ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Danke, ich hoffe, dass auch der Thread-Ersteller des Themas "Zwangsversteigerung" hier mitliest.
Mach zu den Lebensversicherungen doch einfach einen eigenen Thread auf. Dann könnten dieses Thema speziell betreffende Fragen dort separat diskutiert werden und würden hier nicht untergehen. Wenn ich mich richtig erinnere, spricht man bei Versicherungen vom Widerspruch statt vom Widerruf und es gilt das Widerspruchsrecht (nicht Widerrufsrecht).
Deine übrigen Fragen klingen nach dem Wunsch ein "Gewerbe" zu gründen. Keine Ahnung, ob das hier im Forum gern gesehen wird. Mach Dich doch mal bei den Admins/Moderatoren schlau.
Mach zu den Lebensversicherungen doch einfach einen eigenen Thread auf. Dann könnten dieses Thema speziell betreffende Fragen dort separat diskutiert werden und würden hier nicht untergehen. Wenn ich mich richtig erinnere, spricht man bei Versicherungen vom Widerspruch statt vom Widerruf und es gilt das Widerspruchsrecht (nicht Widerrufsrecht).
Deine übrigen Fragen klingen nach dem Wunsch ein "Gewerbe" zu gründen. Keine Ahnung, ob das hier im Forum gern gesehen wird. Mach Dich doch mal bei den Admins/Moderatoren schlau.
frage war: Wo ist ein forum oder ein thread ... dass ich hier nicht diesen thread zum thema baufinanzierung "abuse" ist doch klar
Gewerbe: das würde ich natürlich nicht über dieses Forum laufen lassen, wobei auch in diesem thread hier durchaus auch User mit finanziellen Interesse sind. finde ich aber nicht shclimm, solange das vorrangige interesse hier ist beizutragen und indirekt über qualitativ hochwertigen content auf sich aufmerksam zu machen ohne direkt zu akquirieren ...
also ... wer thread oder Forum zu LV-Widerspruch kennt bitte PN an mich
damit erledigt
ich lese schon seit einiger Zeit mit und habe mich nun registriert.
Ich habe meine Darlehen im Jahre 2006 bei der DSL Bank abgeschlossen.
Mein Anwalt hatte im letzten Jahr auch festgestellt, daß die Widerrufsbelehrung falsch ist. Natürlcih hat sich die DLS Bank auf einen Kompromiss nicht eingelassen. ich wollte für die letzten 2 Jahre einen Zinssatz von 2% haben. Dadurch wäre halt ein finanzieller Vorteil entstanden. Nach langem Hin und Her meinte mein Anwalt nun, daß aufgrund der geringen Restlaufzeit von jetzt nur noch einem Jahr der Vorteil gen "0" geht, da eine Klage wahrscheinlich ist. Nun sitzte ich auf einer Rechnung von 500€ und habe nichts gewonnen. ich werde das BGH-Urteil am 23.06. mal abwarten.
Gibt es eventuell ähnliche Erfahrungen, daß bei geringer Restlaufzeit so gut wie kein Vorteil entstehnt, wenn ich widerrufe? Mein Anwalt sagte auch, daß man den finanziellen Vorteil sehr schwer bis gar nicht errechnen kann.
Schau doch mal in den extra Thread "Widerrufsjoker - Rückabwicklung" rein. Dort findest Du auch einen Link zu einem Excel-Rechner von test.de, wo Du Deine Daten eingeben und prüfen kannst, was Du tatsächlich erwarten kannst. Die Dateneingabe ist zugegebenermaßen etwas aufwändiger, aber man hat dann einen besseren Überblick. Es gibt auch Kommentare bzgl. der im Rechner hinterlegten Formeln. Diese Diskussionen spiegeln m.E. sehr schön wider, dass die Art, was wie zu berechnen ist, selbst von den Gerichten kontrovers beurteilt wird.
ich lese schon seit einiger Zeit mit und habe mich nun registriert.
Ich habe meine Darlehen im Jahre 2006 bei der DSL Bank abgeschlossen.
Mein Anwalt hatte im letzten Jahr auch festgestellt, daß die Widerrufsbelehrung falsch ist. Natürlcih hat sich die DLS Bank auf einen Kompromiss nicht eingelassen. ich wollte für die letzten 2 Jahre einen Zinssatz von 2% haben. Dadurch wäre halt ein finanzieller Vorteil entstanden. Nach langem Hin und Her meinte mein Anwalt nun, daß aufgrund der geringen Restlaufzeit von jetzt nur noch einem Jahr der Vorteil gen "0" geht, da eine Klage wahrscheinlich ist. Nun sitzte ich auf einer Rechnung von 500€ und habe nichts gewonnen. ich werde das BGH-Urteil am 23.06. mal abwarten.
