ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich kann sie erst einsehen, wenn ich mal wieder in Stuttgart bin. Und dann werde ich schweigen müssen.
Ich kann ja verstehen, dass der Anwalt nicht vor Freude an die Decke springt, wenn du im außergerichtlichen Verfahrung sein bestes Ergebnis nachverhandelst und dabei auch noch erfolgreicher bist. Das tut sicher weh und kratzt an der Berufsehre.
Aber deshalb dem eigenen Mandanten die Klageschrift nur zur Einsicht zur Verfügung stellen zu wollen halte ich für einen ziemlich einmaligen Vorgang.
Wenn du lieb bei der Geschäftsstelle des LG Stuttgart nachfragst machen die dir, wenn auch vielleicht kopfschüttelnd, eine Kopie. LOL
Außerdem - eine Klage gegen Banken wegen falscher WRB ist ja nun wirklich keine Doktorarbeit. Ich traue das eigentlich jedem hier im Forum zu, wenn er sich ein Prozessformularbuch kauft.
Ein Anwalt, der mir die Klageschrift nicht gibt, weil er Angst vor dem Internet hat...., der wäre die längste Zeit mein Anwalt gewesen...
Ich bräuchte mal den Rat von den Fachleuten hier im Forum. Ich habe mit Hilfe eines Fachanwalts im Bankenrecht Anfang 2014 den Widerruf erklärt, da die Verbraucherzentrale Hamburg zu dem Ergebnis kam, meine Widerrufsbelehrung bei der DSL-Bank wäre unwirksam. Allerdings enthält diese nicht so schwerwiegende Fehler sondern mehrere kleinere Abweichungen von der Musterbelehrung.
Die Bank stellte sich jedoch quer und war auch für einen außergerichtlichen Vergleich, den mein Anwalt angesteuert hat nicht zugänglich. Da es sich um einen Neubau handelt, wäre mangels RSV damit nur noch der Klageweg gegeben gewesen. Dieses Risiko wollte ich jedoch auf eigene Kosten nicht tragen. Mittlerweile bin ich mit mehreren Prozessfinanzierern in Verhandlung.
Parallel habe ich nochmal versucht ohne anwaltliches Mandat eine Einigung zu erzielen. Überraschenderweise wurde mir ein Kulanzangebot angekündigt. Dann meldete sich die Bank 5 Monate lang nicht. Und plötzlich flattert mir so ein Vergleichsangebot ins Haus:
Vorzeitige Vertragsbeendigung gegen Zahlung einer um 25% reduzierten Vorfälligkeitsentschädigung.
Was haltet ihr davon? Meine Vertrag läuft noch 7 Jahre. Eine Umschuldung zu aktuellen Konditionen würde sich trotz der Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Oder würdet ihr das BGH-Urteil im Juni noch abwarten?
Haben sie dir eine Frist gesetzt?
Ansonsten kannst du dir ja auch erstmal Zeit lassen bis zum BGH Urteil.
Ich denke das die ersten Banken jetzt kalte Füße bekommen und versuchen die ersten Queroulanten billig abzuspeisen.
Für mich ist es auch ein trojanisches Pferd. Die "schenken" dir 25 % der VFE da sie wissen das der BGH entscheiden wird , dass jede Änderung des Mustertextes die Widerrufsfrist nicht in Gang setzt und du deinen WR ja schon gemacht hast.
Ich würde das "Angebot" nicht annehmen, aber entscheiden must du alleine!!
@ Andi1104,
ein ähnliches Angebot habe ich auch im letzten Jahr von der IngDiBa erhalten; wenn ich es angenommen hätte, sollte ich auch noch über diesen "Deal" schweigen. Nein ich habe das sein gelassen und weiter den Verfahrensweg beschritten. Das kostet alles Zeit, und Geduld muss man auch aufbringen. Ich werde nach Abschluss des Verfahrens hier einmal meine Zeitabläufe hinein stellen: begonnen Mai 2014 und Ende? Hoffentlich noch im Mai d.J., denn die IngDiBa will mir ein Vergleich anbieten (bislang nur telefonisch von meinem RA mitgeteilt), das vorsieht, eine lange Laufzeit (15 Jahre), Zins im mittleren Segment (ca. 2%), neuer Vertrag als Anschluss Finanzierung (d.h. weiter bei dem jetzt erreichtem Level) und schließlich Übernahme sämtlicher Kosten. Ich hätte dann 50 % meiner Ursprungs Forderung erhalten. Ich bin geneigt, diesem neuen Vertrag dann zuzustimmen.
