ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Allerdings sind diese Verhandlungen im Zivilrecht für Nichtjuristen ziemlich unergiebig, weil kaum diskutiert und meist nur auf Schriftsätze verwiesen wird. Außerdem ist zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung längst gefallen und das Urteil in aller Regel schon geschrieben......
einen Joker bei der Bank gibt es nicht. Banken lassen ihre Verträge vorher von Anwälten prüfen und wasserdicht ausarbeiten. Die meisten Banken werden auch keinen Rechtsstreit scheuen. Laut https://www.baufinanzierung-testbericht.de/ gibt es in diesem Bereich der Rechtssprechung sehr viel Raum für Interpretation. Meist wird das dem Klagenden ( Bankkunde) zum Verhängnis.
Dort steht: WIDERRUFSMÖGLICHKEIT NUR NOCH BIS 27. Juni 2015 !!
Und dann?
Für wen gilt das?
a) Das bezieht sich auf alle Neuverträge ab Gesetzeskraft
b) Das bezieht sich auf alle Altverträge - und die Frist ist damit
1 Jahr + 14 Tage ab Gesetzeskraft, also der 27.Juni
ABER:
Das ganze gilt NICHT für Finanzdienstleistungen/Verträge.
einen Joker bei der Bank gibt es nicht. Banken lassen ihre Verträge vorher von Anwälten prüfen und wasserdicht ausarbeiten. Die meisten Banken werden auch keinen Rechtsstreit scheuen. Laut https://www.baufinanzierung-testbericht.de/ gibt es in diesem Bereich der Rechtssprechung sehr viel Raum für Interpretation. Meist wird das dem Klagenden ( Bankkunde) zum Verhängnis.
Du bist nicht zufällig Bankangestellter?
Der Raum für die Interpretation der Banken wird nämlich von Tag zu Tag immer kleiner. Und es gibt noch Gesetze die den Verbraucher schützen und trotz der ganzen urbanen Macht(Geld) der Banken wird sich das Recht und die Gerechtigkeit durchsetzen.
Hier mal ein Beispiel für ein BGH-Anerkenntnis-Urteil beim Darlehenswiderruf. Der Kläger hat vor dem LG Mönchengladbach gewonnen, vom OLG Düsseldorf wurde die Klage abgewiesen.
a) Das bezieht sich auf alle Neuverträge ab Gesetzeskraft
b) Das bezieht sich auf alle Altverträge - und die Frist ist damit
1 Jahr + 14 Tage ab Gesetzeskraft, also der 27.Juni
ABER:
Das ganze gilt NICHT für Finanzdienstleistungen/Verträge.
Daher: Keep cool - alles in Butter
Fast. Es gilt nur sehr eingeschränkt für Finanzdienstleistungen. Den konkreten Gesetzestext findet Ihr hier:
Entscheidend ist Absatz 4. Dort heißt es, dass "entgeltliche Finanzierungshilfen, die im Haustürgeschäft" abgeschlossen wurden, darunter fallen. Wir gehen bei der IG Widerruf davon aus, dass die meisten Immobilienfinanzierungen nicht darunter fallen. Voraussetzung dafür wäre, dass die Initiative zum Abschluss des Kredits nicht vom Verbraucher ausgegangen ist, sondern vom Kreditgeber oder dessen Vermittler, zum Beispiel in Verbindung mit dem Verkauf einer Immobilie. Zudem muss dieser Kontakt in den eigenen vier Wänden des Verbrauchers stattgefunden haben oder an dessen Arbeitsplatz oder im öffentlichen Bereich.
Das sind Voraussetzungen, die für einen Immobilienkredit selten sein dürften. Eine typische Finanzdienstleistung, die allerdings unter diese Regelung fallen dürfte, sind Kreditkartenverträge, die man sich irgendwo am Flughafen oder am Bahnhof hat aufschwatzen lassen.
Klar ist, dass die Frist 27. Juni 2015 ohnehin nicht für laufende Kredite gilt. Infrage kommt sie allenfalls für beendete Kredite oder Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen.