Gibt es eventuell ähnliche Erfahrungen, daß bei geringer Restlaufzeit so gut wie kein Vorteil entstehnt, wenn ich widerrufe? Mein Anwalt sagte auch, daß man den finanziellen Vorteil sehr schwer bis gar nicht errechnen kann.
Viele Grüße
mirkomeissner
Ist doch logisch, je geringer die RLZ des Darlehens, desto geringer ist die Ersparnis bei einer möglichen und vor allem schnellen Umstellung auf aktuelle Konditionen...
"Lukrativ" ist dagegen eine komplette Rückabwicklung. Die lässt sich auch leicht berechnen. Man muss nur verschiedene Ansätze berechnen, je nachdem was man denkt, durchsetzen zu können.
wenn noch kein WR erklärt UND abgelehnt wurde und das finanzierte Objekt selbstgenutzt UND KEIN Neubau könnte eine RSV die Lösung sein. Entweder vorhanden oder noch schnell abschliessen.. (z.B. ARAG)
Vielen Dank für die Antwort. Das ist auch das, was mein RA meinte, daß die Berechnung sehr kontrovers gehändelt wird. Das macht einen nicht wirklich sicherer . Die 500€ ärgern mich jetzt schon und ich bin am überlegen, ob ich es einfach dabei belasse.
Vielen Dank für die Antwort. Das ist auch das, was mein RA meinte, daß die Berechnung sehr kontrovers gehändelt wird. Das macht einen nicht wirklich sicherer . Die 500€ ärgern mich jetzt schon und ich bin am überlegen, ob ich es einfach dabei belasse.
...damit hat die Bank in Deinem Fall ALLES richtig gemacht!
Ist doch logisch, je geringer die RLZ des Darlehens, desto geringer ist die Ersparnis bei einer möglichen und vor allem schnellen Umstellung auf aktuelle Konditionen...
"Lukrativ" ist dagegen eine komplette Rückabwicklung. Die lässt sich auch leicht berechnen. Man muss nur verschiedene Ansätze berechnen, je nachdem was man denkt, durchsetzen zu können.
wenn noch kein WR erklärt UND abgelehnt wurde und das finanzierte Objekt selbstgenutzt UND KEIN Neubau könnte eine RSV die Lösung sein. Entweder vorhanden oder noch schnell abschliessen.. (z.B. ARAG)
Es wurde noch kein Widerruf erklärt und abgelehnt. Bis jetzt gab es nur Schriftverkehr zur gütlichen Einigung. Das Haus ist selbstgenutzt und kein Neubau ( Baujahr 2006 ). Dann werde ich mal bei der ARAG schauen
Vielen Dank.
...damit hat die Bank in Deinem Fall ALLES richtig gemacht!
Das stimmt wohl.. Aber dann bleibt mir ja nur die komplette Rückabwicklung. Mein Darlehen läuft noch bis 06/2016. Bin am überlegen, ob ich kurz vorher widerrufe und dann eine Rückabwicklung anstrebe. Ich tue mich nur schwer die möglichen finanz. Vorteile zu errechnen.
Es wurde noch kein Widerruf erklärt und abgelehnt. Bis jetzt gab es nur Schriftverkehr zur gütlichen Einigung. Das Haus ist selbstgenutzt und kein Neubau ( Baujahr 2006 ). Dann werde ich mal bei der ARAG schauen
Vielen Dank.
Und wenn die RSV mitmacht, zahlt sie auch die 500€ RA-Gebühren, aber da muss sie schon sehr gutmütig sein. Andererseits sind 500€ "SB" nicht schlecht, wenn man tausende Euro spart. Man muss halt Geduld und Ausdauer haben. Mit einer RSV fällt es einem leichter.
Hat schon jemand davon gehört, dass eine RSV zunächst für die 1. Instanz Deckung zusagt, aber den Weg bis zum BGH nicht weiter mitgehen weil?
Hallo!
Vor einiger Zeit hatte ich hier meinen Fall kurz vorgestellt. (#2203) Typische Fehler in der WRB; RSV vorhanden und Deckung für den außergerichtlichen Teil bereits eingeholt.
