ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo, ich bin neu hier und lese mit Interesse auch die Infos aus dem o.g. Urteil.
Ende 20414 habe ich einen Kreditvertrag bei der Commerz Finanz (nicht Commerzbank) aus 2011 widerrufen. Es handelte sich um keinen Immobilienkredit, sondern um einen Verbraucherkredit (nicht grundpfandrechtlich abgesichert). Das Darlehen hatte ich Anfang 2014 komplett zurückgezahlt, d.h. es gibt keine Restdarlehensvaluta.
Da die Bank auf wiederholtes Schreiben meines RA den Widerruf abgewiesen hat, reichen wir nun Klage vor dem LG München ein. Es geht um eine komplette Rückabwicklung. Gibt es Urteile von dort?
Bestehen hinsichtlich der Rückabwicklung eines nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehensvertrags grundsätzliche Unterschiede zum Immobiliendarlehesvertrag?
Nochmals der Hinweis: Das Urteil stammt von der für Verbraucherfreundlichkeit bekannten 6. Zivilkammer. So etwas sind die Banken in Nürnberg nicht gewöhnt. Die 10. Zivilkammer hätte diese Klage sicher abgewiesen.
Und das Verfahren landet sicher noch vor OLG (14. Senat) und BGH
Hallo, ich bin neu hier und lese mit Interesse auch die Infos aus dem o.g. Urteil.
Ende 20414 habe ich einen Kreditvertrag bei der Commerz Finanz (nicht Commerzbank) aus 2011 widerrufen. Es handelte sich um keinen Immobilienkredit, sondern um einen Verbraucherkredit (nicht grundpfandrechtlich abgesichert). Das Darlehen hatte ich Anfang 2014 komplett zurückgezahlt, d.h. es gibt keine Restdarlehensvaluta.
Da die Bank auf wiederholtes Schreiben meines RA den Widerruf abgewiesen hat, reichen wir nun Klage vor dem LG München ein. Es geht um eine komplette Rückabwicklung. Gibt es Urteile von dort?
Bestehen hinsichtlich der Rückabwicklung eines nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehensvertrags grundsätzliche Unterschiede zum Immobiliendarlehesvertrag?
Danke für Eure Hinweise.
Allgemeiner Hinweis:
NICHT grundpfandrechtliche Darlehen sind JEDERZEIT kündbar! Es gibt nur verschiedene Kündigungsfristen etc... bis 2010 3 Monate aber dafür keine VFE, ab 2010 keine Kündigungsfrist, dafür aber max. 1% VFE, was aber vernachlässigbar
ist
zum Beitrag selbst, wir kennen Deine WRB nicht, wie soll man dann dafür Urteile kennen?
Danke für die Info, aber ich habe bereits widerrufen und möchte mein Recht auf Widerruf mit der Folge der kompletten Rückabwicklung gerichtlich durchsetzen.
Falls also jemand grundsätzlich ein paar Infos zum LG München bzgl. Widerruf von Kreditverträgen hat, wäre das prima.
Gibt es (neben dem LG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2014, 4 O 395/13) noch andere Urteile, in denen dem Kunden Nutzungserstattungen nicht nur in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sondern in Höhe des Dispozinses zugebilligt wurden?
Auch der Widerruf von Verbraucherkrediten wg. falscher WRB kann attraktiv sein: Die Bank darf nur den Marktzinse (nach Bundesbankreihen) verlangen, der Kreditnehmer erhält alle Raten zuzüglich 5 Prozent Nutzungsentschädigung zurück.
Einfach mal ausrechnen.....
Dass es sich lohnt, habe ich ja schon ausgerechnet. Wobei, ich habe dazu diesen Excel-Rechner der Stiftung Warentest/Finanztest verwendet. Weiß jemand, ob dort der "richtige" Zinssatz hinterlegt ist?
Und darf ich noch fragen, ob die von Dir erwähnten "5% Nutzungsentschädigung" gesetzlich festgelegt oder evtl. aufgrund von BGH-Urteilen bestätigt wurden?
