ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo IG Widerruf,
ich würde sehr gerne Kontakt zu Dir/Ihnen aufnehmen. Gibt es eine Internetseite?
Meinen Fall hatte ich hier ja schon geschildert: Es geht um ein Forward-Darlehen, dass ausschließlich im Fernabsatz zustande gekommen ist. Ich habe nun etwas Panik, dass hier die Frist - die angeblich nur für Haustürgeschäfte gilt - auch zur Anwendung kommt und dann im Juni Schluss mit Widerrufsmöglichkeit ist.
Daher meine Fragen:
- Hattet ihr nicht auf wallstreet-online mal gute Erfahrungen mit RSVs dargestellt ergo viel Erfahrung im Einholen von Deckungszusagen?
- Welchen Anwalt könntet ihr empfehlen der v.a. auf Finanzdienstleistungen im Fernabsatz spezialisiert ist?
- Habt ihr eine Internet-seite wo ich Euch mal kontaktieren kann?
Ich will jetzt schnellstmöglich endlich eine Dekcungszusage und würde dann das Ombudsverfahren abbrechen.
Mir scheint, als ob hier ggfs. sogar absichtlich das Verfahren in die Länge gezogen wird... liegt schon sehr lange da .. 8 Monate sind schon rum!!
Wir sind erreichbar über die Website www.widerruf.info
Dort könnt ihr auch die Verträge von spezialisierten Anwälten prüfen lassen. Die Einholung der Deckungszusage bei Rechtsschutzversicherungen ist tatsächlich in der letzten Zeit immer schwieriger geworden. Unsere Anwälte lassen sich da aber nicht so einfach abspeisen und erreichen in der Regel dann doch noch die Deckungszusage, wenn die Voraussetzungen stimmen (also kein Neubau, kein vermietetes Objekt).
Lasst ruhig den Anwalt die Deckungszusage einholen und versucht es nicht selbst. Das gehört zu seinem Job, auch wenn es beim Widerruf von Krediten häufig mühsam ist. Auf keinen Fall solltet ihr Euch jedoch von der Versicherung mit der Behauptung abwimmeln lassen, dass die Police bereits zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses bestanden haben muss. Das ist falsch! Fakt ist, dass die Weigerung der Bank, Euren Widerruf zu akzeptieren, der entscheidende Schadensfall ist.
Dieses erste Schreiben an die Bank sollte daher auch von Euch und nicht schon vom Anwalt kommen. Manche Versicherungen argumentieren nämlich, dass eine Deckungszusage schon deshalb nicht möglich ist, weil ihr schon vor dem Schadensfall den Anwalt eingeschaltet habt. Ist zwar Unsinn, führt aber trotzdem zu weiteren Verzögerungen.
Gerne könnt Ihr unser Musterschreiben für den Widerruf verwenden, um Eure Bank anzuschreiben. Es handelt sich dabei um einen "weichen Widerruf", d.h. dass Ihr den Widerruf noch nicht erklärt, sondern Euch lediglich die Berechtigung zum Widerruf bestätigen lasst. Vorteil: Die Bank kann Euch auf keinen Fall den Kredit fällig stellen (was in der Praxis zwar sowieso nicht vorkommt, aber trotzdem bei vorsichtigen Naturen für Ängste sorgt). Nachteil: Manchen RSV reicht es nicht aus, wenn Ihr nur einen "weichen Widerruf" erklärt. Sie wollen einen echten, "harten" Widerruf, um das als Schadensfall zu akzeptieren.
Wichtig ist, dass das Widerrufsschreiben an die Bank (egal ob "hart" oder "weich") eine Fristsetzung beinhaltet. Reagiert die Bank nicht innerhalb der Frist, so ist dies bereits als Ablehnung zu werten und der Anwalt kann die Deckungszusage bei der RSV einholen. Auch das wird zwar nicht von allen Versicherungen akzeptiert (manche bestehen eben auf der ausdrücklichen Weigerung der Bank). Aber das sind eben die Spielchen, durch die man durch muss.
Hallo IG Widerruf,
ich würde sehr gerne Kontakt zu Dir/Ihnen aufnehmen. Gibt es eine Internetseite?
