Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Kleiner Exkurs:

    Es gibt wirklich Familien mit sehr attraktiven (hohen) Immobiliendarlehen, die auf Ihrem Dorf (!) nicht einfach die Bank wechseln können und die auch - in persönlich schwierigen finanziellen Zeiten - auf die Loyalität der Bank/Sparkasse setzen konnten und heute wirklich dafür dankbar sind....

    Da wird es menschlich echt kompliziert...
    Da sagst du etwas sehr wahres. Die Menschen in diesen Gegenden haben ein sehr eigenes Verständnis von Anstand und das deckt sich durchaus nicht immer mit der Auffassung der Richter am BGH. Ich könnte mir vorstellen, dass Banken in ländlichen Gegenden generell wenig Probleme mit dem WR - Joker haben und wenn, dann mit zugezogenen Neubürgern. Gibt eh nur 2. Entweder man ist bei der VB oder bei der SPK. Alle kennen sich seit Kindesbeinen, sind in den gleichen Vereinen und in den gleichen Kneipen. Man hilft sich und hält zusammen schon seit Generationen. Da kommt man sich nicht gegenseitig mit Anwalt und Gericht, zumindest nicht ohne größte Not.

    Ich habe da ein bisschen Einblick, weil meine Frau aus einem Weiler an der niederländischen Grenze stammt. Mein Schwiegervater, ein jovialer Mann, in X Vereinen unterwegs, der im Umkreis von Kilometern praktisch Hinz und Kunz kannte, hatte einen sehr verwegenen Fahrstil - freundlich ausgedrückt - und trotzdem nie Ärger mit der Polizei, weil mehr als eine freundliche mündliche Ermahnung war einfach nicht drin. Der Polizist, der nach OWiG vorgegangen wäre, hätte in seiner Freizeit keinen mehr gefunden, der sich noch mit ihm abgegeben hätte. Zum Knöllchen verteilen gabs ja immer noch die Holländer... Vermutlich haben die es auf der anderen Seite der Grenze mit den Deutschen genauso gemacht. LOL

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Allerdings lässt Herr Duchstein das Urteil des Versicherungssenats vom 7.5.2014 völlig außen vor - deshalb halte ich diese Ausführungen nur für begrenzt verwertbar.....
    zudem ist die Prüfung nach diesem Herrn Duchstein allein auf Seite der Bank und nur auf den Darlehensnehmer begrenzt...und nicht darauf, ob die Bank einen Fehler gemacht hat oder nicht und lässt vor allem eines außer Acht...

    die Bank hat jederzeit das Recht und! die Möglichkeit, einen fehlerhaften Vertrag zu "heilen" in dem sie einfach nachbelehrt....

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Da sagst du etwas sehr wahres. Die Menschen in diesen Gegenden haben ein sehr eigenes Verständnis von Anstand und das deckt sich durchaus nicht immer mit der Auffassung der Richter am BGH. Ich könnte mir vorstellen, dass Banken in ländlichen Gegenden generell wenig Probleme mit dem WR - Joker haben und wenn, dann mit zugezogenen Neubürgern. Gibt eh nur 2. Entweder man ist bei der VB oder bei der SPK. Alle kennen sich seit Kindesbeinen, sind in den gleichen Vereinen und in den gleichen Kneipen. Man hilft sich und hält zusammen schon seit Generationen. Da kommt man sich nicht gegenseitig mit Anwalt und Gericht, zumindest nicht ohne größte Not.

    Ich habe da ein bisschen Einblick, weil meine Frau aus einem Weiler an der niederländischen Grenze stammt. Mein Schwiegervater, ein jovialer Mann, in X Vereinen unterwegs, der im Umkreis von Kilometern praktisch Hinz und Kunz kannte, hatte einen sehr verwegenen Fahrstil - freundlich ausgedrückt - und trotzdem nie Ärger mit der Polizei, weil mehr als eine freundliche mündliche Ermahnung war einfach nicht drin. Der Polizist, der nach OWiG vorgegangen wäre, hätte in seiner Freizeit keinen mehr gefunden, der sich noch mit ihm abgegeben hätte. Zum Knöllchen verteilen gabs ja immer noch die Holländer... Vermutlich haben die es auf der anderen Seite der Grenze mit den Deutschen genauso gemacht. LOL
    das mag schon sein, dann muss ich mich aber fragen, warum es erst nach! einem BGH Urteil auch aus der Banken-Richtung dann gehen soll und nicht schon vorher?

