ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Falls die Bank auf Deine Forderungen sagen wir mal etwas eingeht... und Du freust Dich wie ein Schneekönig...aber dann kommen Fragen zur Form, Abwicklung, Grundschuld Freigabe etc.
Kennst Dich nicht aus, gehst zum Anwalt, der freut sich, da er eine nicht erhebliche Vergleichsgebühr kassieren darf...und die zahlst Du, nicht die Bank und nicht die RSV...denn ihr habt Euch ja gütlich geeinigt => da kein Schadensfall
Schreibst Du den Widerruf ohne Begründung und nur, dass Du der Meinung bist, die WRB wäre falsch und damit unwirksam...dann muss die bank darauf reagieren. Zu 99% schickt sie eine Ablehnung => Schadensfall..
In einem unseren Fälle habe ich nach 3 Tagen schon das Schreiben auf dem Tisch gehabt...Ablehnung...voila, Schadensfall eingetreten! Kann mich beruhigt zurück lehnen, denn damit ist die RSV in der Pflicht...
Im Schreiben bitte man aber um Erklärung, warum man der Ansicht ist, dass die WRB falsch wäre...
Nun ja, habe ihnen dann ein mehrseitiges Schreiben gefaxt, samt grobe Berechnung.
Nun hat die Bank was sie möchte...kann recherchieren und vielleicht dann erkennen...hoppala, da haben wir damals einen Fehler gemacht...mmh, wie bekommen wir die Kuh vom Eis...machen wir mal dem DN ein Angebot...
oder sie lehnen ab und schauen was passiert...wird halt dann irgendwann die Klage ins Haus flattern...
Falls die Bank auf Deine Forderungen sagen wir mal etwas eingeht... und Du freust Dich wie ein Schneekönig...aber dann kommen Fragen zur Form, Abwicklung, Grundschuld Freigabe etc.
Kennst Dich nicht aus, gehst zum Anwalt, der freut sich, da er eine nicht erhebliche Vergleichsgebühr kassieren darf...und die zahlst Du, nicht die Bank und nicht die RSV...denn ihr habt Euch ja gütlich geeinigt => da kein Schadensfall
..
Ganz so einfach ist das meiner Meinung nach nicht, da bei dieser Einigung die Gegenseite gleichzeitig auch gewisse Teile deiner Forderung ja im Umkehrschluß abweist. Selbst das dürfte den Rechtspflichtenverstoß auslösen. ( Ich würde es aber nie darauf ankommen lassen! Die von mir genannte RS wollte in meinem Fall noch nicht einmal das Ablehnungsschreiben der Gegenseite haben und hat die Kostenzusage für die I. Instanz erteilt. )
So wir hatten ja gestern unseren Termin eben rief mein Anwalt an also ein Urteil wurde nicht gesprochen, aber es sieht sehr gut aus. Für einen Vergleich war sie Bank nicht bereit nun müssen wir leider noch warten bis das Gerichtsprotokoll mit dem Termin der Urteilsverkündung kommt.
Hallo,
heute habe ich von meinem Kreditinstitut eine Antwort auf mein Widerruf erhalten.
Auf Seite 1 wird mit juristischem Blablabla der Widerruf abgeleht.
Auf Seite 2 wird die Bank persönlich und wirft mir vor, das Verhalten ist Rechtsmisbräuchlich und es mir darum geht vertragsfremde Zwecke zu ereichen.....
Desweiteren: Insofern wagen wir zu behaupten........
Ich finde das schon sehr dreist das mir rechtsmisbräuchliches Verhalten vorgeworfen wird, bin jetzt plötzlich ich der Schuldige? Das grenzt für mich schon an üble Nachrede und Unterstellung.
Mir ist schon klar das die Bank alles versucht mich einzuschüchtern, aber die Wortwahl finde ich geht zu weit.
So wir hatten ja gestern unseren Termin eben rief mein Anwalt an also ein Urteil wurde nicht gesprochen, aber es sieht sehr gut aus. Für einen Vergleich war sie Bank nicht bereit nun müssen wir leider noch warten bis das Gerichtsprotokoll mit dem Termin der Urteilsverkündung kommt.
