ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ich habe von der Rechtsabteilung der DSL-Bank im November 2014 ein Vergleichsangebot von der zuständigen Fachabteilung angekündigt bekommen. Bis heute habe ich trotz mehrfacher Mahnschreiben kein Vergleichsangebot erhalten. Nachdem sich nun mein Widerrufsverfahren schon seit 1,5 Jahren hinzieht (auch mittels Rechtsanwalt) muss ich alle DSL-Bank-Kunden, die keinen Rechtschutz haben enttäuschen. Nach meiner Erfahrung spielt die DSL-Bank definitiv auf Zeit und hält ihre Kunden nur hin (zumindest diejenigen mit einer Neubau-Finanzierung oder diejenigen, die keine RSV haben).
Ich habe jetzt eine Anschlussfinanzierung als Rückendeckung über Dr Klein klar gemacht und den Widerruf gestartet.
Allerdings ist das Angebot von Der Münchner Hypothekenbank lachhaft. 2,22% bei 7% Tilgung von 100.000€ bei 5 Stelligem Eigenkapital und 250.000€ Hauswert?
Wie kommt sowas zu Stande?
was haben sie denn klar gemacht? Eine Finanzierungszusage die innerhalb einer Frist unterschrieben sein muss und wo dann eine 14 tägige Widerrufsfrist beginnt? Was ist das wert wenn sie jetzt erst den Widerruf gegen die derzeitige Bank aussprechen? Was hilft ihnen diese Zusage?
Welche Zinsfestschreibung steht hinter dem genannten Zins? 10 udn 15 Jahre sind es ganz sicher nicht, die bekommen sie bei der MHB unter 2 % und 20 Jahre um die 2 % !!!
Nachdem sich nun mein Widerrufsverfahren schon seit 1,5 Jahren hinzieht (auch mittels Rechtsanwalt) muss ich alle DSL-Bank-Kunden, die keinen Rechtschutz haben enttäuschen. Nach meiner Erfahrung spielt die DSL-Bank definitiv auf Zeit und hält ihre Kunden nur hin (zumindest diejenigen mit einer Neubau-Finanzierung oder diejenigen, die keine RSV haben).
Bei der DiBa gilt für all jene Kunden, die nach Ansicht der Bank über keine RSV wegen Neubau, Mietobjekt, etc. verfügen sollten genau das gleiche. Lediglich das Verfahren weicht ab. Spätestens ab dem 2. Schreiben wird man schroff aufgefordert von weiteren schriftlichen Eingaben abzusehen. D.h. dann übersetzt: "Klag' doch, wenn du dich traust."
was haben sie denn klar gemacht? Eine Finanzierungszusage die innerhalb einer Frist unterschrieben sein muss und wo dann eine 14 tägige Widerrufsfrist beginnt? Was ist das wert wenn sie jetzt erst den Widerruf gegen die derzeitige Bank aussprechen? Was hilft ihnen diese Zusage?
Welche Zinsfestschreibung steht hinter dem genannten Zins? 10 udn 15 Jahre sind es ganz sicher nicht, die bekommen sie bei der MHB unter 2 % und 20 Jahre um die 2 % !!!
Ich wollte nur sehen ob ich schnell an eine Finanzierung komme da ja immer davor gewarnt wird zu widerrufen ohne eine Alternative zu haben.
Es handelt sich um 10 Jahre Zinsfestschreibung.
Dass ich dieses Angebot nicht nutzen kann, aufgrund der Fristen ist mir bewusst, ich weiß aber, dass ich innerhalb von zwei Tagen ein verbindliches Angebot bekommen kann.
Danke nochmals an ducnici für diesen Beitrag im Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam?". Da ich meine, dass die verlinkte Publikation noch besser hierher passt, erlaube ich mir, hier ein paar Fragen und Kommentare dazu zu geben.
Was haltet Ihr von dieser durchaus lesenswerten Publikation aus 2003 in Hinblick auf aktuelle Widerrufe? Die Autoren behaupten nämlich darin, dass stets der Bank nach Widerruf höhere Ansprüche zustehen als dem widerrufenden Kunden. Ich verstehe nach Lektüre des Artikels, dass dies für die aktuelle Situation mit Zinssätzen um 1.2% nicht zutrifft. Oder irre ich? Oder liegt es daran, dass die Autoren von der sog. Zinsparallelität ausgehen, d.h. dass die Verzinsung von Ansprüchen auf Seiten der Bank der Verzinsung von Ansprüchen auf Seiten des Kunden entsprechen muss. Ob der BGH das am Ende auch so sehen würde, weiß ich nicht, oder gibt es dazu mittlerweile Urteile - meinetwegen auch von OLGs?
