Zitat von
Taugenichts
@ducnici
an einer frueheren Stelle in diesem Forum hast du guten Ansatz gehabt, kurzfristige variable Zinsen als Nutzungsersatz fuer die Bank zu bezahlen. Damit wird ja das Delta zur Restschuld sehr attraktiv fuer Verbraucher.
Bei mir bietet sich das auch gerade an, weil mein Immo-Darlehen sowieso variabel ist, geknuepft an 3 Monats-Euribor. Jedes Quartal habe ich seit 2009 einen anderen Zins zu bezahlen, frueher um die 3,7, jetzt um die 2,8.
Mein Problem: Wenn das Gericht martuebliche Zinsen laut Bundebank fuer Kredite mit Laufzeit bis 1 Jahr ansetzt, gibt es keinen grossen Vorteil, da diese zu meinen tatsaechlich bezahlten Zinsen. Ich "gewinne"nur, wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass ich der Bank nur den Euribor, also ihre Refinanzierungsbasis schulde, der im Vertrag als Basis auch fungiert. Da die Bank all diese Jahre wg Grundpfandrecht Zugriff auf mein Haus hatte, und meine Raten ggue Bank ja nicht ābgesichert"waren, sollte im Falll der Rueckabwicklung der Bank auch nur ein kurzfristiger Zins ohne Gewinnmarge zustehen.
Bei festverzinslichem Darlehen sehe ich aber das Problem, dass das Gericht kurzfristigen Zins nicht anerkennt, mit Argument, dass 10-jaehriges Darlehen auch fest 10-jahrigen Refinanzierung zugrunde hat.
Man wuerde aber schon viel gewinnen, wenn das Gericht zumindest nicht den "marktuebliechen 10jaehrigen Zins bei Vertragsschlus als Grundlage fuer Nutzungswert fuer die Bank anerkennt, sondern den jeden Monat varierenden marktueblichen 10-jaehrigen Zins SEIT Vertragsschluss. Dann bekommt die Bank genauso wie Verbraucher im Rueckabwicklungsfall MONATLICH varierenden 10-Jahreszins (also geteilt durch 12), der wie bekannt sehr stark gefallen ist.
Ansonsten Frage an Forum:
Hat jemand Erfahrungen mit Rueckabwicklung von VARIABLEN Immo-Darlehen?