    Zudem empfehle ich das Buch "Zinsklau" von Olaf Kumpfert.
    Darin wird genau schön diese Situation mit der SPK vor Ort beschrieben und wie sie genau solche Kunden in A-B-C "einstuft"...

    "Heute wie schon zu Dieter Voigts Banktätigkeit gehen Geldhäuser von der "Ertragskraft des Kontos" aus, der man das Risiko einer Abwanderung des Kunden beziehungsweise einer Pleite gegenüberstellt. Daraus hat sich die Einteilung in sogenannte A-B-C Kunden entwickelt.
    "Verantwortlich war eigentlich immer der Filialleiter gewesen, der die Rubrizierenden vorgenommen und die einzelnen Kunden den jeweiligen Schulbaden zugeordnet hatte", erläutert der Ex-Banker.
    Die Einteilung in seiner Bank sei gewesen:

    - A-Kunde: ein umsatzstarker Kunde mit einem Konto mit hoher Ertragskraft, allerdings auch mit einer ernstzunehmenden Beziehung zu einer konkurrierenden Bank, zu der er gegebenenfalls abwandern kann.

    - B-Kunde: ein solventer Kunde mit mittelstarker Ertragskraft, zu dem das Finanzinstitut die wichtigste Bankbeziehung hat, zu dem also eine gewisse Nähe oder gar Abhängigkeit durch hohe Kredite besteht.

    - C-Kunde: ein Kunde, der ein Risiko darstellt, mit hohen Verbindlichkeiten und geringen Erträgen auf dem Konto, also ein Kunde, auf den man notfalls auch verzichten kann.

    Für den Finanzvertrieb habe sich darauf zuünächt die Gestaltung der Konditionen ergeben, erzählt Voikgt weiter: Die A-Kunden hätten die besseren Konditionen für Anlagen und Kredite erhalten, um sie vollständig in die eigene Bank zu locken. Ziel sei es, diese Kunden zu halten, dafür sei man Berit gewesen, bis an die Selbstkostengrenze zu gehen. Prominentes Beispiel für einen A-Kunden ist wohl der ehemalige Bundespräsident Christina Wulff. Bei einem solch wichtigen Kunden war die BW-Bank bereit einen "Schnäppchenkredit" mit Zinssätzen von 0,9 und 2, 1 Prozent einzuräumen. Stiftung Warentest vermutete, es seien sogar die "Risikoaufschläge" eingespart worden.
    Für B-Kunden dagegen sind ie "Konditionen schlechter, auch schlechter als bei der Konkurrenz" erklärt Voigt. Aber eben nur um so viel schlechter, dass sich der hohe Aufwand für die Abwanderung zu einer anderen Bank nicht lohne.
    Bei den C-Kunden hingegen wurde "so richtig zugelangt", denn die mussten bleiben und konnten sich nicht wehren"
    An dieser aus dem Vertrieb stammenden Einteilung orientierten sich Banker auch bei der Manipulation laufender Kredite, berichtet Voigt."



    Weiter...

    "Wenn die Zinserträge nicht stimmten, hatten die Sachbearbeiter die Möglichkeit, an verschiedenen Zinsschrauben zu drehen, damit für sie am Jahresende eine entsprechende Prämie herauskam. Dafür hätte es ebenfalls eine klare Strategie gegeben:

    - Neukunden: Zuerst wurden bei Neukunden, die mit einem besonders günstigen Zins in die Bank gelockt worden warne, die Zinsen auf "normal" umgestellt - ohne deren Kenntnis, sofern sie nicht zu den wichtigen Kunden gehörten.

    - Abhängige Kunden: Zur zweiten Gruppe gehörten Kunden, die finanziell mit dem Rücken zur Wand standen, die beispielsweise bei der Bank erhebliche Kredite unterhielten, Grundschulden zugunsten der Bank eingetragen hatten und nur über beschränkte Einkünfte verfügten. Diese künden waren auf das Wohlwollen der Bank angewiesene, weil sie sich aus finanziellen Gründen nicht gegen die Bank zur Wehr setzen konnten. Bei denen habe man "so weit zugeschlagen, wie es die Vermögensverhältnisse zuließen

    - Sorglose kunden: Kunden, die sich noch nie beschwert hatten, also ihr Konto nie prüften. Da habe man sich ebenfalls "ordentlich bedient"

    Einzige Grenze bei den freihändigen Konditionsanpassungen: Der Kunde musste finanziell am Leben bleiben und durfte nichts merken."


