ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Und diese aktuelle Meldung macht für mich jetzt wirklich Sinn:
Frankfurt, ein Hort des Bösen, die Heimat von Schrecken und Verdammnis, Hauptstadt des Verbrechens in Deutschland: Pünktlich zum Beginn des Wonnemonats Mai stellt Bundesinnenminister Thomas de Maiziere die Kriminalitätsstatistik des abgelaufenen Jahres vor - und genauso zuverlässig geht ein Rauschen durch den Blätterwald, denn Rekordmeister Frankfurt am Main steht natürlich auch in diesem Jahr mit 16.938 Straftaten pro 100.000 Einwohner als unangefochtener Spitzenreiter fest
Das Gericht hat meine Klage mit Hinweis auf das Urteil des OLG Frankfurt (23 U 172/13, wonach kleine Abweichungen in der WRB keine Rolle spielen) abgewiesen. Dieses Urteil benutzt auch immer der Ing-Diba-Anwalt um den Widerruf abzulehnen.
Obwohl gegen dieses Urteil beim BGH die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist (XI ZA 18/14)..
Man kann nur den Kopf schütteln, Ruhe bewahren und sich in Geduld fassen.
Viel Erfolg! Übrigens gibt es auf dieser Seite einen Link zu einem (kostenpflichtigen) "Kurzkommentar von Homberger, EWiR 2015, 67" zum OLG Frankfurt/M., Urt. v. 7. 7. 2014 – 23 U 172/13 (nicht rechtskräftig). Hat jemand Zugriff darauf?
@RAM:
Was war nochmal bei Deiner WRB der fehlerhafte Passus bzgl. des Fristbeginns und wie weicht er vom gültigen Mustertext ab?
Wenn ich auf eigene Kosten klagen müsste, würde ich aber auf alle Fälle bis zur BGH-Entscheidung im Juni warte. Bis dahin kann auch nichts anbrennen. Und vielleicht kommen die Banken ja auch mit einem Vergleichsvorschlag um die Ecke.....
Das Gericht hat meine Klage mit Hinweis auf das Urteil des OLG Frankfurt (23 U 172/13, wonach kleine Abweichungen in der WRB keine Rolle spielen) abgewiesen. Dieses Urteil benutzt auch immer der Ing-Diba-Anwalt um den Widerruf abzulehnen.
Obwohl gegen dieses Urteil beim BGH die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist (XI ZA 18/14)..
Man kann nur den Kopf schütteln, Ruhe bewahren und sich in Geduld fassen.
Gibt's einen Termin wegen der Nichtzulassungsbeschwerde ?
Wenn der BGH das zulässt bedeutet das was genau für unsere Bank ?
Das OLG Frankfurt hat die Revision offensichtlich nicht zugelassen, der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Gibt der BGH dieser statt, wird das Verfahren zur Revision..
Aber da warten wahrscheinlich alle Verfahrensbeteiligten auf die BGH-Entscheidung am 23. Juni....Vorher wird in dem Fall auch keine Entscheidung fallen, schätze ich.
Kann ich Dir sagen, die haben bundesweit ein und dieselbe Anwaltskanzlei: Noerr, Stiefenhofer...(bundesweit für die Banken im Einsatz)
Die lehnen den Widerruf ab, erklären die WRB dem Muster entsprechend, werfen Rechtsmissbrauch vor und erklären Verwirkung.
Die Klage kannst Du schon einreichen..
Welches LG?
Zum Vertrauensschutz bei Verwendung einer inhaltlich veränderten Fassung der Musterbelehrung nach BGB-InfoV (hier: für Beitritt zu Kapitalanlagegesellschaft)
BGH, Urt. v. 18. 3. 2014 – II ZR 109/13 (OLG Hamburg) Leitsatz des Gerichts:
Der Unternehmer, der eine den gesetzlichen Anforderungen nach § 312 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB (in der ab dem 1.1.2002 geltenden Fassung), § 355 Abs. 2 BGB (i.d. F. vom 23.7.2002) nicht genügende Widerrufsbelehrung verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV (i.d. F. vom 5.8.2002) nicht berufen, wenn er den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzieht; ob die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zu Gunsten des Belehrungsempfängers bestehen, ist unerheblich.
Eine klassische BGH-Entscheidung zum Thema Verwirkung von Darlehensverträgen gibt es bisher noch nicht. Die kommt erst am 25. Juni..
Bis dahin würde ich mit der Klage warten. Vielleicht erübrigt sich dann die juristische Auseinandersetzung und die Banken lenken ein. Denn wenn ihre Argumente vor dem BGH durchfallen, können sie keine Prozesse mehr gewinnen.....
Nur noch einmal, damit ich Schnarchnase es auch wirklich richtig verstehe: Ihr sprecht alle von ein und demselben BGH-Urteil, welches genau wann im Juni (Az.?) erwartet wird? Sorry, dass ich hier den Überblick verloren habe.