Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frankfurt Justiz steht auf verlorenem Posten! Dieser Beschluss lässt auf die Richtung der Entscheidung des BGH am 23. Juni schließen:

    DKB - BGH ermöglicht Revision gegen Bank nach Widerruf | Bankrecht & Kapitalmarktrecht

  3. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nur noch einmal zum Verständnis: Hier entscheidet derselbe Senat auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für unterlegene Kläger im Widerrufsverfahren, der auch das lange erwartete Urteil am 23. Juni spricht.

    Die erwartete Entscheidung ist offensichtlich wirklich nur noch eine Formalie und die Banken können wich wirklich warm anziehen.

  4. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch wenn man "auf hoher See und vor Gericht ......." Freue ich mich immer mehr auf den 23.06.

    Gruß

  5. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Fraglich ist, ob es am 23. Juni schon eine richtige Entscheidung gibt. Denn an diesem Tag ist nur die mündliche Verhandlung angesetzt, in der man aber meist schon die Tendenz des Urteils ablesen kann.

    Das endgültige Urteil folgt dann in der Regel ein paar Wochen später. Aber spätestens im August sollte Klarheit herrschen.

  6. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Oh, dachte Entscheidung fällt direkt an dem Tag

    Gruß

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wird es denn "Zitate" aus der mündlichen Verhandlung in den Medien geben? Oder müssen wir Interessierte nun in mehreren Sonderzügen nach Karlsruhe fahren?

    Und hier auch der Link zum BGH-Beschluss. Ok, so viel mehr steht dort nicht drin, aber man sieht auch die Historie der Vorinstanzen.

    Außerdem ist dieser News-Feed des BGH ganz nett.

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe gerade auf einer Seite von Anwalt.de gelesen, dass dieser Anwalt an der Verhandlung teilnehmen will - das werden sicherlich auch andere Juristen tun, so das noch am selben Tag Informationen über die mündliche Verhandlung im Netz stehen dürften..

    Aber wer Zeit und Lust hat: Karlsruhe gilt als nettes Städtchen und Hochburg der Gourmets

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Frankfurt Justiz steht auf verlorenem Posten! Dieser Beschluss lässt auf die Richtung der Entscheidung des BGH am 23. Juni schließen:

    DKB - BGH ermöglicht Revision gegen Bank nach Widerruf | Bankrecht & Kapitalmarktrecht

    @Ram und auch Gudrun


    dieser Hinweis ist viel mehr wert als nur, dass der XI. Zivilsenat den Klägern Prozesskostenhilfe gewährt und damit man auch auf ein mögliches verbraucherfreundliches Urteil bzgl. dem 23.06.2015 rechnen kann..


    Hier wird auch klar, warum die DKB bisher ihre harte Linie fährt! Die hoffen auf ein für Sie günstiges Urteil beim BGH!

    Ich habe mal kurz nun das Urteil vom LG mit der WRB der DKB damals verglichen:

    Selbst im Urteil wird beim Zitat der WRB der unbeachtete Fehler mit "Widerrufbelehrung" statt "Widerrufserklärung" aufgeführt. Ebenso, der unbeachtete Fehler, dass die Überschrift "Widerrufsrecht" komplett entfallen ist.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn es zum Termin kommt, die DKB mit ihrer schon mehrmals fehlerhaften WRB durch kommt!

    Zudem dürfte, wenn der BGH darüber urteilt, auch noch mal ganz klar gestellt werden, welche Fehler der BGH hier sieht...abgesehen von der Verwirkung am 23.06. geht es hier ja um die inhaltliche Bearbeitung und auch um den Passus der "finanzierten Geschäfte"...

    Ich würde sagen...wegweisend!


    Wer ist noch mal der Anwalt von den Klägern?

    Ist schon bekannt, wann es zu einer Verhandlung kommt?

    Kann der BGH, ähnlich wie bei dem Beschluss vor einigen Wochen, den ganzen Fall wieder ans OLG Frankfurt zurück geben? Oder wird das nach diesem Beschluss eher unwahrscheinlich sein?

