ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Aber wenn Du die Sache dann weiterverfolgen möchtest, wirst Du sehr wahrscheinlich anwaltliche Unterstützung benötigen. Es soll (wenige) Ausnahmen geben, wo sich jemand ohne RA mit der Bank einigen konnte. Eine komplette Rückabwicklung wird ohne RA m.E. unmöglich sein.
D.h. spätestens dann schaut sowieso ein 2. Anwalt auf Deinen Vertrag und die WRB. Einige Anwälte geben eine (unverbindliche) Ersteinschätzung sogar kostenlos innerhalb von 1-2 Wochen ab. Ob Du danach ein Mandat für weitere Aktivitäten erteilst, kannst Du dann immer noch entscheiden.
@IG Widerruf:
Haben Sie verstanden, was mit "Einen weitergehenden Antrag auf nachträgliche Neuverzinsung des Darlehens nahmen die Kläger auf Anraten des Gerichts zurück." gemeint war?
Ich verstehe das so, dass der Richter dem Kläger geraten hat, auf die rückwirkende Kompensation zu viel gezahlter Zinsen (=Rückabwicklung) zu verzichten. Es ist also ein typischer Vergleich, wie ihn unsere Anwälte häufig auch außergerichtlich erzielen: Günstigere Zinsen für die Zukunft (oder Verzicht auf VFE), aber kein Schadenersatz für die Vergangenheit.
Wie ich hier schon geschrieben habe, gibt es etliche Banken, die außergerichtlich vergleichsbereit sind. Andere blocken dagegen. Letztere stimmen dann häufig vor Gericht einem ähnlichen Vergleich zu, wie sie ihn außergerichtlich zuvor abgelehnt haben. Leider rechnet sich diese Vorgehensweise aus Sicht der Banken durchaus. Zwar haben Sie bei den gerichtlichen Vergleichen höhere Kosten, dafür haben Sie bei jenen Kunden, die sich eine Klage nicht leisten können oder wollen, quasi "gewonnen". Und es sind aus unserer Erfahrung relativ viele, die vor einer Klage zurückschrecken.
Danke, aber was ich bei diesen gerichtlichen Vergleichen nie verstehe ist, warum ein Richter bei rechtsfehlerhafter WRB eine Empfehlung gibt, dass der Kunde auf einen Teil seines Rechts verzichten solle. Gibt es dafür einen plausiblen Grund?
Na ja, vor Gericht ist halt auch nicht immer alles schwarz oder weiß. Die Banken argumentieren in vielen Fällen ja auch nicht ganz zu Unrecht bspw. mit geringer Abweichung von den Mustertexten, Verwirkung, etc.
Und bei Lichte betrachtet ist es nun mal so, dass viele Bankkunden das Thema Widerruf nutzen, um sich günstigere Kredit-Konditionen zu sichern. Wenn wir nicht die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre gehabt hätten, dann würde heute kein Hahn nach dem Widerruf von Krediten krähen.
Wenn man all das mal unter dem Strich sieht, kommen viele Richter zu dem Schluss, dass ein Kompromiss nach dem Motto "Lassen wir die Vergangenheit ruhen und nehmen Veränderungen restliche Laufzeit des Darlehens vor" durchaus angebracht ist.
Danke, aber was ich bei diesen gerichtlichen Vergleichen nie verstehe ist, warum ein Richter bei rechtsfehlerhafter WRB eine Empfehlung gibt, dass der Kunde auf einen Teil seines Rechts verzichten solle. Gibt es dafür einen plausiblen Grund?
Ein nicht zu vernachlässigendes Argument ist (leider) die Arbeitsersparnis des Gerichts bei einem Vergleich. Der Richter erspart sich so die sehr zeitaufwändige, seitenlange Urteilsbegründung.
