Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Saarlouiser
    Saarlouiser ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich muss glaube ich etwas klarstellen:

    Weiter oben habe ich geschrieben, dass ich trotz Neubau Deckungszusage einer RSV bekommen habe. Nun füllt sich mein Postfach mit Anfragen, wie das ging und welche RSV das mitmacht.

    Aufgrund der besonderen Umstände unseres Falles konnten wir argumentieren, dass es kein Neubau, sondern der Kauf einer Bestandsimmobilie war, da die betroffene Eigentumswohnung von einem Bauträger gebaut und von uns anschließend gekauft wurde. Das hat die RSV so akzeptiert und die Deckung gewährt. Daneben hatten wir noch eine andere Argumentationslinie die aber nur in unserem Fall wohl so vorliegt.
    Was jetzt die RSV zur Deckung bewogen hat, weiß ich nicht, aber ich vermute die Sachlage mit dem Bauträger war entscheidend.

    Entschuldigung, falls ich hier falsche Hoffnungen geweckt haben sollte.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ich stimme zu, dass der Anwalt nicht unbedingt begeistert ist, aber warum klärt man das nicht einfach mit ihm? Ist eigene Recherche erwünscht oder nicht nötig? Ich komme mal von der gesundheitlichen Seite: Es gibt zunehmend aufgeklärte Patienten, die auf Augenhöhe mit ihren Ärzten sprechen möchten - zumindest, was den gegenseitigen Respekt und das Verständnis füreinander angeht, auch wenn ein Patient natürlich nicht den Arzt ersetzen kann und will. Oder wenn ich ein Problem mit dem Auto habe, informiere ich mich in Foren und frage dann gezielter in der Werkstatt nach. Die Profis wie die Anwälte etc. mögen das teils belächeln, aber ich suche mir lieber einen, der damit einverstanden ist, dass ich ein bisschen mithelfe. Es gibt auch Kunden, die lieber alles dem Anwalt überlassen, aber die finden sich weniger hier im Form.

    Die Mischung aus Vertrauen und Eigeninitiative ist aus meiner Sicht ein guter Weg. Sorry, falls ich Euch mit diesem kleinen Exkurs gelangweilt habe.


    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Darf eine Bank nach Widerruf eigentlich die komplette Darlehenssumme zurückfordern (zzgl. Nutzungen) statt nur der Restschuld? Wenn ja, muss man dann die Anschlussfinanzierung nicht besser in Höhe der kompletten Darlehenssumme sichern?
    @Eughen

    sehe ich genauso. Unser Anwalt ebenso. Der freut sich sogar darüber, dass er von mir mit neuesten Infos versorgt wird, weil er selbst aufgrund des hohen Aufkommens nur noch wenig Zeit dazu findet.

    Auch das Diskutieren über dieses recht komplexe Thema, wie man was in welcher Höhe ansetzt und welche Strategie man verfolgt, ist hilfreich für beide Seiten.

    Außerdem sehe ich das auch als meine Pflicht an, mich ausreichend zu informieren um ggf. schwerwiegende Entscheidungen treffen zu können...

    Es gibt sicher eine Vielzahl von Mandanten, die dieses komplexe Thema nicht überblicken, keine Lust und/oder keine zeit dazu haben. Die sagen sich, ist der job vom Anwalt, was er auch ist. Nur, da kann es auch sein, dass man nur die Standardversorgung bekommt...

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Saarlouiser
    Ich muss glaube ich etwas klarstellen:

    Weiter oben habe ich geschrieben, dass ich trotz Neubau Deckungszusage einer RSV bekommen habe. Nun füllt sich mein Postfach mit Anfragen, wie das ging und welche RSV das mitmacht.

    Aufgrund der besonderen Umstände unseres Falles konnten wir argumentieren, dass es kein Neubau, sondern der Kauf einer Bestandsimmobilie war, da die betroffene Eigentumswohnung von einem Bauträger gebaut und von uns anschließend gekauft wurde. Das hat die RSV so akzeptiert und die Deckung gewährt. Daneben hatten wir noch eine andere Argumentationslinie die aber nur in unserem Fall wohl so vorliegt.
    Was jetzt die RSV zur Deckung bewogen hat, weiß ich nicht, aber ich vermute die Sachlage mit dem Bauträger war entscheidend.

    Entschuldigung, falls ich hier falsche Hoffnungen geweckt haben sollte.
    Ihr seit aber Erstbezieher gewesen?

  5. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von fu86
    Ist es also gut, dass ich ein "verbindliches konditionsangebot" von Dr. Klein über die Commerzbank mit 1,24% habe?
    Sollte ich mir das mal ausdrucken, obwohl die annahmefrist vorbei ist? Es ist vom Tag des Widerrufs...