(Meinst Du damit absolut 5% Nutzungsentschädigung oder 5% über dem Basiszinssatz?)
Oder wurde der von mir im o.g. Urteil zugesprochene Dispo-Zins (statt nur 5% bzw. 5% über dem Basiszinssatz) auch in anderen Urteilen zugesprochen? Wäre das auch für einen "Verbraucherkredit" möglich?
"90
Allenfalls kann die Beklagte angeben, welche Zinsen sie in den maßgeblichen Zeiträumen insgesamt mit Ausleihgeschäften erzielt hat. Auf diese Auskunft zielt indes der Antrag der Klägerin nicht. Diese Zahlen lassen sich zudem in der Regel aus allgemein zugänglichen Quellen, etwa den von der Beklagten zu ihren Geschäften im Internet mitgeteilten Zahlen, ermitteln, womit die Klägerin wiederum ohne Auskunft ihren Leistungsantrag beziffern könnte."
"98
Zur Bestimmung ihres Anspruchs auf Nutzungswertersatz kann sich die Klägerin auf die tatsächliche Vermutung berufen, die Beklagte habe Nutzungen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen. Auf die obigen Ausführungen wird verwiesen. Im Übrigen kann sie die Zinsen, die die Beklagte mit dem Ausleihgeschäft insgesamt erzielt hat, aus den von der Beklagten veröffentlichten Zahlen entnehmen. Auch die Höhe des Anspruchs auf Nutzungswertersatz kann die Klägerin somit bestimmen."
Interessant. Siehe dazu auch meine Frage oben: Heisst das, dass man den im Excel-Recher von Finanztest hinterlegten Zinssatz überprüfen muss? Soll der Kunde also auf den Internet-Seiten seiner Bank suchen, welche "Gewinne" die Bank im Jahre XYZ erzielt hat? Weiß jemand, ob/wo die Commerz Finanz (wohlgemerkt: nicht Commerzbank) solche Angaben macht?
Gilt bei einem in 2011 abgeschlossenen Verbraucherkredit (nicht grundpfandrechtlich gesichert) eine Nutzungsentschädigung mit einem Zinssatz von 5%, von 5% über dem Basiszinssatz, ein Zinssatz in Höhe des Dispo-Zinses oder etwas anderes?
Die 5 Prozent beruhen auf einer Entscheidung des BGH (XI ZR 33/08) und werden von fast allen Gerichten in Deutschland akzeptiert (aber nicht von der 10. Zivilkammer in Nürnberg).
Nutzungsentschädigungen in Höhe des Di9spozinses sind sehr schwierig durchzusetzen. Bis auf Karlsruhe kenne ich kein entsprechendes Urteil.
Die Gerichte wollen natürlich so wenig Aufwand wie möglich. Die 5% über Basiszins BGB setzen sie ja eigentlich bei allem an, was in Verzug ist... Anwaltsgebühren seit Anhängigkeit etc.
Realistisch ist das kaum. Nutzungen sind ja nicht gleich Gewinn.
Wenn die Bank meine Rate als Dispokredit wieder ausgegeben hat, hat sie dann daraus in Nähe des Dispozinses Nutzungen gezogen. Die stehen mir dann eigentlich zu.
Die Dispozinsen bekommt man entweder übern Kontoauszug mitgeteilt, wenn man bei der bank auch ein Girokonto hat oder über den öffentlichen Preisaushang.
Die DKB hat z.b. als Dispozins durchgängig bis 09-14 7,9% angesetzt, danach 7,5%, und als Überziehungszins bis 09-14 12%, danach ebenfalls nur noch 7,5%...
Warum soll man den nicht heranziehen? In Zeiten der höheren Zinsphase wären die 5% über Basiszins sogar über die 7,9%...in der Zeit von 07-2007 - 12-2008...