Das bedeutet nun nicht, dass man grundsätzlich Vergleichsvorschläge des Gerichts ignorieren sollte, denn tendenziell ist der Richter natürlich davon überzeugt, dass sein Vorschlag einen sachgerechten Kompromiss darstellt. Wer diesen ablehnt, muss daher leider oft eine Abweisung des eigenen Anspruchs kassieren. Hat nichts mit Recht zu tun, sondern ist die leidvolle Praxiserfahrung von erfahrenen Juristen.
Vom Gefühl her würde ich auch tippen, das es durch den Richter den Vorschlag zur gütlichen Einigung (Vergleich) gibt, siehe Posting "2401". Man trifft sich halt in der Mitte der Summe. Somit kann die Bank weiterhin Ihr Gesicht wahren und der Kunde bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone wenn er statt 20.000 € nur 10.000 € bekommt. Dazu hat er noch die besseren Zinsen die es aktuell gibt. Und der Richter kann sich die Mehrarbeit eines zeitaufwendigen Urteils sparen. Vor allem in der jetzigen Zeit wo es so viel Arbeit für die LG,s und OLG, s bzgl. Widerruf Klärung gibt. Somit gäbe es für alle eine Win Win Situation.
Wer Nerven hat und es sich leisten kann, muss keinen Vergleich akzeptieren. Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Sachen WRB ist eindeutig.
Außerdem bringt ein langwieriger und in der Letzten Instanz gewonnener Prozess gegen die Bank (derzeit) mehr Zinsen als jedes Tagesgeld- bzw. Festgeldkonto.
Fazit: Im Verfahren gegen eine Bank ist das Ersparte besser aufgehoben als auf derselben......
Moin,
ich habe der DSL Bank nachdem sie die Frist zur Antwort verstreichen lies eine Mahnung zur Antwort zu kommen lassen. Könnte für die Gewinnung der RSV vielleicht hilfreich sein.
Anwalt wird sich dann am Dienstag nach Ostern der Sache annehmen.
Sooo,
Klage wurde der SK zugestellt. Termin zu mdl. Verhandlung ist im Juli. War jemand schon mal bei so einer Verhandlung dabei Und kann sagen wie das abläuft.
Das LG Mosbach ist wohl noch ziemlich unbeleckt in Sachen WRB. Allerdings sitzt das zuständige OLG in der BGH-Stadt Karlsruhe. Und die werden die BGH-Rechtssprechung auswendig können.
Und auch danach urteilen.
Außerdem bringt ein langwieriger und in der Letzten Instanz gewonnener Prozess gegen die Bank (derzeit) mehr Zinsen als jedes Tagesgeld- bzw....
Nur unter der Voraussetzung, dass der Kläger eine zahlungswillige RSV hat. Und,
- bringt die Rückabwicklung wirklich so viel mehr?
- was, wenn die Zinsen in den nächsten 2 - 3 Jahren wieder steigen, muss man dann noch um Schadenersatz prozessieren?
- nebenbei auch noch die Sorge, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung umkippt.
Wenn die Zinsen steigen, steigen auch die Verzugszinsen und somit auch die Zinsen auf den eingeklagten Betrag.
Ein Umkippen der Rechtsprechung des XI. Senats am Bundesgerichtshof (das ist der sogenannte Bankensenat) halten Experten für ausgeschlossen. Zumal der neue Vorsitzende gerade erst ins Amt eingeführt wurde. Als Nachfolger des berühmten Richter Wiechers, der sich mit den verbraucherfreundlichen Urteilen zu Kreditbearbeitungsgebühren einen Namen gemacht hat. Im Gegensatz zu dessen Vorgänger (Nobbe!!!), der als bankenfreundlich galt und auch regelmäßig als Vortragsredner auf Bankenseminare eingeladen und dafür bezahlt wurde. Zu dessen Zeit galten Verfahren gegen Banken vor dem BGH als äußerst riskant.....
Der Bankensenat behält seine einmal geäußerte Grundsatzhaltung in aller Regel über Jahre hinweg bei.