    Den Widerruf habe ich so geschrieben, [....] Weitere Zahlungen von mir erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    Ausdrucken, abspeichern, Anwalt mit übergeben....

  6. Avatar von Saarlouiser
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ihr seit aber Erstbezieher gewesen?
    Kurze Antwort: Jein

    Ich schreibe Dir eine PN, dann wird es deutlicher.

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Saarlouiser
    Kurze Antwort: Ja
    interessant... ;-)

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Saarlouiser
    Weiter oben habe ich geschrieben, dass ich trotz Neubau Deckungszusage einer RSV bekommen habe. Nun füllt sich mein Postfach mit Anfragen, wie das ging und welche RSV das mitmacht.
    Ich habe Deckungszusagen für den Widerruf der Finanzierung von mehreren Neubauten. Zwei davon sind vermietet eine selbst bewohnt. Die Besonderheit in meinem Fall ist, dass die RSV von 1981 ist und die immer noch geltenden Bedingungen diese Fälle nicht ausschließen. In der Zwischenzeit wurde zuerst die Finanzierung von Neubauten und später die von vermieteten Objekten ausgeschlossen.

    Ich habe mich in der Vergangenheit oft gefragt, warum ich überhaupt eine RSV habe. Nun weiß ich es.

  9. Avatar von Saarlouiser
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hanomag,

    das ist natürlich ein Traum. Wir haben eine relativ neue Police und hatten daher schwere Bedenken, dass es klappen mit der Deckung Probleme geben könne.

  10. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Saarlouiser
    das ist natürlich ein Traum. Wir haben eine relativ neue Police und hatten daher schwere Bedenken, dass es klappen mit der Deckung Probleme geben könne.
    Ein Traum mit Grenzen. Die Versicherungssumme ist bei diesem Alt-Vertrag mit 100.000 DM (51.129 €) nicht ausreichend, um die maximal möglichen Streitkosten im Falle des vollständigen Unterliegen vor dem BGH abzudecken. Diese können im schlimmsten Fall ca. 110.000 € erreichen. Aber das ist meine geringste Sorge, weil ich nicht mit einem vollständigen Unterliegen rechne.

  11. Avatar von Weisswurscht37
    Weisswurscht37 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was mich interessieren würde: Berechnen euch die Banken so einfach Darlehensangebote? Habt ihr gesagt dass ihr "Widerrufler" seid? Wir wollten uns bei einer lokalen Bank ein Angebot machen lassen und die machen uns erst eins, wenn wir das OK der alten Bank für einen Ausstieg haben. Damit meine ich gar nicht, dass es Probleme geben könnte weil wir "Widerrufler" sind, sondern weil die Bank sich nicht die Arbeit für ein Angebot (mit Schufainfo einholen, Einkommensnachweise usw) machen will, wenn bei uns noch nichts in trockenen Tüchern ist. Wie war das bei euch?
    Muss man sich nach einer Rückabwicklung eigentlich ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung oder für ein Neufinanzierung holen?

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nachtrag zu meinem Urteilshinweis: Die Entscheidung stammt vom Dezember 2014.

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber man beachte: Berufung wurde eingelegt: OLG FRANKFURT 17 U 167/17

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber vom OLG wird vor dem BGH-Urteil am 23. 6. wahrscheinlich nichts mehr entschieden....

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Aber vom OLG wird vor dem BGH-Urteil am 23. 6. wahrscheinlich nichts mehr entschieden....

    Habe nun auch Info bekommen, dass am OLG Nürnberg bezüglich des Verfahrens vom LG N-Fü, in dem eine der üblichen WRB der SPK als wirksam erachtet wurde,

    auch nun vor dem BGH Urteil nicht viel passieren wird.


    Alle harren der Dinge und bei einigen fängt wohl schon das Zähneklappern an...man munkelt....besonders im Frankfurter Raum....

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Urteil des LG Wiesbaden vom 18.12.2014 (Az. 9 O 95/14 - gratis Leitsatz nach dem Link) findet sich auch auf der langen Liste bei... - Ihr ahnt es schon - test.de.

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, habe ich leider nicht geprüft....

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Macht doch nichts! Hättest Du Deinen Beitrag nicht geschrieben, hätte Harley uns nicht informieren können, dass es beim OLG F weitergeht.

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Ich bin ja auch mit einem tollen Urteil der 10. Kammer beim OLG Nürnberg, die rühren sich seit der Berufungserwiderung der Gegenseite Ende Januar 2015auch in keiner Weise....

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ein ganz netter Überblick zum Thema - auch über die Bankenhaltung (3/15):

    Widerrufsbelehrung ? Aus dem Immobilienkredit rauskommen - DIE WELT

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