Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von baumaus
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich weiss im Moment noch nicht genau, wie das bei der Rechtsschutzversicherung funktioniert, wenn man im Verfahren die Kanzlei wechselt
    Mich wundert halt, dass im Netz bisher noch nichts Negatives zu finden war

  3. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @RAM: Meine Kanzlei ist aus Düsseldorf. Sie ist bei den Test.de Genannten!!!!!!!!

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und - Hast Du auch solche Erfahrungen wie baumaus?

  5. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Roland: lt. meinen Anwalt finazieren Sie das nicht!
    Und weshalb nicht? Das ist eine wichtige Info.

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Und noch zum Gerichtsort:
    Wir wohnen in NRW. Er sagte aber klar und deutlich: Es würde schwer das von Frankfurt wegzuziehen
    Und hat er erklärt, weshalb? Auch wichtig.

    Zitat Zitat von RAM
    So etwas passiert, wenn man bei einer sogenannten "Anwaltsfabrik" gelandet ist.
    Ich würde die Kanzlei sofort wechseln.
    Die Stiftung Warentest hat auf Ihrer Seite zahlreiche Anwälte aufgeführt, wo so eine schlampige "Bearbeitung" wohl nicht stattfindet......
    Naja, aber dort tummeln sich auch einige dieser Großkanzleien. Richtet Euch doch einmal das Thema in den News ein, und Ihr werdet feststellen, dass fast täglich dieselben Kandidaten mit leicht variierten Texten auf ihre Dienste hinweisen. Einige haben schon Online-Formulare zum Filtern und Hochladen von Dokumenten. Dass dabei etwas schiefgeht, habe ich auch schon bemerkt. Masse statt Klasse?

  6. Avatar von Fight 4 y Right
    Fight 4 y Right ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meiner Meinung nach machen sich das LG und das OLG FFM mit Ihren Bankenfreundlichen Urteilen absolut unglaubwürdig. Es gibt eine höchstrichterliche BGH Entscheidung zum Thema Widerruf. Die WRB,s müssen exakt den Mustertexten entsprechen. Wenn sie das nicht tun, sind diese absolut anfechtbar. Dem sollte alsbald der BGH einen Riegel vor schieben. Schließlich gehört die WRB zu einem der höchsten und wichtigsten Verbraucherrechten!!!

  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich bin auch sicher, dass der BGH - wenn er einmal zuständig werden sollte - die Frankfurter Richter und Oberrichter in die Schranken weisen wird. Das hat der XI. Senat auch mit vielen Landgerichten bei der Entscheidung zu den Kreditbearbeitungsgebühren getan.

  8. Avatar von Klinoklas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @EUGH: Kosten 1. Instanz: 13000 Euro
    2. Instanz 17.000 EuroSchadenersatz (also diese Zinsrückvergütung ca. für mich als Kapitalnehmer): je nach Berechnung um die 17.000 -19.000 Euro



    Zitat Zitat von eugh
    Und weshalb nicht? Das ist eine wichtige Info.

    Und hat er erklärt, weshalb? Auch wichtig.


    Naja, aber dort tummeln sich auch einige dieser Großkanzleien. Richtet Euch doch einmal das Thema in den News ein, und Ihr werdet feststellen, dass fast täglich dieselben Kandidaten mit leicht variierten Texten auf ihre Dienste hinweisen. Einige haben schon Online-Formulare zum Filtern und Hochladen von Dokumenten. Dass dabei etwas schiefgeht, habe ich auch schon bemerkt. Masse statt Klasse?

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, ich verstehe immer noch nicht, weshalb Roland das nicht macht. Bei denen muss der Streitwert 100.000€ betragen. Ist das bei Dir der Fall?

    Und weshalb soll es laut Deinem RA schwierig sein, einen anderen Gerichtsstand durchzusetzen?

  10. Avatar von Klinoklas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Große kanzlei, Werbung für Kunden, Junganwälte als zuständige RAe. Wenn mir ein Prozessfinanzierer zusagt, werden wir Kanzlei wechseln.
    Auch die Begründung des Widerrufs war durch Kanzlei schlecht, meine vorab war da besser begründet!Genauer geht leider nur per PN.
    Zitat Zitat von eugh
    Sorry, ich verstehe immer noch nicht, weshalb Roland das nicht macht. Bei denen muss der Streitwert 100.000€ betragen. Ist das bei Dir der Fall?

    Und weshalb soll es laut Deinem RA schwierig sein, einen anderen Gerichtsstand durchzusetzen?

