Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Dafür bräuchtet ihr nicht mal eine RSV... Klage ginge so oder so durch...
    Mehr als die Deckungszusage haben wir auch nicht geholt. Der Anwalt wird am Fall meines Sohnes nichts verdienen, dafür an meinem Fall um so mehr.
    Zitat Zitat von RAM
    Aber Anwalt macht mehr Eindruck und gibt - wenn es denn der richtige ist - ein gutes Gefühl...
    So sehe ich es auch. Der letzte Absatz in der WRB
    Nachdem Ihr Kundenberater Paulchen Panther bei einem persönlichen Gespräch am 08. März 2015 die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung verneint hat haben wir diese von einer kompetenten Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Nach deren Feststellungen ist die Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft und kann demzufolge widerrufen werden. Da wir unsere Rechtsschutzversicherung erst nach einem abgelehnten Widerruf in Anspruch nehmen können, widerrufen wir hiermit selbst.
    hat auch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Rückendeckung vorhanden ist. Die Sparkasse hat dies und die Zeichen der Zeit erkannt und spart deshalb einiges an Folgekosten.

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sehr gut,

    damit hast Du ihnen gleich die RSV unter die Nase gerieben.

    Habe ich das richtig verstanden? Auf diesen Brief sind sie eingeknickt? Welche Sparkasse, wo?

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    bei einem Urteil des LG N-Fü kürzlich hat das Gericht gemeint dass die Bank nicht Auskunft geben muss und verwies auf die öffentlich zugänglichen Aushänge oder dem Internet damit der Kläger herausfinden kann, wieviel die Bank mit Ausleihgeschäfte verdiene...
    Hat sich denn damit die Idee erledigt, einen Beweisantrag vor Gericht zu stellen?

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Habe ich das richtig verstanden? Auf diesen Brief sind sie eingeknickt?
    Nach diesem Brief (WRB) haben sie erst einmal Gesprächsbereitschaft signalisiert.
    Zitat Zitat von RAM
    Welche Sparkasse, wo?
    Sei mir nicht böse, dass ich das nicht veröffentlichen werde. Raiffeisenbanken wie auch Sparkassen sind in der Regel kleinere regionale Einheiten, die nicht mit einer Commerzbank, DSL oder Ing DiBa zu vergleichen sind. Und wenn diese Bank schon so "kulant" ist, dann möchte ich keine Lawine lostreten, um ihr zu schaden.

    Mit der Bekanntgabe würde ich auch ein Stück meiner eigenen Identität preisgeben, was eventuell nachteilig sein kann.

    Außerdem ist es die Bank meines Sohnes und er hat noch keine schriftliche Bestätigung der Zusage.

  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, wollte nicht zur Indiskretion auffordern, hätte mich vor allem geografisch interessiert (SÜD-Nord-Gefälle).


    @eugh:

    Aus der Ing-DiBa-Widerrufsablehnung:

    "Wir weisen daraufhin, dass nach einem wirksamen Widerruf der jeweilige Gläubiger des Rückgewähranspruchs die Beweislast für seinen Anspruch trägt. Dieser Grundsatz führt dazu, dass Sie al -vermeintlicher - Gläubiger eines Anspruchs auf Wertersatz für gezogene Nutzungen diesen Anspruch darlegen und beweisen müssen. Wir sehen daher nicht, dass ihnen im Falle eines wirksamen Widerrufs ein Anspruch auf Auskunft über die von unserem Institut gezogenen Nutzungen zusteht. Des Weiteren sehen wir auch nicht, dass unser Institut verpflichtet ist, eine Abrechnung zu erteilen, wenn der Vertrag wirksam widerrufen worden sein sollte."

    Das geht ja dann nur mit einem gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachten...... (weil ein Privatgutachter zunächst nicht gilt. Aber vielleicht kann man damit das Gerichtsgutachten angreifen).

    Dann sollte der Prozess gegen die Bank aber wirklich privates Hobby werden und nicht existenzerhaltend bzw. -bedrohend sein.

  7. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich weiß zwar, dass die Experten hier über das anstehende Urteil des BGH bescheid wissen. Für die Einsteiger habe ich die Sachlage aber in meinem Blog zusammengefasst:

    BGH vor wegweisender Entscheidung zum Widerrufsjoker

    Wir halten das Ganze nämlich für eine entscheidende Situation. Entweder der Widerrufsjoker ist danach weitgehend tot - oder das Thema wird erst so richtig interessant.