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich will mal versuchen zu sortieren:

    Das OLG Frankfurt hat die Revision nicht zugelassen. Daraufhin haben die Kläger um PKH für die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH gebeten. Diese wurde ihnen jetzt gewährt.
    Der BGH prüft nun, ob die Revision in diesem Falle zuzulassen ist. Zu diesem Ergebnis wird der Senat mutmaßlich kommen, womit die Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision wird. Darüber wird dann entschieden mit den bekannten Alternativen: BGH hebt auf und erlässt neues Urteil (was ich in diesem Falle glaube) oder hebt auf und verweist an die Vorinstanz zurück.

    Ich glaube nicht, dass die DKB auf ein für sie positives Urteil vor dem BGH spekulierte. Die fühlten sich mit der Nichtzulassung der Revision auf der sicheren Seite und hielten den Kläger für finanziell nicht leistungsfähig das Verfahren weiterzuführen. Pustekuchen!!!

    Ich halte das in diesem Fall erwartete Urteil auch deshalb für wegweisend, weil es eindeutig klarstellen wird, dass auch jede noch so kleine Änderung der Musterbelehrung ("wir" in ich oder "2" in "zwei") zum ewigen Widerruf führt.
    Erteilt der Bankensenat am 23.6. auch den Banken-Argumenten Verwirkung und Rechtsmissbrauch eine Abfuhr, führt das bestimmt zu einer neuen Welle von Widerrufsprozessen bzw. Vergleichsverhandlungen.
    PKH wird wahrscheinlich für solche Fälle künftig viel problemloser gewährt...

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Spätestens nach dem BGH-Urteil im Juni wird die Prozesswelle dann auch wieder verebben. Denn die Banken werden versuchen, aus den laufenden Verfahren noch das beste zu machen. Sie wissen genau, dass sie nicht gewinnen können und jeder weitere Tag der Gerichtsanhängigkeit kostet Zinsen..

    Die müssen nach meiner Einschätzung auf alle Kläger zugehen und eine Einigung versuchen um das Urteil zu verhindern.

    Was mir noch einfiel: Vor dem BGH können sich am 23. Juni die Parteien auch vergleichen!!!Was ich aber für unwahrscheinlich halte, denn sonst hätten sie das schon getan...
    Aber man weiß ja nie...

  12. Avatar von mdachs
    mdachs ist offline

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    Böse AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ohne die sicher wegweisende Bedeutung des zu erwartenden Urteils schmälern zu wollen - ich denke nicht, dass es zu einem flächendeckenden Umschwenken des Verhaltens der Banken führen wird, genauso wenig, wie es die bisherigen, sehr eindeutigen Urteile des BGH getan haben. Ich erwarte, dass sie sich weiterhin im Einzelfall verklagen lassen werden. Die Kosten dafür sind mit Sicherheit geringer als die ersparten Kosten für diejenigen Kunden, die das Risiko der Klage nicht eingehen werden bzw. können. Außerdem wird es auch weiterhin niedrigere Instanzen geben, die sich - warum auch immer - um noch so eindeutige Grundsatzurteile des BGH nicht scheren.

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn der BGH mit diesen beiden Urteilen eindeutig Position bezieht, werden auch die unteren Instanzen sich danach richten. Und auch wenn einzelne OLGs als Berufungsinstanz die Revision nicht zulassen sollten - was ich nicht glaube -lässt sich das mit Hilfe von Verfassungsgerichten klären. Denn die Revision muss zwingend zugelassen werden, wenn es differierende obergerichtliche Entscheidungen gibt.

    Banken führen ja keine Prozesse um zu prozessieren (weil es ihnen soviel Spaß macht), sondern sind eigentlich nur daran interessiert Gewinn zu machen oder ihren Verlust so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb bin ich überzeugt, dass sie alle Widerrufsprozesse ab August 2015 sukzessive beenden werden (Vergleich/Verhandlungen). Alles andere würde sie nur Geld kosten (Zinsen) und ihre Chancen nicht verbessern.

