ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo zusammen,
ich habe gestern mit dem Musterschreiben von der Stiftung Warentest an die Diba geschickt und die Hypothek widerrufen. Mal sehen, was für ein Schreiben nun wieder kommt. Danach kommt die Klage vor Gericht. Das passiert momentan tausenfach in Deutschland. Die Laufzeiten der Antworten werden immer länger. Wichtig sind für uns die Urteile der Gerichte, da man dadurch Druck ausüben kann. Mein Diba-Vertrag stammt aus dem Jahr Februar 2007. Hat in dieser Zeit noch jemand einen Vertrag abgeschlossen?
Gruss
Mike
Die ING DiBa meldet sich bei mir auch nicht, ich werde jetzt einen Anwalt in Köln beauftragen, den Widerruf zu forumulieren und wenn nötig wird auch Klage erhoben. Rechtschutzversicherung übernimmt.
Die ING DiBa meldet sich bei mir auch nicht, ich werde jetzt einen Anwalt in Köln beauftragen, den Widerruf zu forumulieren und wenn nötig wird auch Klage erhoben. Rechtschutzversicherung übernimmt.
Hi,welchen Widerruf hast du in schriftlicher Form?
Gruss
Mike
Hallo Berlin, die Rückgabe der Grundschuld gegen Geld - läuft über die neue Bank über ein Treuhandkonto. Zug um Zug, wenn sich die alte Bank dazu bereit erklärt. Dazu musst du aber wahrscheinlich gegen die Diba klagen. Hast du eine aktuelle Rechtsschutzversicherung die den Prozess übernehmen würde und die gleiche Widerrufsbelehrung vom 15. August 2007 wie ich?
Gruss
Mike
Hallo zusammen,
wenn es gegen die Diba bereits Urteile zu diesem Thema gegeben hat, dann müssten diese doch unter einem Aktenzeichen im BGH oder Amtsgericht zu finden sein, oder? Beim BGH finde ich nur ein allg. Urteil zur Widerrufsbelehrung III ZR 145/12 vom 17.1.2013.
Gibt es Info's wo man weitere Urteile finden kann?
Gruss
Mike
Hallo Berlin, die Rückgabe der Grundschuld gegen Geld - läuft über die neue Bank über ein Treuhandkonto. Zug um Zug, wenn sich die alte Bank dazu bereit erklärt. Dazu musst du aber wahrscheinlich gegen die Diba klagen. Hast du eine aktuelle Rechtsschutzversicherung die den Prozess übernehmen würde und die gleiche Widerrufsbelehrung vom 15. August 2007 wie ich?
Gruss
Mike
Hallo,
einfach den Link hinter den "w w w" kopieren und in die Adresszeile im Browser eingeben.
meine Erfahrungen mit dem Widerrufsjoker sind ambivalent.
Durch Presseberichte wurde ich 2013 auf das Thema aufmerksam. Zu der Zeit hatte ich 2 Kreditverträge am Laufen, mit deren Konditionen ich unzufrieden war. Daraufhin ließ ich meine Darlehen von der Verbraucherzentrale Hessen auf Fehler überprüfen. Und siehe da …beide enthielten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Soweit so gut.
Von Seiten der VZ wurde mir geraten mich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Und die Misere nahm Ihren Lauf.
Ich machte zuerst den Fehler und gab gezielte Suchbegriffe bei Suchmaschinen, wie Google, ein. Dort fanden sich in den oberen Rängen, schon in marktschreierischer Aufmachung, Seiten, die sich dem Thema gewidmet haben. Bei einigen war nur auf den zweiten Blick oder in vertiefter Suche im Impressum erkennbar, dass hinter dem Angebot Rechtsanwälte stehen. Nun gut… ich nahm Kontakt zu einem dieser Anbieter auf. Positiv war, dass die (nochmalige) Überprüfung auf Fehler der Darlehen kostenlos erfolgte. Negativ war, dass ich fast 3 Wochen auf eine Antwort warten musste und im Falle der Beauftragung ein Vorschuss in vierstelliger Höhe zu entrichten sei. Weiterhin solle ich mich gedulden, da sie sehr viel zu tun hätten….
Trotz alledem wandte ich mich an einen weiteren dieser Anbieter. Ich sandte meine Unterlagen, wie gefordert, ein und erhielt keine Antwort. Unseriöser geht es nicht.
Frustriert startete ich einen dritten Versuch. Dies mal ohne Internet oder Suche in Suchmaschinen.
Auf Empfehlung von jemand, der selbst erfolgreich einen Kredit angegangen ist, kam ich an eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich meiner Sache annahm, und zwar transparent und fair. Es wurde sich Zeit genommen. Im Gegensatz zu den oben erwähnten Anbietern fühlte ich mich ernst genommen und nicht nur als Geldesel. Mein Anwalt hatte früher selbst in einer Bank gearbeitet und kannte sich bestens mit der Materie aus. Mit einem Kreditinstitut konnten wir bereits eine Einigung erzielen. Mit der anderen Bank steht mein Anwalt in Verhandlungen.
Kurz um: Es kommt nicht nur darauf an, ob die Belehrung fehlerhaft ist, sondern auch welchen Anwalt man auswählt, um die Sache durchzuziehen. Ich denke, dass viele Anwälte einfach auf das Karussell aufspringen, um schnell Geld zu verdienen, oft ohne das nötige Fachwissen zu haben.
Hallo,
genau das sind auch meine Erfgahrungen.
Zum Glück habe ich mich nicht fest an diese "Google"-Anwälte gebunden
und auch noch nix bezahlt.
Jetzt habe ich einen aus der Liste der VZHH.
Ein Schreiben von dem an die Bank ist unterwegs: nun mal sehn, was die antworten.
Hab ich schon Anfang Mai gemacht: die blocken alles ab.
Scheiben einfach: die Widerrufsbelehrung ist korrekt!
Also ab zum Anwalt, der meinte auch nur mit anwaltlichem Druck
und zumindest Drohung mit Klage tut sich da was.
Hallo zusammen,
es sieht so aus, als wenn die Diba nur über den Widerspruch nachdenkt, wenn man auch den Klageweg beschreitet. Dann wird irgendwann eine einvernehmliche Lösung gefunden, so dass es kein Urteil gibt. Die Gerichte sind voll mit Klagen. Ich würde mit 3-5 Monaten schätzen für ein Urteil vor Gericht.
Gruss
Mike
Hallo zusammen,
es sieht so aus, als wenn die Diba nur über den Widerspruch nachdenkt, wenn man auch den Klageweg beschreitet. Dann wird irgendwann eine einvernehmliche Lösung gefunden, so dass es kein Urteil gibt. Dadurch bleibt man auf einen Teil der Kosten sitzen und das hält viele ab. Die Gerichte sind voll mit Klagen. Ich würde mit 3-5 Monaten schätzen für ein Urteil vor Gericht.
Gruss
Mike
was meinst du damit mit einem Teil der Kosten sitzen bleiben?
ich muss mich mal bei meinem Anwalt erkundigen wie überhaupt der Ablauf ist, oder wisst ihr das?
Da es kein Urteil gibt, muss die Diba auch nicht deine Anwaltskosten und Gerichtskosten für die eingereichte Klage rückerstatten. Ausser du bringst die Bank dazu auch diese Kosten zu übernehmen.