Noch etwas m.E. Interessantes aus der o.g. Publikation zur Grundschuld: Dort wird auf Seite 239 unter Punkt 4 diskutiert, ob die Bank aus der Grundschuld vollstrecken dürfe - betrachtet vor dem Hintergrund, dass die Bank zur Rückgabe der Grundschuld nur Zug um Zug gegen Zahlung der Nettodarlehensvaluta nebst Zinsen verpflichtet sei. Dabei wird auf § 4 HWiG a.F. verwiesen. Gilt der § so auch für Verträge, welche ab 2007 abgeschlossen und z.B. in 2014/2015 widerrufen wurden?
Weiter ist dort zu lesen, dass der BGH entschieden habe, "dass im Falle einer weiten Zweckerklärung die Grundschuld nach wie vor die Ansprüche der kreditgebenden Bank sichert, auch die Rückzahlungsansprüche gemäß HWiG" [BGH, BKR 2003, 103, 105]. Und weiter: "Denn durch die weite Zweckerklärung (Anm. meinerseits: ibzgl. der Grundschuldabsicherung) werden alle Zahlungsansprüche der Bank aus der Geschäftsbeziehung abgesichert, auch künftige, und gleich aus welchem Rechtsgrund".
Nun meine Frage: Muss man bei einem Widerruf eines Darlehensvertrags auch die (Sicherungs-)Zweckerklärung widerrufen?
In der Publikation äußern die Autoren, dass selbst bei einem Widerruf die Zweckerklärung weiterhin bestünde (so verstehe ich es): "Bei Nichtigkeit des Kreditvertrags sind Rückgewähransprüche stets kraft unterstelltem Parteiwillen als gesichert anzusehen" [MünchKommBGB/Eickmann, 3. Aufl., 1997, § 1191 RdNr. 38; BGH, NJW 1968, 1134]. Und weiter: "Gleiches hat zu gelten unter der Anwendung der Anlass-Rechtsprechung bei Unwirksamkeit der Zweckerklärung. Also wird der Zahlungsanspruch der B-Bank gegen DN in Höhe von 200 000€ nebst Zinsen nach wie vor durch die Grundschuld abgesichert. Daher muss die B-Bank die Grundschuld derzeit nicht nur nicht zurückgeben, sondern kann sogar daraus vollstrecken".
Sehe ich das richtig: Die Bank kann nach Widerruf in der vollen Höhe der Grundschuld vollstrecken, auch wenn nach Aufrechnung der gegenseitig herauszugebenden Nutzungen zzgl. Verzinsung und unter Berücksichtigung, dass nach Tilgungsleistungen eine deutlich verminderte Restdarlehnesvaluta besteht, der Anspruch der Bank wesentlich geringer ausfällt?
Am Ende möchte ich meine Frage von oben noch einmal wiederholen, da sie mir besonders wichtig erscheint:
Muss man bei einem Widerruf eines Darlehensvertrags auch die (Sicherungs-)Zweckerklärung widerrufen?
MGP sind die Bankenanwälte in Nürnberg denen erst kürzlich ihre Argumentation zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren vom BGH um die Ohren geschlagen wurde.
Zusammen mit der 10. Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth ziehen sie gegen Verbraucher in den Krieg - oft erfolglos.
Mir ist bewusst, dass die Publikation von bankenfreundlichen Anwälten kommt, aber sie ist - vielleicht auch gerade deswegen - durchaus lesenswert. Allerdings ist mir unklar, wie aktuell sie noch ist (in Hinblick auf zitierte Gesetze).
Ich wollte nur sehen ob ich schnell an eine Finanzierung komme da ja immer davor gewarnt wird zu widerrufen ohne eine Alternative zu haben.
Es handelt sich um 10 Jahre Zinsfestschreibung.
Dass ich dieses Angebot nicht nutzen kann, aufgrund der Fristen ist mir bewusst, ich weiß aber, dass ich innerhalb von zwei Tagen ein verbindliches Angebot bekommen kann.
Da gibt es deutlich bessere Angebote, kein Wunder das die(MHB) hier versuchen Werbung zu machen
Annahmefrist ist nicht die Frist in der die Kreditentscheidung erfolgt, sondern die Frist innerhalb welcher sie das Angebot mit allen Unterlagen und unterzeichneter Selbstauskunft angenommen haben müssen. Eine Kreditzusage ist das noch lange nicht, überhaupt nicht. Das Angebot ist nichts wert, schon gar nicht bei der Brisanz Widerruf und innerhalb 4 Wochen zurück gezahlt zu haben müssen.