Ahhh, Mist..... Rechne mit Verkündungstermin in ca. 3 Wochen.
Sagt eine Anwältin, die öfter am LG Potsdam zu tun hat.
[QUOTE=Gertrud_Geyer;99220]Ahhh, Mist..... Rechne mit Verkündungstermin in ca. 3 Wochen.
Sagt eine Anwältin, die öfter am LG Potsdam zu tun hat.[/QUOTE
Ja sagte mein Anwalt auch das LG Potsdam kommt gar nicht hinterher mit den klagen gegen die besagte Bank.
Auch Euch Beiden viel Erfolg und schon einmal vorab danke dafür, dass Ihr uns auf dem Laufenden haltet.
Hier noch ein Beitrag (auszugsweise) vom test.de Redakteur Herrmann zur Strategie bei Widerruf (Zahlungen unter Vorbehalt der Rückforderung; Hervorhebungen von mir):
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 19.03.2015 um 10:06 Uhr:
[...] Alternativ haben Kreditnehmer die Option, den Widerruf zu erklären und die Raten ab Widerruf nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. Sie können dann zunächst abwarten, wie die Rechtsprechung des zuständigen LG und vor allem OLG sich weiter entwickelt. Ihr Anspruch auf Rückforderung der nach Widerruf gezahlten Raten verjährt drei Jahre ab Ende des Jahres der Zahlung, für aktuelle Zahlungen also: am 31.12.2018. Klar: Zunächst gewinnen Sie damit gar nichts. Wie die Rechtsprechung sich bei diesem oder jenen Landgericht entwickelt, lässt sich kaum vorhersagen. Sicher ist nur, dass Vorgaben des örtlich zuständigen OLG und des BGH Einfluss haben. Bei der Entscheidung über einen Vergleich haben Kreditkunden noch zu berücksichtigen, ob was an Honorar für ihren Anwalt sie bei Vergleichsabschluss zahlen müssen. Das geht vom mit dem Vergleich verbundenen Vorteil natürlich noch ab.
Ähnliches hatte er dort geschrieben (Hervorhebungen von mir):
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 06.03.2015 um 09:38 Uhr:
Das ist im Ansatz richtig. Der Streitwert entspricht aber nicht unbedingt dem errechneten Vorteil. Die Gerichte neigen dazu, da mindestens die Restschuld anzusetzen. Zuweilen ist sogar zu hören: Der gesamte Kreditbetrag ist einzusetzen. Es hängt auch davon ab, worum genau sie streiten. Es ist in manchen Konstellationen möglich, Teilbeträge zu fordern und so den Streitwert zu begrenzen. Beispiel: Noch laufender Kredit. Widerruf, Zahlung weiterer Raten erfolgt unter Vorbehalt. Sie können dann die Rückzahlung der nach Widerruf gezahlten Raten fordern. Die sind nicht mehr geschuldet, wenn der Widerruf wirksam war. Klar: Die Bank kann mit Ihrer Forderung auf Rückzahlung des Kreditbetrags zzgl. Zins aufrechnen. Das macht aber nichts. Sie können den Rechtsstreit dann für erledigt erklären, ihrerseits die Forderung auf Rückzahlung der Raten zur Aufrechnung stellen und zahlen dann im Ergebnis wie gewünscht nur den Differenzbetrag noch.
Gibt es zu den Schilderungen aus diesen beiden Beiträgen konkrete Erfahrungen von Kunden/Usern dieses Forums? Oder allgemeine Bemerkungen? :wink:
Hallo,
heute habe ich von meinem Kreditinstitut eine Antwort auf mein Widerruf erhalten.
Auf Seite 1 wird mit juristischem Blablabla der Widerruf abgeleht.
Auf Seite 2 wird die Bank persönlich und wirft mir vor, das Verhalten ist Rechtsmisbräuchlich und es mir darum geht vertragsfremde Zwecke zu ereichen.....
Desweiteren: Insofern wagen wir zu behaupten........
Ich finde das schon sehr dreist das mir rechtsmisbräuchliches Verhalten vorgeworfen wird, bin jetzt plötzlich ich der Schuldige? Das grenzt für mich schon an üble Nachrede und Unterstellung.
