditen). Dieser Zinssatz gilt dann wohl für den ganzen Vertrag, d.h. ab dem Monat der ersten Auszahlung bis zum Monat der vollständigen Tilgung. Rechnet denn der test.de-Rechner auch so? Ich weiß es jetzt nicht.

    Außerdem präferiere ich derzeit die herkömmliche Berechnung.

    Eigentlich wäre das alles Sache meines RA, aber der tut sich mit all dem offenbar sehr schwer.

    äh, jetzt bitte nicht Zinsreihen für Konsumentendarlehen mit denen für Wohnungsbaukredite verwechseln!!!

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von BlueSkyX
    Was soll an dem Angebot schlecht sein? Rückwirkend Reduzierung der Zinsen auf 1,69%, gezahlte Raten werden als Tilgung verrechnet. Und das ganze dann noch auf dem "kleinen" Weg.

    Würde ich sofort annehmen.
    Was machst in 5 Jahren?

    Was ist daran besser als eine saubere Rückabwicklung und Neuabschluss bei einer Fremdbank XY zu aktuellen Konditionen für einen langen Zeitraum?

    Außer dass es eine schnelle Lösung ist. Warum wird die Bank das anbieten? Weil sie der Freund des Kunden ist? Nach 8 Monaten haben sie plötzlich diese Art an sich entdeckt?

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das kostet die nach vorläufigen Schätzungen Milliarden, um die sie sicherlich weinen werden. Aber Pleite geht deshalb keine Bank und sie wissen um die Dinge seit 2009 (erstes BGH-Urteil zu falscher WRB). Auch haben sie bestimmt schon seit Jahren Rückstellungen gebildet.

    Also keine Spenden schicken...

    Mein Mitleid hält sich in Grenzen

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Hallo,
    bei Verbraucherkrediten sind folgende Zeitreihen maßgeblich:
    Kredite bis zu einer Laufzeit von 60 Monaten: BBK01.SUD114
    Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 60 Monaten: BBK01.SUD115
    Immobilienkredite mit Zinsbindung von über 5 bis 10 Jahren: BBK01.SUD118

    Bei Immobilienkrediten ist die verwendung der Zeitreihe aber mit Vorsicht zu genießen. Anders als bei Verbraucherdarlehen werden die Werte dieser Zeitreihe nich ohne Weiteres anerkannt. Ich habe es schon erlebt, dass ein Richter diese Werte angezweifelt hat und diesbezüglich ein Gutachten anfordern wollte.
    Die Parteien haben letztlich auf die Erstattung der Zinsdifferenz verzichtet.

    Gruß
    Der Bankenschreck
    Wieso wurde nicht der Richter angezweifelt?

  20. Avatar von kgl
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @andi1140 und @ducnici
    diese Kanzlei hatte ich schon im Auge. wir warten mal. die komplette Rückabwicklung habe ich schon gerechnet. mal sehen was die gelben vorschlagen.
    Einen forwarder habe ich auch schon von den blauen, 1,4%.
    kgl

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke an ducnici und Bankenschreck bzgl. der Korrektur und Auflistung bzw. Anmerkung bzgl. der Zinsreihen.

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