ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo,
bin neu hier.
Meine Bank die SPK Lemgo hat mir die Kündigung der Geschäftsbeziehung angeboten.
Ich kann ohne eine VFE aus dem Vertrag.
Mein Anwalt hat ein fehlerhafte Widerbelehrung festgestellt. Ich hatte um eine Rückabwicklung gebeten. Die Sparkasse Lemgo erkennt die fehlerhafte Widerbelehrung nicht an.
Was soll ich nun machen? Aus dem Vertrag, oder Klagen?
Danke.
Also ohne VFE sofort aus dem Vertrag und den jetzigen günstigen Zinssatz nutzen, was will man mehr. Wenn Du klagst dauert das mit unter Jahre und dann können die Zinsen entsprechend sich nach oben bewegen, in Amerika werden demnächst die Zinsen steigen und dann wird sich auch Europa/Deutschland dem nicht mehr lange entziehen können.
Da bleibt auch noch das Risiko wie der Richter den Zinssatz für die Rückabwicklung festsetzt usw.
Mein Rat, eine neue Finanzierung suchen und sich freuen ,dass es ohne langes Prozessieren geklappt hat.
Schon, aber der meint, das es keine Garantie für einen Erfolg gibt.
Und die Prozesskosten sind extrem hoch. Eine Rechtschutzversicherung hab ich nicht..
Ich kann dem Andi1104 nur zustimmen.
Allerdings: Weißt Du schon, wie viel der Anwalt für die Vermittlung der Einigung bekommt? Meines Wissens für relativ wenig Aufwand ein Schweinegeld. Wenn er allerdings nur eine Pauschale für die Prüfung der WRB bekommt, dann gibt es nichts zu überlegen. Du kommst ohne VFE aus dem Vertrag. Das ist doch ein Riesenerfolg und momentan kannst Du mit etwas Glück auch als Widerrufer unter 1,4 % neu abschließen. Selbst mit Einigungsgebühr ist es wahrscheinlich lukrativ. Musst es nur mal durchrechnen.
Hi,
ich versuche das hier behandelte Thema besser zu verstehen und da suche ich nach Antworten auf zwei Fragen und hoffe jemand kann mir hier helfen.
1. Konnte die Widerrufsfrist (Rechtslage bis Mitte 2010) vor Vertragsschluss anfangen zu laufen?
2. Durften die Banken die bis zum 10.06.2010 gültige Musterwiderrufsbelehrung auch darüber hinaus verwenden? Gab es hierzu eine Übergangsvorschrift?
das erste Lebenszeichen meiner Bank ist da. Nachdem weder auf meinen Widerruf noch auf den zweimaligen des RA`s eine Reaktion erfolgte, ist nun die Klageerwiderung eingetroffen.
"Am 23.05. ... unterzeichneten die Kläger auch die Empfangsbestätigung darüber, dass sie empfangen haben die streitbefangen Darlehensverträge, die Widerrufsbelehrungen, die Informationen zum Darlehen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SK und die Sicherheitenverträge.
Beweis: Empfangsbestätigung vom ...
Die Kläger vermochten somit anhand der Widerrufsbelehrungen nachzuvollziehen, dass ihre 2-wöchige Widerrufsfrist am 23.05 ... beginnt und somit 14 Tage danach verstreicht. Für die Kläger und auch für jeden sonstigen Verbraucher kann somit die Frist berechnet und nachvollzogen werden, wenn sie frühestens beginnt mit dem Erhalt der Belehrung, was ebenfalls am 23.05 ... geschehen ist. "
Zu diesem Gericht gibt es nach meiner Erkenntnis keine Erfahrungswerte - die sind in Sachen WRB jungfräulich.
Viel Glück! und halt uns hier mal auf dem Laufenden.....
Ob die damit durchkommen, bezweifle ich allerdings, denn in den mir gesichteten (es sind nicht viele) oberinstanzlichen Urteilen war nicht darauf abgestellt worden, ob die Kunden anhand irgendwelcher Empfangsbestätigungen die Frist hätten ausrechnen können. Es ging vielmehr regelmäßig um den Text in der WRB selbst (ob irreführend oder nicht) und ob die WRB dem jeweiligen Muster entsprach oder nicht (Schutzfunktion oder eben nicht). Vielleicht ist die "Empfangsbestätigung" - neben der Verwirkung, Verstoß gegen Treu und Glauben und der Verjährung (soll es in Antwortschreiben auch schon gegeben haben) - eine weitere Masche der Banken, sich herauszularvieren.
nachdem meine SK nicht reagierte (trotz RA), habe ich Klage eingereicht. Vielleicht stellt sich die Frage eines Vergleichs nicht! Bin mal gespannt was bei dir raus- und rum kommt....
Gruß
Hallo PitParker,
die Sparkasse hat zwar innerhalb der von meinem RA gesetzten Frist reagiert, aber lediglich mitgeteilt, dass man noch in der Prüfung steckt und keinen Termin mitgeteilt hat, zu man die Prüfung abgeschlossen hat. Nach Abstimmung mit meinem RA warten wir noch einmal ab, wann und ob noch eine Stellungnahme kommt. Mein Anwalt drängt sich nicht unbedingt hier auf und auch nicht zum Thema Klage. Soweit die Zwischenmeldung.
