ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
"90 Allenfalls kann die Beklagte angeben, welche Zinsen sie in den maßgeblichen Zeiträumen insgesamt mit Ausleihgeschäften erzielt hat. Auf diese Auskunft zielt indes der Antrag der Klägerin nicht. Diese Zahlen lassen sich zudem in der Regel aus allgemein zugänglichen Quellen, etwa den von der Beklagten zu ihren Geschäften im Internet mitgeteilten Zahlen, ermitteln, womit die Klägerin wiederum ohne Auskunft ihren Leistungsantrag beziffern könnte."
"98 Zur Bestimmung ihres Anspruchs auf Nutzungswertersatz kann sich die Klägerin auf die tatsächliche Vermutung berufen, die Beklagte habe Nutzungen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen. Auf die obigen Ausführungen wird verwiesen. Im Übrigen kann sie die Zinsen, die die Beklagte mit dem Ausleihgeschäft insgesamt erzielt hat, aus den von der Beklagten veröffentlichten Zahlen entnehmen. Auch die Höhe des Anspruchs auf Nutzungswertersatz kann die Klägerin somit bestimmen."
Meiner Meinung nach, währe es besser die Bank aufzufordern zu den gezogenen Nutzen vorzutragen. Der Bank steht es dann frei sich hierzu einzulassen oder ggf. mit noch höheren Zinsen dan abgestrafft zu werden.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass der Richter die Geschäftsberichte der Bank meint.
Im Musterbrief "Widerruf" von Finanztest ist formuliert:
"Teilen Sie mir bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung meiner Raten an Sie erwirtschaftet haben......"
Hat jemand schon mal davon gehört, dass eine Bank entsprechend abgerechnet hat?
Das wäre ziemlich spannend.....
Hallo, ich lasse Klage gegen die Commerz Finanz (Verbraucherkredit aus 2011) vor dem LG München erheben. Weißt Du, wie die dort "ticken"?
Zitat von Hoppla20
Meiner Meinung nach, währe es besser die Bank aufzufordern zu den gezogenen Nutzen vorzutragen. Der Bank steht es dann frei sich hierzu einzulassen oder ggf. mit noch höheren Zinsen dan abgestrafft zu werden.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass der Richter die Geschäftsberichte der Bank meint.
Sorry, dass ich zu Deinem Kommentar (passt gerade) noch einmal meine Frage von weiter oben wiederhole (weil mir noch niemand antworten konnte - ich hoffe, das ist ok):
Die Commerzbank hat einen Dispo-Zins, wobei ich nicht weiß, woher man heute noch die Dispo-Zinssätze der vergangenen Jahre herbekommt, wenn man die Schreiben dazu nicht mehr hat.
Allerdings hatte ich meinen Vertrag mit der Commerz Finanz abgeschlossen (vermittelt über die Commerzbank). Hat die Commerz Finanz selbst überhaupt einen Dispo-Zins? Wenn nicht, käme doch wieder nur 5% über Basiszinssatz in Frage, oder?
Würdet Ihr in meinem Fall auch die Commerz Finanz in der Klageschrift auffordern, über die Nutzungen etwas mitzuteilen?
Ich frage, da mein Anwalt selbst da etwas berechnen will und dazu von mir die Kontoauszüge bzw. Infos angefordert hat, wann ich was an Zins- bzw. Tilgungen geleistet habe. Wäre es nicht besser, in der Klageschrift diese Berechnung der Bank zu überlassen, bevor man zuviel verlangt, weil man sich oder der Anwalt sich verrechnet hat?
Bei test.de gibt es diesen Excel-Rechner, der die Nutzungen nach 2 Methoden ausrechnet ("nach Winnecke" und "herkömmlich"). Wie berechnen Eure Anwälte die Nutzungen?