Meinen Fall hatte ich hier ja schon geschildert: Es geht um ein Forward-Darlehen, dass ausschließlich im Fernabsatz zustande gekommen ist. Ich habe nun etwas Panik, dass hier die Frist - die angeblich nur für Haustürgeschäfte gilt - auch zur Anwendung kommt und dann im Juni Schluss mit Widerrufsmöglichkeit ist.
Daher meine Fragen:
- Hattet ihr nicht auf wallstreet-online mal gute Erfahrungen mit RSVs dargestellt ergo viel Erfahrung im Einholen von Deckungszusagen?
- Welchen Anwalt könntet ihr empfehlen der v.a. auf Finanzdienstleistungen im Fernabsatz spezialisiert ist?
- Habt ihr eine Internet-seite wo ich Euch mal kontaktieren kann?
Ich will jetzt schnellstmöglich endlich eine Dekcungszusage und würde dann das Ombudsverfahren abbrechen.
Mir scheint, als ob hier ggfs. sogar absichtlich das Verfahren in die Länge gezogen wird... liegt schon sehr lange da .. 8 Monate sind schon rum!!
Einfach IG Widerruf bei Google eingeben und schon bist du da
Wie reiche ich eigentlich eine Klage ohne Rechtanwalt ein ?
Gruss
Problem : Klage gegen Bank -> Streitwert>5000 Euro -> Anwaltszwang
Wenn es darunter ist (z.B. Bearbeitungsgebühren oder so ... würde ich es aber auch nicht unbedingt machen - da hier im falle der niederlage die kosten der gegenseite gem. Prozesskostenrechner zu tragen sind).
Google mal prozesskostenrechner der R+V im Netz ... da kannst du dann selber kalkulieren - mach (subjektive) wahrscheinlickeiten dahinter
-> Erwartungswert positiv = Klage ...
Hallo,
hier meine Erfahrungen mit der DSL Bank (Vertrag vom 30.05.2007 / Vermittler / zuhause unterschrieben).
1.) Prüfung der Widerrufsbelehrung durch VZ Hamburg/Sachsen - Einschätzung: fehlerhaft
2.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Forderung: Zinsanpassung) - DSL-Antwort: Ablehnung
3.) (anwaltliches) Schreiben an die DSL (Forderung: aussergerichtliche Einigung) - DSL-Antwort: Ablehnung
4.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Widerruf des Vertrags) - DSL-Antwort: nicht akzeptiert/Ablehnung
5.) Anwalt schätzt Klageerfolg gering ein - aufgrund des in der DSL-Ablehnung genannten Urteils vom 05.11.2014 des LG Bonn Az. 3 O 278/14 (bzw. OLG Köln vom 23.03.2015 Az. 13 U 168/14)
6.) Daraufhin drei weitere Anwälte kontaktiert - alle raten von einer Klage ab bzw. hohes Risiko.
PS:
Meine WRB entspricht zu 100% der WRB im Fall des LG Bonn. Keine RSV vorhanden.
Ich würde nun sagen. Das war's mit 'meinem' WR-Joker oder hat noch jemand eine Idee? An dieser Stelle "Danke" für die vielen Infos der letzten Monate...
Allenfalls dann, wenn vorzeitig abgelöst und die Vorfälligkeit unter Vorbehalt gezahlt wird. Beträgt diese weniger als 10.000,00 €, kann der Ombudsmann eine verbindliche Entscheidung treffen.
Das ist nur eine ganz grobe Linie, die Kosten vermeidet.
Hallo liebe Teilnehmer und erst recht die Teilgeber. Ich lese seit längerem interessiert hier mit und die Seitenzahlen haben sich seither vervielfacht.
Zu meiner Situation:
Habe mehrere Darlehen mit verschiedenen (Rest-)Summen im Jahr 2010 bei einer Sparkasse abgeschlossen (10 Jahre LZ, selbstgenutzte Immobilie, Ersparnis trotz 60% vergangener Laufzeit mehrere 10tsd EUR, mit "Vergangenheit" kommen wir auf knapp 6 stellige Summe).