Mir ist schon klar das die Bank alles versucht mich einzuschüchtern, aber die Wortwahl finde ich geht zu weit.
Gruß
Wie die Stiftung Warentest auf ihrer Seite test.de/kreditwiderruf (Finanztest) am 28.10.2014 berichtet, hat das Landgericht Köln der DSL-Bank untersagt:
•fehlerhafte Widerrufsbelehrungen als „hinreichend“ und „nicht fehlerhaft“ zu bezeichnen,
•unter Berufung auf das OLG Köln zu behaupten, eine Verwirkung trete bei laufendem Kreditvertrag ein.
Gericht erlässt eine einst*weilige Verfügung
Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 16.10.2014 angeordnet: Die DSL Bank habe es zu unterlassen, Widerrufs*belehrungen, die die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens ...“ enthalten, als „hinreichend und nicht irreführend“ zu bezeichnen. Außerdem verbot das Gericht der Bank, unter Berufung auf das Ober*landes*gericht Köln zu behaupten, dass allein durch eine jahre*lange Ratenzahlung bei einem laufenden Kredit eine Verwirkung des Widerrufs*rechts eintreten könne. Die Bank dürfe hierbei nicht verschweigen, dass das von der Bank zitierte Gericht als entscheidend angesehen hatte, dass zum einen eine Rück*zahlung des Darlehens bereits erfolgt war und dass zum anderen Jahre vergangen waren seit dieser Rückzahlung.
Erwirkt hat die einstweilige Verfügung die Schutz*gemeinschaft für Bank*kunden.
Bis zu 250 000 Euro Strafe
Wenn die DSL-Bank gegen diese Einstweilige Verfügung verstößt, kann das Land*gericht Köln bis zu 250 000 Euro Ordnungs*geld verhängen. Allerdings kann Die DSL Bank Wider*spruch gegen den Gerichts*beschluss einlegen.
Leider weiß ich nicht ob Widerspruch eingelegt worden ist.
In diesem Forum wurde ja öfter gefragt, wie man den Widerruf eines Kredits mit Hilfe eines Anwalts erklären kann, ohne dabei ein Kostenrisiko einzugehen. Wir machen jetzt mit Hilfe unserer Partneranwälte ein entsprechendes Angebot. Dabei wird der Anwalt ausschließlich im Erfolgsfall bezahlt - also nur dann, wenn es zu einer Einigung mit der Bank kommt.
Die Kosten liegen im außergerichtlichen Bereich bei rund einem Drittel des wirtschaftlichen Vorteils. Die genaue Höhe ist abhängig vom jeweiligen Fall. Um es klar zu sagen: Das ist kein Schnäppchenangebot. Wer einen Anwalt regulär mandatiert, fährt im Erfolgsfall in der Regel günstiger. Es kommt aber jenen entgegen, die auf jeden Fall vermeiden wollen, nachher mit Kosten dazustehen, ohne etwas erreicht zu haben.
@andi1104 und Lilly12:
Der Hinweis von andi1104 ist für Kunden bei der DSL in der Tat sehr wertvoll, danke.
Soweit ich es richtig erinnere, ist Lilly12 Kunde bei einer Sparkasse. Ich denke, dass man die Verfügung gegen die DSL Bank nicht auf andere Banken anwenden kann, zumindest nicht ohne weiteres, denn es kommt ja auf die WRBen an. Und die sind von Bank zu Bank unterschiedlich.
Zum Beitrag von IG Widerruf/Roland Klaus:
Das ist in der Tat kein Schnäppchen, aber zur Absicherung gegen rausgeworfenes Geld eine Möglichkeit. Ich erlaube mir, hier anzufügen, dass es auch entsprechende Angebote anderer Kanzleien gibt, die eine Grundpauschale (z.B. 950€ brutto), zzgl. Erfolgshonorar (z.B. 15% des wirtschaftlichen Vorteils) erheben.
M.E. können diese Vereinbarungen jedoch nur außergerichtlich gelten, weil vor Gericht letzten Endes a) der Richter den Streitwert festlegt (meist die Darlehenssumme oder zumindest die Restschuld, aber seltenst den wirtschaftlichen Vorteil/Gewinn des Kunden im Falle einer Rückabwicklung) und b) vor Gericht nur Honorarvereinbarung nach RVG gelten. Falls ich mich hier irre, bitte ich um Korrektur. Danke!