Ich finde den Ansatz, dass bei entsprechender Begründung ein Gericht durchaus gewillt ist, über den realitätsfernen und rein aus pragmatischen Gründen gewählten Ansatz der 5% über Basiszins BGB nachzudenken, lobenswert!
Ja, es wäre prima, wenn man einen Richter fände, der das so nachvollzieht.
Die Commerzbank hat einen Dispo-Zins, wobei ich nicht weiß, woher man heute noch die Dispo-Zinssätze der vergangenen Jahre herbekommt, wenn man die Schreiben dazu nicht mehr hat.
Allerdings hatte ich meinen Vertrag mit der Commerz Finanz abgeschlossen (vermittelt über die Commerzbank). Hat die Commerz Finanz selbst überhaupt einen Dispo-Zins? Wenn nicht, käme doch wieder nur 5% über Basiszinssatz in Frage, oder?
Völlig normal - so einen Brief habe ich auch, obwohl die WRB nachweislich falsch ist.
Ohne Anwalt und Gericht scheint bei der IngDiBa nichts zu laufen. Die wollen sehen, ob die Kunden wirklich den Rechtsweg einschlagen. Wenn nur einer abgeschreckt wird, haben sie schon etwas gewonnen......
Hallo zusammen, mal was anderes: ich hab meinen alten 2005er Vertrag bei der DKB jetzt gekündigt (Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren) und um die Bestätigung der Kündigung plus Mitteilung der Ablösesumme zum 28.2.2016 angefordert. Das war am 10.4. Bis jetzt hab ich noch nichts bekommen. Ich ärger mich im nachhinein, daß ich nicht per Einschreiben verschickt habe. Was meint Ihr, soll ich noch zuwarten oder das gleiche noch mal per Einschreiben verschicken? Oder bin ich zu ungeduldig? Ich hab nämlich schon die Anschlussfinanzierung ab Februar mit 0,86% über 10 Jahre, das möchte ich mir auf keinen Fall vermasseln.
Mein anderer 2008er Kredit geht jetzt in die Klage. Leider ist nicht abzusehen, wie lange das ganze dauert, sonst würde ich da auch schon schauen, das ich einen Anschluss bekomme..
Gertrud, meine Güte, man könnte meinen, die ziehen das absichtlich in die Länge, damit die Zinsen wieder steigen..
Moin,
da von der DSL Bank keine Antwort gekommen ist hat die Rechtsanwältin nun einen Brief geschriebn. Bank wurde aufgefordert bis zum 10.05.15 die Abrechnung fertig zu stellen.
Mal sehen was nun kommt.
Gruß
casixx
...einfach mal anrufen und fragen wie der Stand der Bearbeitung ist?
Ansonsten per Einschreiben mit Frist von 7 Werktagen letztmalig fordern, allerdings musst du dann auch die Konsequenzen ziehen können wenn die Bank der Frist nicht nachkommt, sonst ist es ein zahloser Tiger.
...und um die Bestätigung der Kündigung plus Mitteilung der Ablösesumme zum 28.2.2016 angefordert. Das war am 10.4. Bis jetzt hab ich noch nichts bekommen.
Gertrud, meine Güte, man könnte meinen, die ziehen das absichtlich in die Länge, damit die Zinsen wieder steigen..
Schicke es kommentarlos per Mail nochmal an die DKB, auf Mails reagieren die relativ fix.
Kannste von ausgehen. Das ist ja auch Abschreckung. Es spricht sich rum, dass die sich nicht einigen wollen und der eine oder andere ohne Rechtsschutzversicherung wird sicherlich aufgeben.
Gerade hat mein Anwalt einen Termin vor dem Landgericht Frankfurt in Sachen WRB der Sparkassen (das sind die mit den Fußnoten wahrgenommen). Das Gericht sieht diese Änderungen zur Muster-WRB als nicht erheblich an und hält die Widerrufsfrist für abgelaufen.
Da hilft wohl nur die Berufung, die aber vor dem OLG Frankfurt meist erfolglos bleibt.
Da muss ich wohl auf den BGH setzen