Ich habe jetzt von vielen Bekannten gehört, dass die IngDiBa jetzt überall auf den Verhandlungsweg einschwenkt. Obwohl im laufenden Gerichtsverfahren bereits erhebliche Kosten verursacht wurden...
Warum verhandelt die Bank im laufenden Gerichtsverfahren?
Man fürchtet, den Prozess zu verlieren......
Du solltest dir genau so viel Zeit nehmen wie die DiBa und die Antwort bis zum 23.06 hinauszögern. Du bist z.B. jetzt im Urlaub die nächsten 4 Wochen(USA Reise) und dein Anwalt kann dich nicht erreichen. Warum glaubst du hat es die ING DiBa jetzt so eilig?
Ich kann dich allerdings auch verstehen, besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Wenn du mit dem Erreichten zufrieden bist...! Die Entscheidung nimmt dir keiner ab.
Ich habe die gleiche Situation wie du und werde den Weg bis zum Ende gehen. Ich denke mir, wenn es die Möglichkeit des WR nicht geben würde müsste ich das Darlehen auch wie gehabt weiter bezahlen.. Die Banken sind trotzdem der Gewinner, überlege nur ein mal wie viel Zinsen du jetzt schon bezahlt hast!? Im umgekehrten Fall würde die Bank keine Sekunde zögern, diese Situation auszunutzen(siehe Dispo-Zinssatz usw.)
Hallo Zusammen,
den Spaß möchte ich gerne haben, wenn mir jemand die WRB aus August 2008 der Postbank übergeben kann. In den Unterlagen zu meinem Autokredit habe ich die Vertragsbedingungen leider nicht mehr.
Ich habe jetzt von vielen Bekannten gehört, dass die IngDiBa jetzt überall auf den Verhandlungsweg einschwenkt. Obwohl im laufenden Gerichtsverfahren bereits erhebliche Kosten verursacht wurden...
Warum verhandelt die Bank im laufenden Gerichtsverfahren?
Man fürchtet, den Prozess zu verlieren......
Hat unser Anwalt gestern auch so bestätigt...
INGDiba immer abweisend...immer harte Linie und plötzlich kommt ein Angebot so mittendrin nach 5 Monaten...
Was mir noch nicht so ganz klar ist:
Warum kommt die DiBa jetzt mit diesem Strategiewechsel? Ob das etwas mit der Mitteilung des BGH zur Urteilsverkündung am 23. Juni zu tun hat?
Oder lesen die Banker hier im Forum mit.......
Jup...kann mit Angebot kommen!
Komplette Rückabwicklung, Zinsen für neuen Kredit etwas niedriger als bisher angeboten und Bezahlung der Anwaltskosten..
Da sparen sie sich immer noch eine vierstellieg Summe vor Gericht.
Und wir haben was wir von Anfang an wollten.
Wie wird die Rückabwicklung bei dir ausgerechnet? Nach Winnecke oder herkömmlich? Verzinsung deiner Ratenzahlungen ab wann? Verzinsung der von dir geleisteten Zinsen, Tilgung oder beides? 5%-Punkte über Basiszins oder anders? Welche Bank doch gleich? VFE? Danke!
... neuer Vertrag als Anschluss Finanzierung (d.h. weiter bei dem jetzt erreichtem Level) und schließlich Übernahme sämtlicher Kosten.
Heißt "als Anschluss Finanzierung" nach Ablauf der bisherigen Laufzeit oder heißt "weiter bei dem jetzt erreichtem Level" dass Du sofort mit dem ausgehandelten Kompromiss weiterfinanzieren kannst?