Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    @ich_sparmir_VFE und Texis: Und jetzt vertragt Euch bitte wieder, ok? Vielleicht ladet Ihr Euch virtuell/per PN auf eine Tasse Tee oder Kaffee ein.

    @Geldsparer 1: In der Tat erscheint das als Dilemma. Ich sehe folgende Möglichkeit: Du kontaktierst nochmal Deine RSV, schilderst ihr genau dieses Problem und fragst, was Du unternehmen sollst, um zu Deinem Recht zu kommen. Hat Deine RSV eine Anwaltshotline? Wann ja, frag dort einmal nach, also nicht nur bei der Kundenbetreuung. Und frag auch nach, ob Deine RSV in Deinem konkreten Fall Deckungszusage (zunächst wohl nur außergerichtlich, aber das ist bei allen so) gäbe, wenn die Bank eine "negative" Antwort schickte. Lass Dir die Infos der RSV aber auf alle Fälle schriftlich geben. Wenn sie weiter "bockig" bleibt, schaltest Du einen Anwalt ein, den Du zunächst selbst bezahlen musst. Einige setzen als Streitwert die ganze Darlehenssumme oder die Restschuld an, was ich für eine außergerichtliche Tätigkeit für überzogen halte. Andere nehmen dafür Deinen wirtschaftlichen Vorteil als Streitwert (z.B. bereits gezahlte VFE zurückfordern, Zinsvorteil bei Vergleich mit besseren Konditionen oder Entlassung aus laufendem Vertrag ohne Zahlung einer VFE). Vor Gericht wird der Streitwert von vielen Richtern dann doch anhand der Darlehenssumme oder zumindest der Restschuld festgemacht, denn vor Gericht geht es dann um eine komplette Rückabwicklung - üblicherweise. Aber das kommt wirklich auch darauf an, was für eine Klage der Anwalt für Dich einreicht.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Du musst ohne RSV den RA zunächst selbst bezahlen, kannst aber nachher evtl. doch noch erfolgreich Deine RSV dazu bringen, auch diese Kosten zu übernehmen. Dazu solltest Du 1. den Nachweis erbringen, dass Dein eigener Widerruf nach Fristsetzung (1x mahnen kann nicht schaden) ohne Antwort blieb und Du davon ausgehst, dass bereits damit der sog. Schadensfall eingetreten war, also bevor Du den RA eingeschaltet hast, und 2. Du die o.g. Info der RSV aus der Schublade ziehen kannst. Viel Erfolg!
    Vielen Dank eugh!!

    Ich habe soeben mit einem Anwalt der RSV-Rechtsbertung aus D'dorf gesprochen. Er meinte es wäre kein Problem. Da die Bank sich nicht gemeldet hätte (sei normal) wäre sie im Verzug und der Schadensfall wäre da. Die zusätzliche Mahnung die ich geschrieben hätte wäre perfekt.
    Ich soll einen Anwalt beauftragen damit er erst einmal kostenlos die Arbeit aufnehmen kann um die Deckungszusage von der RSV zu bekommen. Und dann geht erst um den Widerruf.
    Der Anwalt der sich sehr kompetent anhörte durfte ich nicht direkt beauftragen. Aber google hat es möglich gemacht....

    Vielen Dank noch einmal eugh!!!

  3. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Also geht's Donnerstag in die Post und kommt Freitag in der Anwaltskanzlei an. Das heftet dann eine Bürodame in die Akte und der Anwalt selber siehts erst Montag oder Dienstag, weil er Freitag schon im Wochenende war und Montag vielleicht Gerichtstermine oder Mandantenbesprechungen hatte.

    Ruft er dich an oder sendet er dir Kopien? Dann kommt noch ein weiterer Postweg und dieses ganze Kopieren, Eintüten und in die Post geben dazu.... Bürokratie halt.

    Ruf doch in der Kanzlei mal an?
    Angerufen??? Urteil? Wie lange hat es insgesamt bei Dir gedauert?

  4. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Angerufen??? Urteil? Wie lange hat es insgesamt bei Dir gedauert?
    Mein Urteil kommt erst im April.... da vergehen noch WOCHEN.....

  5. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Mein Urteil kommt erst im April.... da vergehen noch WOCHEN.....
    das verstehe ich nicht... wie wollen die denn da jemals durchkommen, wenn die sich so viel Zeit lassen..
    Wenn das so viele verhandelt werden, müsste es doch Urteile ohne Ende geben. ..