Nach nun drei außergerichtlichen Anwaltsschreiben blockt die Gegenseite immer noch vollständig ab. Es wird auf die Urteile der Frankfurter Gerichte verwiesen, also Verwirkung und lediglich "kleine" Abweichungen die nicht relevant seien. Außerdem wolle der böse Kunde nur die Gunst der Stunde nutzen, blablabla.
Mittlerweile bin ich ziemlich genervt und würde am liebsten sofort klagen. Ich vermute die Bank will testen, ob RSV vorhanden ist.
Mein Anwalt rät die Entscheidung des BGH abzuwarten und dann noch einmal eine außergerichtliche Lösung zu suchen. Zum einen sei so schneller ein Erfolg zu erreichen und man könne die Strategie gegebenenfalls dem BGH-Urteil anpassen.
Was würdet Ihr raten? Gleich klagen oder noch einmal außergerichtlich mit Verweis auf die (hoffentlich) kundenfreundliche Rechtsprechung des BGH?
Ich muss zugeben, dass ich aufgrund der Blockadehaltung der Bank mittlerweile mit einer bloßen Zinsanpassung nicht mehr zufrieden wäre. Da muss meiner Meinung nach deutlich mehr bei rüber kommen. Die Frage ist halt, ob das außergerichtlich überhaupt möglich ist.
Vielleicht könnt Ihr mir kurz Eure Sicht sagen.
Danke im Voraus!
Dir ist aber schon bewusst, dass das Prozesskostenrisiko nicht nur die 1. Instanz umfasst, oder? Von 90k Restschuld als Streitwert ausgehend wären es - ohne außergerichtliche Kosten - für 2 Instanzen schon 24k. Davon musst du mindestens ausgehen, denn wenn du in 1. Instanz gewinnst und die Bank in die Berufung geht wirst du ja wohl kaum die Klage noch aus Kostengründen zurücknehmen wollen.
Ich bin in der gleichen Situation. Keine RSV, aber auch nicht die Nerven mit einem solchen Betrag "ALL IN" zu gehen.
Toi, toi, toi!
Bei mir geht es sogar um die doppelte Restschuld und ich werde auch klagen.
Was mich so "mutig" macht ist, dass ich spätestens in der 3. Instanz beim BGH lande. Und es gibt kein einziges negatives Verbraucher-Urteil vom BGH gegen eine fehlerhafte WRB.
Bisher haben die Banken immer vor der BGH Entscheidung zugunsten der Verbraucher eingelenkt, selbst wenn sie die 2 vorangegangen Instanzen gewonnen hatten. Dies wurde mir von mehreren Anwaltskanzleien bestätigt.
Wer das Risiko nochmals minimieren will sollte mit dem Einreichen bis zum 23.06 warten. Dann kann man bei einer nicht zu erwartenden "positiven Verwirkungsaussage" immer noch auf die Klage verzichten.
Du sagst doch selbst, ab Widerruf ist Feierabend mit dem Zins an die Bank. Du wolltest mit Widerruf schließlich vollständig ablösen.
Wenn die Bank sich weiter die Raten einzieht und ihr kein Zins mehr von dir zusteht, kann man die gegenläufigen Geldströme auch am Widerruf enden lassen und jede Zahlung als Tilgung werten, denn genau das ist es ja, was man angeboten hat: die Ablösung des Darlehens.
Verstehst du, was ich meine?
Ja genau das denke ich auch. Da ich trotz Widerruf meine Rate beibehalten habe tilge ich im Moment quasi doppelt und bekomme den Betrag noch mit 5% über dem Basissatz verzinst
Mein Anwalt rät die Entscheidung des BGH abzuwarten und dann noch einmal eine außergerichtliche Lösung zu suchen. Zum einen sei so schneller ein Erfolg zu erreichen und man könne die Strategie gegebenenfalls dem BGH-Urteil anpassen.
Dieser guten Empfehlung ist nur folgendes hinzuzufügen: Geduld, Geduld - bis 23.06.
Ansonsten stimme ich Dir zu, dass Du dann sicherlich gute Karten für eine komplette Rückabwicklung hast und damit mehr herausholen kannst - vorausgesetzt, Du bist dann tatsächlich klagebereit und hast die finanziellen Mittel für den Fall, dass Du trotz hoffentlich günstigem BGH-Urteil am 23.06. doch zunächst unterliegst. Auf halber Strecke liegen bleiben ist ganz schlecht, da man dann Geld investiert hat, aber nichts zurück bekommt. Wenn Du eine RSV hast, ist das aber irrelevant.