    Und ich kann hier von uns (Familie der LG) eigentlich sagen....genau hier trifft das auch zu... Alle gehen schön zur Sparkasse, tragen ihr Geld hin und denken, die beraten mich richtig und die wollen nur das Beste für mich...die kommen ja nicht mal auf die Idee mal überhaupt ein Angebot von einer anderen Bank sich machen zu lassen...heutzutage online ja nur ein paar Mausclicks entfernt...

    Nun ja, die Eltern meiner LG haben es nun gemerkt, wurden sie denn mit ihren Riester-BSV vor einigen schlichtweg falsch beraten... die Möglichkeiten die man mit einem Riester BSV hat, sind für sie schlichtweg unmöglich...verbleibt nur die Verrentung...

    Auch auf den Widerrufs-Joker angesprochen, habe einige Verträge die anfechtbar wären und auch RSV, nein, Streit mit der SPK wollen sie nicht...um Gottes Willen...

  5. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Solche Personen kenne ich im direkten Bekanntenkreis auch:
    SK Darlehen aus 2006 , Haus verkauft mit einer VFE von 18.000€ aber man will ja keinen Ärger mit der SK

    ......selber schuld !!!

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Solche Personen kenne ich im direkten Bekanntenkreis auch:
    SK Darlehen aus 2006 , Haus verkauft mit einer VFE von 18.000€ aber man will ja keinen Ärger mit der SK

    ......selber schuld !!!
    Das Problem ist, das sie nicht erkennen, dass sie Teil des Problems sind!

    Würden sich wesentlich mehr Verbraucher wehren, hätten die Banken keine Chance bzw. würden es sich eher mal überlegen, ob sie sich trauen, einen Kunden übers Ohr zu hauen...

    siehe Bearbeitungsgebühren...

    ..auch hier sind sie brav zur SPK gedackelt und haben die! gefragt, ob sie Gebühren zurück verlangen können...

    Hat die SPK natürlich verneint...

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielleicht sollte man das nicht pauschalieren, denn es gibt sicherlich auch "lokale" Banken/Sparkassen/u.ä., wo es nicht so gelaufen ist. Ich kenne keine Beispiele (weder positive wie negative), will damit aber sagen, dass letzten Endes jeder Kunde anhand seiner eigenen Situation selbst entscheiden muss, was ihm wichtig(er) ist.

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich glaube aber wirklich, dass nach D-Day ein Umdenken stattfindet _ stattfinden muss. Die extreme Banken/Sparkassen-Gläubigkeit, die ich vom Lande her kenne, bröckelt langsam. Die haben hier auch alle Fernsehen und lesen Zeitung, manchmal sogar Finanztest
    In meiner Millionenstadt interessiert es niemanden, wann ich wo Konten auflöse oder neue eröffne. Oder wo ich Immobilien finanziere und wo Konsumkredite.
    Die Banken können sich dieses Kundeneinteilung in der Stadt schon lange nicht mehr leisten und ich trage diese Erkenntnisse (und natürlich die hier aus dem Forum) regelmäßig aufs Land.
    Und wenn man den vernünftigen Banker mit diesen Darlegungen konfrontiert, müsste der sich zumindest etwas einfallen lassen. Außer der Deutsche Bank kenne ich kein Institut, dem es völlig egal ist, ob es Prozesse führt oder nicht. Mit denen war ich allerdings auch noch nie in Verhandlungen..

  9. Avatar von schober53
    schober53 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn ich euch richtig verstehe, meint ihr mit D-Day den Tag wo der Bundesgerichtshof sich nochmal mit dem Widerrufsjoker beschäftigt, also 23. Juni, dazu drei Punkte:

    1. Wird der Bundesgerichtshof wirklich an diesem TAg entscheiden? Was passiert wenn die Bank erkennt, dass sie schlechte Karten hat und freiwillig klein beigibt? Werden wir dann überhaupt irgendwas vom Gericht erfahren?

    2. Entscheidet das Gericht über alle Argumente, die die Banken momentan so alle anführen? Ich habe bei anwalt.de gelesen, dass es eigentlich nur um einen sehr sehr speziellen Fall geht, wo der Kredit schon längst beendet ist, wo ich glaube (auch aus Gesprächen mit Bekannten) das dürfte nicht der Standardfall sein (bei mir läuft das Dalrehen auch noch).

    3.Und selbst wenn der d-Day total verbraucherfreundlich verlaufen sollte, wer sagt uns denn dass die Banken sich dann auch an das Urteil halten? In diesem Forum werden doch zig Urteile rauf und runterzitiert, aber die Banken (einschließlich meiner Spaßkasse) scheren sich da überhaupt nicht drum.

