Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lorand Hoekbout
    Zu Fight 4 y Right:

    Das muss man erstmal können vor lauter Lachen

    Ein Risiko ist immer da; klar, dass die Banken darauf spekulieren.

    Aber nur den Anwalt reich machen will auch keiner.

    Vor Gericht ziehen ohne RSV und nur mit gutem Glauben ist nichts für schwache Nerven.

    Wo sind denn die ganzen Urteile oder für den Kläger positiven Vergleiche aus Frankfurt mit der DiBa? Dann könnte man sich ein besseres Bild machen.

    Ansonsten kann man nur dem Anwalt vertrauen, der aber ein pers. Interesse hat, da er daran verdient, wenn man klagt.
    Die meisten hier genannten Anwälte haben positive Ergebnisse gegen die DiBa erzielt, jedoch unter der Auflage der Verschwiegenheit.

  3. Avatar von Lorand Hoekbout
    Lorand Hoekbout

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Die meisten hier genannten Anwälte haben positive Ergebnisse gegen die DiBa erzielt, jedoch unter der Auflage der Verschwiegenheit.
    Ach so, dann wird´s aber schwierig...

  4. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lorand Hoekbout
    Was jedem bewusst sein sollte, der einen Vertrag widerrufen möchte, ist die hier vielzitierte Einzelfallentscheidung.

    Ganz so einfach, wie es teilweise dargestellt wird, ist es nicht.

    Eine aussergerichtliche Einigung mal eben so mit einem Anwaltsbrief halte ich für unwahrscheinlich.

    Man sollte sich gut überlegen, ob man die Kosten dafür, ca. 900€, einem Anwalt zahlt. Evtl. kommt ohne RSV nichts bei rum.

    Aktuell hat die DiBa keine(!) Einigung trotz 3 Anwaltsschreiben angenommen.

    Will man dann klagen?
    Ja, mit der richtigen falschen WRB schon.

  5. Avatar von Sam
    Sam ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hört mal auf mich jetzt zu verunsichern!

    Apropos Anwaltskosten. Mein Anwalt will knapp 2.400€ für eine außergerichtliche Einigung (normalerweise über 4.000€ d.h. Streitwert auf Basis der ursprünglichen Darlehnssumme). Nicht wenig Geld. Da überlegt man es sich mehr als zweimal wenn man keine deckende RSV hat ob man das Risiko eingeht.

  6. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und bei einer außergerichtlichen Einigung zahlt doch jeder seine eigenen Anwaltskosten selbst (wenn der Kunde keine RSV hat). D.h., dass man diese Kosten wohl schon auch in den Vergleich zur Verhandlungsbasis mit einbeziehen sollte. Je "falscher" die WRB erscheint, desto stärker ist die Verhandlungsposition des Kunden - siehe auch bei wehrt.de, wo mit Wahrscheinlichkeiten gerechnet wird.

    Wie ist es eigentlich, wenn nach Einreichung der Klage, sagen wir also ab Rechtshängigkeit, z.B. in der mündlichen Verhandlung eine Einigung erzielt wird? Wer trägt dann welche Kosten?

  7. Avatar von Fight 4 y Right
    Fight 4 y Right ist offline

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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo sind denn die ganzen Urteile oder die für den Kläger positiven Vergleiche aus Frankfurt mit der DiBa? Dann könnte man sich ein besseres Bild machen.

    Wenn Du bei Test.de schaust auf der linken Seite "Inhalte" und dort auf die 4.Position gehst findest Du die ganzen Gerichtlichen und Außergerichtlichen auch von der INg DiBa.

  8. Avatar von Fight 4 y Right
    Fight 4 y Right ist offline

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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lorand Hoekbout
    Zu Fight 4 y Right:

    Wo sind denn die ganzen Urteile oder die für den Kläger positiven Vergleiche aus Frankfurt mit der DiBa? Dann könnte man sich ein besseres Bild machen.

    Ansonsten kann man nur dem Anwalt vertrauen, der aber ein pers. Interesse hat, da er daran verdient, wenn man klagt.
    Jetzt mit Zitat:

    Unter Test.de links außen stehen unter Inhalte 4.Position die ganzen außergerichtlichen und gerichtlichen drin auch ING DiBa

  9. Avatar von Fight 4 y Right
    Fight 4 y Right ist offline

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    Lächeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Und bei einer außergerichtlichen Einigung zahlt doch jeder seine eigenen Anwaltskosten selbst (wenn der Kunde keine RSV hat). D.h., dass man diese Kosten wohl schon auch in den Vergleich zur Verhandlungsbasis mit einbeziehen sollte. Je "falscher" die WRB erscheint, desto stärker ist die Verhandlungsposition des Kunden - siehe auch bei wehrt.de, wo mit Wahrscheinlichkeiten gerechnet wird.