  6. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    das verstehe ich nicht... wie wollen die denn da jemals durchkommen, wenn die sich so viel Zeit lassen..
    Wenn das so viele verhandelt werden, müsste es doch Urteile ohne Ende geben. ..
    Sicherlich. "Schauma" hatte Verhandlung und eine Woche später war Urteilsverkündung (das liegt ihr noch nicht vor). Bei mir war noch Klärungsbedarf, das Urteil dauert daher länger.

    Ich frage mich auch, warum von den hunderten weiteren Verhandlungen nichts bekannt wird. Entweder sind die Leute dann wohl nicht in Foren organsiert oder es gibt Berufungen und kein Urteil wird rechtskräftig? Da kann man nur raten.

  7. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Diese Frage habe ich mir am Beispiel der DKB auch gestellt. Wenn man sieht, dass am Landgericht einen ganzen Tag lang gegen die DKB verhandelt wird und dies auch über mehrere Wochen so weiter geht... wo bleiben bitteschön die Urteile?

    In der Regel würden sich doch Rechtsanwaltskanzleien damit brüsten und diese Urteile (wenn auch als "nicht rechtskräftig") auf ihrer Homepage darstellen? Warum gibt es erst ein Urteil vom KG Berlin, wo es in die Berufung ging und ein Urteil vom OLG Brandenburg? Was ist mit den anderen hunderten von Klagen? Vergleiche macht die DKB grundsätzlich nicht.
    Ich hab da leider wenig Ahnung aber kann man prinzipiell alle Urteile einsehen, oder geht das nur, wenn zum Bsp. eine Kanzlei das Urteil veröffentlicht? Ich hab schon mehrmals meinen Anwalt gefragt, da kriegt man auch immer nur so floskelhafte Anworten wie zb "ja, da gibts schon jede Menge Urteile". Aber nichts konkretes. Oder ist die Erfolgsquote doch kleiner als beworben? Es sollte doch inzwischen regelrechte "charts" für einzelne Banken geben.

  8. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Ich hab da leider wenig Ahnung aber kann man prinzipiell alle Urteile einsehen, oder geht das nur, wenn zum Bsp. eine Kanzlei das Urteil veröffentlicht? Ich hab schon mehrmals meinen Anwalt gefragt, da kriegt man auch immer nur so floskelhafte Anworten wie zb "ja, da gibts schon jede Menge Urteile". Aber nichts konkretes. Oder ist die Erfolgsquote doch kleiner als beworben? Es sollte doch inzwischen regelrechte "charts" für einzelne Banken geben.
    Es werden definitiv nicht alle Urteile veröffentlicht, auch nicht in juristischen Datenbanken.

    Ich habe nachgefragt, wie sich das mit den Urteilen , der Verkündung und der Zustellung verhält:

    Am Verkündungstermin wird also nur der Tenor verkündet, beispielsweise: "Frau X ist der Betrag von 12.256,00 Euro zu gewähren.". Die ausführliche Urteilsbegründung lässt dann in der Regel 2-3 Wochen auf sich warten, die ist also in der Tat nicht schon geschrieben, wie ich fälschlicherweise vermutet hatte. Erst wenn die Begründung auch an die Parteien zugestellt ist, beginnt die Frist für eine etwaige Berufung zu laufen (1 Monat ab Zustellung). In dieser Zeit kann der Kläger mit seinem Urteil auch nichts anfangen, da die sofortige Vollstreckbarkeit nur gegen Sicherheit funktioniert.

    Also, @Schauma.... es heißt mal wieder WARTEN...!

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Also geht's Donnerstag in die Post und kommt Freitag in der Anwaltskanzlei an. Das heftet dann eine Bürodame in die Akte und der Anwalt selber siehts erst Montag oder Dienstag, weil er Freitag schon im Wochenende war und Montag vielleicht Gerichtstermine oder Mandantenbesprechungen hatte.

    Ruft er dich an oder sendet er dir Kopien? Dann kommt noch ein weiterer Postweg und dieses ganze Kopieren, Eintüten und in die Post geben dazu.... Bürokratie halt.

    Ruf doch in der Kanzlei mal an?
    Wegen der Osterfeiertage (und womöglich Urlaubszeiten) wird es noch länger dauern... Aber der Tenor sollte - sie oben bereits angemerkt - schon bekannt sein.

