ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Wir haben selber eine ähnliche Situation mit der SPK Aachen. Widerruf haben wir direkt über einen Anwalt durchgeführt und die Rückzahlung der VFE gefordert. Wurde allerdings innerhalb von einer Woche von der SPK schriftlich abgelehnt. Nun haben wir (bei vorhandener Deckungszusage) hier in Aachen Klage eingereicht. Mal sehen was heraus kommt.
Da sag ich nochmal merci!!
Ich präzisiere meine Frage der besseren Verständlichkeit wegen.
Die Frage 4.) ist theoretisch auf eine Umschuldung meines selbst bewohnten EFH zu sehen. Verlangte VFE 12.000,-€. Finde ich eine Bank, die nicht zimperlich ist, die rückabgewickelte Darlehen neu vergibt, dann habe ich doch das zeitliche Problem, die alte Bank kündigt (Frist 1 Monat), die neue Bank bewilligt zwar, jedoch bis das neue Darlehen, das alte Darlehen ablösen kann dauert es doch mindestens 2 Monate!! und klappt es nicht hat man evtl. noch eine Nichtabnahmeentschädigung am Hals.
Finde ich eine Bank,... dann habe ich doch das zeitliche Problem, die alte Bank kündigt (Frist 1 Monat), die neue Bank bewilligt zwar, jedoch bis das neue Darlehen, das alte Darlehen ablösen kann dauert es doch mindestens 2 Monate!! und klappt es nicht hat man evtl. noch eine Nichtabnahmeentschädigung am Hals.
Warum? Also warum dauert es zwei Monate, ehe die neue Bank ablösen würde?
In der Regel liefe das so: Die alte Bank sagt, gekündigt ist zum Tag X mit der dann fälligen Restschuld Y. Diesen Beleg zeigt man der neuen Bank, jene prüft die Bonität, lässt sich die Sicherheiten abtreten und gleicht im Gegenzug die Restschuld Y bei der ersten Bank aus.
Das kann alles in einer Woche durch sein, vorausgesetzt, deine Bonität stimmt.
1. Verjährung gibt es nicht. Nur Verwirkung, hier muss ein Zeit- und ein Umstandsmoment gegeben sein.
Bei einer fehlerhaften WRB gilt das ewige Widerrufsrecht. Jüngste Gerichtsurteile sagen zur Verwirkung, dass der Unternehmer sich darauf nicht berufen kann, weil er selbst die Sache durch Erteilung einer fehlerhaften WRB verschuldet hat. Er hätte ja auch den Mustertext übernehmen können.
Frage meinerseits: Wie lautet die WRB genau und mit welchem Vertragsdatum? Denn wenn die Bank den Mustertext inhaltlich und in der Darstellung vollständig übernommen hat, kann er sich auf die Schutzwirkung berufen.
3 Jahre nach Verkauf und Zahlung der VFE ist natürlich schon eine lange Zeit. Kann ich als Laie daher aber nicht so aus dem Stegreif sagen. Es gab nun kürzlich ein Urteil der DKB mit Rückerstattung der VFE nach einiger Zeit.
Ich denke aber, 3 Jahre müssten noch im Rahmen sein. Länger würde ich aber nicht warten.
2. Man kann auf die komplette Rückabwicklung klagen. Erhöht aber auch den Streitwert und damit die Kosten und damit das Prozessrisiko, da dann wohl als Streitwert das gesamte Darlehen herangezogen wird. Wenn nur VFE, dann die höhe der VFE.
3. Nein, ich denke das wäre nicht rechtmäßig.
4. Dazu kann ich nichts sagen. Aus der Erinnerung heraus geht das aber nicht so schnell in die Zwangsvollstreckung.
Würde Dir eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Bankenrecht empfehlen!
"Frage meinerseits: Wie lautet die WRB genau und mit welchem Vertragsdatum? Denn wenn die Bank den Mustertext inhaltlich und in der Darstellung vollständig übernommen hat, kann er sich auf die Schutzwirkung berufen."
Widerrufsbelehrung
Der Darlehensvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. der Widerruf ist zu richten an:
Warum? Also warum dauert es zwei Monate, ehe die neue Bank ablösen würde?