    Wie ist es eigentlich, wenn nach Einreichung der Klage, sagen wir also ab Rechtshängigkeit, z.B. in der mündlichen Verhandlung eine Einigung erzielt wird? Wer trägt dann welche Kosten?
    Es wird gequotelt: Bei einem Fifty-Fifty Vergleich bezahlt jeder seine RA Kosten selbst und die Prozesskosten werden auch 50:50 aufgeteilt. Je nachdem welche Vereinbarung erzielt wird.

  10. Avatar von widing
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, bin neu hier.
    Die ing-diba reagiert ablehnend auf Schreiben meines RA. Nun schlägt mein RA die Einstellung weiterer Zahlungen vor . Gibt es zu so einem Vorgehen Erfahrungen?

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vorsicht - Einstellung der Zahlungen kann zu Zwangsmaßnahmen führen: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteiergerung.

    Besser: Zahlung unter Vorbehalt.....

  12. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von widing
    Nun schlägt mein RA die Einstellung weiterer Zahlungen vor . Gibt es zu so einem Vorgehen Erfahrungen?
    Wir haben in einem Fall die Zahlungen soweit reduziert, dass nur noch der Verzugszins gezahlt wurde (aber keine Tilgung und auch nicht der restliche Vertragszins).

    Die Diba versucht dann erstmal die Differenz abzubuchen, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt. Wenn man diese Abbuchung zurückgehen lässt, dann addiert die Diba die aus ihrer Sicht nicht bezahlten Zinsen auf die Restschuld auf. Unter dem Strich "sparst" du also nichts.

    Ich hatte dabei nicht den Eindruck, dass diese Vorgehensweise die Bank in irgendeiner Weise beeindruckt hat. Es kam zwar letztlich zu einem Kompromiss mit dem Kunden. Den hätte es aber vermutlich genauso gegeben, wenn die Raten nicht gekürzt worden wären.

  13. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von widing
    Hallo, bin neu hier.
    Die ing-diba reagiert ablehnend auf Schreiben meines RA. Nun schlägt mein RA die Einstellung weiterer Zahlungen vor . Gibt es zu so einem Vorgehen Erfahrungen?
    Wie lautet denn der Passus Deiner WRB bezüglich des Fristbeginns?

  14. Avatar von Armin15
    Armin15 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen.
    ich habe die gleiche Situation, allerdings nicht bei der Diba sondern bei einer anderen Bank. Nachdem mein KV vom RA einer VZ geprüft und als Fehlerhaft festgestellt wurde, habe ich den KV widerrufen. Es kam ein ungünstiges Vergleichsangebot von der Bank zurück, das ich dann ablehnte. Ich hörte drei Monate nichts mehr, weder von meinem RA noch von der Bank.

    Vor Kurzem sagte mir der RA - der keine Lust hat zu verhandeln -, es macht keinen Sinn mit der Bank zu verhandeln, sondern nur VERKLAGEN. Da meine RSV die Deckung ablehnte (wg. Neubau) und ich keine Zeit mehr verlieren wollte, machte ich mich aktiv und schlug der Bank ein neues Vergleichsangebot vor. Die Bank war sofort damit einverstanden und ich bekam eine Abschlussabrechnung ohne den Ablösetermin festzulegen. Laut dieser Abrechnung muss ich nur noch Tageszinsen i.H.v. 40 € bezahlen (entspricht 7%) bis die Bank ihr ganzes Geld (RS+VFE) hat. Eine neue Bank sagte mir die Umschulung zu. Nach meiner Berechnungen lohnt es sich trotzdem mit den aktuellen Zinsen die Bank langfristig zu wechseln.

    Meine Fragen:
    1) Sind die 40 € Tageszinsen angemessen. Die Bank und der RA wollen mir hierzu nichts sagen.
    2) Kann ich später trotz folgender Vereinbarung die gezahlten VFE zurückfordern?
    Mit dem Vergleich werden sämtlichen Rechte/Ansprüche der Vertragsparteien betreffend das Darlehen einschließlich sämtlicher Ansprüche, die sich im Falle einer Wandlung des Darlehensverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis ergeben, abgegolten“.

    DANKDE für Eure Hilfe

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Willst Du das wirklich ohne Beratung eines RA machen? Sollst Du die VFE zahlen? Wie viel? Restschuld? Neue Konditionen? Welche Bank? Vertrag von wann? Welche WRB?

  16. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei dem von Dir genannten und auch mir bekannten Urteil ist auch interessant, dass die 6. Zivilkammer den Klageantrag bzgl. der Pflicht der Bank zur Offenlegungen der gezogenen Nutzungen diesen ablehnt aber zeitgleich darauf verweist, dass die Zinssätze und Konditionen, die eine Bank verlangt, ja öffentlich zugänglich wären.