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Es werden definitiv nicht alle Urteile veröffentlicht, auch nicht in juristischen Datenbanken. ...
    Leider ist es so. Bzgl. der Publizierung von Urteilen verweise ich auf meinen Beitrag #2175. Zusammenfassend muss man feststellen, dass leider nicht alle Urteile öffentlich gemacht werden. Selbst wer Anwalt ist oder sich aus anderen Gründen Zugang zu kostenpflichtigen Diensten verschaffen kann, wird nicht alle Urteile finden.

    An einige Urteilstexte (in Form von Zitaten und/oder Kommentaren) kommt man beim Durchforsten der Internetseiten diverser Kanzleien oder Finanzseiten (z.B. hier und hier [Anm.: Das unter dem 2. Link genannte Az. 313 O 191/14 ist falsch. Es lautet korrekt: 313 O 191/13. Aber der Urteilstext dazu ist vorhanden]). Ich habe jetzt nicht geschaut, ob die unter den beiden Links verfügbaren Urteile alle doch auch sonst öffentlich zugänglich sind. Aber vielleicht ist ja doch etwas Brauchbares dabei (nein, die ING-DiBa leider nicht).

  10. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier eine ansehnliche Sammlung von Verbraucher-positiven Urteile in WR-Verfahren.

    Auffallend: Weder LG Frankfurt noch OLG Frankfurt tauchen dort auf......

    Widerrufsbelehrungen auf dem Prüfstand! | Bankrecht & Kapitalmarktrecht

  11. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Hier eine ansehnliche Sammlung von Verbraucher-positiven Urteile in WR-Verfahren.

    Auffallend: Weder LG Frankfurt noch OLG Frankfurt tauchen dort auf......

    Widerrufsbelehrungen auf dem Prüfstand! | Bankrecht & Kapitalmarktrecht
    Dazu direkt mal die Frage, welche Urteile man der Deutschen Bank entgegenhalten kann, die Sie im nachfolgenden Schreiben an den Ombudsmann tätigt:

    Fakt ist, es gab kein Gespräch vor Ort zu einem Forward-Darlehen, sondern ein ganz anderes Gespräch über Optionsscheine etc. Die Bank versucht also hier, das Fehlen zu heilen.

    Es muss eine Angst der Deutschen Bank geben, die dem Punkt "Vertragsabschluss" im Fernabsatzgeschäft zu tun hat.
    Die Deutsche Bank (wie aber auch andere Banken) behaupten, Deutsche Bank regelmäßig, dass der Darlehensvertrag erst mit der Zusendung der Verträge beim Darlehensnehmer rechtskräftig geschlossen worden sei.
    Dies ist aber falsch, wie das Landgericht Hechingen am 17.3.2015 geurteilt hat.

    Dies wurde hier im Forum noch nicht besprochen, weil es auch ganz aktuell ist. Es betrifft aber sicherlich auch andere Banken. Es geht um die Frage, wann der Vertrag gültig geschlossen wurde und hängt damit sicherlihc auch mit "ein Exemplar" etc. in WRB zusammen.Landgericht Hechingen erkennt keinen Vertragsschluss - Strafanzeige gegen die Deutsche Bank

    Es lohnt sich hier also eine Diskussion zu führen.

    Gibt es Urteile, bei denen ein Gericht den Widerruf als zulässig erklärt hat und zwar OHNE Bezug auf Fehler beim Fristbeginn SONDERN MIT Bezug auf eine fehlerhafte oder fehlende Fernabsatzklausel?

    Ich stifte schon mal das o.g. dazu. Es hat nicht mit WRB zu tun, aber mit dem Vertragsschluss. Da aber Vertrag und WRB im Fernabsatz meist gleichzeitig versendet werden, ist m.E. die Frage nach dem Vertragsschluss und dem wirksamen Zugang der WRB beim Darlehensnehmer gleich gelagert:
    Landgericht Hechingen 17.03.2015: Az 1 0 249/12 (hat jemand volltext?)