Noch etwas: Selbst wer sich mit einer RSV vor Gericht mit der Bank einigt (auch so etwas kommt vor), zahlt u.U. die Kosten anteilig selbst, und zwar nach der Quotelung, welche sich daraus ergibt, wo sich der Kunde mit der Bank geeinigt/getroffen hat. Dies sollte man im Vorfeld mit der RSV und/oder dem Anwalt klären, damit am Ende die Soße nicht teurer wird als der Braten.
A propos gerichtliches Vorgehen: Für Fälle, wo kein RSV-Vertrag vorhanden ist oder die RSV aufgrund der Vertragsbedingungen (z.B. Neubau-Finanzierung etc.) nicht einspringt, gibt es sog. Prozesskostenfinanzierer (z.B. von der Roland RSV, sowohl für Nicht-Kunden als auch für Kunden). Diese behalten ca. 30-35% des "Gewinns" im Falle des Obsiegens des Kunden ein, tragen aber im Falle des Unterliegens dafür die Kosten.
Mir persönlich gefällt das oben zitierte Vorgehen zur Reduzierung des Streitwerts, welches der Redakteur Herrmann bei test.de geschildert hat.
Inwieweit dies realistisch und praktisch durchführbar ist, kann ich jedoch mangels Erfahrungen nicht sagen. Falls jemand dazu noch etwas Interessantes beitragen kann, wäre das prima.
Vielleicht sollte man die Herren Lutz Rechtsanwälte aus Stuttgart(AZ. 8 O 21/14 oder Poppelbaum Geigenmüller (Az. 10 O 515/12) mal in unser Forum einladen, diese Herren haben ja wohl schon erfolgreich gegen die DiBa geklagt( siehe Test.de)
Die Ausführungen wären sicher interessant. Andereseits ist das eine Urteil laut Test.de nicht rechtskräftig und bei dem anderen handelt es sich nur um einen Beschluss.
Ich vermute mal, dass beide nicht sonderlich aussagekräftig sind, sonst wären sie doch hier im Forum schon mal aufgetaucht (die "Urteile").
Sk gibt sich gesprächsbereit.....Termin steht. Deckungszusage für außergerichtliche Einigung steht. Na, dann warten wir mal ab.....oder doch wieder nur Hinhaltetaktik?
Wie viel Prozent sind denn im Moment realistisch?
Zum Thema Roland RSV hatte ich ja schon mal gepostet.
Sie beanspruchen ca. 30% vom Streitwert und nicht vom "Gewinn".
Das bedeutet bei 240000€ sind das 72000€.
[QUOTE=IG Widerruf;99262]In diesem Forum wurde ja öfter gefragt, wie man den Widerruf eines Kredits mit Hilfe eines Anwalts erklären kann, ohne dabei ein Kostenrisiko einzugehen. Wir machen jetzt mit Hilfe unserer Partneranwälte ein entsprechendes Angebot. Dabei wird der Anwalt ausschließlich im Erfolgsfall bezahlt - also nur dann, wenn es zu einer Einigung mit der Bank kommt.
Die Kosten liegen im außergerichtlichen Bereich bei rund einem Drittel des wirtschaftlichen Vorteils. Die genaue Höhe ist abhängig vom jeweiligen Fall. Um es klar zu sagen: Das ist kein Schnäppchenangebot. Wer einen Anwalt regulär mandatiert, fährt im Erfolgsfall in der Regel günstiger. Es kommt aber jenen entgegen, die auf jeden Fall vermeiden wollen, nachher mit Kosten dazustehen, ohne etwas erreicht zu haben.
Genaueres habe ich hier beschrieben:
Ich denke für die Meisten in dem Forum hier wäre es interessanter zu erfahren was den "gerichtlichen Bereich" betrifft
Ich denke für die Meisten in dem Forum hier wäre es interessanter zu erfahren was den "gerichtlichen Bereich" betrifft
Im gerichtlichen Bereich arbeiten wir mit MI zusammen, die in der Regel etwa 50 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils verlangen. Es gibt meines Wissens auch keinen anderen Prozessfinanzierer, der sich an diesen Bereich (laufende Kreditverträge gerichtlich einzuklagen) heran traut. Grund ist einfach das asymetrische Chance-Risiko-Verhältnis (hoher Streitwert gleich hohe Kosten bei gleichzeitig niedrigerem wirtschaftlichen Vorteil).
