Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Bei mir fehlt bei der WRB der DiBa der Hinweis auf Fernabsatz komplett, obwohl bei mir alles über die Post lief.
    Da sollte doch im Umkehrschluss des neuen BHG Beschlusses für mich gerichtlich was möglich sein?!
    Hat von euch schon jemand Erfahrung mit dem LG Darmstadt bezüglich
    der WRB gemacht und vielleicht sogar gegen die ING DiBa?

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So könnte man juristisch wirklich argumentieren (es ist zwar kein Fernabsatzvertrag, aber die notwendige Belehrung dazu fehlt...)

    Das müsste ein RA prüfen. Die IG Widerruf bietet sich hier doch immer an......

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @andi1104

    Jetzt habe ich nicht aufgepasst. Sorry.

    Du hast ja einen Fernabsatzvertrag (nur Post und Telefon) abgeschlossen - wenn hier die Belehrung fehlt bist Du juristisch auf der total sicheren Seite.

  5. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Entschuldigt bitte meine dumme Frage: Was genau muss denn in der u.g. WRB von 2007 bzw. 2008 zum Fernabsatz stehen? Es handelt sich um Immobilien-Darlehen. Danke!



    Hat sich aufgrund der jüngsten Urteile des BGH etwas an der Bedeutung des Fernabsatzes (dessen Berücksichtigung in der WRB) geändert?

  7. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Entschuldigt bitte meine dumme Frage: Was genau muss denn in der u.g. WRB von 2007 bzw. 2008 zum Fernabsatz stehen? Es handelt sich um Immobilien-Darlehen. Danke!

    Bundesgesetzblatt

    Schau mal hier

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  9. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Du hast die selbe WRB wie ich.
    Es fehlt zum Beispiel "für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von xx,xx Euro zu zahlen"

    Und weiter:
    Die Frist beginnt tatsächlich erst, wenn die Informationspflicht gemäß §312c Abs 5 i.V. mit Abs 2 BGB und in Verbindung mit § 1 Abs 1,2,und 4 BGB Info V erfüllt wurden und nicht vor Vertragsschluss und auch gem.§355 Abs. 2Satz2 BGB,nicht bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist.
    Kurz um fehlt der komplette Passus Finanzierte Geschäfte

  10. Avatar von Jana71
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Seiten-Ladefehler wird mir angezeigt

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei mir geht's!

    Mal das Virensicherheitsprogramm kurz ausschalten....

  12. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gilt der neue BGH-Beschluss auch für folgende WRB:
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken  


  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auf jeden Fall!!!

    Von wann ist der Vertrag (Abschlussdatum)?

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Gilt der neue BGH-Beschluss auch für folgende WRB:
    Ja, aber die ist wegen "...der schriftliche Darlehensantrag..." eh falsch und unwirksam... gibt darüber ein BGH Urteil...

    "Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einen
    Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung
    einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.
    Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit
    der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der
    die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der
    Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil
    vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)."


    Finanztest 07-14

    zudem noch "- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung"


    PS: bin mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher, ob "einer" mit "die Vertragsurkunde" gleich zusetzen wäre...

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Grundsätzlich sollte natürlich ein Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit prüfen...

    Aber ich stimme ducnici voll zu. Das ist ein Klassiker für eine falsche Belehrung. Ein Widerruf dürfte problemlos möglich sein.

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich gehe davon aus, dass die Musterwiderrufsbelehrung mit Gültigkeit 8. Dezember 2004 bis 31. März 2008 hier maßgeblich ist.

    Ein Vergleich muss genau und unter Berücksichtigung der Ausfüllhinweise (Ziffern) erfolgen.

  17. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Formulierung bzgl. des Fristbeginns wurde wie in der WRB der VB aber von keinem Mustertext vorgegeben...

    => daher eh keine Schutzwirkung!

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Du hast völlig recht. Für diese WRB gibt es keine Gesetzlichkeitsfiktion.

    ....Da wollte ich ganz kompliziert rangehen - Mein Aufschlagfehler.

  19. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dieses BGH-Verfahren kannte ich noch nicht:

    BGH erlässt Anerkenntnisurteil zum Widerruf von Darlehensverträgen

    Der BGH hat ein Anerkenntnisurteil zum wirksamen Widerruf von Darlehensverträgen zugunsten eines Verbrauchers erlassen. Das vorinstanzliche OLG hatte zu Gunsten des Kreditinstituts entschieden. Viele Gerichte sind mit der Frage befasst, ob die Widerrufsbelehrungen von Banken beim Abschluss von Kreditverträgen fehlerhaft sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Belehrungen der Kreditinstitute weichen häufig von den Musterformulierungen des Gesetzgebers ab und können damit unwirksam sein. Folglich können unter bestimmten Umständen Darlehensnehmer ihre Kreditverträge nach Jahren noch widerrufen. Wie nun bekannt wurde, hat der BGH im Dezember 2013 in einem ihm vorgelegten Fall ein Anerkenntnisurteil erlassen, nachdem die beklagte Bank in letzter Sekunde einen Rückzieher gemacht und die Rechtsauffassung des Verbrauchers anerkannt hatte. Das erstinstanzliche Landgericht war ebenfalls der Auffassung des Verbrauchers. Dagegen sah das OLG Düsseldorf den Fall anders (Az: 17 U 139/11). Trotz der Abweichungen in der Formulierung entspreche die Widerrufsbelehrung der Bank inhaltlich den Vorgaben der Musterbelehrung. Ergebnis der Düsseldorfer Richter: „Diese Abweichungen zwischen den verwendeten Widerrufsbelehrungen und der Musterbelehrung erscheinen dem Senat unschädlich. Eine eigene inhaltliche Bearbeitung des Textes der Musterbelehrung liegt darin nicht.“

    Die Bank hat nunmehr trotz des für sie günstigen OLG-Urteils vor dem BGH ein Anerkenntnisurteil und damit die Rechtsauffassung des Landgerichts akzeptiert. Hier wird erneut deutlich, dass der BGH zur Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen strenge Maßstäbe anlegt und das Kreditinstitut eine weitere begründete Entscheidung des BGH durch ihr Anerkenntnis vereiten wollte.

  20. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Auf jeden Fall!!!

    Von wann ist der Vertrag (Abschlussdatum)?

    Von Januar 2008

    Gruß

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dogfight76

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