    (unsere beiden Deutsche Bank -Vertreter halten sich hier bitte zurück! - denn Eure Aussagen sind ungefähr so richtig wie die eidlichen Falschaussagen der Deutschen Bank - deren Vorstände nicht nur wegen Meineids im Leo-Kirch Prozess vor Gericht stehen - , sondern auch in diesem Prozess sich seit letzter Woche auch wegen Prozessbetrugs in diesem Fall hier verantworten müssen: GoMoPa:Strafanzeige gegen Deutsche Bank - Interview mit Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich
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  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, ich habe gerade so ein deja-vu, oder sehen wir dies hier zum ersten Mal? Wenn nicht, würde ich nämlich gerne in den älteren Beiträgen nach Antwort-Möglichkeiten kramen.

  13. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Sorry, ich habe gerade so ein deja-vu, oder sehen wir dies hier zum ersten Mal? Wenn nicht, würde ich nämlich gerne in den älteren Beiträgen nach Antwort-Möglichkeiten kramen.
    Du siehst das zum ersten mal in diesem Thread ...
    In welchem Post dieses Threads soll es denn schon mal vorgekommen sein?

    In einem anderen Thread - in dem Du persönlich auch unterwegs bist - kommen zumindest die Bilder vor und meine Frage nach Urteilen zur Fernabsatzklausel.

    Aber nicht jeder ist wie Du in beiden Threads unterwegs und ich möchte gerne diese Frage auch dem Auditorium hier stellen.

    Außerdem hatte ich meine Frage erweiteret, weil ich das Urteil aus Leichlingen gegen die Deutsche Bank nicht kannte.
    Hattest Du auch ein Deja-Vu zu dem Urteil aus Leichlingen?

    Zudem ist es im Fernabsatz nun total verwirrend. Denn bisher dachte ich, Vertrag ist im Fernabsatz zustande gekommen, wenn Bank den - vom Kunden bereits unterschriebenen ANTRAG - gegenzeichnet (somit Vertrag) und der Vertrag anschließend dem Darlehensnehmer zugeht. (zusammen mit der WRB) Mit Zuang des Dokuments beim Darlehensnehmer ist dann der Vertrag im Fernabsatz zustande gekommen. Aber das bestreitet ja die Bank.

    Aber: Laut Urteil ist das nicht so. Das ist dann aber auch für die WRB wichtig. Zwar geht es hier um einen zwischengeschalteten Treuhänder. Aber trotzdem: Wann genau ist der Vertrag geshclossen. Das müsste doch dann auch für die WRB wichtig sein. Zumindest sollte die WRB nicht vor Vertragsabschluss zu laufen beginnen

  14. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Rotes Gesicht AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ich_sparmir_VFE
    Gibt es Urteile, bei denen ein Gericht den Widerruf als zulässig erklärt hat und zwar OHNE Bezug auf Fehler beim Fristbeginn SONDERN MIT Bezug auf eine fehlerhafte oder fehlende Fernabsatzklausel?

    Ich stifte schon mal das o.g. dazu. Es hat nicht mit WRB zu tun, aber mit dem Vertragsschluss. Da aber Vertrag und WRB im Fernabsatz meist gleichzeitig versendet werden, ist m.E. die Frage nach dem Vertragsschluss und dem wirksamen Zugang der WRB beim Darlehensnehmer gleich gelagert:
    Landgericht Hechingen 17.03.2015: Az 1 0 249/12 (hat jemand volltext?)

    (unsere beiden Deutsche Bank -Vertreter halten sich hier bitte zurück! - denn Eure Aussagen sind ungefähr so richtig wie die eidlichen Falschaussagen der Deutschen Bank - deren Vorstände nicht nur wegen Meineids im Leo-Kirch Prozess vor Gericht stehen - , sondern auch in diesem Prozess sich seit letzter Woche auch wegen Prozessbetrugs in diesem Fall hier verantworten müssen: GoMoPa:Strafanzeige gegen Deutsche Bank - Interview mit Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich
    Nun habe ich meine Frage schon ein gutes STück durch folgendes Fundstück beantworten können.
    Dies soll noch mal zeigen, dass ich hier gerne gebe, aber auch erwarte, dass mein Anliegen ernst genommen und nicht mit Nebelkerzen abspeisen lassen (Eugh ist jetzt natürlich nicht gemeint, der immer super hilfsbereit ist).

    https://www.uni-leipzig.de/bankinsti...4-02-06-02.pdf
    Dieses Dokument ist absichtlich älteren Jahrgangs, da die mich betreffende Fernabsatzthematik die Gesetzeslage bis zur Novellierung des BGB-§ in 2006 betrifft.

    Hier sind sehr schön die Obliegenheiten dargestellt. Sicher nicht zitierfähig für ein Gerichtsurteil, aber für mich als Laien ein schöner Einstieg.

