ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Guten Morgen,
ich habe jetzt schon seeehr viel über falsche WRB gelesen und auch meine, die ich im Juli 2007 bei der Sparda Bank München unterschrieben habe, ist falsch.
Das hat mir auch ein Rechtsanwalt bei einer kostenlosen "Durchsicht" bestätigt.
Für weitere Maßnahmen möchte er 500 Euro. Klagen würde er ohne Rechtsschutzversicherung nicht. Jetzt meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit falscher Widerrufsbelehrung von der Sparda Bank München, d. h. hat jemand schon einen außergerichtlichen Vergleich etc. erzielt?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Wir haben 2009 bei der Sparda Bank München unterschrieben. Unser Widerruf, den unser Anwalt geschickt hat, wurde abgelehnt. Jetzt klagen wir.
In der Kanzlei des IngDiBa-Anwalts Dr. Heinle in Frankfurt arbeitet die Rechtsanwältin Tanja Berghäuser...
Ein Mitglied der 2. Zivilkammer, die für Bankrecht am LG Frankfurt zuständig ist, heißt Richter Dr. Berghäuser......
Ich befürchte, dass hier ein Irrtum vorliegt. Besagter Richter der 2. Zivilkammer heißt Dr. Bergmeister. Allerdings kann man gleichwohl gewisse Bauchschmerzen haben, denn er war vor seiner Zeit als Richter bei der Großkanzlei GleissLutz tätig und die vertreten ganz klar auch Banken. Wenn ich mir jetzt noch vorstelle, dass der Richterjob vielleicht auf Dauer auch nicht das Wahre ist und er wieder zurück wechselt wie vergleichsweise häufig in Frankfurt ...
Wurde hier schon grundsätzlich und häufig diskutiert. Danach soll es immer zwei Gerichtsstände geben: Wohnort des Schuldners/Klägers und Geschäftssitz der Bank.
Dann gab es auch Darlegungen, die den Wohnort des Kreditnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nannten.
Ganz sicher geht man mit dem Geschäftssitz der Bank. Bei der IngDiBa wäre das natürlich Frankfurt. Und da sollte man besser einen anderen Gerichtsort suchen.......
Okay, danke, dann suche ich die entsprechenden Beiträge mal. Im Internet finde ich nur die, bisher ausschließliche, Meinung, dass sich die örtliche Zuständigkeit nur nach dem Erfüllungsort richtet.
EDIT: Danke, den Artikel hatte ich mir durchgelesen und so verstanden, als würde die besondere Zuständigkeit nach §29 ZPO die allgemeine Zuständigkeit verdrängen. Mir wäre es nur recht, wenn ich auch am Sitz der Bank klagen "dürfte".
Wie ich das sehe, kannst Du in Köln klagen. Und das ist gut. Die sind längst nicht so borniert wie die Kollegen in Franken oder Hessen.
Außerdem berücksichtigen die Kölner Richter grundsätzlich die Rechtsprechung ihrer Kollegen im angrenzen OLG-Bezirk Hamm.
Und die gelten mit ihren Entscheidungen/Urteilen (nachweislich) als verbraucherfreundlich.
Das ist tatsächlich gut, denn ohne RSV ist das ganze natürlich etwas heikel. Aber in Köln wurde vor 2 Monaten gegen dieselbe Bank ein Urteil in meinem Sinn gefällt. Die Herren aus Hamm gefallen mir natürlich noch besser, ich habe das Urteil letztens gelesen. Das OLG Köln scheint auch auf dem Standpunkt zu stehen, der Verbraucher habe sein Widerrufsrecht solange nicht verwirkt, bis er das Darlehen noch nicht vollständig zurückgeführt hat.
Ist doch auch was positives dran, je länger der Prozess dauert, desto mehr Zinsen fallen an. Und die EZB wird den Zins noch mind. 2 Jahre so tief halten
...von mir auch was neues in Sachen Klage gegen die DKB.
Mitte April sollte Urteilsverkündung sein.
Statt dessen erhielt ich heute einen Beschluss.
Es steht nichts - aber auch GAR NICHTS - weiter drin, als dass die mündliche Verhandlung im DEZEMBER fortgesetzt wird. Nur dieser eine Satz.
Ich klage auf Widerruf mit Rückabwicklung.
Bis das jemals entschieden ist, sind die Zinsen wieder bei 5%
Und verstehen kann ich das ganze nicht.
Und was sagt dein Anwalt dazu? Wegen der vielleicht steigenden Zinsen sollte dein Anwalt den Ersatz eines etwaigen Schadens sowie Ansprüche auf weitergehenden Nutzungsersatz gegenüber der Bank vorbehaltlich erklären
Hättest Du in der ersten Instanz gewonnen, wäre die Bank sicher in die Berufung gegangen. Und was macht die Bank bei einem für Dich positiven Berufungsurteil? Die zerren Dich nach Karlsruhe, garantiert!!!