  11. Avatar von Dragonrider
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    Standard AW: Klientenerfahrung mit Rechtsanwaltskanzleien

    Zitat Zitat von baumaus
    Hallo zusammen,
    aus gegebenem Anlass würde mich interessieren, wie hier so die Erfahrungen von Klienten mit ihren Kanzleien sind.
    Ich habe mich für eine grosse Kanzlei entschieden, die sich auch auf diese Fälle spezialisiert hat.
    Leider häufen sich bei mir die negativen Erfahrungen im Umgang als Klient: Fragen werden über Wochen nicht beantwortet, Anrufe zwar in der Kanzlei entgegengenommen jedoch entweder nicht weitergeleitet oder nicht beantwortet, wiederholte emails ignoriert. Dokumente, die für die finale Freigabe geschickt werden, enthalten falsche Textbestandteile wie falsche Daten, falsche Orte, so dass der Eindruck entsteht, es wurden Dokumente mehrerer Klienten gemischt - im juristischen Teil des Textes ist dann nicht mehr so einfach erkennbar, ob auch hier Vermischungen stattgefunden haben.
    Ich bin da allmählich sehr verwundert und es würde mich interessieren, ob ich hier der absolute Einzelfall bin oder ob dies allgemeine Erfahrungen sind.

    Ich würde eine Kanzlei wählen, die durch Veröffentlichungen und Blog-Beiträge zum Themenbereich Widerrufsjoker zeigt, dass sie sich mit dem Thema auskennt. Ich habe damals "Widerrufsjoker FAQ" und "Widerrufsjoker Streitwert" gegoogelt und bin bei der kleinen aber hochspezialisierten Münchener Kanzlei Sylvenstein gelandet. Sehr professionell und schnell.

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Klientenerfahrung mit Rechtsanwaltskanzleien

    Ich habe mir eine Stuttgarter Kanzlei aus der Testliste ausgesucht. Sie arbeitet m. E. sehr professionell. Fehler habe ich zumindest noch keine feststellen können.

    Aber leider verlängern sich die Reaktionszeiten immer mehr. Irgendwo auch logisch: Die Leutchen machen gerade das Geschäft ihres Lebens und nehmen an, was das Zeug hält.

    Bei einem Wechsel wird die RSV vermutlich blockieren, weil sie dann das Honorar für die außergerichtliche Bearbeitung noch ein zweites Mal entrichten muss.

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard Bearbeitungsfrist für Bank

    Im Musterwiderruf von Test.de ist eine dreiwöchige Frist vorgesehen.

    Ist das nicht zu lange? Es soll Banken geben, die den Kunden ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag entlassen. Dabei wird der Kunde dann aufgefordert, in den verbliebenen Tagen der 30-Tagesfrist, das Darlehen abzulösen. Wenn die neue Bank - oder auch der Kunde - nicht in die Gänge kommt, dann kann diese Frist nicht eingehalten werden.

    Deshalb plädiere ich beim erstmaligen Widerruf für eine Frist von 14 Tagen.

    Spricht hier etwas dagegen?

  14. Avatar von baumaus
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im Moment kann ich nicht beurteilen, wie gut der juristische Teil der Argumentation ist - es ist laut Veröffentlichungen sicher viel Erfahrung vorhanden; deswegen hatte ich diese Kanzlei gewählt, weil mir dies ein Vorteil schien.
    Ich bemängele
    a) eine völlig inadäquate bzw nicht vorhandene Klientenkommunikation und
    b) massive -selbst für den Laien erkennbare Schlamperei in der Bearbeitungsweise und Organisation

  15. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baumaus
    Im Moment kann ich nicht beurteilen, wie gut der juristische Teil der Argumentation ist - es ist laut Veröffentlichungen sicher viel Erfahrung vorhanden; deswegen hatte ich diese Kanzlei gewählt, weil mir dies ein Vorteil schien.
    Geht mir genau so, aber weil die Kanzlei einen sehr guten Ruf hat und mit meiner RSV kooperiert, habe ich mich für sie entschieden.
    Zitat Zitat von baumaus
    Ich bemängele
    a) eine völlig inadäquate bzw nicht vorhandene Klientenkommunikation und
    Auch ich bemerke inzwischen den Zeitmangel der Kanzlei. Dennoch hoffe ich, dass sich die Professionalität spätestens im Klageverfahren auszahlen wird.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    3. Sobald eine Finanzierung des Klageweges steht: Heißt eas ab nach Kassel (Scherz), natürlich ab nach Frankfurt
    Warum bist du scharf darauf die Klage in Frankfurt einzureichen? Das Ergebnis dürfte wohl keine Überraschung werden.

    Ich dachte Düsseldorf wäre das LG deiner Wahl.

  17. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    So etwas passiert, wenn man bei einer sogenannten "Anwaltsfabrik" gelandet ist.
    Ich würde die Kanzlei sofort wechseln.
    Die Stiftung Warentest hat auf Ihrer Seite zahlreiche Anwälte aufgeführt, wo so eine schlampige "Bearbeitung" wohl nicht stattfindet......
    Ja, das dachte ich auch. Meine Kanzlei steht aber auf der besagten Liste und ist mit 2 Anwälten recht übersichtlich strukturiert. Trotzdem enthielt der erste Schriftsatz eine stolze Ansammlung von Fehlern. Da wurden Daten wild durcheinander gewürfelt. Korrektur erfolgte auf Grund meiner Stellungnahme allerdings umgehend.