Die WRB ist laut unserem Anwalt (die selbst schon mehrfach Urteile zu dieser WRB für sich entscheiden konnten) und den Verbraucherschützern äußerst fehlerbehaftet. Da sich nun die Bank in mehreren Schreiben auf nichts konkretes geäußert hat stellt sich mir eine Frage. Ich denke ja, die Bank spekuliert auf unsere Aufgebe. Nun mein Gedanke, nur bei dem Darlehen mit geringster Restschuld/Anfangssumme zu klagen. Hat dies Auswirkungen auf die anderen (gleichlautenden) Darlehen, sofern es zu einem Urteil kommt? Wäre Euer Tipp generell den Juni ins Land ziehen zu lassen? Was kann man hier konkret erwarten?
Bekannte haben von Ihrer Bank gleich im ersten Schreiben gesagt bekommen, dass sie (die Bank) zu keinem weiteren Schreiben antworten werden, insofern eine klare Aussage, auf die ich noch warte...
Ihr RA muss unterdessen die Rechtsprechung des zuständigen Gerichts auswerten. Hier kommt es auf die OLG-Entscheidungen an. Hier kann man nicht genau genug sein: an dem meisten OLGen gibt es mehrere Bankensenate, die auch noch unterschiedlich urteilen. Es kann daher trotz einer OLG-Entscheidung ein Restrisiko bleiben.
Hallo,
hier meine Erfahrungen mit der DSL Bank (Vertrag vom 30.05.2007 / Vermittler / zuhause unterschrieben).
1.) Prüfung der Widerrufsbelehrung durch VZ Hamburg/Sachsen - Einschätzung: fehlerhaft
2.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Forderung: Zinsanpassung) - DSL-Antwort: Ablehnung
3.) (anwaltliches) Schreiben an die DSL (Forderung: aussergerichtliche Einigung) - DSL-Antwort: Ablehnung
4.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Widerruf des Vertrags) - DSL-Antwort: nicht akzeptiert/Ablehnung
5.) Anwalt schätzt Klageerfolg gering ein - aufgrund des in der DSL-Ablehnung genannten Urteils vom 05.11.2014 des LG Bonn Az. 3 O 278/14 (bzw. OLG Köln vom 23.03.2015 Az. 13 U 168/14)
6.) Daraufhin drei weitere Anwälte kontaktiert - alle raten von einer Klage ab bzw. hohes Risiko.
PS:
Meine WRB entspricht zu 100% der WRB im Fall des LG Bonn. Keine RSV vorhanden.
Ich würde nun sagen. Das war's mit 'meinem' WR-Joker oder hat noch jemand eine Idee? An dieser Stelle "Danke" für die vielen Infos der letzten Monate...
Ich würde jetzt keinesfalls aufgeben und mir einen Fachanwalt für diese Fälle suchen (Link im Post von 16.19 h).
Dort auch mal die preiswerte Lösung der Feststellungsklage ansprechen und auf das zu erwartende BGH-Urteil am 23.6. hinweisen.....
Ich habe Ende 2009 einen Kredit bei der DSL-Bank aufgenommen und kürzlich diesen Tipp mit dem Widerrufsjoker vernommen. Daraufhin habe ich meinen Kreditvertrag von der Verbraucherzentrale und einem Fachanwalt prüfen lassen. Beide sind zu dem Entschluss gekommen, das meine Widerrufsbelehrung in mehreren Punkten deutliche Fehler aufweist. Ich habe bereits eine Bank die mich weiter finanzieren würde.
Nun würde mich interessieren, da ich keine RSV für diesen Fall besitze, es sich lohnen würde, dies weiter zu verfolgen, da die DSL- Bank sehr sturr zu sein scheint. Der Anwalt den ich vorhabe mit diesem Fall zu betrauen, hat wohl schon Vergleiche rausschlagen können und arbeitet u.a. auf Erfolgsbasis.
Hallo,
hier meine Erfahrungen mit der DSL Bank (Vertrag vom 30.05.2007 / Vermittler / zuhause unterschrieben).