    Außerdem noch die vom BGH in seinen Urteilen erwähnte Literatur:

    • Blankenheim, WuB IV D. § 312d BGB 2.11;
    • Bodenstedt, Die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie im englischen und deutschen Recht, 2006, S. 62;
    • Finke, Der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, 2004, Rn. 134;
    • Kropf, WM 2012, 1268, 1270 f.; Kriegner, Die Fernabsatz-Richtlinie für Finanzdienstleistungen an Verbraucher, 2003, S. 201;
    • Loock, Das Fernabsatzsystem, 2009, S. 61; Mohrhauser, Der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, 2006, S. 99;
    • Rott, BB 2005, 53, 59 f.;
    • vgl. außerdem die Begründung der Kommission der Europäischen Union zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG, KOM(1998) 468 endg., S. 14)

    So ... vor den Osterferien jetzt noch schnell in die Bibliothek zum Ausleihen ...
    und dann der Deutschen Bank ihre Obliegenheiten im Fernabsatz so erklären, dass es sogar der von den Banken bestellte Ombudsmann mal von einer Verbrauchermeinung überzeugt werden könnte

    EDIT 1.4.2015 - 19:54:
    Sehr interessant und quasi wie ein kleiner Praxisleitfaden diese kostenlose Leseprobe:
    https://www.beck-shop.de/fachbuch/les...xcerpt_001.pdf

  15. Avatar von TheMan
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und habe gestern vom Widerrufsrecht erfahren.

    Ich habe wenig Details im Internet gefunden.

    Mein Darlehensvertrag war von August 2013 bei einer Sparkasse.

    Kommen in diesem Zeitrahmen noch Fehler bei den Sparkassen vor?

    Ich würde auch gerne widerrufen.

  16. Avatar von Armin15
    Armin15 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    bei mir gibt es nach 6 Monaten ein wenig Bewegung. Endlich habe ich ein Vergleichsangebot (die VFE wird in x% geteilt) von der Bank bekommen.

    Da ich noch 14 Tage Zeit habe, bin ich noch am Überlegen ob ich es annehme?

    Mein Problem ist folgendes:
    - RSV lehnte es wegen Neubau ab, also keine RSV
    - Mein RA der Verbraucherzentrale FFM hat leider nie Zeit, sieht nur das Gericht in FFM als einzige Lösung und sagte alles andere macht keinen Sinn
    - Ich habe ein unverbindliches Angebot einer neuen Bank für 1,08% auf dem Tisch liegen und möchte es ungern verpassen. Langfristig gerechnet mache ich damit einen Gewinn und muss keine höhen Zinsen (6%) und den RA weiter bezahlen.

    Was könntet Ihr mir empfehlen? Das Vergleichsangebot annehmen oder das Gericht in FFm einschalten?

    Beste Grüße

  17. Avatar von Armin15
    Armin15 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von TheMan
    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und habe gestern vom Widerrufsrecht erfahren.

    Ich habe wenig Details im Internet gefunden.

    Mein Darlehensvertrag war von August 2013 bei einer Sparkasse.

    Kommen in diesem Zeitrahmen noch Fehler bei den Sparkassen vor?

    Ich würde auch gerne widerrufen.

    Lass dein KV von einem Fachmann oder einer VZ prüfen.

  18. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Armin15:
    Um welche Bank geht es? Manche sind ja offensichtlich verhandlungsbereiter als andere. Du kannst eigentlich froh sein, ein Angebot bekommen zu haben.

    Ob Du das Angebot annehmen solltest, hängt m.E. in erster Linie davon ab, wieviel Du mit welcher Variante sparst. Du hast das aber schon ausgerechnet, richtig? Da Du die Ermäßigung der VFE nicht nennst, können wir dazu ansonsten nicht viele weitere Empfehlungen geben. Ich würde das Angebot (unter 1.1%) angenehmen, wenn die verbleibende VFE nicht so hoch ausfällt und mit der alten und neuen Bank eine komplikationslose Abtretung der Grundschulden (und ohne unnötige Mehrkosten; Notargebühren fallen wohl an, aber evtl. übernehmen die Banken das?) vereinbart werden kann. Das kann auch Teil der Verhandlungsmasse sein. Ob x% oder y% der VFE erlassen werden und/oder die Banken dafür z.B. die Kosten der Grundschuldabtretung etc. übernehmen, ist egal - wichtig ist, was unter dem Strich für Dich übrig bleibt.