Guten Abend im Forum,
ich bin schon lange nicht mehr hier gewesen, denn ich bin lange abwesend (im Ausland) gewesen. Bei mir hatte sich bis letzten Freitag nichts getan in meiner Sache und dann kam doch noch am späten Nachmittag ein Anruf meines RA: die IngDiBA will einen Vergleich anbieten. Das ist eine neue Qualität im Umgang mit dem Kunden, denn bislang wurde jeglicher Vergleich abgelehnt. Bis ich nicht ein endgültiges Angebot vorliegen habe, möchte ich auch noch nichts weiter bekannt geben, aber es bewegt sich etwas. Ich melde mich in Kürze wieder.
Hallo, ich lasse Klage gegen die Commerz Finanz (Verbraucherkredit aus 2011) vor dem LG München erheben. Weißt Du, wie die dort "ticken"?
Sorry, dass ich zu Deinem Kommentar (passt gerade) noch einmal meine Frage von weiter oben wiederhole (weil mir noch niemand antworten konnte - ich hoffe, das ist ok):
Die Commerzbank hat einen Dispo-Zins, wobei ich nicht weiß, woher man heute noch die Dispo-Zinssätze der vergangenen Jahre herbekommt, wenn man die Schreiben dazu nicht mehr hat.
Allerdings hatte ich meinen Vertrag mit der Commerz Finanz abgeschlossen (vermittelt über die Commerzbank). Hat die Commerz Finanz selbst überhaupt einen Dispo-Zins? Wenn nicht, käme doch wieder nur 5% über Basiszinssatz in Frage, oder?
Würdet Ihr in meinem Fall auch die Commerz Finanz in der Klageschrift auffordern, über die Nutzungen etwas mitzuteilen?
Ich frage, da mein Anwalt selbst da etwas berechnen will und dazu von mir die Kontoauszüge bzw. Infos angefordert hat, wann ich was an Zins- bzw. Tilgungen geleistet habe. Wäre es nicht besser, in der Klageschrift diese Berechnung der Bank zu überlassen, bevor man zuviel verlangt, weil man sich oder der Anwalt sich verrechnet hat?
Bei test.de gibt es diesen Excel-Rechner, der die Nutzungen nach 2 Methoden ausrechnet ("nach Winnecke" und "herkömmlich"). Wie berechnen Eure Anwälte die Nutzungen?
Commerzbank hab ich die Dispozinsen der letzten Jahre, muss ich nur mal raussuchen, hatten wir bis vor kurzem noch dort ein Girokonto...
Commerzfinanz ist doch ganz einfach, die bieten eine "Cashcard" an... mit Zinsen in Höhe eines Dispozinses...den einfach heranziehen. Den Zins für dieses Produkt sollte man herausfinden können... ;-)
Commerzbank hab ich die Dispozinsen der letzten Jahre, muss ich nur mal raussuchen, hatten wir bis vor kurzem noch dort ein Girokonto...
Commerzfinanz ist doch ganz einfach, die bieten eine "Cashcard" an... mit Zinsen in Höhe eines Dispozinses...den einfach heranziehen. Den Zins für dieses Produkt sollte man herausfinden können... ;-)
ich weis nicht ob du mit dem Dispozinsen so bei Gericht duchkommst.
Wie bereits von RAM geschrieben, wichtig ist....
"Teilen Sie mir bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung meiner Raten an Sie erwirtschaftet haben......"
da kommst du glaube ich mit sowas hier weiter. Von der Deutschen Bank als Beispeil..
"In der Kernbank (ohne Non-Core Operations-Einheit) lag der Gewinn vor Steuern bei 1,3 Mrd € und damit 8% über dem Vorjahresquartal"
Jetzt hast zu z.B. eine Größe mit der du argumentieren kannst. Dan kannst du dem Richter auch mal so ne dumme Frage stellen... Wieso nur die Verzugszinsen angesetzt werden wenn die Bank Nutzungen mit meinem Geld von 8 % hatte...