  18. Avatar von baumaus
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nur- wie willst du das dann im juristischen Teil sicherstellen?
    Und in Anbetracht der hohen Honorare fehlt mir auch wirklich das Verständnis, dass der Rest nicht korrekt ist.
    Wenn aufgrund Fehlers im Schriftsatz Nachteile im Prozess entstehen- wer haftet? Der Klient, dem es nicht aufgefallen ist oder der RA, der es erstellt hat als seine Aufgabe?

  19. Avatar von Texis
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fight 4 y Right
    Meiner Meinung nach machen sich das LG und das OLG FFM mit Ihren Bankenfreundlichen Urteilen absolut unglaubwürdig. Es gibt eine höchstrichterliche BGH Entscheidung zum Thema Widerruf. Die WRB,s müssen exakt den Mustertexten entsprechen. Wenn sie das nicht tun, sind diese absolut anfechtbar. Dem sollte alsbald der BGH einen Riegel vor schieben. Schließlich gehört die WRB zu einem der höchsten und wichtigsten Verbraucherrechten!!!
    Also gerade was die WRB der ING DiBa anbelangt muss das nicht zwingend so sein, auch wenn vieles dafür spricht.

    Der Punkt der hier gerne vergessen wird, ist dass der BGH nicht gesagt hat, dass die Musterbelehrung punktgenau übernommen werden muss, sondern dass keine inhaltlichen abweichenden oder ergänzenden bzw. irreführenden Angaben darin gemacht werden dürfen.

    Was hier inhaltliche Ändeurngen darstellen sollen, hat der BGH aber ziemlich offen gelassen. Ob jetzt die vom OLG entschiedene WRB bei der die Personalpronomen sowohl im singular als auch im plural Verwendung fanden und noch ein paar "Kleinigkeiten" tatsächlich eine inhaltliche Änderung darstellt, darüber kann man sicherlich gut streiten. Meiner Ansicht ist es durchaus eine inhaltliche Überarbeitung, aber sooo eindeutig sehe ich das nun nicht. Zumindest verglichen mit anderen hier geposteten Fehlern.

    Gilt natürlich nur für die Belehrung mit dem Passus "Die Frist beginnt frühestens..." ohne weitere Zusätze wie "erst mit eingang des Vertrages bei der Bank" oder ähnliches. Das sind sicherlich nicht nur Änderungen, sondern auch für sich genommen bisweilen falsche Ergänzungen.

    Wer die Entscheidung des OLG Frankfurt zu dem Thema einfach vom Tisch wischt, ist sich des Risikos nicht bewusst. Um es mal in Bankensprache zu fassen.

    Anderes Thema, hier kam wieder der Punkt Prozesskosten auf. Der Prozesskostenrechner von Roland wurde ja schon verlinkt und ich will dies hier nochmal machen. Damit kann jeder überprüfen, ob die Berechnungen seines RAs stimmig sind. Einfach Streitwert oder das was man dafür hält oben eingeben.

    Zu dem Punkt möchte ich auch darauf hinweisen, dass der Streitwert, wenn es vor Gericht geht, vom Gericht in der Regel festgesetzt wird. Das hängt im Wesentlichen von dem Klagegegenstand bzw. den Anträgen ab.

  20. Avatar von frankmoeller
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich stehe vor einem ganz anderen Problem, vielleicht weiß jemand Rat:

    Was macht man eigentlich, wenn die Rechtsschutzversichung die Deckung verweigert, weil zum Abschluss des Kreditvertrages noch keine ausreichende Rechtsschutzversicherung bestand? Die DEVK hat mir das jetzt schon zweimal geschrieben, angeblich wäre es dort gängige Praxis. Maßgebend wäre der Zeitpunkt des Abschluss des Kreditvertrages und nicht, wie allgemein behauptet, der Zeitpunkt des Widerrufes.

    Muss ich da jetzt erst die DEVK verklagen?

  21. Avatar von Texis
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Alles Taktik der Versicherung. Musst Sie verklagen auf Kostenübernahme. Wenn du parallel klagen willst wegen der WRB, musst du es aber vorfinanzieren und somit zwei Klagen finanzieren.

    Ähnlich wie die Banke die Rechnung aufmachen, wir lehnen einfach jeden Widerruf ab und schauen, wer tatsächlich klagt und was das Gericht dann dazu meint oder ob wir nicht ohnehin in Frankfurt oder bei dem OLG Frankfurt in zweiter Instanz landen und uns keine Sorgen machen müssen, läuft es auch bei vielen RSV.

    Erstmal die Eintrittspflicht ablehnen, dann endlos Unterlagen fordern, Unzulänglichkeiten monieren und irgendwann die Übernahme ablehnen. Die Quote an DN die nicht nur ihre Bank sondern auch ihre RSV verklagen ist vermutlich noch geringer, als die Klagequote ohnehin schon ist. Eine Win Win Situation für Banken & Versicherungen

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