In der Regel liefe das so: Die alte Bank sagt, gekündigt ist zum Tag X mit der dann fälligen Restschuld Y. Diesen Beleg zeigt man der neuen Bank, jene prüft die Bonität, lässt sich die Sicherheiten abtreten und gleicht im Gegenzug die Restschuld Y bei der ersten Bank aus.
Das kann alles in einer Woche durch sein, vorausgesetzt, deine Bonität stimmt.
Ja, Bonität stimmt - wird heute ja für eine geringere Summe herangezogen.
Jedoch wie man munkeln hört, gibt es Banken und nicht wenige, die nach VFE gekündigte Verträge nicht neu finanzieren.
"Frage meinerseits: Wie lautet die WRB genau und mit welchem Vertragsdatum? Denn wenn die Bank den Mustertext inhaltlich und in der Darstellung vollständig übernommen hat, kann er sich auf die Schutzwirkung berufen."
Widerrufsbelehrung
Der Darlehensvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. der Widerruf ist zu richten an:
So ich melde mich auch mal nachdem ich hier lange mitgelesen habe.
Bei uns ist es die KSK, Darlehen von 2007. Laut Anwalt eindeutig fehlerhafte
WRB, so auch schon von LG/OLG Köln entschieden.
Keine Reaktion von KSK auf Angebot einer einvernehmlichen Lösung.
Wir haben uns, obwohl wir keine RSV haben und finanziell nicht rosig gebettet sind zu einem Widerruf entschieden, das restliche Darlehen wären wir damit auf einen Schlag los.
Verwirkung macht natürlich Sorgen aber Urteile des OlG Hamm und die des BGH lassen hoffen. Auch wenn das LG Bonn eher bankenfreundlich zu sein scheint, was Verwirkung angeht.
[QUOTE=Konrad4;101045]"Frage meinerseits: Wie lautet die WRB genau und mit welchem Vertragsdatum? Denn wenn die Bank den Mustertext inhaltlich und in der Darstellung vollständig übernommen hat, kann er sich auf die Schutzwirkung berufen."
Widerrufsbelehrung
Der Darlehensvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. der Widerruf ist zu richten an:
Sofern ein etwaiger Widerruf erst nach Auszahlung des Darlehens wirksam wird, ist die Darlehensvaluta nebst Zinsen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Besonderer Hinweis:
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt erst, wenn die vorgenannte Widerrufsfrist abgelaufen ist. Somit kann die Auszahlung frühestens drei Wochen nach Erhalt der Belehrung, also der Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer erfolgen. Nach erfolgtem Widerruf des Darlehensvertrages ist die erneute ,Ausfertigung eines Darlehensvertrages durch .......nicht mehr möglich.
Ja, Bonität stimmt - wird heute ja für eine geringere Summe herangezogen.
Jedoch wie man munkeln hört, gibt es Banken und nicht wenige, die nach VFE gekündigte Verträge nicht neu finanzieren.
War bei mir kein Problem. Bei der 2. Bank hatte ich ein Angebot für eine Ersatzfinanzierung. Ich habe mit offenen Karten gespielt, und gesagt dass ich Widerrufer bin.
Bei mir war es die DB. die zugesagt hat. Zinssatz etwas unter 2%. Geht bestimmt auch günstiger, aber den letzten Schluck aus der Flasche soll man anderen überlassen....
"Frage meinerseits: Wie lautet die WRB genau und mit welchem Vertragsdatum? Denn wenn die Bank den Mustertext inhaltlich und in der Darstellung vollständig übernommen hat, kann er sich auf die Schutzwirkung berufen."
Widerrufsbelehrung
Der Darlehensvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. der Widerruf ist zu richten an:
Sofern ein etwaiger Widerruf erst nach Auszahlung des Darlehens wirksam wird, ist die Darlehensvaluta nebst Zinsen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Besonderer Hinweis:
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt erst, wenn die vorgenannte Widerrufsfrist abgelaufen ist. Somit kann die Auszahlung frühestens drei Wochen nach Erhalt der Belehrung, also der Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer erfolgen. Nach erfolgtem Widerruf des Darlehensvertrages ist die erneute ,Ausfertigung eines Darlehensvertrages durch .......nicht mehr möglich.