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von schober53
    Wenn ich euch richtig verstehe, meint ihr mit D-Day den Tag wo der Bundesgerichtshof sich nochmal mit dem Widerrufsjoker beschäftigt, also 23. Juni, dazu drei Punkte:
    Ja...hab ich halt mal so eingebracht...

    Zitat Zitat von schober53
    1. Wird der Bundesgerichtshof wirklich an diesem TAg entscheiden? Was passiert wenn die Bank erkennt, dass sie schlechte Karten hat und freiwillig klein beigibt? Werden wir dann überhaupt irgendwas vom Gericht erfahren?
    Entscheidung heisst es ja...

    https://www.kredit-widerrufen.com/201...henswiderrufs/

    Auf der BGH Seite heisst es "VErhandlungstermin", wobei eigentlich davon auszugehen ist, dass der BGH hier nicht mehr die Parteien hört sondern sein Urteil dazu äussert... oder RAM?

    Zitat Zitat von schober53
    2. Entscheidet das Gericht über alle Argumente, die die Banken momentan so alle anführen? Ich habe bei anwalt.de gelesen, dass es eigentlich nur um einen sehr sehr speziellen Fall geht, wo der Kredit schon längst beendet ist, wo ich glaube (auch aus Gesprächen mit Bekannten) das dürfte nicht der Standardfall sein (bei mir läuft das Dalrehen auch noch).
    Da geht es nur um den Fall der Möglichkeit der Verwirkung eines Widerrufes, der ca. 4Jahre nach Ablösung des Darlehens ausgesprochen wurde.
    Allerdings, wird hier Verwirkung nicht angenommen, kann Verwirkung erst recht nicht für noch laufende Darlehen gelten.

    Selbst wenn der BGH sagt, nach dieser Zeit wäre das Recht auf Widerruf für ein bereits abgelöstes/getilgtes Darlehen verwirkt, bliebe immer noch der Fall zu klären, wie es sich mit Verwirkung bei einem laufenden Darlehen verhielte...

    Zitat Zitat von schober53
    3.Und selbst wenn der d-Day total verbraucherfreundlich verlaufen sollte, wer sagt uns denn dass die Banken sich dann auch an das Urteil halten? In diesem Forum werden doch zig Urteile rauf und runterzitiert, aber die Banken (einschließlich meiner Spaßkasse) scheren sich da überhaupt nicht drum.
    Klar können die Banken weiterhin mauern und warten, wer hat das Geld und oder RSV um klagen zu können um dann vielleicht erst Verhandlungsbereitschaft zu zeigen...

    Nur, der Schritt zur Klage wird natürlich leichter, auch für die RSVen, wenn man weiß, dass die Bank eigentlich keine Chance hat, sofern die WRB falsch ist...

    Und die Bank hat natürlich das Risiko einer Urteilssprechung. Denn warum sollte ich mich verhandlungsbereit zeigen, wenn ich dazu erst klagen muss und dann zudem gute bis sehr gute Chancen habe, durch zu kommen?
    Weil Vergleich heisst auch meistens (ist verhandelbar) Teilung der Kosten.

    Das wissen auch die Banken, daher wird es durchaus möglich sein, dass man auf Bankenseite auch vor der Klageeinreichung einknickt. Auch hier...Vergleich...Kostenaufteilung ist Verhandlungssache...

    Wie RAM auch erwähnt hat, man wird dann vielleicht sogar versuchen, den Kunden und das Kreditvolumen zu behalten.

    WARUM aber sich der Kunde darauf einlassen sollte, erschliesst sich mir nicht ganz.

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist wirklich ein Verhandlungstermin, wo sich die Parteien äußern. Allerdings liegt das BGH-Urteil mutmaßlich schon in der Schublade - nur nicht in Schönschrift.
    Einige Wochen später folgt dann der klassische Verkündungstermin. Allerdings lässt sich im Verhandlungstermin schon feststellen, in welche Richtung die Richter tendieren. Und davon wird die Öffentlichkeit bestimmt etwas erfahren....

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sollen wir einen Ü-Wagen vorbeischicken? Live Stream (natürlich nur vor den Türen des Saales) hier ins Forum...

