ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Möglicherweise handelt man nicht im eigenen Interesse, wenn man jetzt eine kurze Laufzeit abschließt (bis zur regulären Kündigung) und dann wieder einen höheren Zins in Kauf nehmen muss als er jetzt bei Verhandlungen angeboten wird. Man sollte das mit ins Kalkül ziehen.
Die Anmerkungen von ducnici in bezug auf die Erwägungen der Bank sind völlig korrekt. Genau diese Erfahrung haben wir mit Vergleichsangeboten von Banken bei der IG Widerruf auch schon gemacht. Da wird gerne mal ein erstes Angebot gemacht, dass man bei näherem Hinsehen als Bauernfängerei enttarnt: Sieht auf den ersten Blick gut aus, entpuppt sich aber als teuer. In der Regel wird dann nachgebessert, wenn man zu verstehen gibt, dass man auch nicht auf den Kopf gefallen ist.
Wie schon ducnici geraten hat, solltest Du versuchen, eine Absenkung des Zinssatzes für deine verbleibende Zinsbindung zu bekommen. Dann hast Du einen Entlastung, die Du gut berechnen kannst. Wenn Du Angst vor steigenden Zinsen hast, dann schließt Du jetzt ein Forward-Darlehen ab, das direkt zum Ende deiner Zinsbindung greift. Damit hast Du eine kurzfristige Ersparnis und ein langfristige Zinssicherheit miteinander kombiniert.
Ihre Bekannten, die auch Diba Verträge haben, waren die bereits im Gerichtsverfahren oder haben die nur vor Monaten Widerruf gegenüber Diba erklärt, bekamen das übliche Schreiben der Diba mit Hinweis auf das eine Frankfurter Urteil und jetzt schwenkt Diba unaufgefordert um?
Ihre Bekannten, die auch Diba Verträge haben, waren die bereits im Gerichtsverfahren oder haben die nur vor Monaten Widerruf gegenüber Diba erklärt, bekamen das übliche Schreiben der Diba mit Hinweis auf das eine Frankfurter Urteil und jetzt schwenkt Diba unaufgefordert um?
Kann mir einer dieses Formular von test.de erklären?
Ich habe jetzt einen meiner Darlehensverträge darein gehämmert und es kommt, nach 5 Jahren, nun heraus, dass:
Heißt das mein finanzieller Vorteil wären bisher also ca 1300€ ?
Ist das wensentlich interessantere beim Widerruf also die Möglichkeit die Restschuld in das aktuelle Zinstief zu werfen?
Weil von der IG Widerruf und co wird ja manchmal von "5Stelligen Beträgen" gesprochen, die sehe ich aber erst bei finanzierungen von 400.000€ aufwärts
Dachte das es wensentlich mehr sei
Ihre Bekannten, die auch Diba Verträge haben, waren die bereits im Gerichtsverfahren oder haben die nur vor Monaten Widerruf gegenüber Diba erklärt, bekamen das übliche Schreiben der Diba mit Hinweis auf das eine Frankfurter Urteil und jetzt schwenkt Diba unaufgefordert um?
Wie lief das genau ab?
Danke für die Antwort im Voraus.
Gruß
Stefan
Nicht unsere Bekannten sondern Mandanten unseres Anwaltes...
Genaues weiß ich darüber nicht, nur hat er erwähnt, dass auch für ihn die Vorgehensweise der Banken nicht nachvollziehbar wäre... Monate lang nichts, harte Linie, dann plötzlich Angebot.
In unseren Fällen erhebt der Anwalt nach dem ersten ablehnenden Schreiben auch sofort Klage. Kann mir also vorstellen, dass die schon im Klageverfahren waren...
Kann mir einer dieses Formular von test.de erklären?
Ich habe jetzt einen meiner Darlehensverträge darein gehämmert und es kommt, nach 5 Jahren, nun heraus, dass:
Heißt das mein finanzieller Vorteil wären bisher also ca 1300€ ?
Dachte das es wensentlich mehr sei
Seit wann läuft der Vertrag, wie lange ist die Sollzinsbindung, wann war das Darlehen vollständig ausbezahlt?
Zinssatz?
Darlehenssumme?
der Test Rechner berücksichtigt weder den Zeitraum ab Ablehnung des WR durch die Bank, ab dem dürfte der Bank eigentlich keine Zinsen mehr zustehen...
und auch nicht mögliche höhere Nutzungen (Dispozinsen) und auch nicht einen variablen marktüblichen Zins...
Das kann schon sein mit den 1300 Euro, aber Du sollst bei der Rückabwicklung ja nicht unbedingt Geld direkt verdienen. Geld verdienst Du vor allem durch die gesparte VfE und den massiv niedrigeren Zinssatz beim neuen Vertrag....
Seit wann läuft der Vertrag, wie lange ist die Sollzinsbindung, wann war das Darlehen vollständig ausbezahlt?
Zinssatz?
Darlehenssumme?
Seit wann läuft der Vertrag, 5/2010
wie lange ist die Sollzinsbindung, 10J
wann war das Darlehen vollständig ausbezahlt? Sofort
Zinssatz? 4,8
Darlehenssumme? ~70.000
Senkung der Restschuld um 1300€ und am Markt übliche Zinsen für mein Darlehen bei neuer Laufzeit von x Jahren?
Das wäre das Maximum was ich vor Gericht rausholen könnte rein rechnerisch wenn alles offiziell rückabgewickelt wird?
Senkung der Restschuld um 1300€ und am Markt übliche Zinsen für mein Darlehen bei neuer Laufzeit von x Jahren?
