Zitat von
Fight 4 y Right
Hallo Andi1104
Du wirst wahrscheinlich die aktuelle "Marschroute" von Gunkel, Kunzenbacher und Partner meinen, hier der Orginal Text von deren Homepage:
UNSERE ZUKÜNFTIGE "MARSCHROUTE" BEI WIDERRUFSFÄLLEN VON IMMOBILIENDARLEHEN
Bekanntlich sind wir nun lange mit diesem Thema beschäftigt und haben eine sehr große Anzahl von Baufinanzierungen und deren Widerruf bearbeitet. Die vielen Klageverfahren werden – leider – in der Regel nicht zu Ende geführt. Die wenigsten Mandanten haben dazu die nötigen Nerven – obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesgerichtshof) in aller Regel zu deren Gunsten ausfällt. Es wird sehenden Auges auf Ansprüche in erheblichem Umfang verzichtet.
Es ist aber auch festzustellen, dass mit jeder neuen und höheren Instanz die Vergleiche mit den Banken für die Verbraucher/Darlehensnehmer besser werden. Es ist klar erkennbar, dass die Banken jegliche negativen Urteile vermeiden wollen, um sich nur auf rechtskräftige positive Urteile (der unteren Instanzen) beziehen zu können.
(Ist auch klar: Jedes negative Urteil kann in die Millionen gehen, der einzelne Vergleich kostet "nur" ein paar 1000 €)
Es ist aber nicht hilfreich, diese latente Unsicherheit weiter durch Vergleiche aufrecht zu erhalten, bzw. durch vorzeitige Aufgabe (Landgericht oder Oberlandesgericht) bei einem negativen Urteil sogar noch zu verstärken.
Es ist wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen.
Das gilt nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Banken. Wenn diese der Auffassung sind, dass sie richtig belehrt haben, sollten die Banken dies schwarz auf weiß vom Bundesgerichtshof bestätigt bekommen.
Wenn die Belehrung falsch ist, sollen die Verbraucher das aber auch wissen und nicht nur vermuten – bzw. deren Rechtsanwälte.
Die derzeitige Rechtsprechung ist im hohen Maße widersprüchlich, weil jedes Gericht sich seine eigene Meinung zu diesen Fällen bildet. Oft ist nicht einmal bei ein und demselben Landgericht die Rechtsprechung einheitlich. So ist tatsächlich eine seriöse Aufklärung und Beratung von unserer Seite kaum möglich. Wir können nur unsere erheblichen Bedenken gegen die Widerrufsbelehrungen darlegen und die sich daraus resultierenden Ansprüche eines Widerrufs. Wie ein Rechtsstreit ausgeht, lässt sich aus oben genannten Gründen derzeit nur bedingt vorhersagen – insbesondere in den unteren Instanzen (Landgericht und Oberlandesgericht). Etwas mehr Sicherheit gäbe es, wenn sofort das Bundesgericht zu entscheiden hätte. Soweit kommen wir in der Regel aber nicht.
Wir haben daher folgendes Ziel:
Außergerichtlich werden anhand der derzeitigen Lage der Rechtsprechung und der vorgefundenen Widerrufsbelehrung/Vertragssituation angemessene Lösungsvorschläge erarbeitet, mit dem Mandanten abgestimmt und der Bank vorgeschlagen.
Entweder wird dann kurzfristig eine einvernehmliche Lösung gefunden (außergerichtlicher Vergleich) oder wir gehen dann zügig in das Klageverfahren über.
Wenn wir dann im Klageverfahren sind, haben wir das erklärte Ziel, mit unseren Mandanten auch die Ansprüche durchzusetzen und ein Urteil zu erstreiten. Notfalls soll dies auch durch die Instanzen "durchgezogen" werden.
Vergleiche im Klageverfahren möchten wir zukünftig vermeiden, um genau die erstrebte Rechtssicherheit zu erreichen.
Über die Rückrechnung der Darlehen nach Widerruf führt dies auch zu sehr spürbaren finanziellen Vorteilen bei den Mandanten, wenn wir am Ende Erfolg haben. Das ist dann wie ein Fünfer im Lotto (für den Sechser reicht es nicht ganz…) – aber mit deutlich besserer Gewinnchance.
Wichtig dabei ist natürlich die Unterstützung durch eine Rechtschutzversicherung.
Diese greifen insbesondere bei Finanzierungen, die für den Erwerb einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie aufgenommen wurden (kein Neubau, keine Fremdvermietung).
Neubaufinanzierungen waren schon immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Finanzierung für vermietete Objekte ist den älteren Rechtsschutzversicherungen zum Teil noch abgedeckt.
Dies prüfen wir für Sie selbstverständlich auch vorher.
Eine solche Rechtsschutzversicherung übernimmt dann im Deckungsfall auch die Kosten für sämtliche Instanzen bis zum Bundesgerichtshof oder sogar dem Europäischen Gerichtshof.
Bei einer verlorenen Klage übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten des Gegners.
Es gibt daher eigentlich keinen Grund zur vorzeitigen Aufgabe/Vergleich. Das Schlimmste, was einem Mandanten/Darlehensnehmer/Verbraucher passieren kann, ist die Erkenntnis, dass er sein Darlehen so erfüllen muss, wie er es abgeschlossen hat. Auf dem Stand ist er aber ohnehin...
Dann hätte die Bank aber auch richtig belehrt und das Ergebnis wäre völlig in Ordnung und fair.
Wenn Sie also Ihre Finanzierung überprüfen lassen wollen auf die Widerrufsmöglichkeit und die sich daraus ergebenden Ansprüche, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir regeln Ihren Fall dann entweder kurzfristig oder setzen ihre Ansprüche durch.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage (telefonisch oder E-Mail).
Arnim Kunzenbacher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht