Ich stimme zu, dass der Anwalt nicht unbedingt begeistert ist, aber warum klärt man das nicht einfach mit ihm? Ist eigene Recherche erwünscht oder nicht nötig? Ich komme mal von der gesundheitlichen Seite: Es gibt zunehmend aufgeklärte Patienten, die auf Augenhöhe mit ihren Ärzten sprechen möchten - zumindest, was den gegenseitigen Respekt und das Verständnis füreinander angeht, auch wenn ein Patient natürlich nicht den Arzt ersetzen kann und will. Oder wenn ich ein Problem mit dem Auto habe, informiere ich mich in Foren und frage dann gezielter in der Werkstatt nach. Die Profis wie die Anwälte etc. mögen das teils belächeln, aber ich suche mir lieber einen, der damit einverstanden ist, dass ich ein bisschen mithelfe. Es gibt auch Kunden, die lieber alles dem Anwalt überlassen, aber die finden sich weniger hier im Form.
Die Mischung aus Vertrauen und Eigeninitiative ist aus meiner Sicht ein guter Weg. Sorry, falls ich Euch mit diesem kleinen Exkurs gelangweilt habe.
Zurück zum eigentlichen Thema:
Darf eine Bank nach Widerruf eigentlich die komplette Darlehenssumme zurückfordern (zzgl. Nutzungen) statt nur der Restschuld? Wenn ja, muss man dann die Anschlussfinanzierung nicht besser in Höhe der kompletten Darlehenssumme sichern?