Eins noch: Schreibe der Bank, dass Du Zahlungen (Zinsen+Tilgung) ab Deinem ersten Widerruf nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistest. Außerdem solltest Du Dir als "Beweis" für die aktuell (immer noch) günstigen Zinsen ein sehr gutes Angebot einer anderen Bank für die Anschlussfinanzierung machen lassen. Dann kannst Du bei weiterer Verschleppung durch Deine jetzige Bank diese später auch auf Schadenersatz verklagen, wenn die Zinsen in der Zwischenzeit weiter angestiegen sein sollten (was wahrscheinlicher ist), da Du dann ja nicht zu den jetzigen Konditionen abschließen konntest. Ducnici hatte dazu die Empfehlung gegeben, sich mindestens 2 Angebote machen zu lassen, wenn ich mich richtig erinnere (das war in diesem Thread hier): kurze Laufzeit, lange Laufzeit (Details bitte hier suchen).
Die Banken wissen seit 2009 von dem bestehendem Problem, dass sie durch eigene Überarbeitung der WRB ein noch bestehendes Widerrufsrecht geschaffen haben.
Sie halten uns Kunden immer vor, dass wir jahrelang das Darlehen weiter bedient haben.
Aber sie haben seit 6 Jahren ständig mit den fehlerhaften WRB zu tun , ob gerichtlich oder außergerichtlich. Sie hatten also 6 Jahre Zeit durch entsprechende Nachbelehrung diesen Fehler zu korrigieren und sind bis zum heutigen Tage untätig geblieben.
Also kann es kaum sein das sich eine Bank auf die Erfüllung des Vertrages einrichten konnte oder durfte(Treu und Glauben)
Hallo!
Vor einiger Zeit hatte ich hier meinen Fall kurz vorgestellt. (#2203) Typische Fehler in der WRB; RSV vorhanden und Deckung für den außergerichtlichen Teil bereits eingeholt.
Nach nun drei außergerichtlichen Anwaltsschreiben blockt die Gegenseite immer noch vollständig ab. Es wird auf die Urteile der Frankfurter Gerichte verwiesen, also Verwirkung und lediglich "kleine" Abweichungen die nicht relevant seien. Außerdem wolle der böse Kunde nur die Gunst der Stunde nutzen, blablabla.
Mittlerweile bin ich ziemlich genervt und würde am liebsten sofort klagen. Ich vermute die Bank will testen, ob RSV vorhanden ist.
Mein Anwalt rät die Entscheidung des BGH abzuwarten und dann noch einmal eine außergerichtliche Lösung zu suchen. Zum einen sei so schneller ein Erfolg zu erreichen und man könne die Strategie gegebenenfalls dem BGH-Urteil anpassen.
Was würdet Ihr raten? Gleich klagen oder noch einmal außergerichtlich mit Verweis auf die (hoffentlich) kundenfreundliche Rechtsprechung des BGH?
Ich muss zugeben, dass ich aufgrund der Blockadehaltung der Bank mittlerweile mit einer bloßen Zinsanpassung nicht mehr zufrieden wäre. Da muss meiner Meinung nach deutlich mehr bei rüber kommen. Die Frage ist halt, ob das außergerichtlich überhaupt möglich ist.
Vielleicht könnt Ihr mir kurz Eure Sicht sagen.
Danke im Voraus!
1. Anwalt sagen, er solle die RSV wegen Deckungszusage für die Klage 1.Instanz anschreiben. Du hast dadurch keinen Nachteil, nur Vorteil. kein Zeitverlust und das Wissen, dass es die Deckung gibt.
Nachteil für den Anwalt...er muss einen Klageentwurf anfertigen und sich Gedanken darüber machen, was ihr einklagen wollt...als Feststellungs- oder Leistungsklage...
ich denke, diese Arbeit will er sich sparen...
2. Rechne Dir mal aus, was der Anwalt bei Eurem Streitwert bei einem positiven Urteil und was er bei einem Vergleich verdient. Wirst erstaunt sein.
3. Klage einreichen falls die RSV Deckung zusagt. Danach steht die Bank mit dem Rücken an der Wand.
Alles andere ist Zeitverschwendung!
Die werden auch nach dem BGH Urteil gucken, wer hat die Kohle und den Mumm zum klagen...
Unser Anwalt hat die Bank auch nur einmal angeschrieben und nach deren Ablehnungsschreiben sofort die RSV wegen Deckungszusage bzgl. der Klage angeschrieben...