@ich_sparmir_VFE und Texis: Und jetzt vertragt Euch bitte wieder, ok? Vielleicht ladet Ihr Euch virtuell/per PN auf eine Tasse Tee oder Kaffee ein.
@Geldsparer 1: In der Tat erscheint das als Dilemma. Ich sehe folgende Möglichkeit: Du kontaktierst nochmal Deine RSV, schilderst ihr genau dieses Problem und fragst, was Du unternehmen sollst, um zu Deinem Recht zu kommen. Hat Deine RSV eine Anwaltshotline? Wann ja, frag dort einmal nach, also nicht nur bei der Kundenbetreuung. Und frag auch nach, ob Deine RSV in Deinem konkreten Fall Deckungszusage (zunächst wohl nur außergerichtlich, aber das ist bei allen so) gäbe, wenn die Bank eine "negative" Antwort schickte. Lass Dir die Infos der RSV aber auf alle Fälle schriftlich geben. Wenn sie weiter "bockig" bleibt, schaltest Du einen Anwalt ein, den Du zunächst selbst bezahlen musst. Einige setzen als Streitwert die ganze Darlehenssumme oder die Restschuld an, was ich für eine außergerichtliche Tätigkeit für überzogen halte. Andere nehmen dafür Deinen wirtschaftlichen Vorteil als Streitwert (z.B. bereits gezahlte VFE zurückfordern, Zinsvorteil bei Vergleich mit besseren Konditionen oder Entlassung aus laufendem Vertrag ohne Zahlung einer VFE). Vor Gericht wird der Streitwert von vielen Richtern dann doch anhand der Darlehenssumme oder zumindest der Restschuld festgemacht, denn vor Gericht geht es dann um eine komplette Rückabwicklung - üblicherweise. Aber das kommt wirklich auch darauf an, was für eine Klage der Anwalt für Dich einreicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Du musst ohne RSV den RA zunächst selbst bezahlen, kannst aber nachher evtl. doch noch erfolgreich Deine RSV dazu bringen, auch diese Kosten zu übernehmen. Dazu solltest Du 1. den Nachweis erbringen, dass Dein eigener Widerruf nach Fristsetzung (1x mahnen kann nicht schaden) ohne Antwort blieb und Du davon ausgehst, dass bereits damit der sog. Schadensfall eingetreten war, also bevor Du den RA eingeschaltet hast, und 2. Du die o.g. Info der RSV aus der Schublade ziehen kannst. Viel Erfolg!