    Heisst, Dispozins etc. kann man bei entsprechender Begründung sehr wohl anstatt d er 5% über Basiszins BGB ansetzen...



    Zitat Zitat von RAM
    Mein aktueller Beweis für die Darlegung:


    1. Der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlichen gem. § 490 Abs. 2 BGB gekündigten Darlehensvertrages ist nicht verwirkt.

    2. Die Vorschrift des § 503 Abs. 2 BGB vermag bei Immobiliardarlehensverträgen nicht die von der ständigen Rechtsprechung begründete Vermutung zu entkräften, wonach die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat

    3. Der Gebührenstreitwert eines Antrags, mit dem die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines bereits abgelösten Darlehensbetrages begehrt wird, entspricht der (Rest-)Darlehensvaluta zum Zeitpunkt der Ablösung.

    LG Nürnberg-Fürth 6. Zivilkammer, Urteil vom 20.04.2015, 6 O 9499/14

  17. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist ein interessanter Ansatz, aber die genaue Begründung bzgl. des Dispozinses konnte ich noch nicht ganz nachvollziehen.

  18. Avatar von Cuby
    Cuby ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen
    Hallo, bin neu hier.
    Die ing-diba reagiert ablehnend auf Schreiben meines RA. Nun schlägt mein RA die Einstellung weiterer Zahlungen vor . Gibt es zu so einem Vorgehen Erfahrungen?
    Wir machen es aktuell auf Anraten unseres Anwalts genauso.
    Damit zwingt man die Bank in die Kläger Position was wohl positiv ist,
    weil der Kläger in der Beweispflicht ist.
    Zwangsmittel sind kein Problem, gegen jedes kann man sich wehren.

  19. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und was passiert, wenn ein Richter die WRB als nicht rechtsfehlerhaft beurteilt? Muss man sich dann gegen eine Zwangsvollstreckung wehren oder darf man dann die zurückgehaltenen Zahlungen nachzahlen und alles ist gut? Oder geht es dann zum OLG?

  20. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier kommt das neuste Urteil des LG Nürnberg mit den schon im Tenor sehr interssanten Leitsätzen!!

    Das urteil ist zu lang für dasForum, daher ein Link:

    gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=KORE210112015&st=ent&showdoc case=1&paramfromHL=true

    da ich noch keine Links posten darf, ohne www. vorweg

    Soweit ich sehe, auch sonst alle Punkte zugunsten des Verbrauchers entschieden.
    Gute Vorlage

    LG Nürnberg-Fürth 6. Zivilkammer, Urteil vom 20.04.2015, 6 O 9499/14


    1. Der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlichen gem. § 490 Abs. 2 BGB gekündigten Darlehensvertrages ist nicht verwirkt.

    2. Die Vorschrift des § 503 Abs. 2 BGB vermag bei Immobiliardarlehensverträgen nicht die von der ständigen Rechtsprechung begründete Vermutung zu entkräften, wonach die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat

    3. Der Gebührenstreitwert eines Antrags, mit dem die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines bereits abgelösten Darlehensbetrages begehrt wird, entspricht der (Rest-)Darlehensvaluta zum Zeitpunkt der Ablösung.
    LG Nürnberg-Fürth 6. Zivilkammer, Urteil vom 20.04.2015, 6 O 9499/14
    § 490 Abs 2 BGB, § 503 Abs 2 BGB
    Tenor


    I. Es wird festgestellt, dass das von der Klägerin mit der Beklagten am 24.03.2009 geschlossene Darlehensvertragsverhältnis Nr. XXX durch wirksamen Widerruf der Klägerin vom 31.10.2014 in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt wurde.



    II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.596,23 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.11.2014 zu zahlen.



    III. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin 887,03 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.



    IV. Der Zahlungsanspruch gem. Ziff. V. der Klage vom 23.12.2014 wird als unzulässig abgewiesen.
    V. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    VI. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

    VII. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


    Beschluss



    Der Streitwert wird festgesetzt auf 138.485,21 €.

  21. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist ja sehr gut ! Da einige der Formulierungen auch in der WRB meines Darlehens von 01/2008 bei der Sparkasse stehen !!
    Und die erste Ablehnung meiner Ansprüche bei meinen Anwalt einging! Leider übernimmt für den Vertrag meine RSV nichts.
    Mal sehen was der RA da rausschlagen kann mit Drohungen

    Aber für das Darlehen bei der OVB (WRB mit einigen Fehlern aus 2007) sollte jetzt die Deckungszusage kommen. Da wird dann auf Rückabwicklung geklagt!!!

    Gruß

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