Sk gibt sich gesprächsbereit.....Termin steht. Deckungszusage für außergerichtliche Einigung steht. Na, dann warten wir mal ab.....oder doch wieder nur Hinhaltetaktik?
Wie viel Prozent sind denn im Moment realistisch?
Wenn Du eine Deckungszusage Deiner RSV für außergerichtliche Tätigkeiten Deines Anwalts hast, weißt Du auch, ob sie auch Einigungsgebühren bei einem Vergleich übernimmt? Ich frage nur, weil ich mich erinnere gelesen zu haben, dass RSVen bei Vergleichen (gilt das nur außergerichtlich, nur gerichtlich oder generell?) u.U. knauserig sind. Ich will keine Pferde scheu machen, aber vielleicht fragst Du besser noch einmal nach. Es soll Fälle geben, wo bei einer Einigung der Kunde einen Teil der Kosten selbst tragen musste.
Was die Konditionen aktuell angeht: Laut Rechner diverser Vermittler etc. im Internet gibt es z.B. Volltilger-Darlehen über 10-12 Jahre zu ~1.2%.
Bei einem Vergleichsversuch wird Dir die SK diesen Zinssatz vielleicht nicht anbieten, aber schau Dir trotzdem (als Verhandlungsgrundlage) die Angebote anderer Banken an (ggf. über einen Vermittler wie Dr. Klein, Interhyp o.a.).
Alternativ könnte sie Dir auch anbieten, Dich gegen Zahlung der Restschuld aus dem Vertrag zu entlassen und die Grundschulden an die neue Bank abzutreten - von der Du Dir im Vorfeld eine Anschlussfinanzierung für dieses Szenario gesichert haben solltest. In den Verhandlungen kann man auch einfließen lassen, dass die Kosten für die Abtretung (Notar etc.) von der Bank übernommen werden. Vielleicht geht sie darauf ein.
Falls sie Dich nur aus dem Vertrag gegen Zahlung eines Teils der VFE entlässt (solche Angebote gab es wohl schon), solltest Du auch darauf vorbereitet sein. Es gibt zur Berechnung der VFE (basierend auf der offenen Restschuld) im Internet entsprechende Rechner, z.B. von FMH. Die Banken setzen die VFE leider meist viel zu hoch an - sozusagen als Verhandlungsmasse aus deren Sicht. Lass Dich aber nicht blenden. Für den Fall, dass Du einen Teil der VFE zahlen musst, rechne Dir im Vorfeld einmal aus, wo der "break even" für den Anteil der von Dir zu zahlenden VFE wäre, wenn Du aus dem Vertrag rauskommst und zu x% weniger woanders anschlussfinanzieren und etwas einsparen kannst.
So wie ich es verstehe, hat die Bank beim Einigungsversuch die Hebel der Reduzierung der VFE (zum Austritt des Kunden und Wechsel zu einer anderen Bank) sowie ein eigenes Angebot zu besseren Zins-Konditionen. Aber aufgepasst:
Je gröber Deine WRB rechtsfehlerhaft zu sein scheint, desto besser ist Deiner Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Auch das solltest Du zu geeigneter Zeit bei den Gesprächen einfließen lassen. Ich nehme an, dass Du anwaltlich betreut/begleitet wirst und dass Dir Dein Anwalt diesbzgl. noch weitere Tipps geben kann. Jedenfalls viel Erfolg! Und berichte uns bitte, wie es ausging (falls Du keine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben musstest). Danke! :wink:
Zitat von andi1104
Zum Thema Roland RSV hatte ich ja schon mal gepostet.
Sie beanspruchen ca. 30% vom Streitwert und nicht vom "Gewinn".
Das bedeutet bei 240000€ sind das 72000€.