Das wäre das Maximum was ich vor Gericht rausholen könnte rein rechnerisch wenn alles offiziell rückabgewickelt wird?
Das kann Dir keiner sagen weil wir nicht in den Köpfen der Richter stecken...
Ansetzen kann man z.B. wie wir das machen...
- gezogene Nutzungen in Höhe der Dispozinsen, falls Du das per Preis-Leistungsverzeichniss nachweisen kannst
- marktüblichen Zinssatz, variabel... hierin könnte auch noch mal Potential stecken...
- Ab Ablehnung des Widerrufes 0%, die Bank hat abgelehnt, warum sollte ihr ein Zins zustehen?
- Schadensersatz bzgl. des Ablösedarlehens, wenn Du dafür ein Darlehen mit einem höheren Zins abschliessen musst als was zum Zeitpunkt des Widerrufes möglich gewesen wäre...
- Ersparniss VFE
Dein Benefit läge klar in der Ersparnis der VFE, also in der Zinsersparniss ab Umstellung/Umschuldung...
in welchen Zeitraum muss ich eigentlich nach abgelehnten Widerruf klagen, ohne das hier eine Verwirkung droht?
Ich denke sobald der Widerruf erklärt ist, läuft Zinsabwicklungstechnisch ja alles für den Darlehensnehmer.
Muss die Bank den Widerruf bestätigen, wann das Darlehen zurückgezahlt werden muss?
Können die am 29ten Tag nach widerruf sagen, morgen wollen wir das Geld auf unseren Konto haben?
Und was passiert, wenn das Geld nicht am 30ten Tag nach widerruf bezahlt werden kann?
Kommt der Darlehensnehmer erstmal in Verzug?
Die sofortige Zwangsvollstreckung aus der Zweckerklärung sollte nach Darlehenswiderruf auch nicht mehr möglich sein.
“Der Widerruf stellt eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Mit dem Zugang entfaltet sie unmittelbar gestaltende Wirkung, § 130 BGB.
Das zugrunde liegende Vertragsverhältnis wird, ohne dass es einer Annahme der anderen Partei bedarf, damit beendet.
Somit ist der Vertragsschluss schon durch den Widerruf wieder hinfällig gewesen.
Die Folge dieser rechtlichen Konstruktion ist zwingend,. Eine Rücknahme einer solchen Willenserklärung ist nach dem Zugang bei dem Vertragspartner nicht mehr möglich.
Die Rücknahme ist nur solange möglich, wie die Willenserklärung nicht bei der anderen Partei zugegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die Wirkung, nämlich die Beendigung des Vertragsverhältnisses, bereits eingetreten.”
All zu viel Zeit würde ich mir mit der Klage nicht lassen, obwohl es formal keine Fristen gibt.
Aber Du willst doch Klarheit und Geld.......
@Grafzahl, RAM und alle:
Beachtet bitte mein EDIT unten, da meine Antwort sonst völlig anders zu verstehen ist - sorry.
Zitat von RAM
...All zu viel Zeit würde ich mir mit der Klage nicht lassen, obwohl es formal keine Fristen gibt. ...
Ich bin mir nicht sicher, ob folgendes (Quelle) auch für den [EDIT:] die Klageeinreichung nach [/EDIT] Widerruf von Darlehensverträgen gilt:
Wann die Verjährungsfrist startet
Dass die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist immer drei Jahre beträgt, steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB). Aber wann fangen diese drei Jahre an? Das hängt von zwei Bedingungen ab. Die Verjährung beginnt immer mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Inhaber davon wusste oder zumindest hätte wissen sollen (§ 199 Abs. 1 BGB).
Da der Widerruf sofort nach Zugang beim Empfänger ohne dessen Zustimmung gilt und auch nicht widerrufen (zurückgenommen) werden kann, dürfte die normale Verjährungsfrist nicht gelten....
Käme eigentlich nur die allseits bekannte Verwirkung in Betracht
Sorry, mir fällt gerade auf, dass mein Satz oben...
Ich bin mir nicht sicher, ob folgendes (Quelle) auch für den Widerruf von Darlehensverträgen gilt:
...eigentlich so lauten muss:
Ich bin mir nicht sicher, ob folgendes (Quelle) auch für die Klageeinreichung nach Widerruf von Darlehensverträgen gilt:
Es ging doch um die Frage, wie viel Zeit ein Kunde sich nach ausgesprochenem Widerruf für die Klageeinreichung nehmen kann:
Zitat von Grafzahl
Hallo,
in welchen Zeitraum muss ich eigentlich nach abgelehnten Widerruf klagen, ohne das hier eine Verwirkung droht?
Ich habe meinen Satz weiter oben entsprechend korrigiert, damit es gleich klarer ist.
Außerdem sollte man überlegen, wann genau diese Frist beginnt, wenn man von der Bank gar keine Antwort bekommt. Ich nehme an, dass dann das Datum gilt, zu dem der Widerruf der Bank zugegangen ist. Aber gilt das auch, wenn die Bank z.B. 4 Wochen nach Widerruf ablehnend antwortet?
Wie gesagt: Es geht darum, ob man "gleich" Klage einreichen muss oder sich z.B. 1-3 Jahre nach Widerruf bis zur Klageerhebung noch Zeit lassen kann. Bei steigenden Zinsen müsste man dann allerdings nachweisen können, dass man vor z.B. 1-3 Jahren tatsächlich einen viel günstigeren Anschlusskredit erhalten hätte, wenn die Bank eingelenkt hätte.
So, nun habe ich hoffentlich alle Klarheiten beseitigt.