  14. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mdachs
    Ohne die sicher wegweisende Bedeutung des zu erwartenden Urteils schmälern zu wollen - ich denke nicht, dass es zu einem flächendeckenden Umschwenken des Verhaltens der Banken führen wird, genauso wenig, wie es die bisherigen, sehr eindeutigen Urteile des BGH getan haben. Ich erwarte, dass sie sich weiterhin im Einzelfall verklagen lassen werden. Die Kosten dafür sind mit Sicherheit geringer als die ersparten Kosten für diejenigen Kunden, die das Risiko der Klage nicht eingehen werden bzw. können. Außerdem wird es auch weiterhin niedrigere Instanzen geben, die sich - warum auch immer - um noch so eindeutige Grundsatzurteile des BGH nicht scheren.
    Aber der BGH hat doch gerade mit dem Beschluss den Weg gezeigt, in dem er
    sogar Prozesskostenhilfe gewährt hat um jedem sein Recht zukommen zu lassen. Man kann außerdem sein Geld kaum besser anlegen, mit der Sicherheit das letztendlich der BGH einem zu seinem Recht verhilft.
    Ich würde notfalls eine Kredit aufnehmen und die Kosten dann über die Klage
    geltend zu machen.
    Es gibt wie schon mal erwähnt kein einziges Urteil des BGH über den WR gegen den Verbraucher.
    Ganz ohne Risiko gibt es das Leben nun mal nicht

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und es kommt hinzu: LG Frankfurt und OLG Frankfurt waren sich in der rechtlichen Einordnung merkwürdig einig und haben die Klage abgewiesen.
    (Ob das an der Bankenmetropole Frankfurt liegt?)

    Die Genehmigung der Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde (und damit für die dritte Instanz) durch den BGH ist eine schallende Ohrfeige für die Frankfurter Justiz, auf deren Urteile ja zu gerne von Banken in der Klageerwiderung verwiesen wird.
    Damit ist es jetzt vorbei.

    Außerdem: Bundesdeutsche Richter sind karrierebewusst, obwohl sie keiner Weisungspflicht unterliegen. Sie fällen in aller Regel keine Urteile, die dem BGH widersprechen.
    Denn das mögen ihre Vorgesetzen wirklich nicht....

  16. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mdachs
    Ohne die sicher wegweisende Bedeutung des zu erwartenden Urteils schmälern zu wollen - ich denke nicht, dass es zu einem flächendeckenden Umschwenken des Verhaltens der Banken führen wird, genauso wenig, wie es die bisherigen, sehr eindeutigen Urteile des BGH getan haben. Ich erwarte, dass sie sich weiterhin im Einzelfall verklagen lassen werden. Die Kosten dafür sind mit Sicherheit geringer als die ersparten Kosten für diejenigen Kunden, die das Risiko der Klage nicht eingehen werden bzw. können. Außerdem wird es auch weiterhin niedrigere Instanzen geben, die sich - warum auch immer - um noch so eindeutige Grundsatzurteile des BGH nicht scheren.
    Ich sehe so ein Zwischding von mdachs, RAM und andi1104.

    Die Banken werden, wenn das BGH-Urteil Darlehensnehmerfreundlich ausfällt, kundenfreundlicher. Aber ganz ohne harte Bandagen wird es nicht ablaufen. Sie werden kurz vor einem Prozeß einschwenken, aber vorher eine harte Linie fahren.

    Ich bin sowieso erstaunt, dass die Banken nach der Finazkrise nicht ein wenig demütiger geworden sind. Die Arroganz, mit der sie handeln, hat sich kaum geändert. Sie sind nur auf den kurzfristigen Gewinn (Dividendenausschüttung) aus, anstatt auf Nachhaltigkeit zu setzten

    Andererseits sind die Banken für den Wirtschaftskreislauf unersätzlich. Und bei den niedrigen Zinsen haben sie kaum noch Gewinnmargen. Deswegen werden sie kämpfen, dass die Kunden in den Altverträgen gefangen bleiben.
    Haben aber wie schon geschrieben aus den fetten Jahren (Renditeziel der Deutschen Bank war mal unglaubliche 25%) aber auch gar nichts gelernt. Jetzt kriegen sie die Quittung.

    Ich war lange auch auf der Kompromißbereiten Linie, aber da ich gar keinen Kontakt, selbst nach dem Widerruf, bekommen habe, sehe ich es auch nicht mehr ein, auf mein Geld zu verzichten.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Ich sehe so ein Zwischding von mdachs, RAM und andi1104.