Ich bin gerade dabei meinen Widerruf (DSL) vorzubereiten bzw. nach dem richtigen Anwalt Ausschau zu halten und generell der richtigen Vorgehensweise.
Nun habe ich gestern einen Anwalt angerufen (seine Artikel wurden hier auch desöfteren erwähnt), der bereitwillig am Telefon ohne grosses hin und her einen interessanten Sachstand geliefert hat aus dem was er tagtäglich erlebt.
Er meinte, dass die DSL Bank ein harter Knochen ist und sich bis Klagevorbereitung nicht bewegt. Er erzählte wie ihn gesten der Anwalt der DSL Bank anrief, um mit Ihm bzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung die Höhe zu verhandeln für seinem Mandanten. Das aber erst nah Klagevorbereitung .
Er schlug mir vor mich vetreten zu können. Kostenberechnung wäre auf Basis der VFE, um die es mir eigentlich geht, da wir unser Haus verkauft haben. Was ich aber interessant fand war aber sein Vorschlag erstmal einen netten aber eindeutigen Brief an die DSL zu schreiben und denen ein Angebot zu unterbreiten bzgl. Entgegenkommen bei der VFE und meinerseites dann der Verzicht in die Vergangenheit zu schauen (-> Rückabwicklung). Da könnte ich seiner Meinung auch die Fakten mit einfließen lassen, die mir die VZHH und meine anwaltliche Beratung mitgeteilt haben. Zu verlieren hätte ich nichts außer etwas Zeit und widerrufen könnte ich dann mit seiner Unterstützung immer noch.
War etwas erstaunt, dass er mir das vorschlug und ich hatte auch nicht das Gefühl das er mich abwimmeln wollte. Die Erfahrung aus diesem Forum ist ja eher, dass ohne Anwalt nix geht.
Ich habe genauso versucht, die Tür von der DSL Bank nicht zu zuschlagen (mir hätte der Spatz gereicht). Leider habe ich von der Bank kein Lebenszeichen bekommen.
Die Briefe wurden von einem Finanzsachkundigen formuliert, nett und höflich. Kein Grund also nicht zu reagieren.
Nun habe ich Widerrufen, Anwalt eingeschaltet und warte nun auf die Deckungszusage der RSV.
Auch auf meinem Widerruf und Mahnung - keine Reaktion.
Aber vielleicht hast Du einen besser gelaunten Sachbearbeiter.
Ende 2012 habe ich mein vermietetes EFH verkauft. Die WRB ist fehlerhaft (.....Die Frist beginnt frühestens----), dazu einige Fragen:
1.) Wann tritt die Verjährung ein? (Verkauf in 2012 bis heute 2015 = < unter 3 Jahre)
2.) Sofern die Verjährung noch nicht eingetreten ist, bestünden u.U. außer der VFE noch weitere Ansprüche?
3.) Wenn ich diesen Vertrag rückabwickle, hat die Bank das Recht z.B. mit Frist von einem Monat auch die Finanzierung meines selbst bewohnten EFH zu kündigen?
4.) Wie kann man - wenn dies überhaupt zu vermeiden ist, eine Zwangsvollstreckung verhindern? Ein neuen Darlehen innerhalb von einem Monat zahlungsreif zu erhalten ist ja gerade zu unmöglich, denn z.B. die Eintragung der Grundschuld alleine dauert länger als 1 Monat. Gibt es da Erfahrungen von Euch? Ebenso sind Banken zurückhaltend bei der Bewilligung einer Finanzierung an Jemanden der ein VFE rückgefordert hat.
Ende 2012 habe ich mein vermietetes EFH verkauft. Die WRB ist fehlerhaft (.....Die Frist beginnt frühestens----), dazu einige Fragen:
1.) Wann tritt die Verjährung ein? (Verkauf in 2012 bis heute 2015 = < unter 3 Jahre) Es gibt keine Verjährung. Strittig ist momentan allerdings ob nach Zeitraum X eine Verwirkung eintritt, nach der die Bank nicht mehr mit einem Widerruf hätte rechnen müssen.
2.) Sofern die Verjährung noch nicht eingetreten ist, bestünden u.U. außer der VFE noch weitere Ansprüche? Siehe Antwort zu 1.)
3.) Wenn ich diesen Vertrag rückabwickle, hat die Bank das Recht z.B. mit Frist von einem Monat auch die Finanzierung meines selbst bewohnten EFH zu kündigen? Nein, da unabhängig voneinander.
