DANKE! Die Varianten von Prof.Wehrt habe ich vorher schon gelesen, aber erst jetzt verstanden!!
Das bringt mich auf eine gute Idee: Falls die Bank argumentieren sollte, sie haette das Potential der Widerrufe so nicht gesehen und deshalb sich auch nicht kurzfristig refinanziert, wuerde ich IHREN GESCHAEFTSBERICHT zitieren, mit folgenden Aussagen zu IHREM Risiko-Management:
"- Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen
Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen
-Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
-
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener
Schadensfälle
-
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge"
Nach solchen Zitaten zum eigenen Risiko-Management wird die Bank doch nicht ernsthaft weiterbehaupten, sie haette Fehlerhaftigkeit nicht gewusst und deshalb gar keine internen 'schadensbegrenzende Massnahmen"
getroffen. Ich glaube, bei Gericht kann so eine Argumentation des Verbrauchers ganz gut ankommen. Wir haben zwar Einblicke in interne Vorgaenge der Bank, aber wir koennen sie immernoch mit ihren eigenen Deklarierungen "festnageln".
(sorry, engl Tastatur)