Zitat komplett Ende
Vertrag vom 10.06.2007
Adresse wurde angegeben?
Adresse ist eine ladungsfähige? Email, Faxnummer (normale oder kostenpflichtig?)
"Frage meinerseits: Wie lautet die WRB genau und mit welchem Vertragsdatum? Denn wenn die Bank den Mustertext inhaltlich und in der Darstellung vollständig übernommen hat, kann er sich auf die Schutzwirkung berufen."
Widerrufsbelehrung
Der Darlehensvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. der Widerruf ist zu richten an:
Sofern ein etwaiger Widerruf erst nach Auszahlung des Darlehens wirksam wird, ist die Darlehensvaluta nebst Zinsen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Besonderer Hinweis:
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt erst, wenn die vorgenannte Widerrufsfrist abgelaufen ist. Somit kann die Auszahlung frühestens drei Wochen nach Erhalt der Belehrung, also der Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer erfolgen. Nach erfolgtem Widerruf des Darlehensvertrages ist die erneute ,Ausfertigung eines Darlehensvertrages durch .......nicht mehr möglich.
Zitat komplett Ende
Vertrag vom 10.06.2007
Auch ganz kurz...
die entspricht NICHT dem damals gültigen Mustertext...
Adresse ist eine ladungsfähige = Name, Postfach, PLZ, Ort.
Telefax, normale Vorwahl 02...,
Mail, übliche Mailadresse
Danke für die Mühe
Postfach ist nicht eine ladungsfähige Adresse...
"Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
...... Unter Umständen genügt auch die Angabe der Arbeitsstelle,nicht aber die eines Postfachs."
Hab das eben gefunden. Bericht stammt vom 22.04.15 Quelle:Rechtsanwalt.com Bericht stammt von Guido Lenne.
Vor allem für diejenigen sehr interessant + äußerst positiv die vor dem LG Frankfurt klagen!!!
Die ING DiBa AG scheint in Widerrufsfällen eine gerichtliche Entscheidung zu scheuen.
Was war passiert?
Die Kläger hatten im Jahr 2006 zwei Immobiliendarlehensverträge mit der ING DiBa AG geschlossen.
Als die Darlehen vorzeitig abgelöst wurden, mussten unsere Mandanten dafür eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung von über 14.000 € zahlen.
Dieses Geld wollten die Kläger zurück bekommen.
Als Verbrauchern stand den Klägern bei solchen Darlehensverträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.
Wird der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß belehrt bzw. ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Verbraucher auch heute noch sein Widerrufsrecht ausüben.
Die Folge ist dann, dass die Verträge rückabgewickelt werden müssen.
Nach einer Prüfung der Widerrufsbelehrungen durch uns beriefen sich die Kläger auf ihr Widerrufsrecht.
Sie verlangten die Erstattung einer zuvor geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung sowie die Rückabwicklung der Verträge.
Die ING DiBa AG verweigerte die Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung und die Rückabwicklung der Verträge zunächst.
Es gab mehrfach und schon außergerichtlich den Versuch sich gütlich durch Vergleich zu einigen.
Die Kläger blieben jedoch hart und entschieden sich ihr Recht gerichtlich durchzusetzen.
Die Kläger bestanden zumindest auf die volle Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung. Am Ende wurden die Kläger dafür belohnt.
Nachdem bereits die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main stattgefunden hatte, erklärte sich die Beklagte nur wenige Tage vor der Urteilsverkündung bereit, die volle Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. über 14.000 € zu erstatten.
Dies ist besonders interessant, konnten doch einige in Frankfurt ansässige Bankhäuser dort bereits in Widerrufsfällen eine Klageabweisung erreichen.
Dieser Fall zeigt, dass jeder Widerrufsfall einzeln zu bewerten ist und sollte daher den Bankkunden, die in einer ähnlichen Lage sind Mut machen, für ihr Recht zu kämpfen und notfalls auch vor einem Klageverfahren nicht zurückzuschrecken.
Gerne halten die Banken den Verbrauchern auf Anfrage den Einwand entgegen, dass ein Gericht bereits über die im betroffenen Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung entschieden hätte und diese fehlerfrei sei.
Betroffene Kreditnehmer brauchen, wie das vorstehend geschilderte Verfahren zeigt, diesen Einwand nicht zu fürchten, denn es ist und bleibt der Einzelfall entscheidend.
