ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ich bin neu hier und habe nun auch schon einige Zeit mitgelesen. Das Thema beschäftigt mich seit der Titelstory in der Finanztest im Juli 2014. Nach langem Überlegen und auch Diskussionen mit meinem RA habe ich nun Klage beim LG Mosbach (nähe Heidelberg) eingereicht.
Meine Bank hat sich leider völlig desolat verhalten. Erst habe ich persönlich das Darlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen. Das wurde natürlich in einem kurzen Dreizeiler (Standardschreiben) mit Rechtschreibfehlern abgelehnt. Auf das Schreiben meines Anwalts wurde nicht reagiert. Nach abgelaufener Frist rief er dort an um nachzufragen, ob noch eine Stellungnahme erfolgt. Ihm wurde mitgeteilt, dass das Schreiben nicht angekommen wäre oder im Hause verschollen ist. Also erneut das Schreiben versandt. Diesmal natürlich mit Einschreiben. Auch hier läuft die Frist ab. Nochmals angerufen und nachgefragt, ob noch eine Stellungnahme erfolgt. Als Auskunft wurde ihm mitgeteilt, dass der Widerruf abgelehnt wird und ein vorgefertigtes Schreiben zur Unterschrift beim entsprechenden Vorgesetzten zur Unterzeichnung vorliegt. Nach erneuten fast drei Wochen, liegt immer noch keine Stellungnahme bei meinem RA vor. Die Klage beim LG Mosbach war die logische Folge.
Vielleicht hat noch jemand solche Erfahrungen mit der SK Tauberfranken gemacht. Ein Austausch würde mich sehr interessieren.
P.S. Wie schätzt ihr die Vorgehensweise der Bank ein??
Einwände gegen den Widerruf, insbesondere Verwirkung
Rechtsfolgen des Widerrufs von Darlehensverträgen
Schon den ersten Punkt muss man als Kunde hinterfragen,denn bei rechtsfehlerhafter WRB und Abwesenheit der Gesetzlichkeitsfiktion erübrigt sich die Frage nach dem WRR. Dieser RA und so manche Bank drehen sich damit im Kreis.
Hallo Klinoklas hoffe es klappt bei Dir mit dem Klageweg. Ich habe ebenso nach Rücksprache mit meinem FA Klage gegen die ING DIBA eingereicht. Er hat mir dazu geraten, weil er erfolglose Telefonate und Briefwechsel mit der Bank hatte.
Die WRB hat laut meinem Anwalt einige Fehler, so daß der Klageweg die logische Folge ist. Jetzt bekommen Sie die volle Breitseite zu spüren.
Ein Heimspiel für die IngDiBa - dann wird das garantiert ein Fall für den BGH. Mutmaßliche Prozessdauer bis zur Entscheidung: 4 bis 5 Jahre, wenn alles gut läuft.
Hier meine Widerrufsbelehrung der Diba aus April 2005:
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Ich/Wir kann/können meine /unsere Vertragserklärung(en) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an: Ing-Diba.....
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann/können ich/wir die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss/müssen ich/wir der Ing Diba AGinsoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass ich/wir die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss/müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss/müssen ich/wir innerhalb von 30 Tagen nach Absendung meriner/unserer Widerrufserklärung erfüllen.
Schufa-Auskunft..."
Meine Frage direkt hinter dem Wort "erklären" hätte doch entweder Ende der Widerr. oder Ihre Diba stehen müssen. Das ist nämlich auch von meinem Anwalt nicht beanstandet worden!
Es gibt die Klage nur, wenn sich ein Prozeßfinanzierer findet und d a s
ist die eigentliche Diba Strategie!!!!
ING-DiBa AG, Kredit*vertrag vom 16.11.2006
Land*gericht Stutt*gart, Beschluss vom 23.04.2014
Aktenzeichen: 8 O 21/14
Kläger*vertreter: Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart
ING-Diba AG, Darlehens*vertrag vom 11.12.2007
Land*gericht Berlin, Urteil vom 20. Februar 2014, (nicht rechts*kräftig)
Aktenzeichen: 10 O 515/12
Kläger*vertreter: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte, Berlin
Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass würde mich interessieren, wie hier so die Erfahrungen von Klienten mit ihren Kanzleien sind.
Ich habe mich für eine grosse Kanzlei entschieden, die sich auch auf diese Fälle spezialisiert hat.
Leider häufen sich bei mir die negativen Erfahrungen im Umgang als Klient: Fragen werden über Wochen nicht beantwortet, Anrufe zwar in der Kanzlei entgegengenommen jedoch entweder nicht weitergeleitet oder nicht beantwortet, wiederholte emails ignoriert. Dokumente, die für die finale Freigabe geschickt werden, enthalten falsche Textbestandteile wie falsche Daten, falsche Orte, so dass der Eindruck entsteht, es wurden Dokumente mehrerer Klienten gemischt - im juristischen Teil des Textes ist dann nicht mehr so einfach erkennbar, ob auch hier Vermischungen stattgefunden haben.
Ich bin da allmählich sehr verwundert und es würde mich interessieren, ob ich hier der absolute Einzelfall bin oder ob dies allgemeine Erfahrungen sind.
So etwas passiert, wenn man bei einer sogenannten "Anwaltsfabrik" gelandet ist.
Ich würde die Kanzlei sofort wechseln.
Die Stiftung Warentest hat auf Ihrer Seite zahlreiche Anwälte aufgeführt, wo so eine schlampige "Bearbeitung" wohl nicht stattfindet......