Das ist schon richtig. Nur, es geht um die Nutzungen. Nicht um Gewinn vor oder nach Steuern. Sonst hätte der Gesetzgeber das SO festgelegt...
...Der Gesetzgeber schrieb was "gezogenen Nutzungen", nicht von Gewinn, EK-Rendite oder sonst gleichen...
...Anderes Beispiel. Ich kaufe mir ein Auto. Das hat Mängel und ich trete vom Vertrag zurück, weil der Händler zu blöd ist den Mangel zu beseitigen.
Ich bekomme mein Geld zurück.
Ich muss für die Nutzung aber zahlen.
Nun kann ich aber doch nicht sagen, sorry, ich habe zwar das Auto genutzt, wert war xEuro/km aber ich habe leider mit meinem Geschäft insgesamt wenig Gewinn gemacht, meine EK-Rendite ist gering, deswegen bekommt ihr auch für die Nutzung des Wagens weniger...
Der Bank bleibt natürlich frei, diese Annahme, sie hätte Nutzungen in Höhe der Dispozinsen gezogen, zu entgegnen.
Logisch, wenn das Gericht dem nicht folgt, bleibt man auf einen Teil der Kosten sitzen. Oder die RSV, falls sie Deckung zur Klage gibt...
Falls aber das Gericht zur Erkenntnis kommt...
a) die Bank MUSS keine Auskunft geben zur Nutzung
und
b) die Zinsen in Höhe der Dispozinsen könnte die Bank gezogen haben
und
c) die Bank diese Annahme nicht schlüssig entkräftet...
kann so eine Forderung auch durchgehen...
vor allem macht sie aber eines...ein mögliches Urteil wäre für die Banken ein Desaster... an Stelle der Bank würde ich versuchen, so schnell wie möglich ein mögliches Urteil zu verhindern...