Und so ganz eindeutig sind die Urteile des BGH nicht, finde ich. D.h. auch ich sehe die Möglichkeit, dass der BGH bei kleinen Abweichungen vom Muster doch auch für eine Bank entscheiden könnte. Oder seht Ihr das nicht so?
M.E. hängt es einfach sehr stark davon ab, wie stark die Abweichungen sind und wie verwirrend z.B. Aussagen zum Fristbeginn o.ä. Siehe auch Kommentar oben von IG Widerruf.
Hallo Zusammen,
ich gehe mit einem Immobiliendarlehensvertrag der Sparkasse das Thema Widerruf an. Bisheriger Ablauf: zur anliegender fehlerhaften WRB ("Klassiker") habe ich den Widerruf Ende 2014 ausgelöst, Sparkasse hat abgelehnt, meine RSV hat Deckung für aussergerichtliche Vertretung durch einen RA zugesagt, der RA hat letzte Woche der Sparkasse angeschrieben.
Der Vertrag in Höhe 30.000 € stammt aus 2004, die beliehene Immobile wurde 2012 verkauft bei 2000 € VFE. Das Ziel ist die Rückabwicklung.
Die Frage stelle ich jetzt in den Raum, je nach Reaktion der Sparkasse, ob hier eine aussergerichtliche Einigung anzustreben wäre oder das Risiko des Klageweges gesucht werden sollte. Was meint Ihr ?
Hallo Zusammen,
ich gehe mit einem Immobiliendarlehensvertrag der Sparkasse das Thema Widerruf an. Bisheriger Ablauf: zur anliegender fehlerhaften WRB ("Klassiker") habe ich den Widerruf Ende 2014 ausgelöst, Sparkasse hat abgelehnt, meine RSV hat Deckung für aussergerichtliche Vertretung durch einen RA zugesagt, der RA hat letzte Woche der Sparkasse angeschrieben.
Der Vertrag in Höhe 30.000 € stammt aus 2004, die beliehene Immobile wurde 2012 verkauft bei 2000 € VFE. Das Ziel ist die Rückabwicklung.
Die Frage stelle ich jetzt in den Raum, je nach Reaktion der Sparkasse, ob hier eine aussergerichtliche Einigung anzustreben wäre oder das Risiko des Klageweges gesucht werden sollte. Was meint Ihr ?
Bei einer außergerichtlichen Einigung(oder Vergleich) trägt in der Regel jeder seine eigenen Kosten(Anwalt usw.)Da wird Deine Rechtschutzversicherung ein Wörtchen mitzureden haben.
Mit Sparkassen soll en derzeit Vergleiche nur schwerlich möglich sein, obwohl diese Institute bei vielen Gerichten ganz schlechte Karten haben - siehe Thread Verwirkung
Nur unter der Voraussetzung, dass der Kläger eine zahlungswillige RSV hat. Und,
- bringt die Rückabwicklung wirklich so viel mehr?
- was, wenn die Zinsen in den nächsten 2 - 3 Jahren wieder steigen, muss man dann noch um Schadenersatz prozessieren?
- nebenbei auch noch die Sorge, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung umkippt.
Das kommt zum einen auf die noch entsprechende Laufzeit an und dem dazugehörigem jeweiligen Zinssatz sowie natürlich auf die Höhe der noch zu begleichenden Restschuld. Bei einer Restschuld von 200000 € bei 5 Jahren Laufzeit sind das ca. 38000 € VFE und statt 5,10% nur noch 1,05 % nochmal ca. 40000€. Wer dann entsprechend eine WRB mit Fehlern wie "frühestens mit Eingang des Darlehensvertrages bei der D... sowie fehlendem Fernabsatz und Gestaltungsfehlern hat sollte schon das "Risiko" eingehen, finde ich.
Natürlich gibt es wie so oft im Leben keine 100%ige Garantie außer für den ...