RASebastianKoch schrieb am 12.05.2015 um 13:13 Uhr:
OLG Hamm zur Verwirkung u.a.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.03.2015 - 31 U 155/14 die Entscheidung des LG Essen abgeändert und die Bank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zzgl. Zinsen verurteilt.
Dabei kommt das OLG Hamm zum Ergebnis,
dass eine Aufhebungsvereinbarung nach der stRspr des erkennenden Senats das Widerrufsrecht nicht entfallen lässt,
dass die Ausübung des Widerrufsrechts nach Ablösung des Darlehens nicht verwirkt ist (dazu nun auch der BGH, der dies am 23.06.2015 voraussichtlich abschließend entscheiden wird) und
dass eine Verzinsung des zu Unrecht an die Bank gezahlten Betrags (als Nutzungsersatz) mit 5 % über dem Basiszinssatz der EZB jedenfalls vermutet wird und diese im entschiedenen Fall nicht widerlegt wurde.
Klar ist, dass die Frist 27. Juni 2015 ohnehin nicht für laufende Kredite gilt. Infrage kommt sie allenfalls für beendete Kredite oder Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Frage mich gerade ob diese Frist für mich von Bedeutung ist d.h. Bank wurde durch Notar über Verkauf benachrichtigt. Warte nur auf das Schreiben der Bank was die noch von mir bekommen und dann wollte ich aktiv werden. Kaufpreiszahlung durch Käufer ist auch erst mitte August.
Mein DN Vertrag ist aus Ende 2005. Was genau bedeutet diese Frist??
Frage mich gerade ob diese Frist für mich von Bedeutung ist d.h. Bank wurde durch Notar über Verkauf benachrichtigt. Warte nur auf das Schreiben der Bank was die noch von mir bekommen und dann wollte ich aktiv werden. Kaufpreiszahlung durch Käufer ist auch erst mitte August.
Mein DN Vertrag ist aus Ende 2005. Was genau bedeutet diese Frist??
Die Frist bedeutet, dass Du bis dahin deine Ansprüche angemeldet haben musst, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das bedeutet, dass Du bis dahin eine Klage eingereicht haben musst, wenn die Bank außergerichtlich nicht reagiert.
Aber wie gesagt: Diese Frist dürfte für die meisten Varianten des Kredit-Widerrufs nicht zutreffen. Nur wenn der Kreditabschluß als Haustürgeschäft einzustufen ist (siehe mein letztes Posting), greift die Frist. Ansonsten ist sie irrelevant.
Hat jemand Erfahrung mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherung bzgl. Deckungsübernahme für Darlehenswiderruf?
Wenn ja, vermutlich erst nach Schadenseintritt (Ablehnung von der Bank)?
Ging das direkt über die DAS-Schadenshotline?
Danke!
Hat jemand Erfahrung mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherung bzgl. Deckungsübernahme für Darlehenswiderruf?
Wenn ja, vermutlich erst nach Schadenseintritt (Ablehnung von der Bank)?
Ging das direkt über die DAS-Schadenshotline?
Danke!
Keine Erfahrung aber Achtung....Ablehnung ist nicht gleich Ablehnung. viele RSV erkennen erst die Ablehnung eines ERKLÄRTEN Widerrufes als schadensfallauslösendes Ereignis an...
Es geht um keinen Neubau, darum dürften eigentlich keine Ausschlüsse laut Versicherungsbedingungen greifen.
Das die Versicherung als schwierig gilt, stimmt mich dagegen nicht so positiv.
Das mit der Ablehnung eines "ERKLÄRTEN Widerrufes als schadensfallauslösendes Ereignis" habe ich bereits gehört - so möchte ich vorgehen.
Hallo
habe mit der Ing Diba 2005 finanziert und jetzt widerrufen .
Möchte das ohne Anwalt durchziehen .
Bin am überlegen die zahlungen einzustellen !?
Was bedeutet das urteil am 23.6 genau ?
Gruss
Hallo
habe mit der Ing Diba 2005 finanziert und jetzt widerrufen .
Möchte das ohne Anwalt durchziehen .
Bin am überlegen die zahlungen einzustellen !?
Was bedeutet das urteil am 23.6 genau ?
Warum ohne Anwalt? Gerade bei der DiBa empfehle ich dringend einen zu mandatieren....