    Denke dabei auch daran, dass LG und OLG Frankfurt sehr bankenfreundlich sind. Es ist m.E. ohne RSV unsinnig zu klagen. Prozessfinanzierer sind wohl auch nicht so ohne weiteres hilfreich.

    Wie auch immer Du Dich entscheidest - Du kannst die verbleibenden 14 Tage evtl. noch zur Nachverhandlung nutzen - falls Du das nicht bereits getan hast. Aber denke daran, dass das Angebot befristet ist. Danach muss sich die Bank nicht mehr daran gebunden fühlen und kann dann u.U. auf stur schalten.

    Abschließend fällt mir dazu noch dieser Spruch ein: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von TheMan
    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und habe gestern vom Widerrufsrecht erfahren.

    Ich habe wenig Details im Internet gefunden.

    Mein Darlehensvertrag war von August 2013 bei einer Sparkasse.

    Kommen in diesem Zeitrahmen noch Fehler bei den Sparkassen vor?

    Ich würde auch gerne widerrufen.
    Formell, also von der Textgestaltung eher weniger. Die halten sich nun meist strikt an die vorgegebenen Mustertexte.

    Aber... kommen z.B. Besonderheiten dazu, z.B. Abschluss per Fernabsatz geschlossen, kann es immer noch passieren, dass dann hierfür das falsche Formular genommen wird. Das für Präsenzgeschäfte. Ab 2014 gibt es zwei WRB-Mustertexte für die beiden Fälle. Eines für Präsenz- und eines für Fernabsatzgeschäfte.
    Uns nun erst vor zwei Wochen wieder passiert.

    Wenn Du aber direkt in der SpK abgeschlossen hast, geht die Wahrscheinlichkeit gegen null, dass sie verkehrt ist...

  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Armin15
    Hallo zusammen,

    bei mir gibt es nach 6 Monaten ein wenig Bewegung. Endlich habe ich ein Vergleichsangebot (die VFE wird in x% geteilt) von der Bank bekommen.

    Da ich noch 14 Tage Zeit habe, bin ich noch am Überlegen ob ich es annehme?

    Mein Problem ist folgendes:
    - RSV lehnte es wegen Neubau ab, also keine RSV
    - Mein RA der Verbraucherzentrale FFM hat leider nie Zeit, sieht nur das Gericht in FFM als einzige Lösung und sagte alles andere macht keinen Sinn
    - Ich habe ein unverbindliches Angebot einer neuen Bank für 1,08% auf dem Tisch liegen und möchte es ungern verpassen. Langfristig gerechnet mache ich damit einen Gewinn und muss keine höhen Zinsen (6%) und den RA weiter bezahlen.

    Was könntet Ihr mir empfehlen? Das Vergleichsangebot annehmen oder das Gericht in FFm einschalten?

    Beste Grüße
    kommt auf das x an...

  21. Avatar von TheMan
    TheMan ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Formell, also von der Textgestaltung eher weniger. Die halten sich nun meist strikt an die vorgegebenen Mustertexte.

    Aber... kommen z.B. Besonderheiten dazu, z.B. Abschluss per Fernabsatz geschlossen, kann es immer noch passieren, dass dann hierfür das falsche Formular genommen wird. Das für Präsenzgeschäfte. Ab 2014 gibt es zwei WRB-Mustertexte für die beiden Fälle. Eines für Präsenz- und eines für Fernabsatzgeschäfte.
    Uns nun erst vor zwei Wochen wieder passiert.

    Wenn Du aber direkt in der SpK abgeschlossen hast, geht die Wahrscheinlichkeit gegen null, dass sie verkehrt ist...

    Danke gute Info.

    Fleißig wie ich von Natur bin war ich heute schon in der Verbraucherzentrale in Frankfurt und habe den Antrag auf Prüfung gestellt.

    70 Euro für 4 bis 8 Wochen Wartezeit. Danach erhalte ich eine E-Mail vom Anwalt. Dieser hat laut der Ansprechperson in der Verbraucherzentrale ein sehr geübtes Auge (er macht es angeblich oft).

    Sie sagte, 1 Mal prüfen reicht. Man braucht keine Separatprüfung beim 2. Anwalt.

    Mal sehen was bei rumkommt.

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