    Die Banken werden, wenn das BGH-Urteil Darlehensnehmerfreundlich ausfällt, kundenfreundlicher. Aber ganz ohne harte Bandagen wird es nicht ablaufen. Sie werden kurz vor einem Prozeß einschwenken, aber vorher eine harte Linie fahren.
    So sehe ich es auch. Sonst würden ja alle Dämme brechen, weil auch mit diejenigen, die keine RSV haben, einfacher zu ihrem Recht kämen.
    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Ich war lange auch auf der Kompromißbereiten Linie, aber da ich gar keinen Kontakt, selbst nach dem Widerruf, bekommen habe, sehe ich es auch nicht mehr ein, auf mein Geld zu verzichten.
    Ich habe zwar immer schnell Antwort bekommen, doch war diese ohne Anwaltsbeteiligung recht abweisend. In der Folge habe mit meinen Vermittlungsversuchen nur unnötig Zeit verplempert. Mittlerweile träume ich auch von einem fettem RAW-Überschuss.

    Allerdings vermute ich, dass im Falle von fehlerhaften WRB die unbegrenzte Verwirkung aufgehoben wird. Das BGH wird eine Frist setzen und dann ist Schluss mit lustig.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich denke nun auch, dass ich auf Rückabwicklung klagen werde. Ohne RSV ist es zwar immer noch etwas heikel, aber ich habe 4 Verträge und könnte Klage nur bei einem einlegen, wo die Kreditsumme mit ca. 25000€ den Streitwert einigermaßen gering hielte. Bei Erfolg könnte ich die anderen 3 Verträge mit derselben falschen WRB "nachschieben". Mir ist nur noch nicht so ganz klar, wie ich das mache und was prozesstaktisch am besten wäre.

    Ich habe eine mittelgroße Kanzlei an der Hand, welche seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Banken- und Kreditrechts spezialisiert ist. Der mir zugewiesene Anwalt ist jedoch ausgerechnet auf dem Gebiet kein Fachanwalt, und ich habe ein paar Zweifel, dass er wirklich das Beste herausholt - wenn es um die Rückabwicklung, die Methoden der Berechnung und die KapESt angeht. Damit ich mein "Schema F" bekomme, freue ich mich immer besonders über den Erfahrungsaustausch hier.

    Zitat Zitat von Hanomag
    Allerdings vermute ich, dass im Falle von fehlerhaften WRB die unbegrenzte Verwirkung aufgehoben wird. Das BGH wird eine Frist setzen und dann ist Schluss mit lustig.
    Wie meinst Du das?

    Schöne Feiertage noch Euch allen!

  19. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag

    Allerdings vermute ich, dass im Falle von fehlerhaften WRB die unbegrenzte Verwirkung aufgehoben wird. Das BGH wird eine Frist setzen und dann ist Schluss mit lustig.
    Würde auch gerne genauer wissen wie du das meinst ?

    Für mein Darlehen bei der Volksbank habe ich ja Deckungszusage meiner RSV , da will ich sowieso eine Rückabwicklung.

    Aber wenn die BGH Entscheidungen positiv für uns Verbraucher ausfallen, dann wird auch gegen die Sparkasse mit ihrer völlig fehlerhaften WRB auf eigenes Kostenrisiko auf RAW geklagt !!

    Gruß

  20. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Würde auch gerne genauer wissen wie du das meinst ?
    Ich meine, dass man möglicherweise analog der 2014 beschlossenen Regelungen zum Fernabsatz den ewigen Widerruf ausschließt.

    Es wäre sicherlich nicht weltfremd, wenn der BGH beschließen würde, dass ein Widerruf wegen fehlender oder mangelhafter WRB nur innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsschluss möglich ist. Übergangsweise könnte man noch eine Frist einräumen, die den Widerruf älterer Verträge noch zulässt.

    Könnt ihr euch so etwas vorstellen?

  21. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,
    mir persönlich wäre es egal ! Alle Verträge aus 2008

    Aber generell hoffe ich das es so nicht kommt ! Dann wären alle 2002 -2005 am Arsch, wenn es denn keine Übergangsfrist geben würde.

    Dann müsste man die ganze Widerrufsjoker-Geschichte noch mehr pushen

    Gruß

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