Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich nehme Wetten an: Der Bankensenat bestätigt an diesem Tag genau das

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Diese hübsche Rechtsanwältin könnte im Zweifelsfall auch im Tatort die "Sarah Brandt" doubeln....

  4. Avatar von Fight 4 y Right
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe inzwischen auch vor dem LG Frankfurt eine Klageabweisung erhalten. Aber sei,s drum. Jetzt gehts halt in die nächste Runde zum OLG natürlich auch bei unseren Freunden aus FFM. Ich habe einen sehr langen Atem. Der Weg ist das Ziel - und der heißt BGH!!!

  5. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ich nehme Wetten an: Der Bankensenat bestätigt an diesem Tag genau das
    Da hast du ein veritables Problem...du dürftest hier keinen finden, der dagegen hält.

    Vielleicht mal in einem englischen Forum probieren. Die wetten doch auf jeden Sch....

    P. S. Wie ist denn deine Sache am LG FRA heute ausgegangen? Abgewiesen oder ausgesetzt?

  6. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fight 4 y Right
    Ich habe inzwischen auch vor dem LG Frankfurt eine Klageabweisung erhalten. Aber sei,s drum. Jetzt gehts halt in die nächste Runde zum OLG natürlich auch bei unseren Freunden aus FFM. Ich habe einen sehr langen Atem. Der Weg ist das Ziel - und der heißt BGH!!!
    Berichte mal bitte: Die übliche Begründung? Verwirkung, unzulässige Rechtsausübung, etc. oder hättest du als Inhaber eines "Diplom-Berufs" erkennen müssen, dass das WRR vom Kern her nur zeitlich befristet wahrgenommen werden kann?

  7. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es gibt einen langen Aufsatz in der NJW zum Thema Verwirkung.
    Kurz gesagt: Keine Verwirkung bei noch laufenden Verträgen, sonst grds. schon.

    Auch gelesen?

  8. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wir haben jetzt in einem Fall ein Vergleichsangebot der Bank erhalten. Anschlussfinanzierung zu knapp unter 0,9 & für 5 Jahre. Keine Vorfälligkeit, aber auch keine Rückabwicklungsberechnung.

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Harley

    habe leider noch nichts gehört-das Urteil (oder der Beschluss) kommt -wenn- auf dem Postweg. Schätze sieben Tage. Werde berichten...

    @fight 4 y right

    Wann war das? Kannst Du mal das Aktenzeichen hier einstellen?

  10. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Es gibt einen langen Aufsatz in der NJW zum Thema Verwirkung.
    Kurz gesagt: Keine Verwirkung bei noch laufenden Verträgen, sonst grds. schon.

    Auch gelesen?
    Nein, bisher mir nicht bekannt. Kannst du die Kernsätze mal hier reinkopieren?

    Soweit mir bekannt hat der BGH bisher noch nie im Zusammenhang mit dem WRR auf Verwirkung erkannt.

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @widerruf jetzt

    Die NJW ist allerdings kein Gericht (und schon gar kein BGH), da toben sich oft die Theoretiker aus..

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    In der neuen NJW vom 28.5. hier im Netz kann ich nichts finden, obwohl die eigentlich immer das aktuelle Heft veröffentlichen.
    WQ kommt Deine Info her?

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Wir haben jetzt in einem Fall ein Vergleichsangebot der Bank erhalten. Anschlussfinanzierung zu knapp unter 0,9 & für 5 Jahre. Keine Vorfälligkeit, aber auch keine Rückabwicklungsberechnung.
    erscheint mir vom Zins her fair. Was machst aber in 5Jahren? Das jetzige Zinsniveau würde ich versuchen, solange wie möglich zu sichern.

    Angebot mit längerer Laufzeit machen lassen...

  14. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber jetzt doch nicht für 5 Jahre umschulden....
    Mindestens 10 oder sogar mindestens 15 Jahre die Zinsen festschreiben.
    In 5 Jahren ist doch fast nichts weggetilgt...

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Aber jetzt doch nicht für 5 Jahre umschulden....
    Mindestens 10 oder sogar mindestens 15 Jahre die Zinsen festschreiben.
    In 5 Jahren ist doch fast nichts weggetilgt...
    Gut, man könnte natürlich ausrechnen, was macht es aus, wenn ich jetzt einen sehr niedrigen Zinssatz nehme und die Differenz zur jetzigen Rate hernehme und tilge und dann ein 15jähriges Darlehen in 5 Jahren per Forward absichere...

  16. Avatar von Fight 4 y Right
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Berichte mal bitte: Die übliche Begründung? Verwirkung, unzulässige Rechtsausübung, etc. oder hättest du als Inhaber eines "Diplom-Berufs" erkennen müssen, dass das WRR vom Kern her nur zeitlich befristet wahrgenommen werden kann?
    Begründet wurde es laut meinem Anwalt wegen der momentanen allgemeinen Rechtssprechung am LG FFM.
    Aber egal die Zeit wird kommen wo der Spieß umgedreht wird!!!

  17. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie wollen Sie ein 15 jähriges Darlehen in 5 Jahren per Forward absichern? Das verstehe ich gedanklich nicht.

  18. Avatar von schober53
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es denn Erfahrungen ob die Ing Diba das annimmt, was der Ombudsmann vorschlägt? Sonst braucht man es da ja echt nicht versuchen...

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Wie wollen Sie ein 15 jähriges Darlehen in 5 Jahren per Forward absichern? Das verstehe ich gedanklich nicht.
    Jetzt das 5 jährige abschliessen und dann ein 15 jähriges per Forward.

    die Differenz zur jetzigen Rate tilgen und das Forward abschliessen wenn es passt... vielleicht in einem Jahr...


    Aber ich denke, aufgrund der ggf. steigenden Zinsen bzw. der mittlerweile etwas gestiegenen Zinsen (wegen der bundesdeutschen Staats-Anleihen) ist die Frage ob sich das rechnet...hab ich nie durchgerechnet...


    Also z.B. dies 0,98% jetzt, tilgen was geht und in 5Jahren ggf. mit ca. 2,5% ablösen...

  20. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sie meinen jetzt 2015 ein Darlehen aufnehmen mit 5 jähriger Sollzinsbindung und dann gleich hinten dran ein Fowarddarlehen mit 10 oder 15 Jähriger Sollzinsbindung.
    Und das soll ein besseren Zins geben als sofort 15 Jahre Sollzinsbindung?

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Sie meinen jetzt 2015 ein Darlehen aufnehmen mit 5 jähriger Sollzinsbindung und dann gleich hinten dran ein Fowarddarlehen mit 10 oder 15 Jähriger Sollzinsbindung.
    Und das soll ein besseren Zins geben als sofort 15 Jahre Sollzinsbindung?
    Die Frage ist nicht der Zins sondern wie hoch ist der nominale Zinsaufwand gesamt dann in 20 Jahren, wenn ich in den ersten fünf Jahren eben die Differenz zur jetzigen Rate tilge...

    + habe einen relativ niedrigen Zins für 20Jahre wohin gegen ich bei einem Darlehen über 15 Jahre nicht weiß, was ich in 15 Jahre für einen Zins bekomme... 5%? 7% oder gar mehr?

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