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Ich weiß zwar, dass die Experten hier über das anstehende Urteil des BGH bescheid wissen. Für die Einsteiger habe ich die Sachlage aber in meinem Blog zusammengefasst:

    BGH vor wegweisender Entscheidung zum Widerrufsjoker

    Wir halten das Ganze nämlich für eine entscheidende Situation. Entweder der Widerrufsjoker ist danach weitgehend tot - oder das Thema wird erst so richtig interessant.
    Angesichts des Beschlusses des II. Zivilsenats vom 10.2.2015 - II ZR 163/14
    wäre eine Entscheidung gegen den Verbraucher schon als nicht mehr glaubhaft anzusehen. Zumal ja der BGH durch sein Urteil vom 24.03.2009-XI ZR 456/07 die "Lawine" selbst losgetreten hatte.

  9. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kein namhafter Jurist für Verbraucherrecht oder Bankenrecht hält im Juni eine Entscheidung gegen die Kunden und für die Banken für möglich. Der Bankensenat wird sich keinesfalls gegen die Entscheidungen anderer Senate stellen, das hat er noch nie gemacht.

    Also entspannt zurücklehnen und schon mal die Briefe für die Banken vorbereiten:

  10. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich überlege gerade, ob ich wie Hanomag meine Deckungszusage der RSV der DSL-Bank als Kopie per E-Mail zukommen lasse. Und einfach mal abwarte, was passiert.

    Macht das Sinn?
    Mein Anwalt hat in dieser Woche anscheinend wegen des Feiertags nichts gemacht.
    Die Deckungszusage der RSV ist per Fax an eine falsche Nummer geschickt worden und so hat mein Anwalt sie erst am Dienstag erhalten.

    Oder grätsche ich mit so einer Aktion meinem Anwalt in die Quere?

    Ich bin leider nicht der geduldigste Mensch

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Angesichts des Beschlusses des II. Zivilsenats vom 10.2.2015 - II ZR 163/14
    wäre eine Entscheidung gegen den Verbraucher schon als nicht mehr glaubhaft anzusehen. Zumal ja der BGH durch sein Urteil vom 24.03.2009-XI ZR 456/07 die "Lawine" selbst losgetreten hatte.
    Die Entscheidung des Versicherungssenates des BGH (Urteil v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11) bezüglich Verwirkung wurde
    vor kurzem durch ein Urteil des BGH vom 08.04.2015, IV - ZR 103/15, bestätigt.

    Darin ging es um ein zehn Jahre nach Abschluss eines LV-Vertrages angeblich verwirktes Widerspruchsrecht. Der BGH hat dazu ausgeführt, dass es jedenfalls am Umstandsmoment fehle.

    Denn der Lebensversicherer könne ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er selbst die Situation herbeigeführt habe, in dem er dem Kläger (Versicherungsnehmer) keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte.

    Warum es bei einem Fall, in dem es um eine Widerrufsbelehrung geht, anders sein soll, leuchtet nicht ein.


    https://openjur.de/u/769492.html


    Anmerkung: bei Versicherungen wird als Bezeichnung wohl "Widerspruch" statt "Widerruf" verwendet....

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Ich überlege gerade, ob ich wie Hanomag meine Deckungszusage der RSV der DSL-Bank als Kopie per E-Mail zukommen lasse. Und einfach mal abwarte, was passiert.

    Macht das Sinn?
    Mein Anwalt hat in dieser Woche anscheinend wegen des Feiertags nichts gemacht.
    Die Deckungszusage der RSV ist per Fax an eine falsche Nummer geschickt worden und so hat mein Anwalt sie erst am Dienstag erhalten.

    Oder grätsche ich mit so einer Aktion meinem Anwalt in die Quere?

    Ich bin leider nicht der geduldigste Mensch
    Würde ich nicht machen. Ist dem Anwalt seine Sache.

  13. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Ich überlege gerade, ob ich wie Hanomag meine Deckungszusage der RSV der DSL-Bank als Kopie per E-Mail zukommen lasse. Und einfach mal abwarte, was passiert.

    Macht das Sinn?
    Ja, solange wie der Anwalt noch nicht beauftragt ist.
    Mein Anwalt hat in dieser Woche anscheinend wegen des Feiertags nichts gemacht.
    Die Anwälte - vor allem die guten - sind total ausgebucht. In meinem eigenen Fall ist die Klageschrift noch offen, obwohl ich bereits im Sept. 2014 widerrufen habe. Ich habe allerdings auch einiges zur Verzögerung beigetragen.