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn alle etwas von ihren Millionen-Rückabwicklungen dazu geben, könnten wir das bestimmt finanzieren

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici

    ...Und ich kann hier von uns (Familie der LG) eigentlich sagen....genau hier trifft das auch zu... Alle gehen schön zur Sparkasse, tragen ihr Geld hin und denken, die beraten mich richtig und die wollen nur das Beste für mich...die kommen ja nicht mal auf die Idee mal überhaupt ein Angebot von einer anderen Bank sich machen zu lassen...heutzutage online ja nur ein paar Mausclicks entfernt...

    Nun ja, die Eltern meiner LG haben es nun gemerkt, wurden sie denn mit ihren Riester-BSV vor einigen schlichtweg falsch beraten... die Möglichkeiten die man mit einem Riester BSV hat, sind für sie schlichtweg unmöglich...verbleibt nur die Verrentung...

    Auch auf den Widerrufs-Joker angesprochen, habe einige Verträge die anfechtbar wären und auch RSV, nein, Streit mit der SPK wollen sie nicht...um Gottes Willen...
    Das ist ein Missverständnis. Ich wollte nicht sagen, dass die Menschen des ländlichen Raums grundsätzlich die anständigeren Menschen sind. Die können auch schlitzohrig sein, besonders wenns vermeintlich nicht auffällt. Nur ticken die halt anders als Stadtmenschen.

    Ein Banker, der mit den von dir beschriebenen Methoden auffiele, könnte sich gleich einen neuen Job suchen. Der wäre komplett unten durch.

    Schon gar nicht zähle ich mich zu den Anständigen in diesem Sinne. Ich suche ja auch nach jeder Möglichkeit mein Geld von der Bank zurück zu holen und habe damit überhaupt keine moralischen Probleme.

  15. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin,
    ich habe gestern mit einem Bekannten gesprochen der auch widerrufen hat.
    Erst lange nichts gehört und nach diversen Schreiben vom Anwalt ist dann doch ein Angebot gekommen nach 8 Monaten.
    DV läuft seit 2010( Forward von 2006) Es wurde angeboten auf aktuellen Zins umzustellen und
    die bis jetzt gezahlten Raten wurden als Tilgung eingetragen. Zinsen werden erst ab Neustart wieder fällig.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Moin,
    ich habe gestern mit einem Bekannten gesprochen der auch widerrufen hat.
    Erst lange nichts gehört und nach diversen Schreiben vom Anwalt ist dann doch ein Angebot gekommen nach 8 Monaten.
    DV läuft seit 2010( Forward von 2006) Es wurde angeboten auf aktuellen Zins umzustellen und
    die bis jetzt gezahlten Raten wurden als Tilgung eingetragen. Zinsen werden erst ab Neustart wieder fällig.
    Meinst du damit, dass die Zinsen von 2010 bis heute komplett erlassen wurden?

  17. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ...bestimmt ab Widerruf, oder?

  18. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Meinst du damit, dass die Zinsen von 2010 bis heute komplett erlassen wurden?
    So steht das da drin. Kann das eigentlich auch nicht glauben.
    Start war 12/2010
    Zinsangebot ist etwas höher als der aktuellste.

  19. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    ...bestimmt ab Widerruf, oder?
    Ab da ja sowieso wegen Zahlung unter Vorbehalt.
    Frage gleich mal nach ob ab Start in 12/2010

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    ...bestimmt ab Widerruf, oder?
    Nehme ich auch an...

    Würde ich nicht drauf eingehen. Was ist mit der Verzinsung der Darlehensraten bis Widerruf + marktüblicher Zins fürs Darlehen (-0,5% Gewinnmarge) bis Widerruf?

    Weshalb soll man einen höheren Zins bezahlen als woanders erhältlich?
    Weil die Bank so nett ist und nach 8 Monaten, nachdem sie ihre Felle davon schwimmen sieht, mit nem Angebot ankommt?

    Nachverhandeln. Und auf jeden Fall!!! den 23.06. abwarten!!!

  21. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So nun wird das deutlicher.
    Keine Zinsen ab Widerruf also die ca. 8 Monaten.
    Neuer Zins wird auf Darlehensstart zurück gerechnet.
    Als wenn zb. angenommen wird zu 1,28% wird der auch auf 12/2010 (statt 4,25%) abgerechnet.(Genaue Daten habe ich leider nicht)

    Ich finde das schon sehr merkwürdiges Angebot. Habe leider das Schreiben nicht vorliegen.
    Es steht drin das Stillschweigen besteht. Die Sehr Langsame Bank will das wohl so.
    Bin mal gespannt was da in meinem Fall kommt.

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