Die Zeit hättest Du auf alle Fälle verloren, vor allem beim heillos überlasteten LG Potsdam.
Was ich nicht verstehe: Wieso steigen die denn wieder in die mündliche Verhandlung ein, wenn eigentlich Urteilstermin fest stand?
Und was sagt dein Anwalt dazu? Wegen der vielleicht steigenden Zinsen sollte dein Anwalt den Ersatz eines etwaigen Schadens sowie Ansprüche auf weitergehenden Nutzungsersatz gegenüber der Bank vorbehaltlich erklären
Anwalt erreiche ich diese Woche nicht.
Das absolut blöde ist, dass ich im Januar 2014 widerrufen habe und da der marktübliche Zins ca 3% betrug. JETZT könnte ich für ca 1% abschließen. Wenn also die Zinsen steigen, kann ich für die gesamte Zeit ab Widerruf bestenfalls auf die 3% abstellen. Verstehste, wie ich meine?
Weiterhin muss auf die Zinsen 25% Kapitalertragssteuer gezahlt werden, das ist dann auch nicht mehr so witzig, weil man dann defacto ein Viertel weniger in der Tasche hat.
Hättest Du in der ersten Instanz gewonnen, wäre die Bank sicher in die Berufung gegangen. Und was macht die Bank bei einem für Dich positiven Berufungsurteil? Die zerren Dich nach Karlsruhe, garantiert!!!
Die Zeit hättest Du auf alle Fälle verloren, vor allem beim heillos überlasteten LG Potsdam.
Was ich nicht verstehe: Wieso steigen die denn wieder in die mündliche Verhandlung ein, wenn eigentlich Urteilstermin fest stand?
Ich kann mir nicht vorstellen das die Bank es nach Karlsruhe zieht, gerade diesen Weg versuchen alle Banken unter allen Umständen zu verhindern.
Draghi hat dieses Jahr noch verkündet, dass der Zins mindestens bis 2016 so tief bleibt, weil er fest davon überzeugt ist, dass das die Konjunktur Probleme in der EU beseitigt. Ob das wirklich der Fall ist, bleibt Thema einer anderen Diskussion.
Aber selbst wenn die EZB entscheidet, den Zins 2016 wieder anzuheben, wird das Stück für Stück geschehen und keinesfalls von jetzt auf gleich von -0,1 auf einen erheblich höheren Zinssatz.
Ich würde mir aber tatsächlich schonmal ein Angebot einer anderen Bank zu jetzigen Konditionen einholen (wir haben eins von ca 2% bekommen, gab Aufschlag, weil wir Widerrufer sind), dann kann man die höheren Zinsen ggf. als Schadensersatz im Prozess geltend machen.
"Hättest Du in der ersten Instanz gewonnen, wäre die Bank sicher in die Berufung gegangen. Und was macht die Bank bei einem für Dich positiven Berufungsurteil? Die zerren Dich nach Karlsruhe, garantiert!!!
Die Zeit hättest Du auf alle Fälle verloren, vor allem beim heillos überlasteten LG Potsdam."
Bisher war mein Eindruck eher, dass die Banken sich entweder nach Klageeinreichung einigen wollen oder nach einem für sie negativen Urteil den Kopf in den Sand stecken.
Hättest Du in der ersten Instanz gewonnen, wäre die Bank sicher in die Berufung gegangen. Und was macht die Bank bei einem für Dich positiven Berufungsurteil? Die zerren Dich nach Karlsruhe, garantiert!!!
Die Zeit hättest Du auf alle Fälle verloren, vor allem beim heillos überlasteten LG Potsdam.
Was ich nicht verstehe: Wieso steigen die denn wieder in die mündliche Verhandlung ein, wenn eigentlich Urteilstermin fest stand?
Ja, bei einer anderen Betroffenen haben sie das auch gemacht. Nähere Infos hab ich dazu nicht. Das OLG Brandenburg hat doch zu der Belehrung schon geurteilt, ist es da weitergegangen? Habe nichts entsprechendes gefunden. Das KG-Urteil aus Berlin sollte ja mit Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden, aber da weiß man ja auch nichts. Die DKB kann doch aber nicht Hunderte vor den BGH ziehen, da werden doch nur grundsätzliche Dinge verhandelt??????
DAS verstehe ich auch nicht. Ich wusste nichtmal, dass das möglich ist. Ich dachte, es wird in jedem Falle ein Urteil verkündet und als nächstes käme die Berufung.
Hast recht, deshalb gibt es auch bisher kein höchstrichterliches Urteil in Sachen Verwirkung/Rechtsmissbrauch.
Aber trotzdem: Die 2. Instanz droht jedem Kläger. Mutmaßlich ist es danach gut, wie die Berufungsrücknahme in Hamm zeigt. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig und es kann nichts mehr passierten.....