    Oder grätsche ich mit so einer Aktion meinem Anwalt in die Quere?
    Mein Anwalt ist sicherlich zu Recht etwas verschnupft, weil ich das von im ausgehandelte Ergebnis noch einmal nachverhandelt habe. Man sollte tatsächlich nicht reingrätschen. Aber man sollte dem Anwalt auch klare Vorgaben machen. Sonst verdient er bei relativ wenig Aufwand mit einer schnellen Einigung ein ordentliches Honorar (incl. Einigungsgebühr) und Du ziehst eventuell den Kürzeren, weil Du zu schnell beigegeben hast.

  14. Avatar von RonMcDon
    RonMcDon ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zusammenfassung von Gerichtsurteilen...aus em Bankensektor...

    https://www.tsp-law.com/wp-content/up...zial012015.pdf

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Klar...die Banken haben keine Schuld und können ja gar nix dafür und der Verbraucher ist der pöse Pursche....

  16. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da kann man gut sehen, welche Gerichte die Banken lieben - Berlin ist nicht einmal dabei......

  17. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Die Entscheidung des Versicherungssenates des BGH (Urteil v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11) bezüglich Verwirkung wurde
    vor kurzem durch ein Urteil des BGH vom 08.04.2015, IV - ZR 103/15, bestätigt.

    Darin ging es um ein zehn Jahre nach Abschluss eines LV-Vertrages angeblich verwirktes Widerspruchsrecht. Der BGH hat dazu ausgeführt, dass es jedenfalls am Umstandsmoment fehle.

    Denn der Lebensversicherer könne ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er selbst die Situation herbeigeführt habe, in dem er dem Kläger (Versicherungsnehmer) keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte.

    Warum es bei einem Fall, in dem es um eine Widerrufsbelehrung geht, anders sein soll, leuchtet nicht ein.


    https://openjur.de/u/769492.html


    Anmerkung: bei Versicherungen wird als Bezeichnung wohl "Widerspruch" statt "Widerruf" verwendet....
    Hallo ducnici,
    das hört sich ja gut an. Neulich habe ich meinen Lebensversicherungsvertrag an die VZHH zur Prüfung der WRB übergeben. Wenn dort Fehler festgestellt werden und ich noch den Widerruf / Widerspruch auslösen kann, melde ich mich wieder bzw. in einem neuen Kapitel des Forums.

  18. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wäre doch morgen schon der 23.06.......aber nie vergessen:
    "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"

    Gruß

  19. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frage zur Strategie, Danke im voraus für EUER Feedback.

    Und zwar habe ich für mich entschieden aufs Ganze zu gehen.

    Eine Pseudo-Einigung mit der Bank und die Umfinanzierung bei der gleichen Bank bedeutet in meinem konkreten FALL "nur" 12.000 EUR Gesamvorteil.

    Dagegen, bei Rückabwicklung "gewinne " ich Differenz zur Restschuld in Höhe von 30.000 bis 20.000 je nachdem wie man Nutzungen ansetzt. + 25.000 ersparte Zinsen der restlichen Zinsbindung+ zukünftige Zinsen von 50.000.

    Insgesamt also ein Vorteil von fast 100.000 EUR !!! (davon 50.000 Zukunftszinsen der nächsten 30 Jahre, was heute natürlich abdiskontiert viel weniger wert ist)

    Nun Frage,
    ich beabsichtige zu widerrufen. Die Bank wird mir voraussichtlich ablehnen und auch keine Info zu gezogenen Nutzungen geben.

    Danach beabsichtige ich den Saldo-Betrag von 150.000 zu überweisen, und in einem Brief der Bank erläutern wie sich dieser Saldo zusammensetzt.

    Diese 150.000 sind natürlich weniger als Restschuld laut Bank-Konto von zB 200.000 EUR.

    So, was ist jetzt besser,

    a) warten bis die Bank mich wg 50.000 (oder mehr) verklagt oder

    b) selbst klagen, dass ich nichts mehr schulde?

    Im Fall B), wenn der Richter zu eineranderen Nutzung/Saldo-differenz kommt,und sei es nur 1.000 EUR Unterschied, würde das bedeuten, dass ich meine Klage verloren habe? und wegen 1.000 Unterschied zu meiner Berechnung nun die Prozesskosten zahlen muss, die vielleicht 10.000 wären?

