ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Gerade hat mein Anwalt einen Termin vor dem Landgericht Frankfurt in Sachen WRB der Sparkassen (das sind die mit den Fußnoten wahrgenommen). Das Gericht sieht diese Änderungen zur Muster-WRB als nicht erheblich an und hält die Widerrufsfrist für abgelaufen.
Da hilft wohl nur die Berufung, die aber vor dem OLG Frankfurt meist erfolglos bleibt.
Da muss ich wohl auf den BGH setzen
Interesant währe es noch zu wissen welche WRB es war. also bis 2008 oder die danach??
Der Vertrag ist von November 2006 und die WRB von August 2005 (steht so klein am Rand).
Wirklich erschreckend für mich ist aber, wie ignorant die Unterrichter sowohl in Nürnberg als auch in Frankfurt sind. Sie wissen genau dass Ihre Entscheidungen vor den Obergerichten (und natürlich auch dem BGH) niemals halten können - trotzdem urteilen sie in solcher Selbstherrlichkeit.
Interessant: Die Gegenseite lehnte Vergleichsverhandlungen kategorisch ab.
Einziger Trost: Es gibt mehr Geld als auf irgen einem Festgeldkonto.
Die RSV entscheiden ja für jede Instanz neu. Mein Anwalt sieht in diesem Fall keine Probleme Ohne RSV würde ich das alles natürlich nochmals gut überlegen.
@ Ram,
ja dann haben wir die gleiche !! Mein Darlehensvertrag stammt aus 2008 . Erste
Ablehnung . Jetzt Klage. Mein RA holt jetzt das Ok meine RSV. Mal schauen wie es dann weitergeht ???
Da hast Du bessere Karten.
Die Münchner haben so weit ich weiß schon mehrfach gegen diese WRB entschieden....Mal hier im Forum suchen
Nur der Gerichtsstand Frankfurt und Nürnberg ist wohl ein Aufschlagsfehler......
Mein Vertrag ist von der Sparkasse Worms-Alzey Ried . Mein RA ist von Mainz. Da kenne ich mich gar nicht aus ! Hat das mit dem Wohnort zu tun. Bzw habe ich mit meinem RA noch nicht darüber gesprochen. Kennt sich da jemand aus ?
Gerade hat mein Anwalt einen Termin vor dem Landgericht Frankfurt in Sachen WRB der Sparkassen (das sind die mit den Fußnoten wahrgenommen). Das Gericht sieht diese Änderungen zur Muster-WRB als nicht erheblich an und hält die Widerrufsfrist für abgelaufen.
Da hilft wohl nur die Berufung, die aber vor dem OLG Frankfurt meist erfolglos bleibt.
Da muss ich wohl auf den BGH setzen