Guten Morgen,
ich habe jetzt schon seeehr viel über falsche WRB gelesen und auch meine, die ich im Juli 2007 bei der Sparda Bank München unterschrieben habe, ist falsch.
Das hat mir auch ein Rechtsanwalt bei einer kostenlosen "Durchsicht" bestätigt.
Für weitere Maßnahmen möchte er 500 Euro. Klagen würde er ohne Rechtsschutzversicherung nicht. Jetzt meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit falscher Widerrufsbelehrung von der Sparda Bank München, d. h. hat jemand schon einen außergerichtlichen Vergleich etc. erzielt?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Hallo, ich lasse Klage gegen die Commerz Finanz (Verbraucherkredit aus 2011) vor dem LG München erheben. Weißt Du, wie die dort "ticken"?
Ich kenne nur Urteile bezüglich der WRB der Sparkasse München. LG München und OLG München beide gegen die Sparkasse ergangen. Mein RA hat nun zu einer Klage geraten die wen Sie endlich fertig ist " die sind anscheinend ein wenig überlastet" auch beim LG München eingereicht wird....
Die 10. Zivilkammer des LG Nürnberg hat diese WRB bisher immer für rechtmäßig erklärt. Mit der Hammer Entscheidung ist jetzt für alle Team-Bank Kunden, die ihre Klagen in Nürnberg verloren haben, der Weg zum BGH frei.......
nachdem ich bisher stiller Mitleser war, will ich auch mal meinen Stand der Dinge loswerden.
Nach einer ersten Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist die WRB meines Vertrages mit der DSL-Bank aus dem Jahre 2008 fehlerhaft. Konkret geht es um die fehlende Anschrift (nur Postfach) und den nicht eindeutigen Beginn der Frist.
--------------- Beginn der Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthalt, - im Original oder in Abschrift – mit der Annahmeerklärung der Bank sowie die Finanzierungsbedingungen
- und die Informationen zu Fernabsatzvertragen (§ 312 c BGB, § 1 BGB-lnfoV) erhalten hat. jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
---------------
Bisher wurden in den letzten etwa 8 Wochen 3 Schreiben an die DSL-Bank geschickt. Alle ohne Antwort. Laut Anwalt ist das bei der DSL-Bank nicht unüblich, da die wohl ziemlich "Land unter" haben. Letzte Frist läuft Anfang kommender Woche aus. Danach müsste die Sache dann wohl vor Gericht (habe Gott sei Dank eine RSV).
Die 10. Zivilkammer des LG Nürnberg hat diese WRB bisher immer für rechtmäßig erklärt. Mit der Hammer Entscheidung ist jetzt für alle Team-Bank Kunden, die ihre Klagen in Nürnberg verloren haben, der Weg zum BGH frei.......
Und hier auch der Link zum Hinweisschreiben des OLG Hamm vom 17.03.2015 in der Datenbank "Rechtsprechung Nordrhein-Westfalen". Mehr wird es dazu wohl nicht geben.
Der Kläger geriet wohl in Zahlungsschwierigkeiten und wurde von der Bank auf Zahlung des Darlehens verklagt. Die erwirkten sogar einen Vollstreckungsbescheid gegen den Kläger, der rechtskräftig wurde.
Mit dem Widerruf gelang es dem Käger jetzt, diesen Bescheid - der eigentlich als Titel 30 Jahre Gültigkeit hat - zurück zu weisen......
Kann ich eigentlich bei einer Klage gegen die KSK Köln vor dem LG Köln klagen, wenn ich selber in Bonn wohne, weil die KSK Köln ihren Sitz in Köln hat?
Die 10. Zivilkammer des LG Nürnberg hat diese WRB bisher immer für rechtmäßig erklärt. Mit der Hammer Entscheidung ist jetzt für alle Team-Bank Kunden, die ihre Klagen in Nürnberg verloren haben, der Weg zum BGH frei.......
So etwas brauchen wir jetzt noch gegen die DiBa in Frankfurt