    Welche Risiken haben a) und b)?

    (Geld zum überweisen hätte ich)

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es für die Darlehen eine Grundschuld/Hypothek?

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Taugenichts
    Frage zur Strategie, Danke im voraus für EUER Feedback.

    Und zwar habe ich für mich entschieden aufs Ganze zu gehen.

    Eine Pseudo-Einigung mit der Bank und die Umfinanzierung bei der gleichen Bank bedeutet in meinem konkreten FALL "nur" 12.000 EUR Gesamvorteil.

    Dagegen, bei Rückabwicklung "gewinne " ich Differenz zur Restschuld in Höhe von 30.000 bis 20.000 je nachdem wie man Nutzungen ansetzt. + 25.000 ersparte Zinsen der restlichen Zinsbindung+ zukünftige Zinsen von 50.000.

    Insgesamt also ein Vorteil von fast 100.000 EUR !!! (davon 50.000 Zukunftszinsen der nächsten 30 Jahre, was heute natürlich abdiskontiert viel weniger wert ist)

    Nun Frage,
    ich beabsichtige zu widerrufen. Die Bank wird mir voraussichtlich ablehnen und auch keine Info zu gezogenen Nutzungen geben.

    Danach beabsichtige ich den Saldo-Betrag von 150.000 zu überweisen, und in einem Brief der Bank erläutern wie sich dieser Saldo zusammensetzt.

    Diese 150.000 sind natürlich weniger als Restschuld laut Bank-Konto von zB 200.000 EUR.

    So, was ist jetzt besser,

    a) warten bis die Bank mich wg 50.000 (oder mehr) verklagt oder

    b) selbst klagen, dass ich nichts mehr schulde?

    Im Fall B), wenn der Richter zu eineranderen Nutzung/Saldo-differenz kommt,und sei es nur 1.000 EUR Unterschied, würde das bedeuten, dass ich meine Klage verloren habe? und wegen 1.000 Unterschied zu meiner Berechnung nun die Prozesskosten zahlen muss, die vielleicht 10.000 wären?

    Welche Risiken haben a) und b)?

    (Geld zum überweisen hätte ich)


    Also Zinsersparniss für die nächsten 30Jahre... aber nicht, weil Du von Deinem AKTUELLEN Vertrag ausgehst, oder? Denn nach spätestens 10Jahren6Monaten kannst Du ordentlich kündigen (oder, falls die Sollzinsbindung eher endet, dann zu diesem Zeitpunkt) also kannst Du die %tuale Zinsersparniss auch nur bis zu diesem Zeitpunkt festmachen

    Aber natürlich, wenn Du durch eine Rückabwicklung eine geringere Restschuld hast, spart auch dies Zinsen für den gesamten Zeitraum bis zur kompletten Tilgung des Darlehens...weniger Schulden, weniger Zinsen...logo..= nominale Zinsersparniss..

    Aber...die Zinsersparniss in Zukunft darfst Du eigentlich nicht rechnen, ab dem Zeitpunkt der möglichen Kündigung, da Du ja ab diesem Zeitpunkt ablösen kannst...falls Du mit Eigenmitteln ablöst..



    Wie Du hier am besten vorgehst...keine Ahnung.

    Ich persönlich würde einfachst widerrufen, Ablehnung der Bank abwarten (hast eine RSV bzw. würde die decken?) und dann danach ihnen in einem Schreiben Deine Sichtweise und Deine Berechnung der Rückabwicklung zukommen lassen mit dem Hinweis auf eine außergerichtliche Einigung auf Basis dieser Berechnung.

    Wird Ablehnung kommen, danach würde ich Klage einreichen.

    In der Klage würde ich bzgl. der Rückabwicklung 3-stufig vorgehen:

    - Rückabwicklung bis zum Zeitpunkt Widerruf+30Tage

    - Rückabwicklung ab Ablehnung Widerruf bis tatsächlicher Rückführung (Darlehenszins 0%, denn die Bank hat abgelehnt und Du hättest aus Eigenmitteln sofort zahlen können)

    - Forderung Schadensersatz aus zukünftiger möglicher Zinslast...


    Wenn Du das Geld in der Hinterhand hast, ist schon die Frage, widerrufen und den Saldo, den Du meinst, der Bank zu überweisen. Ob das Sinn macht und wie die Rechtsfolgen sind, die daraus entstehen... übersteigt meinen Wissensstand, hierfür würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen...

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