Wie gefährlich das alles sein kann zeigt ihre Darstellung und Annahme. Die MHB (wie derzeit viele Banken) stellt nämlich keine Neufinanzierung für Widerrufer zur Verfügung!!! Was nichts heißen muss, da es genügend andere Banken gibt die das noch tun.
Hätten sie nun widerrufen und sich auf die MHB verlassen, dann wären sie verlassen, denn die hätten ihnen nach der allgemeinen Bearbeitungszeit eine Ablehnung mitgeteilt und schon hätten sie wieder von vorne begonnen. Da können 4 Wochen auf einmal unheimlich kurz sein, was sie in Bezug auf Widerruf und Anschlussfinanzierung so oder so sind. Ungeachtet der Tatsache, dass die MHB wie auch alle anderen Banken ohne ein Ablöseschreiben der derzeitigen Bank die Bearbeitung gar nicht erst begonnen hätten, somit ist parallel - will man etwas verbindlich haben - sowieso nichts zu machen. Erst muss klar sein wie sich die bisherige Bank positioniert, was sie an Ablöse haben will und ob sie sich überhaupt ablösen lässt, bevor man sich die Anschlussfinanzierung verbindlich sichern kann. Das Ablöseschreiben des bisherigen Gläubigers ist bei allen Banken eine Mindestunterlage für eine verbindliche Zusage.
Ganz zu Schweigen davon, woher sie für 10 Jahre fest bei der MHB einen Zinssatz mit einer 2 vor dem Komma herhaben!!!
Hatte gestern wieder einmal ein interessantes Gespräch mit Interhyp. Nach deren Aussage ist die DSL wohl bereit, auch Widerrufer als Neukunden zu begleiten. DiBa hingegen macht in KEINEM Fall mehr Finanzierungen bei Kunden, die - EGAL AUS WELCHEM GRUND - vorzeitig aus einer vorherigen Finanzierung ausgestiegen sind (also auch nicht regulär mit VFE).
Ich habe verstanden, dass die ING-DiBa "fremden" Widerrufern keine Angebote macht, wohl aber ihren eigenen Kunden, welche widerrufen haben oder einen Widerruf ankündigen. Da passt das Motto: Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. D.h., die behalten lieber einen Kunden zu für sie ungünstigeren Konditionen, als ihn an eine andere Bank zu verlieren. Dabei kommt wenigstens noch etwas Geld für die ING-DiBa in die Kasse. Aber "aufmüpfige" Kunden/Widerrufer anderer Geldhäuser wollen sie sich damit vom Leib halten.
Hatte gestern wieder einmal ein interessantes Gespräch mit Interhyp. Nach deren Aussage ist die DSL wohl bereit, auch Widerrufer als Neukunden zu begleiten. DiBa hingegen macht in KEINEM Fall mehr Finanzierungen bei Kunden, die - EGAL AUS WELCHEM GRUND - vorzeitig aus einer vorherigen Finanzierung ausgestiegen sind (also auch nicht regulär mit VFE).
Nicht vergessen das wie hier auch schon oft erwähnt die Interhyp eine Tochtergesellschaft der ING ist, also zu einem Konzern gehören wie die DiBa.
Bei der DiBa gilt für all jene Kunden, die nach Ansicht der Bank über keine RSV wegen Neubau, Mietobjekt, etc. verfügen sollten genau das gleiche. Lediglich das Verfahren weicht ab. Spätestens ab dem 2. Schreiben wird man schroff aufgefordert von weiteren schriftlichen Eingaben abzusehen. D.h. dann übersetzt: "Klag' doch, wenn du dich traust."
Kann ich so nicht bestätigen. Unsere Anwälte bekommen für Mandanten von der ING Diba immer noch durchaus vernünftige Vergleichsvorschläge. Allerdings nicht in jedem Fall. Es kommt auf die konkrete Widerrufsbelehrung an. Ob die Bank darüber hinaus noch auf "RSV-Fähigkeit" spekuliert, kann ich nicht genau sagen. Müssten wir mal genauer unter die Lupe nehmen.
Kann ich so nicht bestätigen. Unsere Anwälte bekommen für Mandanten von der ING Diba immer noch durchaus vernünftige Vergleichsvorschläge. Allerdings nicht in jedem Fall. Es kommt auf die konkrete Widerrufsbelehrung an. Ob die Bank darüber hinaus noch auf "RSV-Fähigkeit" spekuliert, kann ich nicht genau sagen. Müssten wir mal genauer unter die Lupe nehmen.
Das wiederum kann ich so nicht bestätigen. In meinem Fall zeigt sie sich bei der "falscheren" WRB stur, offensichtlich weil es hier um einen Neubau geht, den die RSV nicht deckt.