Zitat von IG Widerruf
Im gerichtlichen Bereich arbeiten wir mit MI zusammen, die in der Regel etwa 50 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils verlangen. Es gibt meines Wissens auch keinen anderen Prozessfinanzierer, der sich an diesen Bereich (laufende Kreditverträge gerichtlich einzuklagen) heran traut. Grund ist einfach das asymetrische Chance-Risiko-Verhältnis (hoher Streitwert gleich hohe Kosten bei gleichzeitig niedrigerem wirtschaftlichen Vorteil).
Ich möchte meinen folgenden "Beitrag" nicht als Werbung für Roland verstehen (ich arbeite nicht für das Unternehmen und erhalte keine Vergütung). Es ist m.E. im Interesse aller, etwas bzgl. der beiden oben zitierten Beiträge klarzustellen. Falls ich diese falsch verstanden haben sollte, bitte ich um Nachsicht. Danke.
In der Brochüre "Prozessfinanz - Informationen für Mandaten" steht auf Seite 6 etwas anderes (Hervorhebungen von mir):
Nach Zahlung durch den Gegner wird eine Abrechnung des Erlöses erstellt. Wir erhalten die verauslagten Kosten erstattet und einen fairen Anteil vom Gewinn, der in der Regel zwischen 20 und 30 % liegt.
Auf Seite 4 ist zu lesen:
Damit wir einen Fall übernehmen, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Ihr Anspruch sollte einen Streitwert von über 100.000 Euro haben.
• Ihr Gegner muss solvent sein, um letztlich den Anspruch bezahlen zu können.
• Ihr Anwalt muss für Ihren Fall überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit sehen.
Bei Erfolg des Prozesses erhalten wir 30 Prozent des Erlöses. Wenn der Erlös 500.000 Euro übersteigt, beträgt unsere Erfolgsbeteiligung lediglich 20 Prozent. Ihnen verbleiben somit 70 bis 80 Prozent der gerichtlich realisierten Forderung, ohne dass Sie eigenes Kapital einsetzen oder ein Risiko eingehen mussten.
Verlieren Sie vor Gericht, übernehmen wir sämtliche Prozesskosten. Sie zahlen nichts.
Wird eine Einigung über Ihren Anspruch bereits vor Klageeinreichung erreicht, ermäßigt sich unsere Erfolgsbeteiligung auf 20 Prozent. Ebenso bei einer Mediation, die ein Gerichtsverfahren ersetzt.
Alternativ sind – je nach Fall und Rechtslage – auch individuelle Vereinbarungen über den Umfang unserer Finanzierung, der Übernahme der gegnerischen Kosten und unseres Erlösanteils möglich.
Bereits ab einem Streitwert von 5.000 Euro prüfen und finanzieren wir die Ansprüche von ROLAND-Kunden auf eine Prozessfinanzierung.
[...]
Bei der Prozessfinanzierund für ROLAND-Kunden finanzieren wir bereits Fälle ab einem Streitwert von 5.000 Euro, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
Sie sind bereits bei ROLAND Rechtsschutz versichert bzw. schließen gleichzeitig mit Ihrer Anfrage einen ROLAND Rechtsschutz-Vertrag ab,
Sie verfolgen einen Zahlungsanspruch und
Ihr Anspruch ist erfolgversprechend und Ihr Gegner ist ausreichend solvent.
Ob/inwieweit sich Roland oder ein anderer Prozessfinanzierer "an diesen Bereich (laufende Kreditverträge gerichtlich einzuklagen) heran traut" (vgl. Beitrag von IG WIderruf), weiß ich nicht.
Es gibt sicherlich noch weitere Prozessfinanzierer, welche ähnliche und gute Angebote machen.
Zahlen werde ich gar nichts. Wie im anderen thread bestätigt ist die WRB fehlerhaft wie z.B "frühestes.."etc . Da aber der Vertrag nach der vielleicht möglichen Übergangsfrist im Jahr 2008 abgeschlossen wurde, ich die RSv habe, die SK den Widerruf abgelehnt hat, gibt es für mich nur die Möglickeit 1. Gutes Angebot 2. Wechsel ohne VFE zur neuen Bank(Angebot liegt vor). Sonst 1. Instanz. Hab Zeit