Du kannst auch bis zum 23.6. warten, da wird der BGH mutmaßlich entscheiden, dass Widerrufsrechte nicht verwirken können bzw. nicht rechtsmißbäuchlich sein können. Nach dieser Entscheidung dürften Verhandlungen mit Banken erheblich einfacher werden....
Hallo
habe dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Diba geschickt: Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe das bezeichnete Darlehen. Dazu sind wir trotz der seit Vertragsabschluss vergangenen Zeit berechtigt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie uns nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben. [Die Formulierung „ Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ lässt nicht erkennen, wann die Frist tatsächlich beginnt, sondern gibt nur an, bis wann sie noch nicht begonnen hat. (BGH, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen : III ZR 145/12, RN. 10 m.w.N., juris.)]. [Sie können sich auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV berufen, da Sie den Text der Musterlehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen haben. (BGH, Urteil vom 18.März 2014 – II ZR 109/13 -, juris, Leitsatz und Rn. 15 bis 19)].
Nach Widerruf des Darlehens haben gemäß §§ 357 Absatz 1, 346 Absatz 1 BGB Sie uns und wir Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Wir haben Ihnen das Darlehen zurückzuzahlen und schulden Ihnen für die Kapitalüberlassung die vereinbarten oder, wenn das für uns günstiger ist, die marktüblichen Zinsen. Sie haben uns unsere Leistungen an uns zu erstatten sowie die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben. Teilen Sie uns bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkaptitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung unserer Raten an Sie erwirtschaftet haben. Unsere Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung samt Nutzung werden wir Zug um Zug erfüllen.
Die Erfüllung unseres Anspruchs aus Auskunft über die von Ihnen gezogene Nutzungen und Abrechnungen Ihrer und unserer Rückgewähransprüche erwarten wir bis zum 18.05.2015.
Sollten Sie uns bis dahin nicht korrekt informiert haben, werden wir ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, um unsere Forderungen durchzusetzen und Schadensersatz zu fordern.
Weitere Zahlungen für Mai 2015 erfolgen nur unter Vorbehalt der Rückforderung. Sollten wir bis 18.05.2015 keine Antwort erhalten, werden wir unsere Zahlungen zum 01.06.2015 einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Ist es Ratsam die Zahlung einzustellen ?
Oder zu warten ?
Gruss
Die Frist bedeutet, dass Du bis dahin deine Ansprüche angemeldet haben musst, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das bedeutet, dass Du bis dahin eine Klage eingereicht haben musst, wenn die Bank außergerichtlich nicht reagiert.
Aber wie gesagt: Diese Frist dürfte für die meisten Varianten des Kredit-Widerrufs nicht zutreffen. Nur wenn der Kreditabschluß als Haustürgeschäft einzustufen ist (siehe mein letztes Posting), greift die Frist. Ansonsten ist sie irrelevant.
Hallo IG Widerruf,
ich würde sehr gerne Kontakt zu Dir/Ihnen aufnehmen. Gibt es eine Internetseite?
Meinen Fall hatte ich hier ja schon geschildert: Es geht um ein Forward-Darlehen, dass ausschließlich im Fernabsatz zustande gekommen ist. Ich habe nun etwas Panik, dass hier die Frist - die angeblich nur für Haustürgeschäfte gilt - auch zur Anwendung kommt und dann im Juni Schluss mit Widerrufsmöglichkeit ist.
Daher meine Fragen:
- Hattet ihr nicht auf wallstreet-online mal gute Erfahrungen mit RSVs dargestellt ergo viel Erfahrung im Einholen von Deckungszusagen?
- Welchen Anwalt könntet ihr empfehlen der v.a. auf Finanzdienstleistungen im Fernabsatz spezialisiert ist?
- Habt ihr eine Internet-seite wo ich Euch mal kontaktieren kann?
Ich will jetzt schnellstmöglich endlich eine Dekcungszusage und würde dann das Ombudsverfahren abbrechen.
Mir scheint, als ob hier ggfs. sogar absichtlich das Verfahren in die Länge gezogen wird... liegt schon sehr lange da .. 8 Monate sind schon rum!!