1.) Prüfung der Widerrufsbelehrung durch VZ Hamburg/Sachsen - Einschätzung: fehlerhaft
2.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Forderung: Zinsanpassung) - DSL-Antwort: Ablehnung
3.) (anwaltliches) Schreiben an die DSL (Forderung: aussergerichtliche Einigung) - DSL-Antwort: Ablehnung
4.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Widerruf des Vertrags) - DSL-Antwort: nicht akzeptiert/Ablehnung
5.) Anwalt schätzt Klageerfolg gering ein - aufgrund des in der DSL-Ablehnung genannten Urteils vom 05.11.2014 des LG Bonn Az. 3 O 278/14 (bzw. OLG Köln vom 23.03.2015 Az. 13 U 168/14)
6.) Daraufhin drei weitere Anwälte kontaktiert - alle raten von einer Klage ab bzw. hohes Risiko.
PS:
Meine WRB entspricht zu 100% der WRB im Fall des LG Bonn. Keine RSV vorhanden.
Ich würde nun sagen. Das war's mit 'meinem' WR-Joker oder hat noch jemand eine Idee? An dieser Stelle "Danke" für die vielen Infos der letzten Monate...
Es bleibt dir nur bis zum 23.06 zu warten, den Widerruf hast du ja schon ausgesprochen. Du verlierst also nichts.
@MisterX:
Keinesfalls die Ratenzahlungen einstellen, denn dann droht die Zwangsvollstreckung. Vielmehr würde ich mitteilen, ab dem Widerruf die Zahlungen nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten (aber trotzdem zahlen). So ist man auf der sicheren Seite, vor allem, wenn man eine Anschlussfinanzierung in Aussicht hat.
@MisterX:
Keinesfalls die Ratenzahlungen einstellen, denn dann droht die Zwangsvollstreckung. Vielmehr würde ich mitteilen, ab dem Widerruf die Zahlungen nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten (aber trotzdem zahlen). So ist man auf der sicheren Seite, vor allem, wenn man eine Anschlussfinanzierung in Aussicht hat.
Hallo
Wie kann man sonst die bank unter Druck setzen ??
Gruss
Der BGH-Termin am 23.06. sollte Druck genug sein - einfach Geduld haben, auch wenn's schwer fällt.
Ich habe eine Frage an alle zum sog. Umstandsmoment in Zusammenhang mit folgendem Urteilstext (Quelle, Hervorhebung von mir):
Auch das Landgericht Ulm (4 O 343/13) führte hierzu treffend aus:
Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treue und Glauben verstößt (BGH, II ZR 352/02, […] Rdnr. 23; BGH II ZR 392/01, […] Rdnr. 19). Zu berücksichtigen sind vor allem die Art und Bedeutung des Anspruchs, die Intensität des von dem berechtigten beschaffenen Vertrauenstatbestandes und das Ausmaß der Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten (BGH a.a.O.).
Hallo,
hier meine Erfahrungen mit der DSL Bank (Vertrag vom 30.05.2007 / Vermittler / zuhause unterschrieben).
1.) Prüfung der Widerrufsbelehrung durch VZ Hamburg/Sachsen - Einschätzung: fehlerhaft
2.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Forderung: Zinsanpassung) - DSL-Antwort: Ablehnung
3.) (anwaltliches) Schreiben an die DSL (Forderung: aussergerichtliche Einigung) - DSL-Antwort: Ablehnung
4.) (eigenes) Schreiben an die DSL (Widerruf des Vertrags) - DSL-Antwort: nicht akzeptiert/Ablehnung
5.) Anwalt schätzt Klageerfolg gering ein - aufgrund des in der DSL-Ablehnung genannten Urteils vom 05.11.2014 des LG Bonn Az. 3 O 278/14 (bzw. OLG Köln vom 23.03.2015 Az. 13 U 168/14)
6.) Daraufhin drei weitere Anwälte kontaktiert - alle raten von einer Klage ab bzw. hohes Risiko.
PS:
Meine WRB entspricht zu 100% der WRB im Fall des LG Bonn. Keine RSV vorhanden.
Ich würde nun sagen. Das war's mit 'meinem' WR-Joker oder hat noch jemand eine Idee? An dieser Stelle "Danke" für die vielen Infos der letzten Monate...
Hallo WOB
was hast Du denn für eine WRB? Ich bin auch DSL Kunde und meine WRB aus 2009 ist eindeutig widerrufbar.
Meine WRB habe ich in dem anderen Thread "widerrufsbelehrung unwirksam" #752 hoch geladen. Sie wurde auch von meinem Anwalt als falsch eingeschätzt.