4.) Wie kann man - wenn dies überhaupt zu vermeiden ist, eine Zwangsvollstreckung verhindern? Ein neuen Darlehen innerhalb von einem Monat zahlungsreif zu erhalten ist ja gerade zu unmöglich, denn z.B. die Eintragung der Grundschuld alleine dauert länger als 1 Monat. Gibt es da Erfahrungen von Euch? Ebenso sind Banken zurückhaltend bei der Bewilligung einer Finanzierung an Jemanden der ein VFE rückgefordert hat. Brauchst du nicht, da der alte Kreditvertrag durch den Verkauf und Zahlung der VFE bereits erledigt ist.
Wir haben selber eine ähnliche Situation mit der SPK Aachen. Widerruf haben wir direkt über einen Anwalt durchgeführt und die Rückzahlung der VFE gefordert. Wurde allerdings innerhalb von einer Woche von der SPK schriftlich abgelehnt. Nun haben wir (bei vorhandener Deckungszusage) hier in Aachen Klage eingereicht. Mal sehen was heraus kommt.
So bei uns hat die ING nicht auf den Widerruf innerhalb der zweiwöchen Frist reagiert.
Der Anwalt will nun dennoch die Unterlagen der RSV haben und den notariellen Kaufvertrag über das Haus/Grundstück um nachweisen zu können, dass es sich nicht um einen Neubau handelt.
Die Anfrage der Deckung bei der RSV dauert wohl auch 1-2 Wochen, sollte die ING in der Zeit den Widerruf erwiedern hab ich ja was wir brauchen, sollte sie nicht antworten dann, Zitat, "Hindert mich die ING ja an meinem Widerrufsrecht, was auch einen Schadensfall bei der RSV darstellt".
Ende 2012 habe ich mein vermietetes EFH verkauft. Die WRB ist fehlerhaft (.....Die Frist beginnt frühestens----), dazu einige Fragen:
1.) Wann tritt die Verjährung ein? (Verkauf in 2012 bis heute 2015 = < unter 3 Jahre)
2.) Sofern die Verjährung noch nicht eingetreten ist, bestünden u.U. außer der VFE noch weitere Ansprüche?
3.) Wenn ich diesen Vertrag rückabwickle, hat die Bank das Recht z.B. mit Frist von einem Monat auch die Finanzierung meines selbst bewohnten EFH zu kündigen?
4.) Wie kann man - wenn dies überhaupt zu vermeiden ist, eine Zwangsvollstreckung verhindern? Ein neuen Darlehen innerhalb von einem Monat zahlungsreif zu erhalten ist ja gerade zu unmöglich, denn z.B. die Eintragung der Grundschuld alleine dauert länger als 1 Monat. Gibt es da Erfahrungen von Euch? Ebenso sind Banken zurückhaltend bei der Bewilligung einer Finanzierung an Jemanden der ein VFE rückgefordert hat.
1. Verjährung gibt es nicht. Nur Verwirkung, hier muss ein Zeit- und ein Umstandsmoment gegeben sein.
Bei einer fehlerhaften WRB gilt das ewige Widerrufsrecht. Jüngste Gerichtsurteile sagen zur Verwirkung, dass der Unternehmer sich darauf nicht berufen kann, weil er selbst die Sache durch Erteilung einer fehlerhaften WRB verschuldet hat. Er hätte ja auch den Mustertext übernehmen können.
Frage meinerseits: Wie lautet die WRB genau und mit welchem Vertragsdatum? Denn wenn die Bank den Mustertext inhaltlich und in der Darstellung vollständig übernommen hat, kann er sich auf die Schutzwirkung berufen.
3 Jahre nach Verkauf und Zahlung der VFE ist natürlich schon eine lange Zeit. Kann ich als Laie daher aber nicht so aus dem Stegreif sagen. Es gab nun kürzlich ein Urteil der DKB mit Rückerstattung der VFE nach einiger Zeit.
Ich denke aber, 3 Jahre müssten noch im Rahmen sein. Länger würde ich aber nicht warten.
2. Man kann auf die komplette Rückabwicklung klagen. Erhöht aber auch den Streitwert und damit die Kosten und damit das Prozessrisiko, da dann wohl als Streitwert das gesamte Darlehen herangezogen wird. Wenn nur VFE, dann die höhe der VFE.
3. Nein, ich denke das wäre nicht rechtmäßig.
4. Dazu kann ich nichts sagen. Aus der Erinnerung heraus geht das aber nicht so schnell in die Zwangsvollstreckung.
Würde Dir eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Bankenrecht empfehlen!
4.) Wie kann man - wenn dies überhaupt zu vermeiden ist, eine Zwangsvollstreckung verhindern? Ein neuen Darlehen innerhalb von einem Monat zahlungsreif zu erhalten ist ja gerade zu unmöglich, denn z.B. die Eintragung der Grundschuld alleine dauert länger als 1 Monat.
Doch doch, das geht. Die Grundschuld wird von den Banken untereinander nur abgetreten, die haben Notare, die sich nur um sowas kümmern.
Im Grundbuch bleibt die Bank stehen, die die erste Grundschuld eingetragen hatte und dann gibs notarielle Abtretungsurkunden über die jeweilig umgeschuldeten Summen. Das dauert alles in allen weniger als ne Woche. Keine Panik.