Zweifelnde Verbraucher sollten daher ihre Widerrufsbelehrung durch einen fachkundigen Anwalt überprüfen lassen.
Von kostenlosen Überprüfungen raten wir ab. Hier wird häufig der Einzelfall nicht so sorgfältig geprüft, wie wir es für erforderlich halten.
Die Anwaltskanzlei Lenné berät Sie gerne zum Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.
Hab das eben gefunden. Bericht stammt vom 22.04.15 Quelle:Rechtsanwalt.com Bericht stammt von Guido Lenne.
Vor allem für diejenigen sehr interessant + äußerst positiv die vor dem LG Frankfurt klagen!!!
Die ING DiBa AG scheint in Widerrufsfällen eine gerichtliche Entscheidung zu scheuen.
Was war passiert?
Die Kläger hatten im Jahr 2006 zwei Immobiliendarlehensverträge mit der ING DiBa AG geschlossen.
Als die Darlehen vorzeitig abgelöst wurden, mussten unsere Mandanten dafür eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung von über 14.000 € zahlen.
Dieses Geld wollten die Kläger zurück bekommen.
Als Verbrauchern stand den Klägern bei solchen Darlehensverträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.
Wird der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß belehrt bzw. ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Verbraucher auch heute noch sein Widerrufsrecht ausüben.
Die Folge ist dann, dass die Verträge rückabgewickelt werden müssen.
Nach einer Prüfung der Widerrufsbelehrungen durch uns beriefen sich die Kläger auf ihr Widerrufsrecht.
Sie verlangten die Erstattung einer zuvor geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung sowie die Rückabwicklung der Verträge.
Die ING DiBa AG verweigerte die Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung und die Rückabwicklung der Verträge zunächst.
Es gab mehrfach und schon außergerichtlich den Versuch sich gütlich durch Vergleich zu einigen.
Die Kläger blieben jedoch hart und entschieden sich ihr Recht gerichtlich durchzusetzen.
Die Kläger bestanden zumindest auf die volle Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung. Am Ende wurden die Kläger dafür belohnt.
Nachdem bereits die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main stattgefunden hatte, erklärte sich die Beklagte nur wenige Tage vor der Urteilsverkündung bereit, die volle Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. über 14.000 € zu erstatten.
Dies ist besonders interessant, konnten doch einige in Frankfurt ansässige Bankhäuser dort bereits in Widerrufsfällen eine Klageabweisung erreichen.
Dieser Fall zeigt, dass jeder Widerrufsfall einzeln zu bewerten ist und sollte daher den Bankkunden, die in einer ähnlichen Lage sind Mut machen, für ihr Recht zu kämpfen und notfalls auch vor einem Klageverfahren nicht zurückzuschrecken.
Gerne halten die Banken den Verbrauchern auf Anfrage den Einwand entgegen, dass ein Gericht bereits über die im betroffenen Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung entschieden hätte und diese fehlerfrei sei.
Betroffene Kreditnehmer brauchen, wie das vorstehend geschilderte Verfahren zeigt, diesen Einwand nicht zu fürchten, denn es ist und bleibt der Einzelfall entscheidend.
Zweifelnde Verbraucher sollten daher ihre Widerrufsbelehrung durch einen fachkundigen Anwalt überprüfen lassen.
Von kostenlosen Überprüfungen raten wir ab. Hier wird häufig der Einzelfall nicht so sorgfältig geprüft, wie wir es für erforderlich halten.
Die Anwaltskanzlei Lenné berät Sie gerne zum Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.
So eine ähnliche Aussage habe ich auch von der Anwaltskanzlei Gunkel,Kunzenbacher und Partner erhalten.
Zitat:Wir führen viele Klageverfahren gegen die ING-DiBa. Bis in die 3. Instanz sind wir nicht gekommen, weil die Parteien immer eine Regelung gefunden haben, die eine einvernehmliche Beendigung nach sich gezogen hat.
Hallo eugh,
mein Ra hat Sorge, bei einem möglichen Gerichtsverfahren seine Zulassung als Anwalt bei einem für die Sparkasse positiven Ausgang zu verlieren .