@Schauma:
Das genaue Datum habe ich jetzt nicht im Kopf aber Ende 2013 bin ich durch einen Artikel im Internet auf Fehler in Widerrufsbelehrungen gestoßen.
Daraufhin habe ich unsere bereits schon abgelösten Kreditverträge von der DKB auf Fehler in den Widerrufsbelehrungen geprüft.
Ich habe ca. 3 Wochen gebraucht um mich in die komplette Materie einzuarbeiten, denn ich wollte auch die komplette Gesetzeslage zu diesem Thema verstehen.
Nachdem ich beide Widerrufsbelehrungen Wort für Wort geprüft habe, konnte ich, nach meinem bis dahin angeeigneten Wissensstand, schwerwiegende Fehler in beiden Widerrufsbelehrungen feststellen.
Da wir damals aufgrund Beruflichen veränderungen unser Haus verkaufen mussten, da wir in ein anderes Bundesland umziehen mussten, forderte die DKB einen hohen Betrag an Vorfälligkeitsentschädigung, den wir auch Zähneknirschend unter vorbehalt zahlten.
Ein letzer Versuch die VFE nicht zahlen zu müssen oder zu senken durch einen Ombudsmann scheiterte auch.
Also schrieb ich Anfang 2014 die DKB an und Widerrief beide Kreditverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.
Als Antwort bekamen wir eine Standard-Absage-Brief der DKB. Das war daran zu erkennen, dass auf unsere Argumente gar nicht erst eingegangen wurde.
Also schalteten wir einen Anwalt ein.
Ich suchte mir einen Anwalt in unserer Nähe, weil ich dachte, dass es immer besser ist, wenn man sich auch mal zusammensetzen kann.
Ich schickte vorerst sämtliche Unterlagen per Email an die Kanzlei.
2 Tage später bekam ich Antwort. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage würde der Anwalt keine Möglichkeiten sehen, die Kredite zu widerrufen.
Ich dachte, ich lese nicht richtig und rief sofort dort an. Nachdem ich ihm seine Arbeit erklärt hatte und ihn über die richtige Gesetzeslage aufgeklärt hatte, sagte er, das man unter dieser Betrachtungsweise selbstverständlich die Verträge widerrufen kann und er mich gerne in dieser Angelegenheit vertreten würde.
Kurze und knappe Antwort von mir: Nein Danke.
Also neuer Anwalt gesucht. Und gefunden.
Dieser setzte nach Begutachtung der W-Belehrungen sofort ein Schreiben an die DKB auf. Mit Frist , Rückforderung der VFE + Zinsen.
Die DKB lehnte ab. Mit der Begründung, das es keine Höchstrichterliche Rechtsprechung gäbe und das die Darlehen ja schon vor 2 Jahren abgelöst wurden und somit nicht mehr widerrufen werden können.
Also bleibt nun als letzter Weg nur noch die Klage. Und hier sind wir sehr zuversichtlich, dass wir unser Recht auf Widerruf zugesprochen bekommen und unser Geld von der DKB zurück bekommen.
Trotzdem sieht man , dass man sich nicht immer stumpf auf einen Anwalt verlassen sollte und sich selbst mit dem Thema erstmal vertraut machen sollte. Vermutlich hätte ich sonst beim ersten Anwalt schon abgenickt und für mich wäre das Thema erledigt gewesen. Und vermutlich viele tausend Euro einfach aufgegeben.